Examensarbeit, 2008
37 Seiten, Note: 13,4
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A) Problemstellung
B) Flucht ins Ausland durch Wahl der Gesellschaftsform
I) Definition: Flucht ins Ausland
II) Rechtliche Möglichkeiten
1) Bestimmung des Gesellschaftsstatuts
2) Europäische Niederlassungsfreiheit
III) Gründe für eine Flucht ins Ausland
1) Interessen der Parteien
a) Gesellschafter-/Geschäftsführerinteressen
b) Gläubigerinteressen
2) Zwischenergebnis
IV) Gestaltungsvarianten
C) Die englische private limited company by shares
I) Gründung
II) Organe und Gesellschafter der Ltd.
III) Kapitalaufbringung und -erhaltung
IV) Publizität
D) Vergleich des deutschen mit dem englischen Insolvenzrecht
I) Verfahrensarten im englischen Insolvenzrecht
1.) Das Sanierungsverfahren
a) company voluntary arrangement (CVA)
b) administration procedure
2) Das Liquidationsverfahren
II) Verfahren im deutschen Insolvenzrecht
1.) Der Insolvenzplan
2.) Einfluss auf die Wahl des Insolvenzverwalters
3.) Kein Eingriff in die Gesellschafterstellung
III) Zwischenergebnis
E) Haftungsprobleme der englischen private limited by shares
I) Haftung der Geschäftsführer (directors)
1.) Haftung ggü. der Gesellschaft
2.) Haftung ggü. den Gläubigern
a) Fraudulent trading (Betrügerische Geschäftsführung)
b) Wrongful trading (Krisenverschleppung)
II) Haftung der Gesellschafter (members)
1) Lifting the corporate veil (Durchgriffshaftung)
2) Wrongful trading
III) Insolvenz einer Ltd. mit Verwaltungssitz in Deutschland
1) Rechtliche Rahmenbedingungen
2) Vermeidung von Sekundärinsolvenzen
3) Kollisionsrechtlicher Ansatz
4) Haftungsbeispiel: Insolvenzverschleppungshaftung
5) Zwischenergebnis
F) Deutsche GmbH im Vergleich
G) Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Gründe für die sogenannte „Flucht ins Ausland“ deutscher Unternehmen durch die Wahl der Rechtsform der englischen Limited (Ltd.). Dabei analysiert sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, vergleicht das englische mit dem deutschen Insolvenzrecht hinsichtlich ihrer Sanierungschancen und beleuchtet die damit verbundenen Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter.
1.) Das Sanierungsverfahren
Für die Sanierung eines Unternehmens besteht die Möglichkeit eines company voluntary arrangement oder einer administration procedure. Beide Verfahren spielen sich größtenteils außerhalb des Gerichts ab und gestatten dem Unternehmen weite Freiheiten in der Gestaltung, sofern die Gläubiger diese mittragen. Die Freiheiten sind weit höher als in einem vergleichbaren deutschen Planverfahren. Bereits die formale Abwicklung ist - anders als in Deutschland - weitgehend vom Insolvenzgericht unabhängig geregelt.
Das CVA ist geregelt in Sec. 1 - 7 I.A. und stellt ein bes. flexibles grundlegendes englisches Restrukturierungs-Verfahren dar. Es ähnelt von der Struktur dem deutschen Planverfahren. Beim CVA handelt es sich um eine außergerichtliche, freiwillige Vergleichsvereinbarung zwischen den directors mit den Gläubigern. Dafür ist nicht notwendig, dass die Gesellschaft insolvent ist. Es kann jederzeit abgeschlossen werden und konzentriert sich vornehmlich auf die Sanierung des Unternehmens. Durch den CVA wird ein formelles Insolvenzverfahren vermieden oder versucht, aus einem solchen wieder zu entfliehen. Ein vorgeschlagener Verwalter (nominee) führt dabei Aufsicht. Die directors unterbreiten dem nominee einen Vorschlag (proposal) für das geplante Verfahren, welchen dieser auf seine Durchführbarkeit hin prüft. Befürwortet er den Plan, stimmen Gesellschafter und Gläubiger getrennt voneinander über den Vorschlag ab. Die Entscheidung der Gläubigerversammlung ist dabei maßgeblich.
A) Problemstellung: Einleitung in das Thema der Flucht deutscher Unternehmen ins Ausland und Zielsetzung der Arbeit.
B) Flucht ins Ausland durch Wahl der Gesellschaftsform: Definition und Erläuterung der rechtlichen Möglichkeiten und Gründe für die Wahl der Limited durch deutsche Unternehmen.
C) Die englische private limited company by shares: Darstellung der Gründung, Organe, Kapitalaufbringung und Publizitätspflichten der englischen Ltd.
D) Vergleich des deutschen mit dem englischen Insolvenzrecht: Gegenüberstellung der englischen und deutschen Insolvenzverfahren mit Fokus auf Sanierungsinstrumente.
E) Haftungsprobleme der englischen private limited by shares: Analyse der Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter sowie die Problematik des Verwaltungssitzes in Deutschland.
F) Deutsche GmbH im Vergleich: Ausblick auf die Reformbemühungen des deutschen Gesetzgebers zur Modernisierung des GmbH-Rechts.
G) Fazit: Zusammenfassende Thesen zur Attraktivität der Limited im Vergleich zur GmbH und Ausblick auf die weitere Entwicklung.
Limited, Ltd., Insolvenzrecht, Sanierung, Niederlassungsfreiheit, Haftung, Geschäftsführer, Directors, Gesellschafter, Insolvenzplan, England, GmbH, Unternehmensinsolvenz, Rechtsformwahl, EuGH.
Die Arbeit befasst sich mit dem Trend deutscher, krisenbehafteter Unternehmen, ihr Sanierungsverfahren in England unter Nutzung der Rechtsform der englischen Limited durchzuführen.
Die zentralen Themen sind das englische Gesellschafts- und Insolvenzrecht, die Haftungsrisiken für Organe einer Limited sowie der Rechtsvergleich mit dem deutschen GmbH-Recht.
Das Ziel ist es, die Gründe für die Wahl der Limited zu analysieren, die Vor- und Nachteile gegenüber der deutschen GmbH darzustellen und die rechtlichen Konsequenzen für Sanierungen zu prüfen.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende Methode, wobei Gesetzesgrundlagen, einschlägige Rechtsprechung des EuGH sowie nationale Gerichtsurteile analysiert werden.
Der Hauptteil behandelt detailliert die Gestaltungsvarianten bei der Gründung einer Ltd., die spezifischen englischen Sanierungsverfahren (CVA und Administration) sowie die komplexen Haftungsfragen bei einem Verwaltungssitz in Deutschland.
Die wichtigsten Begriffe sind Limited, Insolvenzrecht, Sanierung, Niederlassungsfreiheit, Haftung, Geschäftsführer und GmbH-Reform.
Das englische Recht ermöglicht eine gläubigerbindende Sanierung weitgehend ohne gerichtliche Mitwirkung, während das deutsche Verfahren durch den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht stärker formalisiert ist.
Neben den Sorgfalts- und Treuepflichten drohen bei Insolvenzreife insbesondere Haftungsrisiken aus "fraudulent trading" und "wrongful trading", die zum Teil strenger sanktioniert sind als die Pflichtverletzungen nach deutschem GmbH-Recht.
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