Bachelorarbeit, 2021
64 Seiten, Note: 1,7
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Franz von Liszt und das Marburger Programm
1. Der Strafrechtsgelehrte Franz von Liszt
2. Das Marburger Programm
II. Der Begriff des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht
1. Erziehung statt Strafe
2. Erzieherische Ausgestaltung der Haft
3. Subsidiarität der Strafe
4. Täterorientiertes Strafrecht
5. Ausgestaltung des Strafverfahrens
6. Jugendstrafrecht vs. Erwachsenenstrafrecht
7. Erziehungsgedanke als Leitziel
III. Der Schulenstreit
IV. Wandel des gesellschaftlichen Bewusstseins
V. Die Situation der Kinder und Jugendlichen an der Wende zum 20. Jahrhundert
1. Industrialisierung und Urbanisierung
2. Soziale und wirtschaftliche Aspekte von Jugenddelinquenz
a) Die Ursachen für einen Anstieg der Jugendkriminalität nach Liszt
b) Die Bedeutung der gesellschaftlichen Faktoren
aa) Die Bedeutung der Kindheit
bb) Die Bedeutung der erblichen Veranlagung
cc) Maßnahmen zur Verbrechensprävention
3. Kriminalstatistik
4. Die rechtliche Situation: Regelungen für junge Straftäter
a) Strafzweck
b) Strafmündigkeit
c) Sanktionen nach dem Reichsstrafgesetzbuch
d) Konsequenzen der Regelungen des Reichsstrafgesetzbuchs
e) Änderung durch die Novelle zum Reichsstrafgesetzbuch von 1876
VI. Die Reformvorschläge Liszts zur Umsetzung des Erziehungsgedankens und ihre Berücksichtigung im Jugendgerichtsgesetz
1. Heraufsetzung der Strafmündigkeitsgrenze
2. Erweiterung der Strafmündigkeitsgrenze
3. Abstellen auf die sittliche Reife
4. Die Gestaltung des Strafvollzugs
a) Freiheitsstrafe als weitgehend alternativlose Strafform
b) Ablehnung der Prügelstrafe
c) Separate Strafanstalten für Jugendliche und Erwachsene
5. Verzicht auf festbestimmte Strafen
6. Dauer der Freiheitsstrafe
a) Abschaffung kurzer Freiheitsstrafen
b) Höhere Freiheitsstrafen für Jugendliche
7. Aussetzung der Strafvollstreckung
a) Bewährungsstrafe zur Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen
b) Bedenken bei Anwendung auf jugendliche Verurteilte
c) Lösungsvorschläge zur Überwindung der Gefahren
8. Zwangserziehung
a) Das Preußische Zwangserziehungsgesetz von 1878
b) Verbesserungsvorschläge
aa) Ausweitung über das 18. Lebensjahr hinaus
bb) Erweiterung der richterlichen Handlungsfreiheit
cc) Erweiterung des Anwendungsbereichs von Zwangserziehung
dd) Der Ausbau der Institutionen
9. Die Institutionen des Strafprozesses
a) Gerichtsverfahren
b) besondere Jugendgerichte
c) Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe
d) Jugendgerichtshilfe
VII. Der Erlass des Reichsjugendgerichtsgesetzes 1923
1. Gustav Radbruch
2. Die weiteren Entwicklungen
C. Fazit
Die Arbeit untersucht den historischen Einfluss der Straftheorie von Franz von Liszt auf die Entwicklung des Erziehungsgedankens im deutschen Jugendstrafrecht und analysiert, wie seine Reformvorschläge die gesetzliche Ausgestaltung eines jugendspezifischen Strafrechts geprägt haben.
1. Der Strafrechtsgelehrte Franz von Liszt
Franz von Liszt wird am 02. März 1851 in Wien geboren. Während seines Studiums in Wien von 1869 bis 1873 lehren dort unter anderem Wilhelm Emil Wahlberg, welcher Liszt in kriminalpolitischer Hinsicht prägt, und Rudolf von Jhering, der mit seinem Werk „Der Zweckgedanke und seine Bedeutung über das Recht überhaupt und für das Strafrecht im Besonderen“ den nachhaltigsten Einfluss auf ihn ausübt. Die politischen Unruhen seiner Zeit veranlassen Liszt bereits während seiner Studienzeit dazu, sich politisch zu engagieren und Partei zu ergreifen. Liszt entwickelt so auch eine übergeordnete politische Sichtweise auf juristische und gesellschaftliche Fragestellungen, so dass seine strafrechtlichen Ansichten einen hohen kriminalpolitischen Einfluss aufweisen. Nach seiner Habilitation in Graz erhält Liszt im Jahre 1879 sein erstes Ordinariat in Gießen. Es folgen Professuren in Marburg, Halle und Berlin. Am 21. Juni 1919 verstirbt von Liszt in Seeheim a. d. Weinbergstraße.
Franz von Liszt gilt als der große und in vieler Hinsicht bis heute wegweisende Kriminalpolitiker. Zudem hat er das Selbstverständnis der Strafrechtswissenschaft als eine gesamte, interdisziplinär ausgerichtete Wissenschaft tiefgreifend geprägt.
Bis über seinen Tod hinaus sollen die von ihm in den 1880er Jahren geschaffenen Institutionen und Diskussionsforen den strafrechtswissenschaftlichen Diskurs nachhaltig verändern. Zu nennen sind hier insbesondere die Internationale Kriminalistische Vereinigung (IKV), welche die Kernforderungen von Liszts unterstützt und weiterträgt, aber auch das Kriminalistische Seminar, welches als „Kaderschmiede für aufstrebende Strafrechtswissenschaftler aus dem In- und Ausland“ bezeichnet werden kann und aus dem eine Vielzahl äußerst bekannter Strafrechtswissenschaftler hervorgehen, wie zum Beispiel Robert v. Hippel, Eduard Kohlrausch, Gustav Radbruch und Eduard Schmidt.
A. Einleitung: Die Einleitung stellt die Bedeutung von Franz von Liszt als Wegbereiter eines erziehungsorientierten Jugendstrafrechts dar und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
B. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert Liszts Theorien, den Schulenstreit, den gesellschaftlichen Wandel, die Reformvorschläge sowie deren Umsetzung im Jugendgerichtsgesetz 1923.
C. Fazit: Das Fazit resümiert den maßgeblichen Einfluss von Liszts spezialpräventivem Ansatz auf die Entwicklung eines Sonderstrafrechts für Jugendliche.
Jugendstrafrecht, Franz von Liszt, Erziehungsgedanke, Jugendgerichtsgesetz, Zweckgedanke, Spezialprävention, Jugendkriminalität, Reformvorschläge, Strafmündigkeit, Zwangserziehung, Resozialisierung, Jugendgerichtshilfe, Schulenstreit, Kriminalstatistik, Täterstrafrecht
Die Arbeit untersucht den maßgeblichen Einfluss der Straftheorie von Franz von Liszt auf die Entstehung und Entwicklung des Erziehungsgedankens im deutschen Jugendstrafrecht.
Die Themen umfassen die strafrechtlichen Ansichten Liszts, den gesellschaftlichen Wandel an der Wende zum 20. Jahrhundert, die historische Situation jugendlicher Straftäter und die konkrete Ausgestaltung des ersten Jugendgerichtsgesetzes von 1923.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Liszts spezialpräventive Forderungen das Bewusstsein für die Sonderstellung Jugendlicher schärften und schließlich in ein modernes, am Erziehungsgedanken ausgerichtetes Jugendstrafrecht mündeten.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die historische Quellen, statistische Daten der damaligen Kriminalstatistik sowie pädagogische und juristische Fachliteratur analysiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse von Liszts "Marburger Programm", den Wandel des gesellschaftlichen Bewusstseins, die Reformvorschläge zur Strafmündigkeit und Strafvollstreckung sowie die Institutionenbildung wie die Jugendgerichtshilfe.
Die zentralen Schlagworte sind unter anderem Jugendstrafrecht, Franz von Liszt, Erziehungsgedanke, Spezialprävention, Jugendgerichtsgesetz und Resozialisierung.
Liszt und die Arbeit bewerten kurze Freiheitsstrafen als schädlich und zwecklos, da sie keine Resozialisierung ermöglichen, sondern die Gefahr der "kriminellen Ansteckung" und Verrohung bergen.
Obwohl er 1919 verstarb, legten seine geschaffenen Institutionen (IKV, DVJJ) und seine publizierten Reformvorschläge das fundamentale Vorwissen für den Gesetzesentwurf seines Schülers Gustav Radbruch.
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