Bachelorarbeit, 2007
79 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung
2.1 Was ist „Integration“?
2.2 Was ist „Integrationspolitik“?
2.3 Was ist „der Islam“?
3. Das deutsche Integrationskonzept
3.1 Geschichtliche Entwicklung
3.1.1 „Nation“ in Deutschland: ein kulturalistischer Begriff
3.1.2 Religionen und der deutsche Staat: das korporatistische Modell
3.1.3 Islamische Einwanderung nach Deutschland
3.2 Integrationspolitik in Deutschland
3.2.1 Maßnahmen zur besseren Wahrnehmung sozialer und politischer Rechte: Integration von Ausländern
3.2.1.1 Zuständige Institutionen
3.2.1.2 Integrationsmaßnahmen
3.2.2 Der Umgang mit Forderungen nach kulturellen Rechten: Integration von Muslimen
3.2.2.1 Repräsentation der Muslime in Deutschland
3.2.2.2 Kopftücher an öffentlichen Schulen
3.2.2.3 Islamischer Religionsunterricht
3.2.2.4 Schächten
3.2.2.5 Islamische Bestattungen
4. Das französische Integrationskonzept
4.1 Geschichtliche Entwicklung
4.1.1 „Nation“ in Frankreich : ein republikanisches Konzept
4.1.2 Religionen und der französische Staat: das etatistisch- republikanische Modell
4.1.3 Islamische Einwanderung nach Frankreich
4.2 Integrationspolitik in Frankreich
4.2.1 Maßnahmen zur besseren Wahrnehmung sozialer und politischer Rechte: Integration von Ausländern
4.2.1.1 Zuständige Institutionen
4.2.1.2 Integrationsmaßnahmen
4.2.2 Der Umgang mit Forderungen nach kulturellen Rechten: Integration von Muslimen
4.2.2.1 Repräsentation der Muslime in Frankreich
4.2.2.2 Kopftücher an öffentlichen Schulen
4.2.2.3 Islamischer Religionsunterricht
4.2.2.4 Schächten und andere Nahrungsvorschriften
4.2.2.5 Moscheebau und Friedhöfe
5. Vergleich
5.1 Unterschiede
5.1.1 Rahmenbedingungen
5.1.2 Institutionen
5.1.3 Integrationsmaßnahmen
5.2 Konvergenzen
5.2.1 Rahmenbedingungen
5.2.2 Institutionen
5.2.3 Integrationsmaßnahmen
5.3 Erklärungsansätze
6. Fazit
6.1 Das Konzept der Europäischen Union zur Integration von Drittstaatsangehörigen
6.1.1 Entwicklung
6.1.2 Aktueller Stand
6.2 Schlussfolgerungen
Diese Arbeit zielt darauf ab, die deutschen und französischen Ansätze zur Integration von Ausländern einander gegenüberzustellen, um zu prüfen, ob ausreichend Konvergenzen für eine harmonisierte Integrationspolitik existieren. Zudem werden die Maßnahmen der Europäischen Union analysiert, um mögliche wechselseitige Einflüsse zwischen nationalen Modellen und EU-Politik zu identifizieren.
3.1.2 Religionen und der deutsche Staat: das korporatistische Modell
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, das Verhältnis von Staaten und den Religionsgemeinschaften auf ihren Territorien zu typologisieren. Herkömmlich ist die juristische Unterscheidung nach „Trennungs-, Konkordats- und Staatskirchenmodellen“ (Koenig 2005: 20). Eine Alternative ist die Differenzierung zwischen Staaten, die ein liberales, korporatistisches oder etatistisch republikanisches Modell entwickelt haben. Neben Belgien, Spanien und Österreich zählt Deutschland nach dieser Einteilung zu den Staaten mit korporatistischen Regelungen (vgl. Koenig 2005: 21- 26): Religion ist Teil der öffentlichen Sphäre.
Der Staat entscheidet, ob er einzelnen religiösen Vereinigungen einen gehobenen Status verleiht, an den sich für beide Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten anschließen und der weitreichende Konsequenzen vor allem für die sozialen Aktivitäten der Religionsgemeinschaften hat. Die Anerkennung der Religionsgemeinschaften als solche (Art. 7 Abs. 3 GG) ist der entscheidende Status für die Möglichkeit konfessionellen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Noch mehr Privilegien erhalten Körperschaften des öffentlichen Rechts (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 WRV). Auf Antrag einer Religionsgemeinschaft kann ihr vom jeweils zuständigen Bundesland dieser Status gewährt werden, wenn sie die Dauerhaftigkeit ihrer Existenz in Deutschland durch ihre Verfassung und ihre Mitgliederzahl glaubhaft machen kann. Zu den Privilegien der öffentlich-rechtlichen Körperschaften gehören unter anderem die Insolvenzunfähigkeit, verschiedene Steuerprivilegien und das Recht, mit Unterstützung der Finanzämter Steuern bei den Mitgliedern einzuziehen (Faist 2004: 91 und BMI o. J. b). Hinzukommen wichtige Teilhaberechte am öffentlichen Leben, z. B. bei der Jugendfürsorge oder in Rundfunkräten. Als Gegenleistung hat der Staat größere Möglichkeiten, die internen Abläufe der Religionsgemeinschaften zu kontrollieren. Momentan sind bereits etwa 180 Religionsgemeinschaften in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts (Diplomatische Vertretungen der USA in Deutschland 15.09.2006). Neben den evangelischen und katholischen Kirchen gehören zahlreiche orthodoxe, jüdische und andere Gemeinschaften zu ihnen. Bisher gibt es keine islamische Vereinigung, die diesen Status erreicht hat.
1. Einleitung: Diese Arbeit stellt die deutschen und französischen Konzepte zur Integration von Ausländern gegenüber und untersucht, ob eine Annäherung der Politiken möglich ist.
2. Begriffsbestimmung: Die grundlegenden Begriffe Integration, Integrationspolitik und Islam werden soziologisch und politisch definiert.
3. Das deutsche Integrationskonzept: Dieses Kapitel erläutert die geschichtliche Entwicklung des deutschen Nationenbegriffs, das korporatistische Religionsmodell und die spezifischen Integrationsmaßnahmen.
4. Das französische Integrationskonzept: Hier werden das republikanische Modell Frankreichs, die Rolle der Laizität und die französische Integrationspolitik dargestellt.
5. Vergleich: Deutschland und Frankreich werden anhand ihrer Rahmenbedingungen, Institutionen und Integrationsmaßnahmen verglichen und theoretische Ansätze zur Erklärung der Differenzen diskutiert.
6. Fazit: Die Arbeit fasst die Ergebnisse zusammen, bewertet die EU-Integrationspolitik und zieht Schlussfolgerungen zur Realisierbarkeit einer deutsch-französischen Kooperation.
Integration, Integrationspolitik, Deutschland, Frankreich, Islam, Migration, Laizität, Korporatismus, Staatsbürgerschaft, Europäische Union, politische Partizipation, Religionsfreiheit, Ausländerintegration, Assimilation, Multikulturalismus.
Die Bachelor-Studienarbeit vergleicht die Ansätze Deutschlands und Frankreichs zur Integration von Ausländern und Muslimen sowie die Rolle der Europäischen Union in diesem Politikfeld.
Im Zentrum stehen der Vergleich zwischen dem deutschen korporatistischen Modell und dem französischen laizistischen Modell sowie der Umgang mit kulturellen und religiösen Rechten von Muslimen.
Es soll geklärt werden, ob zwischen den beiden Ländern genügend Konvergenzen bestehen, um eine Angleichung der Integrationspolitiken oder eine verstärkte Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Die Autorin nutzt eine vergleichende Analyse auf Grundlage nationaler Publikationen, gesetzlicher Rahmenbedingungen und wissenschaftlicher Literatur.
Der Hauptteil analysiert die historischen Entwicklungen, zuständigen Institutionen und konkreten Integrationsmaßnahmen in beiden Ländern sowie theoretische Erklärungsansätze für die beobachteten Unterschiede.
Integration, Integrationspolitik, Laizität, Korporatismus, Staatsbürgerschaft und der Umgang mit dem Islam bilden die zentralen Begrifflichkeiten.
Die unterschiedliche Gewichtung von ius sanguinis (Abstammungsprinzip) in Deutschland und ius soli (Territorialprinzip) in Frankreich hat erhebliche Auswirkungen darauf, wie Einwanderer und deren Nachkommen in die nationale Identität eingebunden werden.
Die EU fungiert primär als Rahmengeberin für den Informationsaustausch und die finanzielle Förderung, betont jedoch, dass die eigentliche Kompetenz für die Integrationspolitik bei den Nationalstaaten verbleibt.
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