Diplomarbeit, 2009
90 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Begriff des Mantelkaufs
3. Bisherige Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG
3.1 Anwendungsbereich des 8 Abs. 4 KStG
3.1.1 Sachliche Anwendung
3.1.2 Zeitliche Anwendung
3.2 Tatbestandsmerkmale des § 8 Abs. 4 KStG
3.2.1 Rechtliche Identität
3.2.2 Wirtschaftliche Identität
3.2.2.1 Tatbestandsmerkmale für den Verlust der wirtschaftlichen Identität
3.2.2.2 Schädlicher Beteiligungserwerb
3.2.2.3 Schädliche Zuführung von neuem Betriebsvermögen
3.2.2.4 Zeitlicher Zusammenhang der Merkmale
3.3 Rechtsfolgen des § 8 Abs. 4 KStG
3.4 Sanierungsfall als Ausnahme nach § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG
3.4.1. Zuführung von Betriebsvermögen im Rahmen einer Sanierung
3.4.2. Erhalt und Fortführung des Geschäftsbetriebs
4. Neuregelung des Mantelkaufs nach § 8c KStG
4.1 Anwendungsbereich des § 8c KStG
4.1.1 Sachliche Anwendung
4.1.2 Zeitliche Anwendung
4.1.3 Parallelanwendung von § 8 Abs. 4 KStG und § 8c KStG
4.2 Schädlicher Beteiligungserwerb als Tatbestandsmerkmal
4.2.1 Erwerbsgegenstand
4.2.1.1 Gezeichnetes Kapital
4.2.1.2 Mitgliedschaftsrechte
4.2.1.3 Beteiligungsrechte
4.2.1.4 Stimmrechte
4.2.1.5 Vergleichbare Sachverhalte
4.2.1.6 Quotenberechnung
4.2.1.7 Kapitalerhöhung
4.2.2 Erwerber und Erwerberkreis
4.2.2.1 Allgemein
4.2.2.2 Nahestehende Personen i.S.d. § 8c KStG
4.2.2.3 Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen i.S.d. 8c KStG
4.2.3 Erwerbsvorgang
4.2.3.1 Allgemein
4.2.3.2 Erwerbszeitpunkt
4.2.3.2.1 Allgemein
4.2.3.2.2 Erwerbszeitpunkt bei Umwandlungsvorgängen
4.2.3.3 5-Jahres-Zeitraum
4.2.3.3.1 5-Jahres-Zeitraum i.S.d. § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG
4.2.3.3.2 5-Jahres-Zeitraum i.S.d. § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG
4.2.3.4 Übertragung nämlicher Anteile
4.2.3.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilserwerbe
4.3 Rechtsfolgen des § 8c KStG
4.3.1 Quotaler und vollständiger Verlustuntergang
4.3.2 Rechtsfolgen bei einem unterjährigen Beteiligungserwerb
4.3.2.1 Allgemein
4.3.2.2 Besonderheit bei Organschaften
4.3.3 Anwendungsbeispiel zur Wirkungsweise und den Rechtsfolgen des 8c KStG
4.3.4 Entsprechende Anwendung des § 8c KStG
4.3.4.1 Gewerbesteuerliche Fehlbeträge nach § 10a GewStG
4.3.4.2 Zinsvortrag gem. § 4h EStG
4.4 Ausnahmeregelungen und -möglichkeiten
4.4.1 Unternehmenssanierung
4.4.2 Ausnahmeregelung für Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften
4.4.2.1 Allgemein
4.4.2.2 Ausnahmeregelung nach § 8c Abs. 2 KStG
4.4.3 Ausnahmemöglichkeit durch die derzeitige Verwaltungsauffassung
4.5 Gestaltungshinweise
4.5.1 Gesellschaftsrechtliche Gestaltung
4.5.1.1 Ausnutzung der Grenzen und Zeiträume des § 8c Abs. 1 KStG
4.5.1.2 Vinkulierung
4.5.1.3 Aufnahme einer Kompensationsklausel
4.5.2 Präventive Gestaltung
4.5.2.1 Sale-and-lease-back Verfahren
4.5.2.2 Veräußerung nichtbetriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter
4.5.2.3 Entstrickung
4.5.2.4 Verdeckte Einlage
5. Fazit
Die Arbeit analysiert die neue Mantelkaufregelung des § 8c KStG, die durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt wurde, und prüft kritisch den vom Gesetzgeber postulierten Anspruch auf eine Vereinfachung der Rechtsanwendung gegenüber der alten Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG.
3.2.2.1 Tatbestandsmerkmale für den Verlust der wirtschaftlichen Identität
Die zweite Voraussetzung des § 8 Abs. 4 KStG um einen Verlustabzug nach § 10d EStG geltend zu machen, ist das Vorliegen der wirtschaftlichen Identität der Gesellschaft. Der Begriff der wirtschaftlichen Identität ist bis heute gesetzlich nicht definiert, sondern wird in Verbindung mit § 8 Abs. 4 KStG anhand von zwei Merkmalen negativ für Kapitalgesellschaften abgegrenzt. Laut § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG liegt keine wirtschaftliche Identität vor, wenn
§ mehr als 50% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden und
§ wenn die Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wiederaufnimmt.
Dabei gilt es zu beachten, dass beide Merkmale erfüllt sein müssen, damit die wirtschaftliche Identität der Gesellschaft verloren geht. Die bloße Anteilsübertragung von mehr als 50% der Anteile reicht allein nicht aus, erst wenn zudem eine Zuführung von neuem Betriebsvermögen erfolgt, kommt es zum Verlust der wirtschaftlichen Identität.
1. Einleitung: Darstellung der Ablösung der alten Mantelkaufregelung durch § 8c KStG und der Zielsetzung der Arbeit.
2. Begriff des Mantelkaufs: Definition des steuerrechtlichen Mantelkaufs und Abgrenzung zwischen Verlustmänteln und Mantelgründungen.
3. Bisherige Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG: Untersuchung der alten Rechtslage inklusive der Tatbestandsmerkmale von rechtlicher und wirtschaftlicher Identität.
4. Neuregelung des Mantelkaufs nach § 8c KStG: Umfassende Analyse der neuen Norm, ihrer Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolgen sowie diverser Ausnahmeregelungen und Gestaltungshinweise.
5. Fazit: Kritische Würdigung der Neuregelung hinsichtlich des angestrebten Vereinfachungsziels durch den Gesetzgeber.
Mantelkauf, Körperschaftsteuer, § 8c KStG, Verlustvortrag, Anteilseignerwechsel, Verlustgesellschaft, Unternehmenssteuerreform 2008, Betriebsvermögen, Sanierungsfall, Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft, Beteiligungserwerb, Verlustabzug, Steuergestaltung, Personengesellschaft, Konzernstruktur
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Regelungen zum sogenannten Mantelkauf nach dem deutschen Körperschaftsteuerrecht, insbesondere den Übergang von der alten Regelung (§ 8 Abs. 4 KStG) zur neuen Vorschrift (§ 8c KStG) durch die Unternehmenssteuerreform 2008.
Im Fokus stehen die Definition des Mantelkaufs, die Voraussetzungen für den Verlust von Verlustvorträgen, die verschiedenen Ausnahmeregelungen (z. B. für Wagniskapital) sowie die kritische Auseinandersetzung mit der von der Finanzverwaltung praktizierten Auslegung der Gesetze.
Das Ziel ist es, die Komplexität der neuen Mantelkaufregelung aufzuzeigen und zu bewerten, ob der gesetzgeberische Anspruch, das Steuerrecht durch die Reform zu vereinfachen, in der Praxis tatsächlich erreicht wurde.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, Rechtsprechung des BFH, Verwaltungsanweisungen des BMF sowie aktueller Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Untersuchung der alten Mantelkaufregelung, eine umfangreiche Analyse der Neuregelung § 8c KStG (Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolgen, Ausnahmen) und eine beispielhafte Erläuterung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Zentrale Begriffe sind Mantelkauf, § 8c KStG, Anteilseignerwechsel, Verlustabzugsbeschränkung, Verlustvortrag und Unternehmenssteuerreform.
Die Unterscheidung ist entscheidend, da die Einbeziehung mittelbarer Erwerbe durch die neue Regelung § 8c KStG die Gestaltungsmöglichkeiten für Konzerne einschränkt und zur Gefahr führen kann, dass Verlustvorträge auch bei rein konzerninternen Umstrukturierungen verloren gehen.
Die Verwaltungsauffassung erlaubt bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften eine Bruchteilsbetrachtung, was dazu führen kann, dass Beteiligungen so „gestückelt“ werden, dass die schädlichen Schwellenwerte von 25 % bzw. 50 % nicht überschritten werden und somit Verlustvorträge erhalten bleiben.
Da die neue Regelung keine explizite gesetzliche Sanierungsklausel mehr enthält, wird dies als schwerer Schlag für sanierungsbedürftige Unternehmen gewertet, die nun verstärkt von Insolvenz bedroht sein könnten, da Verluste bei Beteiligungswechseln nicht mehr einfach durch Sanierung gerettet werden können.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

