Bachelorarbeit, 2021
36 Seiten, Note: 2.0
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
1.2. Aufbau und Vorgehensweise
2. Zweck der Arbeitnehmerüberwachung
2.1 Leistungs- und Verhaltenskontrolle
2.2 Gestiegene Herausforderungen durch mobiles Arbeiten und Home-Office
3. Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung
3.1. Videoüberwachung
3.2. E-Mail- und Telekommunikationsüberwachung
3.3. Online-Recherche zu aktuellen und potentiellen Mitarbeitern/ der Gläserne Bewerber
4. Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
4.1. Grundlagen und Bedeutung
4.1.1. Der Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht
4.2. Drittwirkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Arbeitsverhältnis
4.3. Das Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis
4.4. Beispiele zum Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers
4.4.1. Außerdienstliches Verhalten
4.4.2. Ehrenschutz
4.4.3. Überwachung
4.4.4. Datenschutz
5. Der Datenschutz
5.1. Arbeitswelt 4.0
5.2. Notwendigkeit und Entwicklung des Datenschutzes
5.3. Datenschutz in der EU
5.3.1. Die Regelungsrahmen der Art. 7- und Art. 8 EUGRC
5.3.2 Öffnungsklausel
5.4. Umsetzung der DSGVO in Deutschland
5.5. Arbeitnehmerdatenschutz
6. Rechte des Betriebsrates
6.1. Überwachungsaufgabe des Betriebsrates
6.2. Technische Einrichtung
6.3. Datenverarbeitungssysteme als Mitbestimmungstatbestand
6.4. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
7. Zulässigkeit der Überwachung vorm Gericht als Beweisstück mit Fallbeispiel
8. Fazit und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen der Arbeitnehmerüberwachung am Arbeitsplatz, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmend digitalisierter Arbeitswelten wie dem Home-Office, und analysiert, inwieweit diese Überwachung in das durch das Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht eingreift.
3.1. Videoüberwachung
Über die Zulässigkeit von Videoüberwachung am Arbeitsplatz wurde in den letzten Jahren kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert. Nicht zuletzt die Vorfälle rund um den Einsatz von Videokameras bei Lidl können wohl als Auslöser für die intensive Diskussion über den gesamten Arbeitnehmerdatenschutz angesehen werden. Die Arbeitswelt ist durch verschiedenste Entwicklungen geprägt, nicht zuletzt auch durch technische Entwicklungen. Infolge dieser rapiden technischen Entwicklung ist es möglich für Kleinunternehmen, Einzelhändler oder Industrieanlagen, passende Kameras, Zubehör und Aufzeichnungslösungen – ein ausbalanciertes Gesamtportfolio für Videoüberwachung und Sicherheitstechnik – individuell zu erstellen. Die Möglichkeiten sind divers, die Videokameras verfügen über zahlreiche Funktionen.
Der Einsatz von moderner Videoüberwachungstechnik in Unternehmen aller Art (Produktion, Dienstleistung, Verwaltung) ist heute kostengünstiger und einfacher denn je: Die Technik, wie drahtlose Kameras, ggf. Aufzeichnungsgeräte und entsprechende Software ist schnell installiert. Die Digitaltechnik moderner Kameraüberwachungsanlagen hat dafür gesorgt, dass die Installation, Bedienung und Wartung heutzutage von jedermann durchgeführt werden kann. IP (Internet Protokoll) -Kameras, die WLAN-fähig sind, können kurzfristig installiert und per Knopfdruck oder Mausklick sofort verwendet werden.
Eventuell eingesetzte Videorecorder zum Mitschnitt der Kamera-Streams vollziehen ihren Dienst nahezu vollautomatisch – sei es im Dauereinsatz oder auch nur dann, sobald sich im zu beobachtenden Bereich etwas bewegt. Langwierige Einarbeitung in technische Belange ist somit nicht notwendig, das häufig gepriesene "Plug and Play" ist bei Überwachungskameras Normalität und gelebte Praxis.
1. Einleitung: Die Einleitung definiert das Thema der Arbeitnehmerüberwachung, leitet die Forschungsfrage bezüglich des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht ab und erläutert den Aufbau der Thesis.
2. Zweck der Arbeitnehmerüberwachung: Dieses Kapitel erläutert die Beweggründe der Arbeitgeber für Überwachungsmaßnahmen, wie Leistungs- und Verhaltenskontrolle sowie Herausforderungen durch Home-Office.
3. Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung: Hier werden unterschiedliche technische und nicht-technische Methoden der Überwachung, wie Videoüberwachung, E-Mail-Kontrolle und Online-Recherchen, detailliert beschrieben.
4. Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers: Das Kapitel befasst sich mit den Grundlagen des Persönlichkeitsrechts im Arbeitsumfeld, beleuchtet seine Drittwirkung und nennt Beispiele für den Schutz der betroffenen Arbeitnehmer.
5. Der Datenschutz: Dieses Kapitel thematisiert die Relevanz des Datenschutzes in der „Arbeitswelt 4.0“ sowie die gesetzliche Umsetzung durch DSGVO und BDSG.
6. Rechte des Betriebsrates: Hier wird die Rolle des Betriebsrates bei der Kontrolle von Arbeitsabläufen und der technischen Überwachung sowie dessen Mitbestimmungsrechte dargestellt.
7. Zulässigkeit der Überwachung vorm Gericht als Beweisstück mit Fallbeispiel: Das Kapitel analysiert anhand eines konkreten Gerichtsfalls die Beweisverwertbarkeit von erhobenen Daten aus Überwachungsmaßnahmen.
8. Fazit und Ausblick: Das Fazit stellt zusammenfassend dar, dass Überwachung nur bei konkreten Anhaltspunkten rechtmäßig ist und betont die Notwendigkeit der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
Arbeitnehmerüberwachung, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz, DSGVO, BDSG, Betriebsrat, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Home-Office, Videoüberwachung, Informationelle Selbstbestimmung, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmerdatenschutz, Verhältnismäßigkeit, Beweisverwertung, Arbeitswelt 4.0
Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten und Grenzen der Überwachung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber am Arbeitsplatz unter besonderer Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Zentrale Felder sind technische Überwachungsmethoden, das Spannungsfeld zwischen Arbeitgeberinteresse und Arbeitnehmerpersönlichkeitsrecht sowie der betriebliche Datenschutz.
Die Forschungsfrage lautet: „Inwieweit greift die Arbeitnehmerüberwachung in das Persönlichkeitsrecht ein?“ Ziel ist es, die Grenzen des rechtlich Zulässigen aufzuzeigen.
Die Arbeit basiert auf einer interdisziplinären Literaturrecherche, der Analyse gesetzlicher Vorschriften und der Auswertung relevanter arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung inklusive Fallbeispielen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Überwachungstechniken, die rechtliche Verankerung des Persönlichkeitsrechts, die Rolle der DSGVO und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.
Die Arbeit fokussiert auf Begriffe wie Arbeitnehmerüberwachung, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Mitbestimmung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Das Home-Office führt zur Entgrenzung der Arbeit, was oft zu verstärkten Bedürfnissen des Arbeitgebers führt, die Tätigkeit der Mitarbeiter technisch aus der Ferne zu kontrollieren.
Ja, das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist auch im Arbeitsrecht zu beachten, schützt den Arbeitnehmer vor unzulässiger Kontrolle und unterliegt der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein obligatorisches Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können.
Heimliche Videoüberwachungen sind grundsätzlich illegal und als Beweise unzulässig, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für schwerwiegende Pflichtverletzungen vor, die eine solche Maßnahme als letztes Mittel rechtfertigen.
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