Fachbuch, 2009
40 Seiten
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Rechtsgrundlagen der Weisung
3. Voraussetzungen für das Erteilen von Weisungen
4. Das Verhältnis der Organe zueinander in der GmbH
4.1 Kompetenzen und Aufgaben der Gesellschafterversammlung nach dem Normalstatut im GmbHG
4.2 Kompetenzen im Bereich der Geschäftsführung der GmbH
4.2.1 Außergewöhnliche Geschäfte
4.2.1.1 Geschäfte außerhalb des Unternehmensgegenstandes
4.2.1.2 Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen
4.2.1.3 Geschäfte, die dem Willen oder dem mutmaßlichen Willen der Gesellschafter widersprechen
4.2.2 Maßnahmen, die den Bereich der Unternehmenspolitik betreffen
5. Arten von Weisungen
5.1 Einzelweisungen
5.1.1 Voraussetzung eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses
5.1.2 Satzungsdurchbrechende Beschlüsse
5.1.3 Disposivität des § 37 Abs 1 GmbHG
5.1.4 Einmann-GmbH
5.1.5 Weisungsrecht als Sonderrecht eines Gesellschafters
5.2 Generelle Anweisungen
6. Der weisungsfreie Bereich
7. Übertragung der Weisungsbefugnis auf Beirat, Gesellschafterausschuss, Verwaltungsrat und fakultativen Aufsichtsrat
7.1 Ausschließlich aus Gesellschaftern bestehender Beirat
7.1.1 Wahrung der Rechte des Minderheitsgesellschafters bei Verlagerung der Weisungskompetenz
7.1.2 Treuepflicht der Beiratsmitglieder
7.1.3 Verdrängende Zuständigkeit des Beirates
7.2 Beirat unter Beteiligung von Nichtgesellschaftern
7.2.1 Verdrängende Zuständigkeit eines Beirates mit Nichtgesellschaftern
7.3 Übertragung des Weisungsrechts im Einzelfall
7.4 Weisungsbefugnis für einen Beirat auf schuldrechtlicher Basis
7.5 Der fakultative Aufsichtsrat
8. Weisungen in einer der Mitbestimmung unterliegenden GmbH
8.1 Weisungsfreier Bereich
8.2 Obligatorischer Aufsichtsrat
9. Zusammenfassung / Summary
Die vorliegende Arbeit untersucht den Umfang und die Grenzen des Weisungsrechts der Gesellschafter gegenüber den Geschäftsführern einer GmbH. Ziel ist es, die Reichweite der Geschäftsführungsbefugnis und das Spannungsverhältnis zwischen der Autonomie der Geschäftsführung und der Weisungsgebundenheit durch die Gesellschafter zu klären, insbesondere im Hinblick auf außergewöhnliche Geschäfte, Unternehmenspolitik und die Übertragung von Weisungsbefugnissen auf fakultative Organe.
4.2.1.1 Geschäfte außerhalb des Unternehmensgegenstandes
Bei Geschäften außerhalb des Unternehmensgegenstandes handelt es sich um Maßnahmen, die sich außerhalb des durch die Gesellschafter gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gegenstand des Unternehmens befinden. Eine Vornahme solcher Geschäfte kann nicht Gegenstand der Geschäftsführung sein, da sie nicht mehr von der Satzung getragen wird22. Im Gesetz wird einerseits zwischen Gesellschaftszweck (§ 1 GmbHG) und andererseits dem Gegenstand des Unternehmens (§ 3 Abs. 2 GmbHG) unterschieden. Die beiden Begriffe decken sich weitgehend, wobei aber der Unternehmensgegenstand der engere Begriff ist und wie auch die Eintragung ins Handelsregister zeigt, nach Außen den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit für die beteiligten Wirtschaftskreise hinreichend erkennbar machen soll23. Soll also ein derartiges Geschäft getätigt werden, so bedarf es auf jeden Fall eines Beschlusses der Gesellschafter. An den Gegenstand des Unternehmens sind nicht nur die Geschäftsführer, sondern alle Organe der Gesellschaft gebunden. Daraus folgt, wollen die Gesellschafter vom Unternehmensgegenstand abweichen, so bedarf dies einer Änderung der Satzung gemäß § 53 GmbHG. Das heißt, für den die Satzung durchbrechenden Beschluss muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, auf der der Beschluss notariell beurkundet und mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen gefasst werden muss. Des weiteren hat der Beschluss, zumindest wenn er auf Dauerwirkung angelegt ist, ins Handelsregister eingetragen zu werden24. Wenn nun selbst die Gesellschafter einer formellen Änderung der Satzung bedürfen, um Maßnahmen durchzuführen, die außerhalb des Gegenstands des Unternehmens liegen, so kann es nur als zwingend angesehen werden, dass die Geschäftsführer an den geltenden Unternehmensgegenstand strikt gebunden sind.
Dass also Geschäfte außerhalb des Unternehmensgegenstandes der Geschäftsführungskompetenz der Geschäftsführer entzogen sind, folgt nicht aus dem Ausnahmecharakter des Geschäftes als vielmehr aus seinem satzungs-durchbrechenden bzw. satzungsändernden Charakters25.
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die gesetzliche Verankerung des Weisungsrechts im GmbHG und verdeutlicht die Notwendigkeit, den Umfang der Geschäftsführungsbefugnis und die Grenzen des Weisungsrechts zu konkretisieren.
2. Rechtsgrundlagen der Weisung: Dieses Kapitel verortet das Weisungsrecht in § 37 GmbHG und betont die dominierende Stellung der Gesellschafterversammlung in der GmbH-Verfassung.
3. Voraussetzungen für das Erteilen von Weisungen: Hier wird das notwendige Über-Unterordnungsverhältnis zwischen Weisungsgeber und Weisungsempfänger sowie dessen Entstehungsmöglichkeiten beschrieben.
4. Das Verhältnis der Organe zueinander in der GmbH: Das Kapitel analysiert die Kompetenzverteilung zwischen Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung, insbesondere bei außergewöhnlichen Geschäften und der Unternehmenspolitik.
5. Arten von Weisungen: Hier werden sowohl Einzelweisungen als auch generelle Anweisungen, deren Anforderungen an die Beschlussfassung und Besonderheiten wie die Einmann-GmbH oder Sonderrechte behandelt.
6. Der weisungsfreie Bereich: Es wird untersucht, ob und inwieweit gesetzlich zugeschriebene Pflichten der Geschäftsführer eine Grenze für das Weisungsrecht der Gesellschafter darstellen.
7. Übertragung der Weisungsbefugnis auf Beirat, Gesellschafterausschuss, Verwaltungsrat und fakultativen Aufsichtsrat: Dieses Kapitel erörtert die Voraussetzungen und Konsequenzen einer Verlagerung des Weisungsrechts auf zusätzliche fakultative Organe, einschließlich des Minderheitenschutzes.
8. Weisungen in einer der Mitbestimmung unterliegenden GmbH: Es wird beleuchtet, ob Mitbestimmungsgesetze den weisungsfreien Bereich erweitern und wie mit Organkonflikten bei einem obligatorischen Aufsichtsrat umgegangen werden sollte.
9. Zusammenfassung / Summary: Abschließend werden die wesentlichen Ergebnisse hinsichtlich der Weisungsgebundenheit der Geschäftsführer und der Grenzen des Weisungsrechts noch einmal prägnant zusammengefasst.
GmbH-Gesetz, Weisungsrecht, Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Unternehmensgegenstand, Unternehmenspolitik, Satzungsdurchbrechung, außergewöhnliche Geschäfte, Einmann-GmbH, Beirat, Aufsichtsrat, Mitbestimmungsgesetz, Organkonflikt, Weisungsgebundenheit, Geschäftsführungskompetenz.
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Weisungsrecht der Gesellschafter einer GmbH gegenüber der Geschäftsführung, um die Befugnisse und Grenzen dieser Machtausübung zu definieren.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung der Geschäftsführungskompetenz von den Gesellschafterrechten, die rechtliche Einordnung von außergewöhnlichen Geschäften und die Möglichkeit, Weisungsbefugnisse auf weitere Organe zu übertragen.
Das Ziel ist es, Klarheit über den Umfang der Geschäftsführungsbefugnis zu schaffen und Konfliktpotentiale zu identifizieren, die durch das Eingreifen der Gesellschafter in die Unternehmensführung entstehen können.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzesgrundlagen, der herrschenden Literaturmeinung und relevanter Rechtsprechung basiert.
Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen für Weisungen, den weisungsfreien Bereich, die Rolle von Beiräten und Aufsichtsräten bei der Ausübung von Weisungsbefugnissen sowie die Besonderheiten in mitbestimmten GmbHs.
Wichtige Begriffe sind GmbHG, Weisungsrecht, Geschäftsführung, Unternehmensgegenstand, Satzungsdurchbrechung, Organkonflikt und Mitbestimmungsgesetz.
Während dem fakultativen Aufsichtsrat durch die Satzung unter bestimmten Umständen ein Weisungsrecht übertragen werden kann, ist dies beim obligatorischen Aufsichtsrat aufgrund der strengeren aktienrechtlichen Verweise kaum oder gar nicht möglich.
Die Arbeit zeigt auf, dass der Begriff der Unternehmenspolitik in der Literatur nicht einheitlich definiert ist und oft als unscharfer Bereich angesehen wird, was für Geschäftsführer zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung ihrer Kompetenzen führt.
Es wird diskutiert, weil die weitgehende Einschränkung der Geschäftsführung durch detaillierte Weisungen die GmbH-Verfassung pervertieren könnte, wenngleich die herrschende Meinung keinen absoluten weisungsfreien Bereich für Geschäftsführer anerkennt.
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