Examensarbeit, 2022
37 Seiten, Note: 14
I. Einleitung
II. Was ist Naturalismus?
III. Rudolf von Jhering- Einführung
IV. Vertrauliche Briefe über die heutige Jurisprudenz
V. Im juristischen Begriffshimmel. Ein Phantasiebild.
VI. Der Kampf um´s Recht
VII. Der Zweck im Recht- Inhalt und System
1. Gott, Natur und Tier
2. Der Wille
3. Interesse und Zweck
4. Gesellschaft und Staat
a) Lohn als Hebel der Gesellschaft
b) Zwang als Hebel des Staates
c) Sittlichkeit und Ethik
VIII. Jherings Theorie- Stellungnahme
IX. Heck und Jhering
X. Das Problem der Rechtslücken
XI. Gesetzesauslegung und Interessenjurisprudenz
XII. Fazit
Diese Seminararbeit untersucht, inwiefern der sogenannte Rechtsnaturalismus das deutsche Zivilrechtsdenken nachhaltig verändert hat und ob er als maßgeblicher rechtstheoretischer Impuls für eine lebensnahe Rechtswissenschaft gelten kann. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Rechtstheorie von Rudolf von Jhering sowie der Interessenjurisprudenz durch Philipp Heck.
Im juristischen Begriffshimmel. Ein Phantasiebild.
Wir begleiten Jhering in seinem Traum in das Jenseits- in das Jenseits der Theoretiker. „Es herrscht die finsterste Nacht. Der Weltkörper, auf dem das theoretische Jenseits sich befindet, gehört nicht mehr zum Sonnensystem, es scheint kein Sonnenstrahl hinein. Die Sonne ist die Quelle alles Lebens, aber die Begriffe vertragen sich nicht mit dem Leben, sie haben eine Welt für sich nöthig, in der sie ganz für sich allein existiren, fern von jeglicher Berührung mit dem Leben.“ Die Seligen, welche in jenem Jenseits ihren Frieden gefunden haben, sind diejenigen, welche zu Lebzeiten an die Herrschaft der Begriffe geglaubt haben- mithin überwiegend Romanisten der alten Schule. In diesem Himmel gibt es viel wundersame Maschinen, wie die Haarspaltemaschine, die Kletterstange der juristischen Probleme, oder auch den Konstruktionsapparaten.
Die Kletterstange der juristischen Probleme zeichnet sich dadurch aus, dass die Probleme bloß dazu da sind, um zum Klettern anzuregen, nicht um gelöst zu werden- wo bliebe da der Spaß? Eine besonders interessante Materie bildet für den Konstruktionsapparat das Tüfteln an einfachen Verhältnissen. Denn „je komplizierter das Verhältnis, desto leichter die Konstruktion; je einfacher desto schwieriger.“ Ein für die Theoretiker sehr angenehmer Zustand bildet auch der Umstand, dass in diesem Stückchen Himmel das Denken und das Sein zusammenfallen. Das Gedachte ist das Sein, über das Sein muss nicht gedacht werden, folglich ein glückseliger Zustand für die so zahlreich vertretenen Romanisten, die ihren Blick nicht aus ihrem Studienzimmer werfen müssen.
I. Einleitung: Diese Vorbemerkung stellt die Forschungsfrage nach dem Einfluss des Rechtsnaturalismus auf das Zivilrechtsdenken und legt den Fokus auf Jhering und Heck.
II. Was ist Naturalismus?: Das Kapitel beschreibt den Naturalismus als universelle Entwicklung des ausgehenden 19. Jahrhunderts und deren Popularisierung in den Wissenschaften.
III. Rudolf von Jhering- Einführung: Jhering wird als Inkarnation des Wendepunkts im Rechtsdenken hin zur naturalistischen Lehre hervorgehoben.
IV. Vertrauliche Briefe über die heutige Jurisprudenz: Hier werden Jherings anonyme Briefkritiken an der historischen Rechtsschule analysiert, die auf die Kluft zwischen Theorie und Praxis hinweisen.
V. Im juristischen Begriffshimmel. Ein Phantasiebild.: Mit literarischem Genie karikiert Jhering hier die Welt der klassischen Begriffsjurisprudenz als realitätsfernes Jenseits.
VI. Der Kampf um´s Recht: Die Schrift wird als Appell für den legalen Kampf und die Pflichterfüllung gegenüber der Gesellschaft und dem Recht selbst dargestellt.
VII. Der Zweck im Recht- Inhalt und System: Dieses zentrale Kapitel erörtert Jherings Zwecklehre als philosophisch-theoretischen Rechtsschöpfungsbericht.
VIII. Jherings Theorie- Stellungnahme: Die wissenschaftliche Debatte um die Komplexität und die konträren Deutungen von Jherings Werk wird hier beleuchtet.
IX. Heck und Jhering: Das Kapitel vergleicht die Ansätze von Jhering und Heck bezüglich der notwendigen Hinwendung der Jurisprudenz zum Leben.
X. Das Problem der Rechtslücken: Die Analyse konzentriert sich auf Hecks Methodik zur Handhabung richterlicher Rechtsfindung bei lückenhaften Gesetzen.
XI. Gesetzesauslegung und Interessenjurisprudenz: Hier wird Hecks Mittelweg der historischen Interessenforschung vorgestellt, die eine normative Füllung des Gesetzgeberwillens verlangt.
XII. Fazit: Das Fazit fasst Jherings und Hecks Beitrag zur Etablierung einer lebensorientierten, multikausal begründeten Zivilrechtswissenschaft zusammen.
Rechtsnaturalismus, Rudolf von Jhering, Philipp Heck, Interessenjurisprudenz, Begriffsjurisprudenz, Rechtstheorie, Rechtswissenschaft, Zweck im Recht, Rechtslücken, Gesetzesauslegung, Recht des Stärkeren, Rechtsgefühl, Rechtsgeschichte, Soziale Zwecke, Rechtspflege.
Die Arbeit untersucht, inwieweit der Rechtsnaturalismus das deutsche Zivilrechtsdenken verändert hat und ob er als zukunftsweisender, rechtstheoretischer Ansatz dienen kann, indem er Recht als zweckmäßige Sicherung gesellschaftlicher Interessen begreift.
Die Trennung wird insbesondere bei Rudolf von Jhering kritisiert, der die Lehre der historischen Rechtsschule als realitätsfern und zu abstrakt einstufte, während er auf eine praxisnahe, am Zweck orientierte Rechtswissenschaft drängte.
Sie wird von Jhering und Heck als eine Form der Rechtswissenschaft kritisiert, die ihre Grundlagen ausschließlich auf ein System von Begriffen stützt, ohne dabei die tatsächlichen Bedürfnisse und Entwicklungen der Gesellschaft und des Lebens mit einzubeziehen.
Heck verfolgt die Interessenjurisprudenz, bei der der Richter Interessenlagen gegeneinander abwägt und das Gesetz nicht logisch abstrakt, sondern normativ im Sinne des Schutzes Lebensinteressen auslegt.
Der Ausspruch verdeutlicht Jherings Anerkennung der historischen Größe des römischen Rechts, bei gleichzeitiger Ablehnung seiner unkritischen Anwendung auf die modernen, sozial veränderten Lebensverhältnisse.
Jhering sieht das Recht als System durch Zwang gesicherter sozialer Zwecke innerhalb des Staates, wobei Staat und Gesellschaft langfristig auf eine harmonische, fortschreitende Annäherung zusteuern.
Heck lehnt sowohl das freie Richterermessen (als Gefahr für die Rechtssicherheit) als auch die starre Subsumtion unter Begriffe ab und wählt eine Methode der sinngemäßen Gebotsergänzung auf Basis von Werturteilen des Gesetzes.
Der Richter fungiert bei Heck nicht als bloßer Anwender von Paragrafen, sondern als Diener des Gesetzes, dessen Aufgabe es ist, die in den Gesetzesnormen enthaltenen materiellen Interessen präzise herauszufiltern und diese dem realen Lebensbegehren anzupassen.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

