Bachelorarbeit, 2013
49 Seiten, Note: 2,1
I ABBILDUNGSVERZEICHNIS
II ABKURZUNGSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
2 GRUNDLAGEN DES FAIR VALUE ANSATZES NACH IFRS
2.1 Anwendungsbereiche
2.2 Definition
2.3 Konvergenz zu US-GAAP
3 ANWENDUNGSFALLE DER FAIR VALUE BEWERTUNG
3.1 Uberblick
3.2 Finanzinstrumente
3.3 Nicht-finanzielle Vermogenswerte
4 BEWERTUNGSVERFAHREN
4.1 Uberblick
4.2 Marktpreisorientierte Verfahren
4.2.1 Marktpreise auf einem aktiven Markt
4.2.2 Analogiemethoden
4.3 Kapitalwertorientierte Verfahren
4.3.1 Unmittelbare Cashflow-Prognose
4.3.2 Methode der Lizenzpreisanalogie
4.3.3 Mehrgewinnmethode
4.3.4 Residualwertmethode
4.4 Kostenorientierte Verfahren
5 FAIR VALUE HIERARCHIE
5.1 Uberblick
5.2 Level
5.3 Level
5.4 Level
6 KRITIK AN DER FAIR VALUE-BEWERTUNG
7 FAZIT
8 LITERATURVERZEICHNIS
ABBILDUNG 1:DIE MARKTBEGRIFFE UNTER IFRS
ABBILDUNG 2: KLASSIFIZIERUNG VON FINANZINSTRUMENTEN NACH IFRS9
ABBILDUNG 3: BEWERTUNGSVERFAHREN NACH IFRS
ABBILDUNG 4: FAIR VALUE HIERARCHIE
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Globale Kapitalmarkte fordern und fordern eine weltweit vereinheitlichte Corporate Governance von kapitalmarktorientierten Unternehmen und dabei sind einheitliche Rechnungslegungsstandards ein wesentlicher Bestandteil, denn dadurch wird die Sprache festgelegt, in der uber die wirtschaftliche Lage der Unternehmen kommuniziert wird.1 Aus diesem zunachst freiwilligen Trend zur einheitlichen Finanzberichterstattung ist inzwischen eine Verpflichtung entstanden, nach der seit dem 01.01.2005 alle kapitalmarktorientierten Mutternehmen in der EU ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellen mussen.2 Als kapitalmarktorientiert gelten hierbei alle Unternehmen, deren Wertpapiere (Eigenkapital- und/oder Fremdkapitaltitel) in einem beliebigen EU-Staat zum Handel an einem geregelten Markt 3
zugelassen sind.3 Bereits im Jahr 1973 erfolgte zum Zweck der internationalen Harmonisierung von Rechnungslegungsvorschriften die Grundung des International Accounting Standards Committee (IASC).4 Bei dem IASC, ebenso bei dem International Accounting Standards Board (IASB), dem Zentralorgan fur den Erlass von Rechnungslegungsstandards innerhalb des IASC, handelt es sich um die einzige Institution, die 5
international gultige Rechnungslegungsvorschriften entwickelt.5
Bis zum Marz 2002 wurden die IFRS (International Financial Reporting Standards) als IAS (International Accounting Standards) bezeichnet, dabei behalten die IAS bei Uberarbeitungen oder Anpassungen die IAS- Bezeichnung wahrend neue Standards die Bezeichnung IFRS tragen.6 Die IFRS/IAS-Standards werden von dem International Accounting Standards Board erlassen.7 Ahnlich den Grundsatzen ordnungsgemafter Buchfuhrung (GoB) stellen die Vorschriften der IFRS keine Gesetzeswerke dar, sondern entstehen in einem Zusammenspiel verschiedener normgebender Institutionen, der Praxis, den Wirtschaftsprufern und der Wissenschaft.8 Bei den Standards der IFRS/IAS gibt es auch keine Verbindung zwischen steuerrechtlichen Bilanzierungselementen, wie es aus dem Maftgeblichkeitsprinzip bzw. seiner Umkehrung bei Handels- und Steuerbilanz bekannt ist.9
Gemaft IAS 1.7 bestehen die IFRS aus:10
- den IFRS (International Financial Reporting Standards)
- den IAS (International Accounting Standards)
- den Interpretationen des IFRIC (International Financial Reporting Interpretations Committee) und des SIC (Standing Interpretations Committee)
Nach CF.OB 2 Satz 1 besteht die Zielsetzung der Finanzberichterstattung in der Bereitstellung von Informationen uber die Bericht erstattende Einheit, welche fur gegenwartige und potentielle Glaubiger, Eigenkapitalgeber und andere Kreditoren bei ihren Entscheidungen uber die Bereitstellung von Ressourcen nutzlich sind.11 Die verbesserte Information soll durch eine groftere Marktnahe der im Abschluss ausgewiesenen Werte erreicht werden und die dabei erforderliche Methode ist eine moglichst zeitnahe Bewertung (Fair Value) der Vermogenswerte und Schulden.12 Mit dem Umstieg von HGB auf IFRS geht ein grundsatzlicher Wandel der Rechnungslegungsmentalitat einher und eine wesentliche Neuerung dabei ist die Bewertung zum Fair Value.13 Die Zeitwertbilanzierung (Fair Value Accounting) spielt fur die Abschlussadressaten nach den IAS/IFRS eine grofte Rolle, da dadurch zeitnahe und realistische Werte vermittelt werden konnen, die im Vergleich zu den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten vielfach nicht abgebildet werden konnen.14 Dabei erhoht der Ansatz von Fair Values zum einen die Erfolgssensitivitat des Jahresabschlusses und zum anderen ist auch aus Sicht der Risikobeurteilung der Fair Value Ansatz zu bevorzugen, denn zur Bestimmung der aktuellen Risikotragfahigkeit des Unternehmens kann das risikotragende Eigenkapital nur durch zukunftsorientierte und nicht durch vergangenheitsorientierte Werte ermittelt werden.15
Am 12.05.2011 publizierte das IASB den Standard IFRS 13 " Fair Value Measurement ", der dazu dienen soll, die Fair Value-Bewertung sowohl zu vereinheitlichen als auch in einem Standard zusammenzufassen; dabei ist jedoch eine ubereinstimmende Vorgehensweise fur Aktiva und Passiva oder ein dementsprechendes Verstandnis bei Anwendern und dem IASB nicht zu erkennen.16 Aufgrund der Schwierigkeiten bei seiner Ermittlung steht der Fair Value nicht erst seit der Hypothekenkrise und der weltweiten Finanzmarktkrise in der Kritik.17 Die Anwender von internationalen Rechnungslegungsstandards stehen daher vor einem laufenden Lern- und Anpassungsprozess, der eine standige Beobachtung der Entwicklungen auf den Ebenen des IASB, der EU und der nationalen Organisationen fur 18 Rechnungslegungsstandards erfordert.18
Diese Arbeit besteht insgesamt aus sieben Kapiteln, beginnend mit der bereits erfolgten Einleitung zur internationalen Rechnungslegung. Danach werden in Kapitel 2 die Grundlagen zum Fair Value nach dem Standard IFRS 13 dargestellt. Dabei wird besonders auf den Anwendungsbereich, die Definition des Fair Value und die Annaherung von IFRS und US-GAAP eingegangen.
Darauf aufbauend wird im 3. Kapitel die praktische Anwendung der Fair Value-Bewertung bei Finanzinstrumenten und bei nicht-finanziellen Vermogenswerten erlautert. Anschlieftend werden in Kapital 4 die Bewertungsverfahren des Fair Value nach der IFRS-Rechnungslegung unterteilt in marktpreisorientierte, kapitalwertorientierte und kostenorientierte Verfahren dargestellt.
In Kapitel 5 wird die Fair Value Hierarchie nach IFRS 13 umfangreich behandelt und in unterschiedlichen Bewertungslevel differenziert vorgestellt. Abschlieftend erfolgt zunachst eine kritische Auseinandersetzung mit dem Ansatz der Fair Value Bewertung sowie final ein zusammenfassendes Fazit der Arbeit.
Innerhalb der gesamten Arbeit liegt der Fokus der Betrachtung und Darstellung des Fair Value auf den Standards und Sichtweisen der IFRS/IAS mit besonderer Berucksichtigung des IFRS 13.
Grundsatzlich waren die bilanzielle und die okonomische Gewinnermittlung identisch, wenn bei der Bewertung des Reinvermogens nicht die historischen Anschaffungskosten, sondern die Summe der zu erwartenden Einzelzukunftswerte des Unternehmens angesetzt wird; dies wird in der internationalen Rechnungslegung mit der Bilanzierung zum so genannten Fair Value von Vermogenswerten versucht zu erreichen.19 Aufgrund der gewachsenen Bedeutung des Fair Value als Bewertungsmaftstab hat das IASB dessen Definition und Ermittlung in dem dafur eigenen Rechnungslegungsstandard IFRS 13 geregelt, mit der Zielsetzung einer Reduzierung der Komplexitat und Vereinheitlichung des Fair Value Begriffs.20 So ist zu beobachten, dass das IASB in den letzten Jahren verstarkt die Standards in Richtung einer Full Fair Value Bilanzierung vorangetrieben hat, berucksichtigt dabei aber auch die laut gewordene Kritik an der Full Fair Value Bilanzierung und lassen weiterhin die Verwendung von 21 fortgefuhrten Anwendungskosten bei bestimmten Finanzinstrumenten zu.21 Der eigentliche Neuerungswert von IFRS 13 liegt in einheitlichen
Verfahrensvorschriften fur den Fair Value, die nicht durch unmittelbare Marktpreise beobachtbar sind und es werden Regelungen fur die Berichterstattung im Anhang vorgegeben.22 Der neue Standard ist in den Abschlussen ab dem 31.12.2013 anzuwenden bzw. eine vorzeitige Anwendung ist gemaft IASB zulassig; eine offizielle Ubernahme des Standards IFRS 13 in das EU-Recht hat bislang allerdings noch nicht stattgefunden.23
Der Fair Value dient in zahlreichen Standards als Maftstab fur die Erst- und Folgebewertung sowie fur die Anhangangaben, so betrifft IFRS 13 den Fair Value der in IFRS 1,3 bis 5 und 9 sowie IAS 2, 16, 18, 21 bis 21, 32 und 40 sowie 41 zur Anwendung kommt.24 In dem Standard IFRS 13.5 ist grundsatzlich beschrieben den Standard heranzuziehen, wenn andere Standards eine Fair Value Bewertung zulassen bzw. verlangen oder entsprechende Angaben zu machen sind.25
IFRS 13 soll dafur sorgen, dass ein ermittelter Fair Value stets einen marktbasierten Wert darstellt, dem eine tatsachliche oder hypothetische Transaktion zugrunde liegt, die beliebige Marktteilnehmer unter gewohnlichen Bedingungen eingehen (IFRS 13.2).26 Zudem sind so weit wie moglich beobachtbare Marktparameter anzurechnen oder andernfalls Annahmen zu treffen bzw. Schatzungen vorzunehmen, die denen beliebiger Marktteilnehmer entsprechen (IFRS 13.3).27
Aus Sicht der okonomischen Theorie erscheint die Verwendung von Marktwerten als Referenzrahmen zunachst als zielfuhrend, problematisch wird es jedoch wenn keine Marktpreise existieren.28 Das IASB ist sich der Tatsache bewusst, dass nicht fur jeden Vermogenswert ein aktiver Markt vorhanden ist und hat daher in jedem Standard ein Vorgehen beschrieben, das bei Fehlen eines aktiven Marktes zur Ermittlung des Fair Value zu erfolgen hat.29 Mit einer Gewinnermittlung, die auf einer subjektiven Schatzung der Bewertung von Vermogensgegenstanden beruht, ist eine Objektivitat gegenuber Eigentumern, Glaubigern und dem Fiskus kaum zu erreichen.30
Von dem Anwendungsbereich des Standards ist nach IFRS 13.6 ausdrucklich ausgenommen:31
- Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 2 (Aktienbasierte Vergutung)
- Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 17 (Leasing)
- Werte die lediglich Ahnlichkeit mit einem beizulegenden Zeitwert haben, wie z.B. ein Nettoveraufterungwert nach IAS 2 (Vorrate) oder der Nutzungswert nach IAS 36 (Wertminderungen von Vermogenswerten)
Bei Finanzinstrumenten erganzt IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ die Anhangangaben des IFRS 13 um bestimmte Fragestellungen bei Finanzinstrumenten.32 Zudem ist eine Aufgliederung nach Klassen analog IFRS 7 festgelegt (IFRS 13.92 f.) und fur alle quantitativen Informationen ist eine tabellarische Darstellung verpflichtend (IFRS 13.99) .33
Durch IFRS 7 wird verlangt, umfangreiche Informationen uber die Finanzinstrumente anzugeben, damit die Abschlussadressaten zum einen die Bedeutung der finanziellen Situation der Finanzinstrumente und die Ertragslage des Unternehmens und zum anderen Art und Umfang der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken sowie die vom Unternehmen ergriffenen Risikomanagementstrategien beurteilen konnen (IFRS 7.1).34 Die zusatzlich zu den sich aus anderen Standards ergebenden Angabepflichten beziehen sich insbesondere auf die Art der Ermittlung der verwendeten Zeitwerte und deren Einordnung in die Bewertungshierarchie des Fair Value.35 Dabei mussen sowohl Angaben bei ubertragungen zwischen dem Level 1 und Level 2 gemacht werden als auch zusatzliche Informationen bei Level 3-Bewertungen anzuzeigen.36 Eine detaillierte Darstellung der Fair Value-Bewertungshierarchie erfolgtin Kapital 5.
Wird zur Fair Value-Ermittlung ein Modell bei nicht vollstandig beobachtbaren Markdaten eingesetzt, muss eine mogliche Abweichung des Modellwerts im Anschaffungszeitpunkt vom tatsachlichen bezahlten Anschaffungspreis nach IFRS 9 systematisch verteilt werden.37
IFRS 7 sieht Anhangangaben zur Hohe des beizulegenden Zeitwerts vor, wenn die Anderung des Fair Values auf das Kreditrisiko der Verbindlichkeit zuruckzufuhren ist, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurde.38
Nach IFRS 13 wird differenziert, ob eine Fair Value-Bewertung wiederholend (recurring) oder einmalig bzw. selten (non-recurring) auftritt - letztere erfordern weniger Angaben (IFRS 13.93).39
Gegenwartig enthalt die IFRS-Rechnungslegung in den IAS/IFRS-Standards unterschiedliche Auslegungen des Fair Values, die teilweise voneinander abweichen.40 Nach IAS 32 bzw. IAS 39 entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, zu dem zwischen sachverstandigen, vertragswilligen und voneinander unabhangigen Geschaftspartnern ein Vermogen ausgetauscht oder eine Schuld beglichen werden konnte.41 Nach IFRS 13.9 ist der Fair Value der " price that would be received to sell an asset or paid to transfer a liability in an orderly transaction between market participants at the measurement date [...]".42 Fur einen Vermogenswert gilt damit die Aussage, dass ein Fair Value der Preis ist, der beim Verkauf eines Vermogenswerts im Rahmen einer gewohnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmen am Bewertungstag erhaltlich ist.43 Die Anderung der Definition des beizulegenden Zeitwerts durch IFRS 13 hat fur die Praxis selbst nur minimale Effekte, denn viel entscheidender sind die nach IFRS 13.11 ff. konkretisierten Grundsatze der Zeitwertbemessung.44 Die offiziell anerkannte Ubersetzung des Begriffs Fair Value lautet beizulegender Zeitwert.45 Damit ist neben den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Fair Value (beizulegender Zeitwert) der wichtigste Wertmaftstab in der IFRS- Rechnungslegung.46
Das Fair Value-Konzept geht von dem theoretischen Ideal vollkommener Markte aus, die sich charakterisieren durch homogene Guter, homogene Erwartungen, okonomische Zielvorstellungen der Marktteilnehmer, Markte ohne zeitlichen Verzug, beliebige Teilbarkeit der Guter, fehlende Transaktionskosten, Steuer und Synergieeffekten.47 In der Praxis sind diese Vorgaben vergleichsweise unrealistisch, jedoch konnen unter bestimmten Vorraussetzungen diese Kriterien fur borsengehandelte Papiere mit notierten Marktpreisen als erfullt angesehen werden.48 Die Definition des Fair Value stellt dabei entweder auf eine tatsachliche Transaktion oder nur auf eine fiktive Transaktion ab, das bedeutet, dass entweder ein Marktpreis beobachtet werden kann oder das mit Hilfe eines Bewertungsmodells ein Preis ermittelt werden muss.49 Der Marktwert stellt im Vergleich zum beizulegenden Zeitwert eine Auslegung dar, da per Definition der Marktwert einen aktiven Markt stets voraussetzt.50 Demnach stellt der beizulegende Zeitwert einen Ausstiegspreis aus der Sichtweise des Marktteilnehmers dar, der die Verbindlichkeit schuldet oder den Vermogenswert besitzt.51 Die Transaktion muss dabei auch Sicht des Unternehmens als ordnungsgemaft einzustufen sein ( orderly transaction ), das bedeutet, dass es sich nicht um eine erzwungene Transaktion im Sinne einer Liquidation oder eines Notverkaufs handeln darf.52
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Die Marktbegriffe unter IFRS 1353
Da Unternehmen oftmals Zugang zu unterschiedlichen Markten haben, stellt IFRS 13 auf einen Referenzmarkt ab: Dies ist entweder der Hauptmarkt den das Unternehmen normalerweise nutzt oder der so genannte vorteilhafteste Markt.54 Bei Letzterem handelt es sich um jenen Markt, der den Betrag fur den Verkauf eines Vermogenswertes maximiert bzw. den Betrag fur die Ubertragung der Schuld minimiert, und zwar nach Berucksichtigung von 55
Transaktions- und Transportkosten.55 Das IASB unterscheidet beide Kosten dahingehend, dass Transaktionskosten ein Merkmal der Transaktion sind, wahrend Transportkosten Merkmal des Vermogenswerts oder der Schuld sind und daher Transaktionskosten nicht im Preis zu berucksichtigen sind, Transportkosten dagegen schon.56 Demgegenuber sind fur die Transportkosten Anpassungen vorzunehmen, wenn diese fur die Vermarktung des Bewertungsgegenstands erforderlich sind.57 Obwohl das unternehmen Zugang zum Markt haben muss, muss es nicht dazu in der Lage sein, am Tag der Bewertung den Vermogenswert zu verkaufen bzw. die Schuld zu ubertragen, um den beizulegenden Zeitwert zu ermitteln (IFRS 13.19 f.).58
Gabe es Gleichgewichtspreise fur alle Vermogenswerte und Schulden ware eine einfach Berechnung aller Bilanzposten moglich, indem man genau diese Werte verwenden wurde und den Zeitwert des Eigenkapitals abbildet.59 Wenn der Fair Value nicht unmittelbar uber einen solchen Preis unmittelbar zu beobachten ist, muss dieser mit Hilfe von Bewertungsmethoden und unter Annahme von Marktparametern ermittelt werden.60 Die wesentlichen und praxisrelevanten Bewertungsmethoden nach IFRS 13 werden in Kapital 4 ausfuhrlich dargestellt.
In der allgemeinen Betrachtung und Diskussion zur internationalen Rechnungslegung wird regelmaftig auf die uS-Generally Accepted Accounting Principles (uS-GAAP) Bezug genommen.61 Die uS-GAAP sind die nationalen Rechnungslegungsvorschriften der uSA, die eine Ansammlung von Einzelvorschriften sind und nicht wie die IAS ein einem 62
Regelwerk zusammengefasst ist.62 Diese gelten fur alle borsennotierten unternehmen und werden insbesondere beim Listing an der New York Stock Exchange (NYSE) verlangt.63 Die grofte internationale Bedeutung der New Yorker Borse hat damit zu einer faktischen Weltgeltung der uS-GAAP gefuhrt.64 Dennoch wird in Zukunft die Bedeutung der uS-GAAP fur borsennotierte deutsche unternehmen abnehmen, denn die SEC hat im Dezember 2007 die Rechnungslegungsstandards nach IFRS fur Emittenten
1 Vgl.: PELLENS et al., 2011, S. V
2 Vgl.: COENENBERG et al., 2012, S. 481
3 Vgl.: PELLENS et al., 2011, S. 51
4 Vgl.: KIRSCH, 2010, S. 1
5 ebenda
6 Vgl.: GRUNBERGER, 2013, S. 1
7 Vgl.: ASCHFALK-EVERTZ, 2011, S. 11
8 Vgl.: COENENBERG et al., 2012, S. 482
9 Vgl.: WENGEL, 2007, S. 2
10 Vgl.: BALLWIESER, 2009, S. 3
11 Vgl.: KIRSCH, 2012, S. 13
12 Vgl.: ASCHFALK-EVERTZ, 2011, S. 4
13 Vgl.: GRUNBERGER,2013,S.37
14 Vgl.: FEDERMANN, 2010, S. 445
15 Vgl.: GRUNBERGER, 2013, S. 38
16 Vgl.: Kuting und Lauer, 2012, S. 275
17 Vgl.: ASCHFALK-EVERTZ, 2011, S. 40
18 Vgl.: ALTHOFF, 2012, S. 29
19 Vgl.: COENENBERG et al., 2012, S. 68
20 Vgl.: GRUNBERGER, 2012, S. 243
21 Vgl.: PELLENS et al., 2011, S. 1011 f.
22 Vgl.: PETERSEN et al., 2012, S. 110 f.
23 Vgl.: LUDENBACH und CHRISTIAN, 2012, S. 581
24 Vgl.: GRUNBERGER,2012,S.243
25 Vgl.: KUTING UND LAUER, 2012, S. 276
26 Vgl.: GROftE, 2011, S. 287
27 ebenda
28 Vgl.: PELLENS et al., 2011, S. 1012
29 Vgl.: ASCHFALK-EVERTZ, 2011, S. 39
30 Vgl.: COENENBERG et al., 2012, S. 68
31 Vgl.: ALTHOFF, 2012, S. 333
32 Vgl.: GRUNBERGER, 2012, S. 306
33 Vgl.: GROftE, 2011, S. 291
34 Vgl.: KIRSCH, 2012, S. 359
35 Vgl.: ALTHOFF, 2012, S. 339
36 Vgl.: PWC, 2012, S. 32
37 Vgl.: GRuNBERGER, 2012, S. 306
38 Vgl.: PWC, 2012, S. 24
39 Vgl. : GROftE, 2011, S. 287
40 Vgl.: KIRSCH, 2012, S. 29
41 Vgl.: STAuBER, 2012, S. 186
42 Vgl. : GROftE, 2011, S. 288
43 Vgl.: BUCHHOLZ, 2011, S. 256
44 Vgl.: ALTHOFF, 2012, S. 334
45 Vgl.: ASCHFALK-EVERTZ, 2011, S. 38
46 Vgl.: BUCHHOLZ, 2012, S. 107
47 Vgl.: FEDERMANN, 2010, S. 447
48 Vgl.: ASCHFALK-EVERTZ, 2011, S. 39
49 Vgl.: GRUNBERGER,2012,S.244
50 Vgl.: KIRSCH, 2012, S. 30
51 Vgl.: LUDENBACH und CHRISTIAN, 2012, S. 582
52 Vgl.: GRUNBERGER, 2012, S. 244
53 in Anlehnung an: DELOITTE -IFRS fokussiert, 2011, S. 4
54 Vgl.: GRUNBERGER, 2012, S. 244
55 Vgl.: LUDENBACH und CHRISTIAN, 2012, S. 583
56 Vgl.: GROftE, 2011, S. 288
57 Vgl. : PETERSEN et al., 2012, S. 116
58 Vgl.: LuDENBACH und CHRISTIAN, 2012, S. 584
59 Vgl.: BuCHHOLZ, 2012, S. 107
60 Vgl. : PETERSEN et al., 2012, S. 111
61 Vgl.: GRuNBERGER, 2012, S. 25
62 Vgl.: Barthelemy und Willen, 2005, S. 27
63 Vgl.: FEDERMANN, 2010, S. 119
64 Vgl.: BuCHHOLZ, 2012, S. 19
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