Diplomarbeit, 2007
143 Seiten, Note: 2,0
0. Einleitung
1. Die Kompetenzverteilung im österreichischen Schulwesen (Art 14 B-VG)
1.1. Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache (Art 14 Abs 1 B-VG)
1.2. Gesetzgebung Bundessache – Vollziehung Landessache (Art 14 Abs 2 B-VG)
1.3. Grundsatzgesetzgebung Bundessache – Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Landessache (Art 14 Abs 3 B-VG)
1.3.1. Zum Begriff Grundsatzgesetz
1.3.2. Voraussetzungen für Grundsatzgesetze und andere kompetenzrechtliche Aspekte
1.3.2.1. Bezeichnungspflicht bei Grundsatzgesetzen
1.3.2.2. Möglichkeit der Fristsetzung für Ausführungsgesetze
1.3.2.3. Adressat von Grundsatzgesetzen
1.3.2.4. Feststellung der Notwendigkeit eines Grundsatzgesetzes
1.3.2.5. Gefahr der Überdeterminierung von Grundsatzgesetzen
1.3.2.6. Möglichkeit der Überprüfung durch den VfGH
1.3.3. Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung im Bereich der äußeren Schulorganisation
1.4. Gesetzgebung und Vollziehung Landessache
1.5. Zusammenfassung
2. Gesetzliche Bestimmungen für die ganztägige Betreuung an öffentlichen Pflichtschulen
2.1. Regelungen des Bundes auf der Kompetenzgrundlage des Art 14 Abs 1 B-VG
2.1.1. Definition des Begriffs „ganztägige Schulformen“
2.1.2. Aufgabe der österreichischen Schule nach § 2 SchOG
2.1.3. Grundlegende Modelle
2.1.3.1. Getrennte Form der Ganztagsbetreuung
2.1.3.2. Verschränkte Form der Ganztagsbetreuung
2.1.3.3. Zusammenfassung der Unterschiede der Betreuungsmodelle
2.1.4. Teile der Tagesbetreuung
2.1.4.1. Gegenstandsbezogene Lernzeit
2.1.4.2. Individuelle Lernzeit
2.1.4.3. Freizeit
2.1.5. Weitere wichtige bundeseinheitliche Regelungen
2.1.5.1. Anmeldung der Schüler zur Tagesbetreuung
2.1.5.2. Einteilung der Gruppen
2.1.5.3. Verpflichtung der Teilnahme für angemeldete Kinder
2.1.5.4. Möglichkeit eines zusätzlichen Leiters für den Betreuungsteil
2.1.5.5. Pflichten der Lehrer und Erzieher
2.2. Durchführungsbestimmungen der Länder gemäß Art 14 Abs 3 B-VG
2.2.1. Dauer der Betreuung
2.2.2. Landesgesetzliche Regelungen zur Gruppengröße
2.2.2.1. Burgenland
2.2.2.2. Kärnten
2.2.2.3. Niederösterreich
2.2.2.4. Oberösterreich
2.2.2.5. Salzburg
2.2.2.6. Steiermark
2.2.2.7. Tirol
2.2.2.8. Vorarlberg
2.2.2.9. Wien
2.2.2.10.Regelungen für Sonderschulen
2.2.3. Voraussetzungen für die Durchführung der schulischen Ganztagsbetreuung
2.2.3.1. Burgenland
2.2.3.2. Kärnten
2.2.3.3. Niederösterreich
2.2.3.4. Oberösterreich
2.2.3.5. Salzburg
2.2.3.6. Steiermark
2.2.3.7. Tirol
2.2.3.8. Vorarlberg
2.2.3.9. Wien
2.2.4. Landesgesetzliche Regelungen zur schulübergreifenden Gruppenbildung
2.2.4.1. Burgenland
2.2.4.2. Kärnten
2.2.4.3. Niederösterreich
2.2.4.4. Oberösterreich
2.2.4.5. Salzburg
2.2.4.6. Steiermark
2.2.4.7. Tirol
2.2.4.8. Vorarlberg
2.2.4.9. Wien
2.2.5. Regelungen im Bereich der Pflichtschulerhaltung
2.2.5.1. Verfahren zur Errichtung einer ganztägigen Schulform
2.2.5.2. Organisatorische und finanzielle Verpflichtungen der Schulerhalter
2.2.5.3. Unterstützungen für die Gemeinden durch die Länder
2.3. Regelungen für Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen
3. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
3.1. Bewertung der landesgesetzlichen Bestimmungen
3.2. Sicherung der Qualität in der schulischen Ganztagsbetreuung
3.2.1. Erfordernis von verbindlichen Qualitätsmerkmalen
3.2.2. Finanzielle Unterstützung der Schulerhalter
3.3. Gesichertes Datenmaterial als Grundvoraussetzung für Entwicklung
3.4. Ausblick
Die Arbeit untersucht die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die ganztägige Betreuung an öffentlichen Pflichtschulen in Österreich. Dabei steht die komplexe Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Zentrum, da diese die Umsetzung und Qualitätssicherung vor Ort maßgeblich beeinflusst. Die Forschungsfrage widmet sich der Frage, wie diese fragmentierte Gesetzeslage die Praxis der Schülerbetreuung prägt und welche Auswirkungen dies auf die Qualität der Betreuungsangebote hat.
2.1.3.1. Getrennte Form der Ganztagsbetreuung
Bei der getrennten Form beginnt der Betreuungsteil mit dem Ende des Vormittagsunterrichts. Die Tagesbetreuung ist von Montag bis Freitag jeweils bis mindestens 16 Uhr anzubieten (§ 9 Abs 4 SchZG)7. Die Teilnahme ist für die Schüler auch nur an einzelnen Tagen der Woche möglich (§ 8d Abs 1 SchOG).
Damit stellt die getrennte Form organisatorisch betrachtet ein wesentlich flexibleres Modell der Tagesbetreuung dar als die verschränkte Form. Bereits vor der Gesetzesnovellierung 2005 fand sie auch weitaus größere Verbreitung. Verschränkt geführte öffentliche Volksschulen gab es beispielsweise im Schuljahr 2003/04 nur in Wien und Niederösterreich. Während in Wien fast die Hälfte der ganztägigen Volksschulen verschränkt geführt wurde (20 von 46), waren es in Niederösterreich allerdings nur zwei von sechzehn (BMBWK, Standorte 2003; BMBWK, Standorte 2004/05).
Aktuelle, gesicherte Zahlen zur Entwicklung der ganztägigen Schulformen seit der Gesetzesreform 2005 sind weder von der Bundesanstalt Statistik Österreich noch vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erhoben worden (Statistik Austria, 19.9.2007; BMUKK, Telefonische Auskunft von Herrn Josef Steiner und Herrn Dr. Wolfgang Fingernagel, 18.9.2007).
Das Fehlen von aktuellem Datenmaterial erschwert eine genaue Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation der Ganztagsbetreuung in Österreich wesentlich. Aufgrund telefonischer Auskünfte der zuständigen Bildungsabteilungen in einigen Landesregierungen lässt sich aber feststellen, dass sich an der stärkeren Verbreitung der getrennten Form der Tagesbetreuung in Österreich in den letzten Jahren nichts geändert zu haben scheint.
0. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den wachsenden gesellschaftlichen Bedarf an außerfamiliärer Kinderbetreuung und skizziert die rechtliche Entwicklung seit der Schulorganisationsgesetznovelle 1993.
1. Die Kompetenzverteilung im österreichischen Schulwesen (Art 14 B-VG): Dieses Kapitel analysiert das föderale Geflecht der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern und dessen Bedeutung für die Schulorganisation.
2. Gesetzliche Bestimmungen für die ganztägige Betreuung an öffentlichen Pflichtschulen: Hier werden die bundesgesetzlichen Grundlagen sowie die länderspezifischen Ausführungsbestimmungen hinsichtlich Modellen, Teilnehmern und rechtlichen Voraussetzungen detailliert erörtert.
3. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen: Das Fazit bewertet die Auswirkungen der fragmentierten Gesetzgebung und betont die Notwendigkeit verbindlicher Qualitätsstandards und gesicherten Datenmaterials für zukünftige Entwicklungen.
Ganztagsschule, Pflichtschulen, Kompetenzverteilung, Art 14 B-VG, Tagesbetreuung, Schulorganisation, Schulerhalter, Länderkompetenz, Bildungsföderalismus, Lernzeit, Freizeitteil, Finanzierung, Qualitätsstandards, Österreich
Die Arbeit analysiert die rechtliche Situation der ganztägigen Betreuung an österreichischen öffentlichen Pflichtschulen im Kontext des föderalen Aufbaus der Bundesverfassung.
Die Schwerpunkte liegen auf der Kompetenzverteilung nach Art 14 B-VG, der gesetzlichen Ausgestaltung von Betreuungsmodellen sowie der Rolle der Schulerhalter in den Bundesländern.
Das Ziel ist es, einen fundierten Überblick über die komplexe Gesetzeslage zur Ganztagsbetreuung zu geben und aufzuzeigen, wie sich diese auf die Praxis und Qualität in den Ländern auswirkt.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die durch Auswertung von Gesetzestexten, Erlässen, Förderrichtlinien und Experteninterviews mit Landes- und Bundesbediensteten ergänzt wird.
Im Hauptteil erfolgt eine detaillierte Gegenüberstellung der bundesweiten Vorgaben mit den landesgesetzlichen Regelungen zu Gruppengrößen, Betreuungsmodellen und finanziellen Unterstützungsleistungen.
Die Arbeit lässt sich am besten mit den Begriffen Ganztagsschule, Schulorganisation, Länderkompetenz, Schulerhalter und Tagesbetreuung zusammenfassen.
Bei der getrennten Form erfolgt die Betreuung nur nach dem Vormittagsunterricht, während sie bei der verschränkten Form über den gesamten Tag in den Unterricht integriert ist.
Die Autorin weist darauf hin, dass die komplexe Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern oft dazu führt, dass verbindliche, detaillierte Qualitätsstandards fehlen, um die Gemeinden bei der Umsetzung nicht finanziell zu überfordern.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

