Diplomarbeit, 2008
73 Seiten, Note: 2,0
Diese Arbeit untersucht die Kostenstrukturen der betrieblichen Altersversorgung aus Unternehmersicht und zielt darauf ab, diese transparenter zu gestalten, um unternehmerische Entscheidungen zu verbessern. Die Arbeit analysiert verschiedene Durchführungswege und Zusagearten, um Optimierungspotenziale aufzuzeigen.
Die Einleitung führt in die Thematik der betrieblichen Altersversorgung ein und beschreibt die Zielsetzung der Arbeit. Das Kapitel „Begriffsabgrenzungen“ klärt wichtige Begriffe wie Personalbasis- und Zusatzkosten. Im Kapitel „Die betriebliche Altersversorgung als fester Bestandteil eines Gesamtvergütungssystems“ werden verschiedene Zusagearten erläutert, ohne auf die Abschlusskapitel einzugehen. Das Kapitel „Die Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung“ beschreibt die fünf Durchführungswege nach dem BetrAVG, wobei detaillierte Informationen zu den einzelnen Durchführungswegen, jedoch ohne abschließende Bewertungen, gegeben werden. Das Kapitel „Abgrenzungen im Rahmen der Kostenrechnung“ definiert relevante Begriffe der Kostenrechnung. Die Kapitel „Die Zuordnung der Kosten betrieblicher Altersversorgung…“ und „Kostenstrukturen bei den unterschiedlichen Durchführungswegen…“ beleuchten die Kostenzuordnung in der Vollkosten- und Teilkostenrechnung und die spezifischen Kostenstrukturen der einzelnen Durchführungswege. Das Kapitel „Nebenkosten der betrieblichen Altersversorgung“ befasst sich mit den zusätzlichen Kosten, die bei den verschiedenen Durchführungswegen anfallen.
Betriebliche Altersversorgung, Kostenstrukturen, Durchführungswege, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse, Kostenrechnung, Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung, Leistungszusage, Beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung, Anpassung laufender Leistungen, PSVaG, Entgeltumwandlung.
Die Durchführungswege sind: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (versicherungsförmig) sowie Direktzusage und Unterstützungskasse (nicht-versicherungsförmig).
Bei der Leistungszusage garantiert der Arbeitgeber eine bestimmte Rentenhöhe, während bei der beitragsorientierten Zusage die Höhe der Beiträge fixiert ist, die spätere Leistung aber variieren kann.
Dazu gehören Verwaltungskosten, Abschlusskosten der Versicherer, Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) und Kosten für die Anpassungsprüfung laufender Renten.
Insbesondere die Direktzusage führt zur Bildung von Pensionsrückstellungen in der Bilanz, was die Liquidität im Unternehmen bindet, aber auch steuerliche Vorteile bietet.
Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, um diesen Betrag direkt in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren, was Steuern und Sozialabgaben spart.
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