Masterarbeit, 2022
103 Seiten, Note: 1,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Zielsetzung der Arbeit
III. Ausblick auf die Vorgehensweise
B. Hauptteil
I. Definitionen und Hinführung
1. Geldbegriffe
a) Geld
b) Elektronisches Geld
2. Allgemeine Vorstellung der Kryptowährung Bitcoin
II. Darstellung des Bitcoins
1. Das Konzept
2. Entstehungshistorie
3. Gesellschaftliche Relevanz
4. Technische Darstellung
a) Datenbank des Bitcoin: Die Blockchain
b) Erwerbsmöglichkeiten
c) Hardware Wallets als digitales Portemonnaie
5. Beleuchtung der Kritik des Bitcoin
III. Rechtliche Darstellung der Bitcoin
1. Einordnung des Bitcoin
a) Elektronisches Geld
b) Sache
c) Sonstiger Vermögensgegenstand
Exkurs: Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
2. Bisherige rechtliche Behandlung
a) Auf handelsrechtlicher Ebene
b) Steuerliche Behandlung
c) Strafrechtlicher Natur
IV. Zugriffsmöglichkeiten auf den Bitcoin im Rahmen der Zwangsvollstreckung
1. Überblick über die allg. Zwangsvollstreckungsvorschrifte
a) Allgemeine Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
b) Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
aa) Die Vermögensauskunft
bb) Mobiliarvollstreckung
cc) Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
dd) Immobiliarvollstreckung
c) Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen
2. Einordnung des Bitcoin im Rahmen der Zwangsvollstreckung
a) Angaben von Bitcoins im Rahmen d. Vermögensauskunft
b) Bitcoins als Gegenstand der Pfändung
aa) Geldforderungspfändung
bb) Pfändung als Forderung oder andere Vermögensrechte
c) Mobiliarvollstreckung
d) Immobiliarvollstreckung
e) Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen
C. Schluss
I. Fazit und Beantwortung der Problemstellung
II. Ausblick
Die vorliegende Master-Thesis zielt darauf ab, die Kryptowährung Bitcoin als rechtliches Konstrukt unter Berücksichtigung vorhandener Rechtsbegriffe zu erfassen. Dabei wird insbesondere untersucht, welche Art von Vermögensgegenstand der Bitcoin darstellt und welche Möglichkeiten der zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Inhaber von Bitcoins im Rahmen der gesetzlichen Zwangsvollstreckungsvorschriften bestehen.
Die Datenbank des Bitcoin: Die Blockchain
Die Grundidee eines dezentralen Zahlungssystems war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des WhitePapers von Nakamoto keine neue; Nakamoto hatte mit der Einführung des Bitcoin die Intention, unter anderem das Problem des ‚double spendings‘ zu lösen.
Da zuvor aufgeworfene Systeme unter Sicherheitslücken litten, konnten die dort in den Lauf gebrachten Währungen teilweise in zweifacher Ausführung bestehen. Das ‚double spending‘ stellt somit einen potenziellen Fehler in einem digitalen Währungssystem dar, den Nakamoto abstellen wollte, da man sein Geld nicht mehrfach ausgeben kann.
Dieses Problem wollte er durch die Nutzung der Blockchain lösen. Obwohl es Fälle in der Literatur gibt, bei welchen der Bitcoin und die Blockchain als Synonyme gesehen werden, handelt es sich bei der Blockchain um eine Technologie und bei dem Bitcoin um ein System, welches sich die Technologie (die Blockchain) zu eigen macht. Die Blockchain-Technologie stellt gleichzeitig ein sog. ‚permissionless system‘ dar, d.h. die Nutzer treten dem System freiwillig bei und haben lediglich die Voraussetzung zu erfüllen, die entsprechende Software zu installieren.
Alle Nutzer verfügen über die gleichen Rechte, sodass die in dem System vorhandenen Ressourcen auf alle gleich verteilt werden und die festgelegten Regeln des Systems für alle gleich gelten, sodass die Datenbank mit den vorhandene Ressourcen für jeden gleichermaßen sichtbar sind. Da das System über keine Zentrale verfügt, bedarf es eines ‚time stamping‘, d.h. einem Zeitstempeldienst, der Manipulationen verhindert und den Nutzern eine sichere Abbildung der in dem System erfolgten Datenaustausche zwischen den einzelnen Nutzern ermöglicht.
Die Blockchain-Technologie bedient sich zum Nachweis der zeitlich richtigen Reihenfolge kryptographischer Verlinkungen (‚linked time stamping‘). Diese kryptographische Verlinkungen erfolgen mittels aufwendiger Rechenleistung, um böswillige Eingriffe durch Nutzer zu verhindern, damit der Großteil der Rechnerleistung von ehrlichen Nutzern verwendet wird und nicht von den böswilligen Nutzern.
A. Einleitung: Beleuchtet die politische Relevanz der Blockchain-Technologie und definiert die Forschungsfrage bezüglich der rechtlichen Einordnung des Bitcoins im Zwangsvollstreckungsprozess.
B. Hauptteil: Bietet ein tiefgreifendes technisches Verständnis der Funktionsweise des Bitcoins, diskutiert dessen rechtliche Einordnung unter bestehende Rechtsbegriffe und analysiert detailliert die Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
C. Schluss: Fasst die Ergebnisse zusammen, konstatiert die ungeklärte Rechtslage und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Kryptotechnologie und Gesetzgebung.
Bitcoin, Kryptowährung, Zwangsvollstreckung, Blockchain, Pfändung, Vermögensauskunft, Geldforderung, Rechtliche Einordnung, Sacheigenschaft, Verfügungsgewalt, Mining, Wallet, Privater Schlüssel, Forderungspfändung, Vermögensgegenstand.
Die Arbeit analysiert die Kryptowährung Bitcoin unter rechtlichen Aspekten, insbesondere im Hinblick auf ihre Einordnung in bestehende Kategorien des Zivilrechts und die Praktikabilität ihres Zugriffs im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Sie verknüpft technische Aspekte wie Blockchain und Wallets mit juristischen Fragen zu Sachwerten, Geldbegriffen im Gesetz und den Zwangsvollstreckungsvorschriften der Zivilprozessordnung.
Die Arbeit untersucht, wie Bitcoin rechtlich einzuordnen ist, welche Art von Vermögensgegenstand es darstellt und welche Möglichkeiten Gläubiger haben, im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf Bitcoins zuzugreifen.
Die Autorin nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, zieht aktuelle Fachliteratur heran und gleicht diese mit der Rechtsprechung, insbesondere von Finanzgerichten und OLG-Entscheidungen, ab.
Der Hauptteil gliedert sich in technische Grundlagen, die Einordnung unter bestehende Rechtsbegriffe (Geld, Sache, Vermögensgegenstand) und eine detaillierte Prüfung von Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten wie Pfändung und Vermögensauskunft.
Die Kernbegriffe sind Bitcoin, Zwangsvollstreckung, Pfändung, Blockchain, Vermögensrechte und die Einordnung als sonstiger Vermögensgegenstand.
Da Bitcoins reine Datenmengen auf einer dezentralen Blockchain sind, fehlt es an der für den deutschen Sachbegriff notwendigen Körperlichkeit, was die direkte Anwendung von § 90 BGB aus juristischer Sicht erschwert.
Da der Zugriff auf Bitcoins nur über private Schlüssel in Wallets möglich ist, stellen diese für Gläubiger eine Hürde dar, die eine Herausgabeanordnung oder Durchsuchung erforderlich machen kann, was technisch und praktisch kompliziert bleibt.
Der EuGH hat Bitcoin-Transaktionen für die Mehrwertsteuer als Dienstleistung gegen Entgelt eingeordnet und dabei eine Steuerbefreiung für den Tausch zwischen klassischen Währungen und Bitcoins festgestellt, was die Akzeptanz als Zahlungsmittel widerspiegelt.
Aufgrund der Dezentralität und der Pseudoanonymität des Netzwerks sowie fehlender Drittschuldner ist eine herkömmliche Sach- oder Forderungspfändung schwierig; das OLG Düsseldorf tendiert dazu, die Übertragung von Bitcoins als (vertretbare) Handlung zu vollstrecken.
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