Diplomarbeit, 2008
100 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Fragestellungen
1.3 Aufbau der Arbeit
2 Daseinsvorsorge aus theoretischer Sicht
2.1 Die Lehre Forsthoffs
2.1.1 Grundüberlegungen
2.1.2 Vom Ordnungsgaranten zum Leistungsträger
2.1.3 Die Absicht Forsthoffs
2.2 Kritische Würdigung der Lehre Forsthoffs
2.3 Daseinsvorsorge aus heutiger Sicht
2.3.1 Aktuelles Begriffsverständnis
2.3.2 Von der Daseinsvorsorge zum „Gewährleistungsstaat“
3 Daseinsvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Die historische Entwicklung
3.2 Die Organisation
3.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.2.2 Kommunale Unternehmen
3.3 Die Wasserversorgung
3.3.1 Die Wasserversorgung als Daseinsvorsorgeaufgabe
3.3.2 Die Organisation der Wasserversorgung
3.3.3 Die nationale Liberalisierungsdebatte
3.4 Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)
3.4.1 Die Bedeutung des ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge
3.4.2 Die Organisation und die Finanzierung des ÖPNV
4 Daseinsvorsorge in der Europäischen Union
4.1 Die Tradition (en) in der EU
4.1.1 Unterschiedliche Daseinsvorsorgekonzepte
4.1.2 Frankreich
4.1.3 Großbritannien
4.2 Daseinsvorsorge aus Sicht der Europäischen Kommission
4.2.1 Der gemeinschaftliche Begriff der Daseinsvorsorge
4.2.2 Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
4.2.3 Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
4.3 Regelungen zur Daseinsvorsorge im europäischen Recht
4.3.1 Daseinsvorsorge im europäischen Primärrecht
4.3.2 Folgerungen für die deutsche Wasserversorgung
4.3.3 Folgerungen für den deutschen ÖPNV
5 Der Einfluss europäischer Wettbewerbspolitik auf die kommunale Daseinsvorsorge in den Bereichen Wasser und ÖPNV
5.1 Die Wasserversorgung
5.1.1 Die Wasserversorgung im Blickfeld der EU
5.1.2 Die tatsächliche Entwicklung in der EU
5.2 Der ÖPNV
5.2.1 Das Urteil „Altmark Trans“
5.2.2 Die Debatte um die neue Verordnung zum ÖPNV
5.2.3 Auswirkungen auf den kommunalen ÖPNV
6 Gesamtfazit und Ausblick
6.1 Fazit
6.2 Ausblick
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der deutschen kommunalen Selbstverwaltung und den liberalisierenden Einflüssen der Europäischen Union am Beispiel der Daseinsvorsorge, speziell in den Sektoren Wasserversorgung und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Ziel ist es, die Konfliktlinien zwischen dem verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Recht auf Organisationshoheit und dem europäischen Streben nach einem wettbewerbsorientierten Binnenmarkt zu analysieren.
2.1.1 Grundüberlegungen
Die Einführung des Begriffs Daseinsvorsorge in das deutsche Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaften geht ursprünglich auf den deutschen Staatsrechtler Ernst Forsthoff zurück. Auch wenn eine Sichtung der dem Thema zugehörigen Literatur ergibt, dass das Fundament für sein Konzept und den Begriff der Daseinsvorsorge schon in voran gegangenen Schriften verschiedener Philosophen, Rechtswissenschaftler oder Ökonomen zum Teil mit gelegt wurde, sollen diese „Vorarbeiten“ im Folgenden keine bedeutende Beachtung finden.
Nachdem Forsthoff bereits im Jahr 1935 in zwei Aufsätzen erste Grundüberlegungen hinsichtlich des sich wandelnden Aufgabenspektrum einer modernen Verwaltung formulierte, konkretisierte er diese drei Jahre später in seiner Schrift „Die Verwaltung als Leistungsträger“. Aus der Erkenntnis heraus, dass es der öffentlichen Verwaltung bis dato verwehrt geblieben war, ihr in der verwaltungsrechtlichen Literatur die nötige Beachtung hinsichtlich ihrer Bedeutung und Aufgabe in modernen Staaten zu schenken, war es laut Forsthoff an der Zeit, „…die Dogmatik des Verwaltungsrechts in eine engere Beziehung zur Wirklichkeit der modernen Verwaltung zu setzen“. Darauf wird zurück zu kommen sein. Diese veränderte Wirklichkeit resultierte seiner Meinung nach vornehmlich aus der raschen Entwicklung der Bevölkerungszahl in Deutschland. Lag die Einwohnerzahl zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch bei etwa 25 Millionen, so erhöhte sich diese auf etwa 65 Millionen im Jahr 1910.
Im Hinblick auf den Umstand, dass der Anteil der Stadtbevölkerung an der Gesamtbevölkerung von etwa 36 % im Jahr 1871 auf 60 % im Jahr 1910 stieg, diagnostizierte Forsthoff eine „Trennung des Menschen von den Lebensgütern“. Zur Veranschaulichung dieser Entwicklung unterteilte er den für den Menschen zum „Dasein“ zur Verfügung stehenden Lebensraum in einen effektiven und einen beherrschten Raum. Beherrschter Raum bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Mensch diesen Raum sein Eigen weiß bzw. ihn als „ihm allein gehörend“ betrachtet. Hierzu zählen der Hof, der Acker und das Haus. Der effektive Lebensraum hingegen reicht weit über den beherrschten hinaus.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen nationaler kommunaler Selbstverwaltung und EU-Wettbewerbspolitik ein und stellt die zentralen Forschungsfragen sowie den Aufbau der Arbeit vor.
2 Daseinsvorsorge aus theoretischer Sicht: Dieses Kapitel erläutert die Konzeption der Daseinsvorsorge nach Ernst Forsthoff, diskutiert die Kritik daran und überträgt das Modell in den modernen Kontext des „Gewährleistungsstaates“.
3 Daseinsvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland: Hier wird die historische Entwicklung und die rechtliche Organisation der Daseinsvorsorge in Deutschland dargestellt, mit Fokus auf die spezifischen Bereiche Wasserversorgung und ÖPNV.
4 Daseinsvorsorge in der Europäischen Union: Dieser Abschnitt analysiert das europäische Verständnis der Daseinsvorsorge und beleuchtet die wettbewerbsrechtlichen Grundlagen im EG-Vertrag.
5 Der Einfluss europäischer Wettbewerbspolitik auf die kommunale Daseinsvorsorge in den Bereichen Wasser und ÖPNV: Das Kapitel untersucht die Auswirkungen europäischer Vorgaben auf die Wasserwirtschaft und den ÖPNV, einschließlich aktueller Urteile und Verordnungsdebatten.
6 Gesamtfazit und Ausblick: Das Fazit beantwortet die eingangs gestellten Forschungsfragen zusammenfassend und bietet einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung im Lichte europäischer Reformverträge.
Daseinsvorsorge, Europäische Union, Kommunale Selbstverwaltung, Wettbewerbspolitik, Wasserversorgung, ÖPNV, Gewährleistungsstaat, Beihilfenrecht, Liberalisierung, Kommunale Unternehmen, Altmark Trans, Subsidiaritätsprinzip, Gemeinwohl, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Verwaltungswissenschaft
Die Arbeit befasst sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen deutschen Kommunen und der Europäischen Union im Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere unter Berücksichtigung der Liberalisierungsbemühungen im Wasser- und ÖPNV-Sektor.
Zentrale Themen sind die theoretische Herleitung der Daseinsvorsorge, die kommunale Organisationshoheit nach deutschem Grundgesetz sowie die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU, insbesondere das Beihilfenrecht.
Ziel ist es zu untersuchen, wie europarechtliche Vorgaben die kommunale Selbstverwaltung beeinflussen und ob die spezifischen Strukturen der deutschen Daseinsvorsorge durch europäische Wettbewerbspolitik gefährdet oder transformiert werden.
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Analyse sowie eine juristisch-politische Untersuchung von Rechtsprechung (z. B. „Altmark Trans“) und europäischen Regelungen (Primär- und Sekundärrecht).
Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung, die rechtliche Einordnung der Daseinsvorsorge, die spezifischen Anforderungen der EU an die Wasser- und Verkehrsinfrastruktur sowie die Praxis der staatlichen Finanzierung.
Wesentliche Begriffe sind „Daseinsvorsorge“, „Europäische Wettbewerbspolitik“, „Kommunale Selbstverwaltung“, „Beihilfenverbot“ und „Gewährleistungsstaat“.
Der Autor sieht darin eine Grundsatzentscheidung, die zwar Spielräume lässt, aber klare Kriterien für die staatliche Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse aufstellt, was die kommunale Praxis der direkten Vergabe erschwert.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass trotz anfänglicher Pläne der Kommission eine umfassende Liberalisierung des deutschen Wassermarktes aufgrund technischer Besonderheiten und des Vorrangs des Gesundheitsschutzes vorerst vom Tisch ist.
Die neue Verordnung erzwingt eine transparentere Finanzierung und schränkt die Möglichkeiten ein, Verkehrsbetriebe rein durch Quersubventionierung (Querverbund) als eigenwirtschaftlich zu deklarieren, was den Anpassungsdruck auf die Kommunen erhöht.
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