Examensarbeit, 2008
96 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Entstehung, Entwicklung und aktueller Stand der Arbeitslehre
2.1 Entstehung der Arbeitslehre
2.2 Entwicklung der Arbeitslehre
2.3 Aktueller Stand der Arbeitslehre mit Schwerpunkt auf dem Bundesland Hessen
2.3.1 Die Arbeitslehre an der Integrativen Gesamtschule (IGS) in Hessen
2.3.2 Die etwas „andere“ Arbeitslehre: „Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb“ (SchuB) in Hessen
3. Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht des hessischen Kultusministeriums und verschiedener Verbände
3.1 Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht des Hessischen Kultusministeriums von 1987
3.2 Umfrage der Gesellschaft für Arbeit, Technik und Wirtschaft im Unterricht e.V. (GATWU) von 1992/1993 über die Entwicklung des Lernfeldes aus Sicht des Hessischen Kultusministeriums
3.3 Stellungnahmen zur Innovation der arbeitsorientierten Bildung – eine Initiative zur Durchführung von Reformmaßnahmen
3.3.1 Zusammenfassung der Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
3.3.2 Zusammenfassung der Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu der Initiative zur Durchführung von Reformmaßnahmen in der Arbeitslehre
3.3.3 Zusammenfassung der Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)
3.4 Aktuelle Stellungnahmen hessischer Parteienvertreter
4. Zusammenfassung und Herleitung der forschungsleitenden Fragen
5. Methode
5.1 Untersuchungsansatz
5.2 Die Stichprobe
5.2.1 Die Betriebe
5.2.2 Der Untersuchungszeitraum
5.2.3 Die Probanden
5.3 Untersuchungsdurchführung
5.3.1 Die Darstellung des Untersuchungsinstruments
5.3.2 Operationalisierung der hypothesenrelevanten Variablen
5.3.3 Datenaufbereitung
6. Ergebnisse
6.1 Deskriptive Statistik
6.1.1 Eigene Einschätzung der Arbeitgeber über ihren Informationsstand bezüglich der Inhalte der Arbeitslehre, die nach dem Hessischen Lehrplan unterrichtet werden sollen
6.1.2 Bewertung von Inhalten der Arbeitslehre bzw. von Inhalten, deren Einführung in die Schulen von Politikern gefordert wird
6.1.3 Informationsquelle der Arbeitgeber über die aktuellen Inhalte von Schulfächern
6.1.4 Einordnung der Arbeitslehre als praktisches oder eher theoretisches Fach
6.1.5 Stellenwert der Arbeitslehre bezüglich anderer Schulfächer
6.1.6 Zuordnung der Arbeitslehre zu einer Fachwissenschaft
6.1.7 Frage nach einer möglichen „Wieder-“ Einführung der Arbeitslehre auf dem Gymnasium
6.1.8 Entscheidende „Faktoren“ aus Sicht der Arbeitgeber für die Bedeutung eines Schulfaches?
6.2 Schließende Statistik
6.2.1 Überprüfung der Hypothesen
7.0 Diskussion
7.1 Diskussion der hypothesengeleiteten Ergebnisse
7.2 Diskussion der methodischen Vorgehensweise
8.0 Zusammenfassung
Die vorliegende wissenschaftliche Hausarbeit untersucht den Stellenwert des Faches Arbeitslehre aus der Perspektive hessischer Arbeitgeber. Ziel ist es zu analysieren, wie Arbeitgeber das Fach im Vergleich zu anderen Schulfächern bewerten, welche inhaltlichen Anforderungen sie stellen und ob eine Wiedereinführung des Faches am Gymnasium aus ihrer Sicht sinnvoll erscheint.
2.1 Entstehung der Arbeitslehre
Spätestens seitdem der Philosoph und Pädagoge Georg Picht 1964 die deutsche Bildungskatastrophe ausgerufen hat, wurde der Gesellschaft und insbesondere der Wirtschaft bewusst, dass es Deutschland in den Nachkriegsjahren versäumt hatte, sein Schulsystem zu reformieren und den aktuellen Bedürfnissen der immer technologisierteren freien Marktwirtschaft anzupassen (vgl. Schulz 2004). Nur die allgemeine Vermittlung von Lese-, Schreib- und Rechentechniken reichte als Basis für eine berufliche Ausbildung nicht mehr aus.
Verschärft durch die geburtenschwachen Nachkriegsjahrgänge und den ausbleibenden Strom von Arbeitskräften aus dem Ostblock, begründet durch den Mauerbau, wurde der Arbeitskräftemangel in Deutschland immer stärker und die Forderung nach gut ausgebildeten Schulabgängern immer größer (vgl. Dedering 2000, S.10 ff.).
Diesen Forderungen wurde 1964 mit den Empfehlungen des Deutschen Ausschusses (DA) nachgekommen. Im Vordergrund der damaligen Reform stand der Umbau der Hauptschule, die von einer volkstümlichen Bildungsstätte, zu einer Basisschule für eine moderne Arbeits- und Wirtschaftswelt ausgebaut werden sollte. Schwerpunkt der Reform war die Einführung der Arbeitslehre, die die Absolventen/innen der Hauptschule dazu befähigen sollte, einen Einstieg in das berufliche Bildungswesen zu finden.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den wahrgenommenen Rückzug der Arbeitslehre in Hessen und leitet aus der Diskrepanz zwischen wirtschaftlichen Anforderungen nach Praxisbezug und dem Status des Faches die zentrale Forschungsfrage ab.
2. Entstehung, Entwicklung und aktueller Stand der Arbeitslehre: Dieses Kapitel zeichnet die historische Genese der Arbeitslehre nach und beschreibt den aktuellen Status quo sowie spezifische Schulversuche wie SchuB in Hessen.
3. Der Stellenwert der Arbeitslehre aus Sicht des hessischen Kultusministeriums und verschiedener Verbände: Der Autor analysiert hier Stellungnahmen politischer Entscheidungsträger sowie von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zur Rolle und Innovation der Arbeitslehre.
4. Zusammenfassung und Herleitung der forschungsleitenden Fragen: Auf Basis der theoretischen Analyse werden die Forschungsfragen für den empirischen Teil der Arbeit systematisch hergeleitet.
5. Methode: Hier werden das Forschungsdesign, die Stichprobenzusammensetzung der befragten Betriebe und die methodische Vorgehensweise bei der Datenerhebung detailliert erläutert.
6. Ergebnisse: Dieses Kapitel präsentiert die erhobenen Daten mittels deskriptiver und schließender Statistik und wertet diese im Kontext der aufgestellten Hypothesen aus.
7.0 Diskussion: Die Ergebnisse werden kritisch hinterfragt und in den bildungspolitischen sowie ökonomischen Kontext eingeordnet, inklusive einer Reflexion des methodischen Vorgehens.
8.0 Zusammenfassung: Abschließend werden die zentralen Erkenntnisse der Untersuchung resümiert und Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung der Arbeitslehre abgeleitet.
Arbeitslehre, Berufsorientierung, Arbeitgeber, Hessen, Schule-Wirtschaft, Betriebspraktikum, Bildungsreform, Ausbildungsreife, Wirtschaftskunde, Praxisbezug, Schulfächer, Arbeitswelt, Berufswahl, Schlüsselqualifikationen, Lehrpläne
Die Arbeit untersucht den Stellenwert des Schulfaches Arbeitslehre aus Sicht von Arbeitgebern in Hessen. Sie beleuchtet, ob das Fach die Anforderungen der modernen Wirtschaft erfüllt und welche Bedeutung Arbeitgeber einer praxisorientierten Bildung beimessen.
Zentrale Themen sind die Entwicklung des Faches Arbeitslehre, der Vergleich zwischen verschiedenen Schulformen, die Anforderungen der Wirtschaft an Schulabgänger sowie die Bedeutung von Berufsorientierung und praktischen Fertigkeiten.
Das primäre Ziel ist es, den Stellenwert der Arbeitslehre bei Arbeitgebern empirisch zu erfassen und daraus Erkenntnisse für die notwendige Gestaltung der universitären Lehrerausbildung sowie die schulische Praxis in Hessen zu gewinnen.
Der Autor führt eine empirische Untersuchung durch, basierend auf einer schriftlichen Befragung von 39 ausgewählten Betrieben mittels eines standardisierten Fragebogens, sowie einer Auswertung von Stellungnahmen politischer Akteure.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Analyse der Fachgeschichte und eine empirische Studie, in der Daten zur Bewertung der Inhalte, des Informationsstandes der Arbeitgeber und der Eignung der Arbeitslehre erhoben und statistisch ausgewertet werden.
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Arbeitslehre, Berufsorientierung, Praxisbezug, Arbeitgeberperspektive und schulische Berufsbildung in Hessen charakterisieren.
Die Untersuchung zeigt, dass die Arbeitslehre an der IGS aufgrund geringerer Stundenzahlen in der Stundentafel anders gewichtet ist als an klassischen Haupt- oder Realschulen, was den Autor dazu bewegt, die spezifischen IGS-Module gesondert zu betrachten.
Die Untersuchung ergab, dass Arbeitgeber der Arbeitslehre einen hohen Stellenwert beimessen – ein Wert von 3,2 auf einer vierstufigen Skala –, wenngleich Hauptfächer wie Mathematik und Deutsch noch höher bewertet werden.
Der Autor stellt fest, dass Arbeitgeber trotz hoher Bedeutung des Faches nur wenig über die konkreten Lehrplaninhalte wissen. Dies wird als Barriere identifiziert, um die Arbeitslehre als Bindeglied zwischen Schule und Betrieb effektiv zu etablieren.
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