Diplomarbeit, 2008
125 Seiten, Note: 1,7
Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die deutsche Rechnungslegung und vergleicht dieses mit dem ED-IFRS for SMEs. Die Zielsetzung besteht darin, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Anwendung beider Regelwerke aufzuzeigen.
Die Einleitung führt in die Thematik ein und beschreibt den Aufbau der Arbeit. Kapitel 2 beleuchtet die Zielsetzung und Entstehung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG und ED-SME. Kapitel 3 gibt einen Überblick über die relevanten Rechnungslegungsvorschriften, inklusive Ansatz- und Bewertungswahlrechten sowie Ermessensspielräumen. Die Kapitel 4 und 5 analysieren Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Bilanzierung ausgewählter Bilanzpositionen im Einzel- und Konzernabschluss. Kapitel 6 befasst sich mit besonderen Bilanzposten und speziellen Bilanzierungsproblemen.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), ED-IFRS for SMEs, Rechnungslegung, Bilanzierung, Konzernabschluss, Einzelabschluss, Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzinstrumente, Rückstellungen, Ansatzwahlrechte, Bewertungswahlrechte, Ermessensspielräume.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zielte darauf ab, das HGB zu einer dauerhaften und kostengünstigen Alternative zu den IFRS weiterzuentwickeln und die Aussagekraft des Jahresabschlusses zu verbessern.
ED-SME steht für den „Exposure Draft for Small and Medium-sized Entities“, einen Entwurf für internationale Rechnungslegungsstandards speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Mit dem BilMoG wurde ein Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Handelsbilanz eingeführt, verbunden mit einer Ausschüttungssperre.
Latente Steuern resultieren aus Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Das BilMoG führte das Temporary-Konzept zur Ermittlung dieser Steuern ein.
Rückstellungen müssen nach BilMoG mit dem Erfüllungsbetrag bewertet werden, wobei künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen und langfristige Rückstellungen abzuzinsen sind.
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