Bachelorarbeit, 2019
34 Seiten, Note: 2,0
1 Einführung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Inhaltlicher und methodischer Aufbau
1.3 Methodik der Informationsbeschaffung
2 Einfluss des Günstigkeitsprinzips auf tarifgebundene Arbeitnehmer
3 Das Verhältnis von Tarifvertrag zu abweichenden Abmachungen
3.1 Die Tarifschranke nach § 77 Abs. 3 TVG
3.2 Weitere Anwendungsmöglichkeiten
4 Durchführung des Günstigkeitsvergleichs
4.1 Bezugsobjekte
4.1.1 Individueller Vergleich
4.1.2 Kollektiver Vergleich
4.1.3 Von der Rechtsprechung bevorzugtes Bezugsobjekt
4.2 Vergleichsgegenstände
4.2.1 Einzelvergleich
4.2.2 Gesamtvergleich
4.2.3 Sachgruppenvergleich
4.2.3.1 Sachgruppenbildung
4.2.3.2 Kompensation von untertariflichen Regelungen
4.2.4 Von der Rechtsprechung bevorzugter Vergleichsgegenstand
4.3 Vergleichsmaßstäbe
4.3.1 Subjektiver Maßstab
4.3.2 Objektiver Maßstab
4.3.3 Einzelfallregelungen
4.3.4 Von der Rechtsprechung bevorzugter Vergleichsmaßstab
4.4 Der Günstigkeitsvergleich in der Kritik
5 Problemverdeutlichung anhand des betrieblichen Bündnisses für Arbeit
5.1 Günstigkeitsvergleich ohne Einbezug der Beschäftigungsgarantie
5.2 Günstigkeitsvergleich mit Einbezug der Beschäftigungsgarantie
5.2.1 Erhaltung von Arbeitsplätzen und Unternehmensexistenz
5.2.2 Synallagmatischer Sachgruppenvergleich
6 Fazit
Die vorliegende Bachelorarbeit verfolgt das Ziel, einen rechtlichen Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten sowie die Herausforderungen des Günstigkeitsprinzips nach § 4 Abs. 3 TVG zu geben und dabei zu untersuchen, welche Kriterien für eine gerechte Beurteilung durch die Rechtsprechung bevorzugt werden.
4.2.3 Sachgruppenvergleich
Da sich weder der Einzelvergleich, infolge seiner möglichen Hingabe auf eine ‚Rosinentheorie‘, noch der Gesamtvergleich, aufgrund seiner ungenauen und sachmangelnden Vergleichsgegenüberstellung, für einen sachgerechten Vergleichsgegenstand eignen, ist der Sachgruppenvergleich nach der sachgerechten Gegenüberstellung von Vorschriften zu überprüfen.
Diese Form des Vergleichsgegenstands setzt zunächst voraus, dass bestimmte Vorschriften aus dem Arbeitsvertrag im Verhältnis zu den Regelungen aus dem Tarifvertrag für den tarifgebundenen Arbeitnehmer günstiger sind nach § 4 Abs. 3 TVG. Ist beispielsweise der Arbeitsvertrag in allen Punkten gegenüber dem Tarifvertrag überlegen, wäre die Beurteilung nach der günstigeren Vorschrift für den betroffenen Arbeitnehmer klar ersichtlich.
1 Einführung: Hinführung zum Thema des Günstigkeitsprinzips und Erläuterung der Forschungsfrage sowie methodischen Vorgehensweise.
2 Einfluss des Günstigkeitsprinzips auf tarifgebundene Arbeitnehmer: Beschreibung der tariflichen Bindung und der Bedeutung des Günstigkeitsprinzips als Schranke der Vertragsfreiheit.
3 Das Verhältnis von Tarifvertrag zu abweichenden Abmachungen: Analyse der tariflichen Schranken gem. § 77 Abs. 3 BetrVG und der Möglichkeiten für abweichende arbeitsvertragliche Vereinbarungen.
4 Durchführung des Günstigkeitsvergleichs: Detaillierte Prüfung der verschiedenen Bezugsobjekte, Vergleichsgegenstände und Maßstäbe des Günstigkeitsvergleichs sowie eine kritische Würdigung.
5 Problemverdeutlichung anhand des betrieblichen Bündnisses für Arbeit: Anwendung der Erkenntnisse auf Krisensituationen in Unternehmen und die Problematik von Beschäftigungsgarantien.
6 Fazit: Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse zur Anwendung des Günstigkeitsprinzips unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Günstigkeitsprinzip, TVG, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Günstigkeitsvergleich, Gesamtvergleich, Einzelvergleich, Sachgruppenvergleich, Betriebliches Bündnis für Arbeit, Beschäftigungsgarantie, Tarifautonomie, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Tarifbindung, Bezugsobjekte
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und praktischen Anwendung des Günstigkeitsprinzips gemäß § 4 Abs. 3 TVG im deutschen Arbeitsrecht.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen Tarifvertrag und Individualarbeitsvertrag sowie die verschiedenen mathematischen und sachlichen Methoden des Günstigkeitsvergleichs.
Das Ziel ist ein rechtlicher Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten sowie die Identifikation von Kriterien für eine gerechte Beurteilung, wann eine arbeitsvertragliche Regelung als „günstiger“ anzusehen ist.
Es wurde eine juristische Literaturrecherche durchgeführt, die Lehrbücher, Fachzeitschriften, Gesetzeskommentare und aktuelle Rechtsprechung analysiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Bezugsobjekte, Vergleichsgegenstände und Vergleichsmaßstäbe sowie eine kritische Anwendung auf das betriebliche Bündnis für Arbeit.
Die wichtigsten Begriffe sind Günstigkeitsprinzip, Tarifvorrang, Vergleichsgegenstand, Rosinentheorie, Sachgruppenvergleich und Tarifautonomie.
Die Rechtsprechung lehnt dies ab, da ein isoliertes Herauspicken günstiger Einzelvorschriften aus unterschiedlichen Regelungskomplexen den Gesamtzusammenhang eines Tarifvertrags untergraben würde.
Ein Sachgruppenvergleich ist zulässig, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen den zu vergleichenden Regelungen besteht, beispielsweise bei einer Gruppe von Bestimmungen zum Entgelt oder zur Arbeitszeit.
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