Bachelorarbeit, 2021
49 Seiten, Note: 1,9
1 Einleitung
2 Sozialstaatsprinzip
2.1 Leistungsspektrum des deutschen Sozialstaates
3 Das Bundesverfassungsgericht
3.1 Entscheidungen zu der Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes nach dem SGB II
3.2 Ergebnis
4 Regelbedarf des Sozialgesetzbuch II
4.1 Grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen
4.1.1 Anspruchsvoraussetzungen: Covid19-Pandemie
4.2 Ermittlung des Regelsatzes
4.2.1 Regelbedarfsermittlungsgesetz
4.2.2 Regelbedarfsstufen
4.2.3 Zusammensetzung des Regelbedarfs
4.2.3.1 Abt. 1 Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
4.2.3.2 Abt. 6 Gesundheitspflege
5 Covid–19-Pandemie
5.1 Erhöhte Regelsätze nach dem SGB II in der Covid–19 Pandemie
5.2 Entwicklung der Preise in der Covid–19-Pandemie
5.2.1 Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Abt. 1
5.2.2 Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Abt. 6
6 Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit
6.1 Schutzbereich
6.1.1 Zwischenergebnis
6.2 Eingriff in den Schutzbereich
6.2.1 Zwischenergebnis
6.3 Unzulässigkeit des Eingriffs
6.4 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
6.5 Ergebnis
7 Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze des Sozialgesetzbuches II (SGB II) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im Jahr 2021. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die staatlichen Unterstützungsleistungen das grundgesetzlich verankerte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum auch bei steigenden Inflationsraten weiterhin gewährleisten.
Abt. 6 Gesundheitspflege
Die Gesundheitspflege wird als Bemühung um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit definiert. Im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II beinhaltet der Regelsatz einen Anteil für Körperpflege sowie Bedürfnisse des täglichen Lebens. Diese Abteilung weist lediglich einen geringen Betrag auf, da gem. §§ 5 Abs. 1 Nr. 2a, 10 SGB V sowie §§ 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a, 25 SGB XI der Hilfebedürftige gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert ist. Die beigefügte Tabelle zeigt die Abt. 6 Gesundheitspflege mit dem Gesamtbetrag von 17,02 Euro und umfasst fünf bedarfsrelevante Bedarfe.
In dieser Abt. 6 muss zwischen verschreibungspflichtigen und verschreibungsfreien Arzneimitteln unterschieden werden. Der Abgabepreis eines rezeptpflichtigen Arzneimittels und das apothekerliche Honorar richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung.
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung der Menschenwürde als elementares Grundrecht dar und skizziert den Aufbau der Untersuchung zur Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze nach dem SGB II.
2 Sozialstaatsprinzip: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik als Sozialstaat und definiert das Leistungsspektrum des Staates zur Unterstützung bedürftiger Bürger.
3 Das Bundesverfassungsgericht: In diesem Teil werden die Rolle des BVerfG als Wächter über das Grundgesetz sowie relevante Urteile zur Verfassungsmäßigkeit von Regelsätzen dargelegt.
4 Regelbedarf des Sozialgesetzbuch II: Hier werden die Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug sowie die methodische Zusammensetzung und Ermittlung des Regelsatzes detailliert beschrieben.
5 Covid–19-Pandemie: Dieses Kapitel analysiert die erhöhten Regelsätze während der Pandemie und stellt die inflationsbedingten Preisentwicklungen in den Fokus.
6 Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit: Auf Basis der vorangegangenen Preisanalysen wird hier die materielle Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes unter Berücksichtigung des Entzugs des Existenzminimums geprüft.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der Regelsatz der RBS 1 ab Juli 2021 aufgrund der gestiegenen Inflation nicht mehr verfassungsgemäß ist.
Sozialgesetzbuch II, SGB II, Regelsatz, Existenzminimum, Menschenwürde, Covid-19-Pandemie, Verfassungsmäßigkeit, Bundesverfassungsgericht, Inflation, Gesundheitspflege, Sozialstaatsprinzip, Verbraucherpreisindex, Grundrecht, Bedarfsgemeinschaft, Inflationsrate
Die Arbeit untersucht die materielle Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes nach dem SGB II im Kontext der Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Preissteigerungen im Jahr 2021.
Die zentralen Schwerpunkte sind das Sozialstaatsprinzip, die Methoden zur Ermittlung des Regelbedarfs sowie die verfassungsrechtliche Prüfung der Angemessenheit dieser Leistungen bei steigenden Lebenshaltungskosten.
Die Forschungsfrage lautet, ob der Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum von Hilfebedürftigen angesichts der pandemiebedingten Preisentwicklung im Jahr 2021 weiterhin verfassungsrechtskonform sichert.
Es wird eine rechtswissenschaftliche Untersuchung durchgeführt, die verfassungsrechtliche Prinzipien und Urteile des BVerfG analysiert und diese anhand statistischer Preisentwicklungsdaten (Verbraucherpreisindex) sowie der Regelsatzstruktur gegenüberstellt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Sozialstaatsprinzips, die Erläuterung der Regelbedarfsermittlung, die Auswertung von Preisindizes der Abteilungen "Nahrung" und "Gesundheit" sowie die abschließende juristische Prüfung der Verfassungsmäßigkeit.
Die wichtigsten Schlüsselwörter umfassen SGB II, Existenzminimum, Menschenwürde, Verfassungsmäßigkeit, Covid-19-Pandemie, Regelsatz, Inflation und Sozialstaatsprinzip.
Dieser Bereich wird besonders beleuchtet, weil durch die Pandemie zusätzliche Kosten für medizinische Schutzmasken (FFP2) entstanden sind, deren Deckung durch den Regelsatz juristisch strittig war.
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass ab Juli 2021 ein verfassungswidriger Zustand eintritt, da der Regelsatz die Preissteigerungen der Inflation nicht mehr ausreichend abfedert und somit das Existenzminimum unterschritten wird.
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