Masterarbeit, 2022
94 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Arbeit
2. Gesetzesgrundlagen
2.1 EU-Beihilferahmen
2.1.1 Anwendung und Inhalte des EU-Beihilferahmens
2.1.2 Begriff der Auftragsforschung
2.1.3 Wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß EU-Beihilferahmen
2.1.4 Nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß EU-Beihilferahmen
2.1.5 Die zwei Ebenen des EU-Beihilferechts
2.2 Relevante Rechtsnormen für die Forschung und Entwicklung des Landes Niedersachsen
2.2.1 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO)
2.2.2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
2.3 Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis (GCP-V)
2.3.1 Allgemeine Vorschriften der GCP-V
2.3.2 Anforderungen an Prüfpräparate
2.3.3 Genehmigung durch die Bundesoberbehörde (BOB) und Bewertung durch die Ethik-Kommission
2.3.4 Dokumentations- und Mitteilungspflichten, Datenbanken und Inspektionen
2.4 Das Arzneimittelgesetz (AMG)
2.4.1 Begrifflichkeiten und Anwendungsbereich des AMG
2.4.2 Anforderungen an die Arzneimittel
2.4.3 Herstellung von Arzneimitteln
2.4.4 Zulassung von Arzneimitteln
2.4.5 Registrierung von Arzneimitteln
2.4.6 Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
2.4.7 Abgabe von Arzneimitteln
2.4.8 Sicherung und Kontrolle der Qualität von Arzneimitteln
2.4.9 Sondervorschriften für Arzneimittel bei Tieren
2.4.10 Beobachtung und Auswertung von Arzneimittelrisiken
2.4.11 Überwachung von Betrieben und Einrichtungen
2.4.12 Sondervorschriften für Bundeswehr und Polizei
2.4.13 Einfuhr und Ausfuhr von Arzneimitteln
2.4.14 Informationsbeauftragter und Pharmaberater
2.4.15 Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden (BOB)
2.4.16 Haftung für Arzneimittelschäden
2.4.17 Straf- und Bußgeldvorschriften
2.4.18 Überleitungs- und Übergangsvorschriften des AMG
2.5 Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
2.5.1 Zweck, Anwendungsbereich und Begrifflichkeiten des MPDG
2.5.2 Anzeigepflichten, Umlauf und Bereitstellung von Produkten
2.5.3 Benannte Stellen, Prüflaboratorien und Konformitätsbewertungsstellen
2.5.4 Klinische Prüfungen und sonstige Prüfungen nach MPDG
2.5.5 Vigilanz und Überwachung
2.5.6 Medizinprodukteberater
2.5.7 Zuständige Behörden und Verordnungsermächtigungen
2.5.8. Sondervorschriften für die Bundeswehr und den Katastrophenschutz
2.5.9 Straf- und Bußgeldvorschriften
2.5.10 Übergangsbestimmungen des MPDG
3. Klinische Prüfungen / Klinische Studien
3.1 Definition klinische Prüfung am Menschen
3.2. Klinische Studien – Studientypen
3.3. Phasen klinischer Forschung
4. Problemfelder bei der Gestaltung von FuE-Verträgen
4.1 Geheimhaltungsvereinbarungen
4.2 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
4.3 Publikationen
4.4 Schutzrechte in FuE-Verträgen
4.4.1 IP-Rechte in FuE-Verträgen
4.4.2 Patentrecht vs. Arbeitsrecht
4.4.3 Arbeitnehmererfindungen in FuE-Verträgen
5. Schlussbetrachtung
Die Arbeit analysiert die juristischen Problemfelder bei der Verhandlung und Gestaltung internationaler Forschungs- und Entwicklungsverträge (FuE-Verträge) im Kontext klinischer Studien. Dabei wird untersucht, wie sich die Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft in Einklang bringen lassen, unter besonderer Berücksichtigung des EU-Beihilferahmens sowie spezifischer gesetzlicher Vorgaben des Landes Niedersachsen und des deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukterechts.
4.4.2 Patentrecht vs. Arbeitsrecht
Ein Schutzrecht, welches häufig und wiederkehrend mit dem in FuE-Verträgen gleichfalls vorkommenden Arbeitsrecht und den dazugehörigen Interessen kollidiert, ist das Patentrecht. Es gilt nach § 6 S. 1 Patentgesetz (PatG), das einzig der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger das Recht auf das Patent und damit Eigentum an seiner Erfindung hat. Das Patentrecht sieht also das Eigentum an einer Erfindung alleinig beim Erfinder, auch wenn es dabei um den Arbeitnehmererfinder geht. Im Arbeitsrecht hingegen wird dieser Sachverhalt gegenteilig definiert: Der Arbeitgeber hat aus arbeitsrechtlicher Sicht Anspruch auf das Arbeitsergebnis seines Arbeitnehmers und ist somit Eigentümer des Arbeitsergebnisses (in diesem Falle der Erfindung) seines Angestellten. Diese beschriebene „Kollision“ der Rechtsgebiete wird durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) aufgelöst, denn dieses Gesetz regelt, dass zwar der Arbeitgeber das Eigentum an der Arbeitnehmererfindung für sich beanspruchen und fordern kann, jedoch für den Erfinder und Arbeitnehmer dabei gleichzeitig ein Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber als Ausgleich und Gegenleistung besteht.
1. Einleitung: Beschreibt die Bedeutung von Forschung und Entwicklung für Innovation und führt in die Problemstellung der Vertragsgestaltung bei klinischen Studien ein.
2. Gesetzesgrundlagen: Erläutert die komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere den EU-Beihilferahmen, niedersächsische Rechtsnormen, das AMG und das MPDG.
3. Klinische Prüfungen / Klinische Studien: Gibt einen Überblick über Definitionen, Studientypen und die verschiedenen Phasen klinischer Forschung.
4. Problemfelder bei der Gestaltung von FuE-Verträgen: Analysiert die zentralen Konfliktpunkte in Forschungsverträgen wie Geheimhaltung, Publikationsrechte, Patentrecht und Arbeitnehmererfindungen.
5. Schlussbetrachtung: Führt die Analyseergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit eines konstruktiven Vertragsmanagements zur Überbrückung der divergierenden Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft.
FuE-Verträge, Klinische Studien, Arzneimittelgesetz, AMG, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, MPDG, Auftragsforschung, EU-Beihilferecht, Schutzrechte, Arbeitnehmererfindungen, ArbnErfG, Forschung und Entwicklung, Patentrecht, Geheimhaltung, Publikationsrecht
Die Arbeit untersucht die juristischen Herausforderungen bei der Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen (FuE-Verträgen) im Bereich klinischer Studien, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
Die Schwerpunkte liegen auf dem EU-Beihilferecht, den regulatorischen Anforderungen durch AMG und MPDG, der Gestaltung von Geheimhaltungs- und Publikationsklauseln sowie dem Management von geistigen Eigentumsrechten (IP) und Arbeitnehmererfindungen.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie unterschiedliche Interessen der Vertragsparteien (Forscher vs. Pharmaunternehmen) rechtssicher in FuE-Verträgen abgebildet werden können, um eine effiziente Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Die Arbeit stützt sich primär auf den EU-Beihilferahmen, die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO), das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG), die GCP-Verordnung, das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG).
Der Hauptteil gliedert sich in eine umfassende Analyse der Gesetzesgrundlagen für klinische Studien sowie eine explizite Auseinandersetzung mit den Problemfeldern bei der Vertragsgestaltung, von der Anbahnung durch Geheimhaltungsvereinbarungen bis zur rechtlichen Absicherung von Erfindungen.
Die Arbeit charakterisiert sich durch Begriffe wie FuE-Verträge, klinische Forschung, Beihilferecht, IP-Rechte, Arbeitnehmererfindergesetz und rechtliche Risiko-Minimierung in der pharmazeutischen Entwicklung.
Die Unterscheidung ist entscheidend für die beihilferechtliche Bewertung, da staatliche Förderung von Hochschulen beihilferechtlich relevant wird, sobald die Hochschule als Unternehmen wirtschaftliche Tätigkeiten im Wettbewerb auf dem freien Markt ausübt.
Das Gesetz bietet eine zentrale Basis für den Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern (z.B. Hochschulen) und angestellten Forschern bei Erfindungen, was die Rechtssicherheit in FuE-Verträgen bei klinischen Studien maßgeblich erhöht.
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