Diplomarbeit, 2009
208 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Vergaberecht
2.1 Das Vergaberechtssystem
2.1.1 Begriff des Vergaberechts
2.1.2 Europarechtliche Grundlagen des Vergaberechts
2.1.2.1 Frühe Koordinierungsrichtlinien (1971/1976)
2.1.2.2 Kodifizierung des europäischen Vergaberechts (1989–93)
2.1.2.3 Konsolidierung durch das EU-Legislativpaket (2004)
2.1.2.4 CPV–Verordnung (VO 2195/2002)
2.1.2.5 Aktuelle Entwicklungen des europarechtlichen Rechtsrahmens
2.1.3 Umsetzung der europäischen Vorgaben in die deutsche Rechtsprechung
2.1.3.1 Haushaltsrechtliche Lösung
2.1.3.2 Kartellrechtliche Lösung
2.1.4 Normierung des Vergaberechts in der deutschen Rechtsprechung
2.1.4.1 Die Struktur des Vergaberechts
2.1.4.2 Überblick über die vergaberechtlichen Regelungen des GWB
2.1.4.3 Vergabeverordnung
2.1.4.4 Verdingungsordnungen
2.1.4.5 Kaskadenprinzip
2.1.5 Grundprinzipien des Vergaberechts
2.1.5.1 Wettbewerbsprinzip
2.1.5.2 Transparenzprinzip
2.1.5.3 Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit (Gleichbehandlung)
2.1.5.4 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
2.2 Die Anwendbarkeit des Vergaberechts
2.2.1 Öffentliche Auftraggeber
2.2.2 Auftragsbegriff und Auftragsarten
2.2.2.1 Begriff des öffentlichen Auftrags
2.2.2.2 Arten öffentlicher Aufträge
2.2.3 Schwellenwerte
2.3 Vergabeverfahren
2.3.1 Verfahrensarten
2.3.1.1 Offene Verfahren
2.3.1.2 Nichtoffene Verfahren
2.3.1.3 Verhandlungsverfahren
2.3.1.4 Wahl des Verfahrens
2.3.1.5 Weitere Vergabeverfahren
2.3.2 Überblick über den Verfahrensablauf
2.4 Rechtsschutz
2.4.1 Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
2.4.2 Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte
2.4.2.1 Nationaler Rechtsschutz
2.4.2.2 Gemeinschaftlicher Rechtsschutz
3 Vergaberechtsreform 2008
3.1 Vorgeschichte der Vergaberechtsreform 2008
3.2 Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
3.3 Ziele der Vergaberechtsreform 2008
3.4 Ausgewählte Aspekte der Vergaberechtsreform 2008
3.4.1 Die Mittelstandsklausel
3.4.1.1 Die Änderung der Mittelstandsklausel im Zuge der Vergaberechtsreform 2008
3.4.1.2 Vor- und Nachteile der Neuregelung in § 97 Abs. 3 GWB-E
3.4.1.3 Eigene Stellungnahme
3.4.2 Vergabefremde Aspekte
3.4.2.1 Die Änderung des § 97 Abs. 4 GWB im Zuge der Vergaberechtsreform 2008
3.4.2.2 Vor- und Nachteile der Neuregelung in § 97 Abs. 4 GWB-E
3.4.2.3 Eigene Stellungnahme
3.4.3 In-house-Geschäfte und In-state-Geschäfte
3.4.3.1 Die Änderungen des § 99 Abs. 1 durch die Vergaberechtsreform 2008
3.4.3.2 Vor- und Nachteile des neuen § 99 Abs. 1 S. 2 GWB-E
3.4.3.3 Eigene Stellungnahme
3.4.4 Definition Öffentlicher Auftrag
3.4.5 De-facto-Vergaben
3.4.5.1 Die Ergänzung des GWB um § 101b GWB-E durch die Vergaberechtsreform 2008
3.4.5.2 Vor- und Nachteile des (neuen) § 101b GWB-E
3.4.5.3 Eigene Stellungnahme
3.4.6 Zusammenfassung
4 Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand
4.1 Darstellung der rechtlichen Grundlagen/Begrifflichkeiten
4.1.1 Bauauftrag
4.1.2 Baukonzession
4.1.3 Beschaffungsvorgang
4.2 Darstellung der Rechtsprechung zu Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand
4.2.1 Bisherige Rechtsprechung
4.2.2 Aktuelle Rechtsprechung
4.2.3 Politische Stellungnahme zur Rechtsprechung des OLG Düsseldorf
4.2.4 Ausblick
4.3 Darstellung der Literatur
4.4 Änderungen des § 99 Abs. 3 GWB durch die Vergaberechtsreform 2008
4.5 Vor- und Nachteile des neuen § 99 Abs. 3 GWB
4.6 Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf
4.7 Eigene Stellungnahme
5 Fazit und Ausblick
Die Arbeit analysiert den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ vom 03.03.2008 und bewertet, inwieweit dieser den Anforderungen an ein modernes und funktionierendes Vergaberecht gerecht wird. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich die geplanten Gesetzesänderungen auf zentrale vergaberechtliche Instrumente auswirken und welche Bedeutung die Rechtsprechung zu Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand für die Vergabepflicht hat.
2.1.5.1 Wettbewerbsprinzip
Ziel des gemeinschaftlichen Vergaberechts ist es, die staatlichen Beschaffungsmärkte für den freien Wettbewerb zu öffnen. Die Präambeln der materiellen Vergaberichtlinien weisen das Entstehen von Wettbewerb um die Auftragsvergabe als eines der Richtlinienziele aus. Die Sektorenkoordinierungsrichtlinie fordert die Mitgliedstaaten in Art. 3 Abs. 2 lit. a SKR auf, dafür zu sorgen, dass „jeder Auftraggeber den Grundsatz […] der wettbewerbsorientierten Auftragsvergabe […] beachtet“.
Auch dem deutschen Vergaberecht liegt gem. § 97 Abs. 1 GWB und § 3a Nr. 1 Abs. 3 VOL/A das Wettbewerbsprinzip zu Grunde. So müssen in der Schlussphase des Verfahrens soviele Angebote vorliegen (mind. zwei, bzw. drei Angebote verschiedener Unternehmen), damit ein echter Wettbewerb gewährleistet ist. Aus dem Wettbewerbsprinzip werden wiederum weitreichende Konsequenzen abgeleitet.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Kontext der Vergaberechtsreform 2008 im Rahmen der Finanzkrise und erläutert die methodische Herangehensweise der Arbeit.
2 Vergaberecht: Dieses Kapitel legt die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des Vergaberechts dar, einschließlich der europarechtlichen Vorgaben, der deutschen Systematik und der grundlegenden Prinzipien.
3 Vergaberechtsreform 2008: Hier wird der Reformprozess analysiert, die Ziele der Bundesregierung bewertet und auf spezifische Änderungen wie die Mittelstandsklausel, vergabefremde Aspekte, In-house-Geschäfte und De-facto-Vergaben eingegangen.
4 Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand: Dieses Kapitel widmet sich der hochaktuellen Rechtsprechung zu Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtungen und analysiert die daraus resultierende Problematik der Vergabepflichtigkeit.
5 Fazit und Ausblick: Abschließend wird die Vergaberechtsreform 2008 bewertet und ein Ausblick auf zukünftige notwendige Reformschritte gegeben.
Vergaberecht, Vergaberechtsreform 2008, GWB, öffentlicher Auftrag, Grundstücksveräußerung, Mittelstandsklausel, vergabefremde Aspekte, In-house-Geschäfte, De-facto-Vergabe, Bauauftrag, Baukonzession, Wettbewerbsprinzip, Rechtsschutz, EU-Vergaberecht, Beschaffung.
Die Arbeit untersucht den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ vom März 2008 und dessen Auswirkungen auf das bestehende deutsche Vergaberecht, insbesondere unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Entwicklungen bei Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand.
Zu den zentralen Themen gehören die Stärkung des Mittelstands, die Einbeziehung vergabefremder (z.B. sozialer oder umweltpolitischer) Aspekte, die Regelung von In-house-Geschäften und der Umgang mit sogenannten De-facto-Vergaben.
Das Ziel ist es, die geplanten Gesetzesänderungen kritisch zu hinterfragen, deren Vor- und Nachteile zu diskutieren und zu bewerten, ob der Gesetzgeber mit der Reform dem Anspruch an ein modernes und funktionierendes Vergaberecht gerecht wird.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Gesetzentwürfen, der aktuellen Rechtsprechung (insb. EuGH und OLG Düsseldorf) sowie der einschlägigen Fachliteratur und Stellungnahmen von Verbänden basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der Grundlagen des Vergaberechts, eine detaillierte Diskussion der Vergaberechtsreform 2008 anhand ausgewählter Aspekte sowie ein gesondertes, ausführliches Kapitel zu Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand.
Wichtige Begriffe sind Vergaberecht, GWB-Novelle, Grundstücksveräußerungen, Baukonzession, Mittelstandsförderung und das Kaskadenprinzip.
Das OLG Düsseldorf hat durch seine Rechtsprechung die Hürden für die Vergabepflicht gesenkt, indem es bei Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtungen (auch über städtebauliche Verträge) regelmäßig eine ausschreibungspflichtige Baukonzession annimmt, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Kommunen führt.
Eine De-facto-Vergabe liegt vor, wenn ein Auftrag ohne vorheriges Vergabeverfahren vergeben wurde. Die Reform führt mit § 101b GWB-E eine Unwirksamkeitsfolge für solche Verträge ein, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und rechtswidrige Direktvergaben zu sanktionieren.
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