Bachelorarbeit, 2008
76 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Das Gebot der Staatsfreiheit
2.1 Theoretische Überlegungen und Entstehung
2.2 Gesetzliche Regelungen
2.2.1 Bundesebene
2.2.2 Länderebene
2.2.3 EU-Recht
2.3 Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht
3. Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
3.1 Interne Aufsicht
3.1.1 Rundfunkrat
3.1.2 Verwaltungsrat
3.1.3 Intendant
3.2 Externe Aufsicht
3.2.1 Rechtsaufsicht durch die Staatskanzleien der Landesregierungen
3.2.2 Kommission zur Ermittelung des Finanzbedarfs (KEF)
3.2.3 Landesrechnungshöfe
3.3 Die aktuelle Besetzung der Rundfunkräte, des Deutschlandradio-Hörfunkrats und des ZDF-Fernsehrats
4. Transparenz und Professionalisierung: Die ARD-Gremiendebatte(n)
4.1 Die Forderung nach mehr Transparenz
4.2 Die Forderung nach Professionalisierung der Gremien
5. Analyse der Problemstellung am Beispiel des neuen Radio Bremen-Gesetzes
5.1 Radio Bremen und die Ausgangssituation
5.2 Der Weg des Gesetzes
5.3 Die wesentlichen Änderungen des neuen Radio Bremen-Gesetzes
5.3.1 Grundsätzliches
5.3.2 Die interne Kontrolle
5.3.2.1 Aufgaben und Arbeitsweise des Rundfunkrats
5.3.2.2 Zusammensetzung des Rundfunkrats
5.3.2.3 Transparenz und Professionalisierung des Rundfunkrates
5.3.2.4 Verwaltungsrat und Intendant
5.3.3 Die externe Kontrolle
5.4 Die Besetzung des neuen Rundfunkrats
6. Fazit und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das grundgesetzlich verankerte Gebot der Staatsfreiheit effektiv umsetzen. Anhand einer politikwissenschaftlichen Analyse des neuen Radio Bremen-Gesetzes wird geprüft, inwiefern die Gremien zwar theoretisch unabhängig sind, aber in der praktischen Ausgestaltung durch politische und staatliche Einflüsse gefährdet werden könnten.
2.1 Theoretische Überlegungen und Entstehung
„Rundfunkfreiheit ist Teil der umfassenden Medienfreiheit, die Freiheit der Medien ist Teil der allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglichen Kommunikationsfreiheit und diese ist ein unabdingbarer Bestandteil einer freien Gesellschaft“10, so definiert der Verfassungsrichter Hoffman-Riem das wesentliche Element der medialen Ordnung in Deutschland. Den Grundstein für die Umsetzung dieser Freiheit legten die alliierten Besatzungsmächte nach dem Ende des zweiten Weltkrieges, als sie den Rundfunk in Deutschland neu aufbauten mit dem grundlegenden Ziel, einen Missbrauch des Rundfunks, wie es ihn im Nationalsozialismus gegeben hatte, zu verhindern. Die Alliierten setzten deshalb auf drei Prinzipien: Die Unabhängigkeit des Rundfunks durch Ausschluss jeglichen Staatseinflusses, die Dezentralisierung des Rundfunks (was vor allem eine US-amerikanische Forderung war, Briten und Franzosen besaßen selbst zentrale Rundfunkorganisation) und die Unabhängigkeit des Rundfunks vom beherrschenden Einfluss einer gesellschaftlichen Kraft (auch Partei) zwecks Zugangssicherung für alle Bürger gleichermaßen.11
Die Grundprinzipien des Rundfunks sind deshalb heute die organisatorische und programmliche Binnenpluralität sowie die Staatsferne. Dies gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso wie für den privaten Rundfunk, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität.12 Das duale Rundfunksystem Deutschlands geht dabei von der Annahme aus, dass der private Rundfunk alleine nicht in der Lage ist, die Anforderungen der Rundfunkfreiheit zu erfüllen. Dies liegt in erster Linie an den begrenzten Verbreitungswegen, an einer mangelnden Garantie für unabhängige, vielfältige und ausgewogene Berichterstattung aufgrund von wirtschaftlichen Interessen und dem damals unterentwickelten Angebot. Da ein staatlich veranstalteter Rundfunk aus historischer Erfahrung per se abgelehnt wurde, entstand der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Form von Anstalten des öffentlichen Rechtes, also einer Rechtsform die nicht auf einzelnen Mitgliedern beruht, sondern nach außen geöffnet ist und einer wechselnden Anzahl von Benutzern dienen kann.13 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Akteur in einem Dreieck aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Seine gewollte Nähe zu letzterer soll dabei durch die Rundfunkräte verwirklicht werden.14
1. Einleitung: Die Arbeit thematisiert den Legitimationsdruck des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und stellt die Forschungsfrage nach der tatsächlichen Erfüllung des Gebots der Staatsfreiheit in den Aufsichtsgremien.
2. Das Gebot der Staatsfreiheit: Dieses Kapitel erörtert die theoretischen Grundlagen der Rundfunkfreiheit sowie die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die die Staatsferne absichern sollen.
3. Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Hier werden die Organe der internen und externen Kontrolle analysiert, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Zusammensetzung der Rundfunkräte gelegt wird.
4. Transparenz und Professionalisierung: Die ARD-Gremiendebatte(n): Eine Zusammenfassung der fachöffentlichen Debatte, die zentrale Forderungen nach mehr Offenheit und Sachkompetenz in den Gremien artikuliert.
5. Analyse der Problemstellung am Beispiel des neuen Radio Bremen-Gesetzes: Eine empirische Fallstudie, die untersucht, wie das Radio Bremen-Gesetz die Anforderungen an Transparenz und Professionalisierung umsetzt und wo weiterhin Probleme bestehen.
6. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse, mit der Erkenntnis, dass die Gremien ihre Aufsichtspflichten zwar wahrnehmen, jedoch eine stärkere Unabhängigkeit von staatlichen Einflüssen erstrebenswert bleibt.
Staatsfreiheit, Rundfunkfreiheit, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Aufsichtsgremien, Radio Bremen-Gesetz, Gremiendebatte, Transparenz, Professionalisierung, Medienpolitik, Selbstverwaltung, Binnenpluralität, Staatsferne, Rundfunkrat, Drei-Stufen-Test, Gremienbesetzung
Die Arbeit untersucht, ob die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsfreiheit gerecht werden, wobei das neue Radio Bremen-Gesetz als konkretes Beispiel dient.
Im Zentrum stehen die Staatsferne, die interne und externe Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Debatten um Transparenz und Professionalisierung der Gremien sowie die spezifische Umsetzung im neuen Radio Bremen-Gesetz.
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage: Erfüllen die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das grundgesetzlich vorgeschriebene Gebot der Staatsfreiheit?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Untersuchung, die theoretische Grundlagen mit einer direkten Analyse der Gremienstrukturen und der laufenden medienpolitischen Debatten verknüpft.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Erarbeitung des Staatsfreiheitsgebots, die Beschreibung der Aufsichtsstrukturen (interne/externe Kontrolle), die Zusammenfassung der ARD-Gremiendebatte und die detaillierte Analyse der Gesetzesnovelle von Radio Bremen.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Staatsfreiheit, Rundfunkfreiheit, öffentliche Aufsicht, Gremienbesetzung und das Trennungsmodell der Rundfunkaufsicht.
Der Autor betrachtet die neu eingeführten Expertensitze kritisch; einerseits fördern sie die Professionalisierung, andererseits können sie im Widerspruch zur Pluralität stehen und bieten durch die Ernennung über den Medienausschuss eine Angriffsfläche für politische Einflussnahme.
Der Autor argumentiert, dass eine nachhaltige Verbesserung der Legitimation nur durch die Verringerung von politisch besetzten Sitzen innerhalb der Rundfunkgremien erreicht werden kann, um den Anforderungen an eine wirkliche Staatsferne näher zu kommen.
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