Masterarbeit, 2007
141 Seiten, Note: 5.5/6 (CH)
EINLEITUNG
I. INTERNATIONALES REGIME DER NUKLEAREN NICHTVERBREITUNG: HISTORISCHE ENTWICKLUNG UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN
1. HISTORISCHE ENTWICKLUNG: DIE WICHTIGEN ETAPPEN
1.1. Die Initiativen der Vereinigten Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg
1.2. Die Weiterentwicklung des Regimes der Nichtverbreitung
1.3. Die Konsolidierung des Regimes der Nichtverbreitung
1.4. Von den 1980er Jahren bis heute
2. DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN DES INTERNATIONALEN REGIMES DER NICHT VERBREITUNG
2.1. Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT)
2.1.1. Verpflichtungen für die Kernwaffenstaaten (NWS)
2.1.2. Verpflichtungen für die Nichtkernwaffenstaaten (NNWS)
2.1.3. Verpflichtungen für alle Vertragsparteien
2.1.4. Rechte der Vertragsparteien
2.1.5. Rechtsgrundlagen der Review Conferences
2.2. Safeguards Agreements mit der IAEA
2.3. Zusatzprotokolle zum Übereinkommen über Sicherungsmassnahmen
2.4. Weitere Rechtsgrundlagen
II. DER IRAN ALS MITGLIED DES INTERNATIONALEN REGIMES DER NICHTVERBREITUNG: RECHTLICHE BEZIEHUNGEN, RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN
1. RECHTLICHE BEZIEHUNGEN IM RAHMEN DES RECHTSREGIMES
1.1. Internationale Verträge
1.1.1. Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation vom 26. Oktober 1956
1.1.2. Partial Test Ban Treaty (PTBT) vom 5. August 1963
1.1.3. Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) vom 1. Juli 1968
1.1.4. Der Sea-Bed Treaty vom 11. Februar 1971
1.2. Agreements mit der IAEA
1.2.1. Agreement between Iran and the IAEA for the Application of Safeguards in Connection with the NPT (INFCIRC/214) vom 15. Mai 1974
1.2.2. Additional Protocol to the Agreement between Iran and the IAEA for the Application of Safeguards vom 18. Dezember 2003
1.3. Richtlinien der informellen Gruppen
1.3.1. Ausfuhrrichtlinien des Zangger Komitees
1.3.2. Richtlinien der Nuklearlieferantengruppe (NSG)
2. RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN DES IRANS
2.1. Rechte und Verpflichtungen unter der aktuellen rechtlichen Lage
2.1.1. Der NPT und das Recht auf die Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke: Auslegung, Bedingungen und Grenzen
2.1.1.1. Wortlaut, Wortsinn und Systematik als Ausgangspunkt der Analyse
2.1.1.2. Die Absichten der Vertragsparteien zur Zeit der Entwicklung des NPT
2.1.1.3. Teleologische Auslegung: Gegenstand und Zwecke des NPT
2.1.1.4. Abwägung der unterschiedlichen Auslegungsergebnisse
2.1.2. Der NPT und das Recht auf Erwerb und Besitz von Nuklearwaffen
2.1.2.1. Wortlaut, Wortsinn und Systematik als Ausgangspunkt der Analyse
2.1.2.2. Die Absichten der Vertragsparteien zur Zeit der Entwicklung des NPT
2.1.2.3. Teleologische Auslegung: Gegenstand und Zwecke des NPT
2.1.2.4. Abwägung der unterschiedlichen Auslegungsergebnisse
2.2. Rechte und Verpflichtungen des Irans unter Hypothese eines Rücktritts von dem NPT
2.2.1. Rechtliche Grundlage des NPT-Rücktrittsrechts und rechtliche Streitfragen
2.2.1.1. Die rechtliche Grundlage des NPT-Rücktrittsrechts
2.2.1.2. Rechtliche Streitfragen bezüglich des Rücktrittsrechts
2.2.2. Das Recht auf die Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke
2.2.2.1. Die rechtlichen Beziehungen mit der IAEA
2.2.2.2. Die rechtlichen Beziehungen mit anderen Staaten
2.2.3. Das Recht auf Erwerb und Besitz von Nuklearwaffen
2.2.3.1. Rechtliche Änderungen für die Islamische Republik Iran
2.2.3.2. Die Frage der Legalität der Kernwaffen unter dem Völkerrecht
2.2.4. Schlussfolgerungen eines Rücktritts des Irans vom NPT
3. PROBLEME UND WIDERSPRÜCHE INNERHALB DES INTERNATIONALEN RECHTSREGIMES ODER ZWISCHEN DIESEM REGIME UND ANDEREN VÖLKERRECHTLICHEN NORMEN
3.1. Widersprüche innerhalb des Regimes
3.2. Widersprüche gegenüber dem Völkerrecht
III. PROBLEMATIK DER (NON-)COMPLIANCE DES IRANS MIT DEM INTERNATIONALEN REGIME DER NICHTVERBREITUNG
1. COMPLIANCE ODER NON-COMPLIANCE: KONTROLLINSTRUMENTE UND MASSNAHMEN IM RECHTSREGIME DER NICHTVERBREITUNG
1.1. Die Rolle des IAEA-Generaldirektors: Die technische Evaluierung
1.2. Die Rolle des IAEA-Gouverneursrats: Die politische Evaluierung
1.2.1. Die politische Evaluierung der Informationen
1.2.2. Die Konsequenzen einer Feststellung des IAEA-Gouverneursrats
1.3. Die Massnahmen der IAEA im Falle des iranischen Atomprogramms
1.3.1. Die technische und politische Evaluierung der IAEA bis August 2005
1.3.2. Die Resolution des IAEA-Gouverneursrats vom 24. September 2005
1.3.3. Die Resolution des IAEA-Gouverneursrats vom 4. Februar 2006
1.3.4. Schlussfolgerungen des Evaluierungsverfahrens der IAEA
2. EXTERNE MASSNAHMEN IM FALLE EINER NON-COMPLIANCE
2.1. Die Rolle der Organe der UNO im iranischen Atomstreit
2.1.1. Die Kompetenzen des UNSC
2.1.2. Die Kompetenzen der UNGA
2.1.3. Der UNSC und der Atomstreit mit dem Iran
2.1.3.1. Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 29. März 2006
2.1.3.2. UNSC Resolution vom 31. Juli 2006
2.1.3.3. UNSC Resolution vom 27. Dezember 2006
2.1.3.4. UNSC Resolution vom 24. März 2007
2.1.3.5. Der UNSC und der Atomstreit mit dem Iran: Fazit
2.2. Die Rolle der EU-3 in dem iranischen Atomstreit
2.3. Alternative Massnahme im iranischen Atomstreit
2.4. Schlussfolgerungen der externen Massnahmen
IV. DIE RECHTLICHEN ASPEKTE DES ATOMSTREITS MIT DEM IRAN: ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT
Ziel der Master-Arbeit ist es, die rechtlichen Beziehungen zwischen der Islamischen Republik Iran und der internationalen Staatengemeinschaft hinsichtlich des iranischen Atomprogramms zu analysieren und zu durchleuchten. Dabei wird insbesondere untersucht, welche Rechte und Verpflichtungen sich aus der Mitgliedschaft im Nichtverbreitungsregime ergeben und wie der rechtliche Status bei einem hypothetischen Rücktritt vom NPT aussehen würde.
2.1.1.1. Wortlaut, Wortsinn und Systematik als Ausgangspunkt der Analyse
Als Vertragspartei des Atomwaffensperrvertrags und gemäss dem Wortlaut von Art. IV Abs. 1 NPT hat der Iran innewohnend das unveräusserliche Recht (inalienable right), die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln. Dieses Recht wird aber nur gewährleistet, wenn die Vertragspartei in Übereinstimmung mit Art. I und II NPT handeln. Art. IV Abs. 1 NPT schreibt ferner vor, dass der NPT unter Wahrung der Gleichbehandlung ausgelegt werden muss. Dies bedeutet, dass der NPT allen Vertragsparteien (NWS sowie NNWS) das Recht auf Kernenergie für friedliche Zwecke sicherstellt, insofern die erwähnten Bedingungen erfüllt sind.
Grundsätzlich und im Vergleich zu dem Absatz 2 ist Art. IV Abs. 1 NPT nicht als rechtsbildend zu beurteilen, indem er bloss ein vorherbestehendes Recht behandelt bzw. bestätigt und folglich kein neues Recht für die Vertragsparteien einsetzt:
„Le texte de l’article IV paragraphe 1 traite de la liberté comme d’un ,droit inaliénable’ préexistant. Il ne l’institue pas. Il affirme que le traité n’y porte pas atteinte et qu’il ne doit pas être interprété de manière à y porter atteinte“.
Der zweite Absatz von Art. IV NPT ist positiver zu betrachten: Hier verpflichten sich alle Vertragsparteien (NWS und NNWS), den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Kernenergienutzung zu erleichtern.
EINLEITUNG: Die Einleitung führt in die historische Entstehung der nuklearen Ambitionen ein und definiert das Forschungsziel der Arbeit: die Untersuchung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Iran und dem internationalen Nichtverbreitungsregime.
I. INTERNATIONALES REGIME DER NUKLEAREN NICHTVERBREITUNG: HISTORISCHE ENTWICKLUNG UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN: Dieses Kapitel erläutert die Genese des globalen Nichtverbreitungsregimes und analysiert die zentralen völkerrechtlichen Verträge sowie die Rolle der IAEA und verschiedener informeller Kontrollgruppen.
II. DER IRAN ALS MITGLIED DES INTERNATIONALEN REGIMES DER NICHTVERBREITUNG: RECHTLICHE BEZIEHUNGEN, RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN: Hier werden die spezifischen rechtlichen Verhältnisse Irans im Rahmen des Regimes untersucht, einschließlich der Frage nach dem Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie versus das Verbot von Nuklearwaffen.
III. PROBLEMATIK DER (NON-)COMPLIANCE DES IRANS MIT DEM INTERNATIONALEN REGIME DER NICHTVERBREITUNG: Dieser Teil befasst sich mit den Kontrollinstrumenten der IAEA und externen Maßnahmen im Falle einer Nichteinhaltung durch den Iran, unter besonderer Berücksichtigung der Resolutionen von IAEA und UN-Sicherheitsrat.
IV. DIE RECHTLICHEN ASPEKTE DES ATOMSTREITS MIT DEM IRAN: ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und beleuchtet das Spannungsfeld zwischen Souveränität und globaler Sicherheit im Hinblick auf den Atomstreit.
Atomstreit, Iran, Nichtverbreitungsvertrag, NPT, IAEO, Kernenergie, Nichtverbreitung, Nuklearwaffen, Sicherheitsrat, Compliance, Safeguards, Zusatzprotokoll, Völkerrecht, Urananreicherung, Souveränität
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Aspekte und die völkerrechtliche Position des Irans im Hinblick auf das internationale Regime der nuklearen Nichtverbreitung vor dem Hintergrund des aktuellen Atomstreits.
Zentral sind die historische Entwicklung des Nichtverbreitungsregimes, die rechtliche Auslegung des Nichtverbreitungsvertrags (NPT), die spezifischen Verpflichtungen des Iran gegenüber der IAEA und die Rolle internationaler Gremien wie des UN-Sicherheitsrats.
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie die heutigen rechtlichen Beziehungen zwischen dem Iran und der Staatengemeinschaft zu beurteilen sind und ob ein rechtlicher Spielraum für das iranische Atomprogramm im Rahmen der bestehenden Verträge existiert.
Die Arbeit stützt sich primär auf die klassische juristische Auslegungsmethodik von völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere unter Anwendung grammatikalischer, systematischer, historischer und teleologischer Auslegung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der rechtlichen Einbindung des Irans in das Regelsystem, die Analyse der Rechte und Pflichten als Vertragspartei sowie die Bewertung der (Non-)Compliance durch internationale Organisationen und externe Maßnahmen.
Zu den prägenden Begriffen gehören NPT (Atomwaffensperrvertrag), IAEO/IAEA, Non-Compliance, Safeguards (Sicherungsmassnahmen), Anreicherungstechnologien und das völkerrechtliche Prinzip des unveräusserlichen Rechts auf friedliche Nutzung.
Das Zusatzprotokoll gewährt der IAEA erweiterte Inspektionsrechte und ist zentral für die Schaffung von Vertrauen. Der Iran hat es zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert, was ein wesentlicher Streitpunkt bleibt.
Der Autor sieht den Sicherheitsrat als letzte Instanz im Sanktionsverfahren, die zunehmend Druck auf den Iran ausübt, betont jedoch, dass der Rat dabei an die Grenzen der UN-Charta gebunden ist.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

