Bachelorarbeit, 2008
70 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
2 Jugendkriminalität und Jugenddelinquenz
2.1 Definition
2.2 Hell- und Dunkelfeldforschung der Jugendkriminalität
2.3 Abweichendes Verhalten von Jugendlichen
2.4 Besondere Probleme Jugendlicher
3 Jugendstrafrecht
3.1 Jugendstrafrecht und allgemeines Strafrecht
3.2 Der allgemeine Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
3.3 Das materielle Jugendstrafrecht
3.3.1 Verantwortlichkeit von jugendlichen Straftätern im Sinne des JGG
3.3.2 Anwendung des JGG auf Heranwachsende
3.3.3 Rechtsfolgen
3.3.3.1 Erziehungsmaßregeln
3.3.3.2 Zuchtmittel
3.3.3.3 Jugendstrafe
4 Jugendstrafrechtliche Einordnung des Sozialen Trainingskurses
4.1 Weisungen nach § 10 JGG
4.2 Der spezielle Erziehungsgedanke im Sinne des § 10 JGG
4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen zur Anwendung des § 10 JGG
4.2.2 Spezielle Voraussetzungen zur Anwendung des § 10 JGG
4.3 § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG – Der Soziale Trainingskurs
5 Der Soziale Trainingskurs
5.1 Definition und Inhalte
5.2 Zielgruppe
5.2.1 Psychosoziale und juristische Aufnahmekriterien
5.2.2 Psychosoziale und juristische Ausschlusskriterien
5.3 Ziele des Sozialen Trainingskurses
5.4 Methodische Ausgestaltung des Sozialen Trainingskurses
5.4.1 Erlebnisorientierter Ansatz
5.4.2 Handlungsorientierter Ansatz
5.4.3 Gesprächsorienterter Ansatz
5.4.4 Lerntheoretischer/Verhaltensorientierter Ansatz
5.4.5 Mischformen
6 Der Soziale Trainingskurs als unrechtsverdeutlichende Sanktion im JGG?
6.1 Unrechtsverdeutlichende Sanktionen im Jugendstrafrecht
6.1.1 Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 JGG
6.1.2 Zielsetzung des § 13 JGG
6.2 Der Soziale Trainingskurs als Zuchtmittel?
6.2.1 Inhalte
6.2.2 Zielgruppe
6.2.3 Ziele
6.2.4 Methodische Ausgestaltung
6.3 Mögliche Durchsetzung des Sozialen Trainingskurs als Zuchtmittel
7 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die theoretische und praktische Einordnung des Sozialen Trainingskurses (STK) als unrechtsverdeutlichende Sanktion im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit der STK neben seiner Funktion als erzieherische Weisung auch als Zuchtmittel eingesetzt werden kann, um eine Alternative zum freiheitsentziehenden Jugendarrest zu bieten.
2.1 Definition
Will man sich den Begriffen der Jugendkriminalität und Jugenddelinquenz, die oft synonym zueinander verwendet werden, nähern, trifft man zunächst auf den Kriminalitätsbegriff ganz allgemein.
Kriminalität orientiert sich dabei im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat und bezeichnet im strafrechtlich formellen Sinne all jene Handlungen als kriminell, die durch das Strafgesetz mit Strafe bedroht sind. Also Handlungen mit strafrechtlichen Rechtsfolgen. Eingeengt wird dieser Begriff durch den natürlichen Kriminalitätsbegriff, der nach einer zeit- und raumunabhängigen Lösung sucht. Dabei wird sich an Handlungen, die zu allen Zeiten und in allen Kulturen als verwerflich eingestuft und entsprechend bestraft werden, demnach delicta mala per se, die auch ohne Verbot als verwerflich und sozialschädlich eingestuft werden, orientiert. Entgegen dieser Einengung gibt es einen Gegenvorschlag mit dem soziologisch materiellen Kriminalitätsbegriff, der eine Ausdehnung auf sozialschädliches, bzw. sozial abweichendes Verhalten fordert.
Damit wird ein Verhalten, das nicht den Regeln, Normen und Erwartungen seitens der Gesellschaft und sozialen Instanzen des Individuums entspricht, angesprochen. Normen können dabei weit gefasst als Verhaltensforderungen für wiederkehrende Situationen bezeichnet werden, die allerdings einem gesellschaftlichen Wandel unterworfen sind. „Was heute und hier Verbrechen ist, ist es vielleicht morgen und dort nicht mehr und umgekehrt“.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle rechtspolitische Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts und leitet zur Fragestellung über, ob der Soziale Trainingskurs als Alternative zum Jugendarrest fungieren kann.
2 Jugendkriminalität und Jugenddelinquenz: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe, diskutiert die Bedeutung von Hell- und Dunkelfeldforschung sowie die Problematiken der Lebensphase Jugend.
3 Jugendstrafrecht: Der Abschnitt erläutert die Grundlagen des Jugendstrafrechts als Sonderstrafrecht, den Fokus auf Täterorientierung und die Dreiteilung der Rechtsfolgen in Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe.
4 Jugendstrafrechtliche Einordnung des Sozialen Trainingskurses: Hier erfolgt die rechtliche Verortung des STK als Weisung nach § 10 JGG und die Erläuterung des speziellen Erziehungsgedankens.
5 Der Soziale Trainingskurs: Dieses Kapitel widmet sich der inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung von STKs sowie der Frage nach geeigneten Zielgruppen und Kriterien für deren Auswahl.
6 Der Soziale Trainingskurs als unrechtsverdeutlichende Sanktion im JGG?: Das Kernkapitel diskutiert die theoretische Möglichkeit, den STK als Zuchtmittel einzusetzen und damit den Aspekt der Unrechtsverdeutlichung stärker zu betonen.
7 Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Reflexion, die das Spannungsfeld zwischen theoretischer Option und praktischer Umsetzbarkeit des STK als Zuchtmittel hervorhebt.
Jugendstrafrecht, JGG, Soziale Trainingskurse, Jugendkriminalität, Zuchtmittel, Erziehungsgedanke, Jugenddelinquenz, Legalbewährung, Unrechtsverdeutlichung, Jugendstrafe, Jugendarrest, ambulante Maßnahmen, Resozialisierung, Diversion, Erziehungsmaßregeln.
Die Arbeit analysiert, ob und wie der Soziale Trainingskurs (STK) als Sanktionsform innerhalb des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) eingesetzt werden kann, insbesondere in seiner Funktion als unrechtsverdeutlichende Maßnahme.
Die zentralen Themen sind das Jugendstrafrecht, die Kriminologie bezüglich Jugenddelinquenz, die Systematik der ambulanten und stationären Sanktionen sowie die pädagogische Methodik von Trainingskursen.
Das primäre Ziel ist es, zu klären, ob ein Soziales Training als Alternative zum stationären Jugendarrest gestaltet werden kann, indem es als Zuchtmittel eine Unrechtsverdeutlichung erreicht, ohne die Lebensführung der Jugendlichen zu stark zu beeinträchtigen.
Es handelt sich um eine theoretische Arbeit, die auf einer umfassenden Analyse juristischer Kommentierungen, kriminologischer Erkenntnisse und sozialpädagogischer Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung (Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht), eine detaillierte Erläuterung der Weisungen und Zuchtmittel im JGG sowie eine kritische Untersuchung des STK in beiden Sanktionskontexten.
Wichtige Begriffe sind Jugendstrafrecht, JGG, Sozialer Trainingskurs (STK), Zuchtmittel, Erziehungsgedanke, Delinquenz und Unrechtsverdeutlichung.
Der Jugendarrest wird kritisiert, da er hohe Rückfallraten aufweist und häufig eher als „Verlegenheitslösung“ bei intensiven Tätern eingesetzt wird, statt seiner eigentlichen erzieherischen Zielsetzung gerecht zu werden.
Laut der Arbeit ist dies nur bedingt möglich, da der Jugendarrest eine andere Zielgruppe adressiert. Ein STK käme nur als ambulante Alternative in Frage, wenn er gezielt als Zuchtmittel umgestaltet und an die für diese Sanktionsform vorgesehenen Tätergruppen gerichtet würde.
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