Diplomarbeit, 2008
97 Seiten, Note: 1,3
A. EINLEITUNG
B. GRUNDLAGEN DER EMPIRIE
I. Einführung in die empirische Forschung
II. Ablauf empirischer Forschung
III. Rahmenbedingungen
1. Ethische Richtlinien
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
IV. Sonstige Begrifflichkeiten
1. Statistische Einheiten
2. Gesamtheiten
3. Erhebungsverfahren
4. Gütekriterien
C. EMPIRIE IN DER SOZIOLOGIE
I. Geschichtliche Entwicklung
II. Empirische Forschung in der Soziologie
III. Relevanz empirischer Forschung
D. EMPIRIE IN DEN WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
I. Geschichtliche Entwicklung
II. Empirische Forschung in den Wirtschaftswissenschaften
III. Anwendungsgebiete empirischer Forschung in den Wirtschaftswissenschaften
1. Betriebswirtschaftslehre
2. Volkswirtschaftslehre
E. EMPIRIE IN DEN RECHTSWISSENSCHAFTEN
I. Der Status Quo
1. Das Verhältnis von Empirie und Rechtswissenschaften
2. Empirische Forschung in den Rechtswissenschaften
3. Rechtssoziologie als empirisch-juristische Spezialisierung
4. Anwendungsbeispiele empirischer Forschung
a) Legislative
b) Judikative
c) Verwaltung
5. Kritikpunkte am Status Quo
6. Zwischenergebnis
II. Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklungen
1. Antworten auf die Kritik am Status Quo
2. Innovative empirische Ansätze in den Rechtswissenschaften
a) Ökonometrische Untersuchungen
b) Quantitative Rechtsvergleichung
c) Explorative Forschung
3. Zwischenergebnis
III. Chronologie empirischer Forschung – Beispiele aus dem Kapitalmarktrecht
1. Schritt: Die einzelnen Forschungsgebiete und ihre Relevanz
2. Schritt: Der Status Quo
a) Die inhaltliche Ausfüllung
b) Existenz und Entwicklung des Forschungsobjekts
3. Schritt: Die zukünftige Entwicklung
a) Prognose der zukünftigen Entwicklung
b) Notwendigkeit einer bestimmten Entwicklung
4. Schritt: Implementations- und Evaluationsforschung
5. Zwischenergebnis
F. ERGEBNIS
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist es, die Rolle und Bedeutung empirischer Ansätze in der deutschen Rechtswissenschaft kritisch zu beleuchten, die bestehende Skepsis zu analysieren und aufzuzeigen, wie durch eine methodisch fundierte Einbeziehung empirischer Forschung die Effektivität und Realitätsnähe rechtswissenschaftlicher Arbeit gesteigert werden kann.
3. Rechtssoziologie als empirisch-juristische Spezialisierung
Wenngleich die Rechtswissenschaften an sich nicht den empirischen Wissenschaften zuzuordnen sind, hat sich in Deutschland nach 1945 eine von den Rechtswissenschaften unabhängige Forschungsrichtung entwickelt, die sog. empirische Rechtssoziologie. Ausgangspunkt der Entwicklung dieser empirisch-juristischen Spezialdisziplin war unter anderem die Kritik an einem formalen Rechtspositivismus, der es nicht ermöglichte, subjektive Werturteile, die grundsätzlich jeder rechtswissenschaftlichen Entscheidung und Handlung zugrunde liegen, aufzudecken und zu betrachten.
Die Rechtssoziologie, zu deren prominenten Vertretern unter anderem Eugen Ehrlich und Gustav Radbruch zählen, hat eher eine komparative historisch-empirische Analyse von juristischen Wertfragen und Wertsetzungen jenseits von Metaphysik (also etwa Ethik oder Religion) und bloßer Politik zum Inhalt. Im Gegensatz zu den klassischen dogmatischen Rechtswissenschaften, bei denen die Rolle empirischer Beobachtungen hauptsächlich in der Begründung rechtswissenschaftlichen Handelns gesehen wird, ist in der Rechtssoziologie das gelebte und praktizierte Recht (law in action) ein vorrangiges Erkenntnisinteresse.
Das spielt deshalb eine so entscheidende Rolle, weil aus rechtssoziologischer Perspektive die Kenntnis der Rechtswirklichkeit für die Rechtspraxis unverzichtbar ist, „soll das Recht (doch) seine soziale Funktion erfüllen.“ Die Rechtssoziologie ergänzt damit die herkömmliche Jurisprudenz um die Betrachtung der sozialen Wirklichkeit des Rechts mittels (neuer) methodischer Ansätze, die über die reine Interpretation von Texten hinausgehen.
A. EINLEITUNG: Einführung in die Problematik des mangelnden Realitätsbezugs in der Rechtswissenschaft und Darlegung der Zielsetzung der Arbeit.
B. GRUNDLAGEN DER EMPIRIE: Vermittlung theoretischer Grundlagen der empirischen Forschung, inklusive Prozessabläufen und wichtiger Gütekriterien.
C. EMPIRIE IN DER SOZIOLOGIE: Analyse der geschichtlichen Entwicklung soziologischer Empirie und deren Relevanz für die Erforschung des sozialen Lebens.
D. EMPIRIE IN DEN WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN: Darstellung, wie wirtschaftswissenschaftliche Disziplinen empirische Daten nutzen, um Theorien zu fundieren und Entscheidungen vorzubereiten.
E. EMPIRIE IN DEN RECHTSWISSENSCHAFTEN: Umfassende Auseinandersetzung mit dem Status Quo, Kritikpunkten und der Notwendigkeit einer methodischen Aufwertung durch empirische Ansätze, belegt am Beispiel des Kapitalmarktrechts.
F. ERGEBNIS: Fazit zur Notwendigkeit eines Umdenkens in der juristischen Ausbildung und Forschungspraxis, um Empirie nachhaltig und fehlerfrei zu etablieren.
Empirie, Rechtswissenschaft, Rechtssoziologie, Empirische Sozialforschung, Datenerhebung, Objektivität, Validität, Reliabilität, Kapitalmarktrecht, Rechtswirklichkeit, Rechtstatsachenforschung, Interdisziplinarität, Methodenlehre, Gesetzgebung, Evaluationsforschung.
Die Arbeit untersucht, inwiefern empirische Ansätze in die bisher stark normativ geprägte deutsche Rechtswissenschaft integriert werden können und sollten, um deren Realitätsbezug und Problemlösungskompetenz zu verbessern.
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen der Empirie, der Vergleich mit anderen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie die spezifische Anwendung empirischer Methoden im juristischen Kontext, insbesondere im Kapitalmarktrecht.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass Empirie kein Feind der Rechtsdogmatik ist, sondern ein notwendiges Handwerkszeug, um aktuelle Rechtsfragen realitätsnäher und effektiver zu beantworten.
Es wird eine deskriptive und analytische Methode verwendet, die durch eine systematische Literaturanalyse und die chronologische Einordnung empirischer Forschungsprozesse in den rechtlichen Diskurs gestützt wird.
Der Hauptteil analysiert den Status Quo der empirischen Forschung in den Rechtswissenschaften, die Kritik an der mangelnden methodischen Tiefe und bietet innovative Lösungsansätze sowie praktische Beispiele für die Anwendung.
Die Arbeit lässt sich am besten über Begriffe wie Rechtssoziologie, Empirische Rechtswissenschaft, Rechtstatsachenforschung und methodische Professionalisierung in der juristischen Ausbildung charakterisieren.
Der Autor fordert eine bessere Integration empirischer Lehre in das juristische Studium und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachkräften aus der Ökonomie und Soziologie.
Die Arbeit betont, dass Empirie das "Sein" (die Realität) beschreibt, während die Rechtswissenschaft das "Sollen" (die Norm) setzt. Empirie kann dabei helfen, die normativen Entscheidungen auf eine solidere Tatsachenbasis zu stellen, ohne die normative Funktion des Rechts zu ersetzen.
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