Bachelorarbeit, 2008
46 Seiten, Note: 2,0
Diese Arbeit untersucht die urheberrechtlichen Herausforderungen im Internet, insbesondere im Kontext der Plattform YouTube. Ziel ist es, die Haftungsfragen verschiedener Provider (Content-, Access-, Host-Provider) im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen zu beleuchten und internationale Aspekte zu berücksichtigen.
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Urheberrechtsverletzungen im Internet ein und hebt die besondere Bedeutung von YouTube als Plattform hervor. Sie beschreibt den Konflikt zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der dynamischen Natur des Online-Videobereichs.
II. Urheberrechtliche Schutzfähigkeit digitalisierter Produkte: Dieses Kapitel befasst sich mit dem grundlegenden Schutz digitaler Werke durch das Urheberrecht.
III. Haftung der Provider: Dieser Abschnitt analysiert die Haftung verschiedener Providertypen (Content-, Access-, Host-Provider) im Detail. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die praktischen Herausforderungen der Rechtsdurchsetzung beleuchtet.
IV. Vorratsdatenspeicherung, Konflikte mit dem Datenschutz: Hier werden die Konflikte zwischen Vorratsdatenspeicherung und dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen untersucht.
V. Der Fall „Viacom v. YouTube“: Dieses Kapitel untersucht einen prominenten Rechtsstreit als Beispielfall für die Problematik.
VI. Internationale Aspekte des Urheberrechts: Die internationalen rechtlichen Aspekte der Urheberrechtsverletzungen im Internet und die Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Fällen werden hier behandelt.
VII. Lösungsansätze: Dieser Abschnitt präsentiert verschiedene Lösungsansätze für die im Vorfeld dargestellten Herausforderungen.
Urheberrecht, Internet, YouTube, Haftung, Provider, Telemediengesetz, Urheberrechtsgesetz, digitale Werke, geistiges Eigentum, Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz, internationale Zuständigkeit, Lösungsansätze.
Die Arbeit unterscheidet zwischen Content-Providern, Access-Providern und Host-Providern (wie YouTube) und analysiert deren Haftung nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem UrhG.
Störerhaftung bedeutet, dass jemand, der ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Dies war ein prominenter US-Rechtsstreit, in dem geklärt wurde, inwieweit YouTube für die von Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Videos verantwortlich ist.
Die Arbeit beleuchtet die Haftung von Internet-Anschlussinhabern und WLAN-Betreibern im Kontext von illegalen Uploads und Filesharing.
Host-Provider müssen Inhalte zwar nicht vorab kontrollieren, unterliegen aber Prüf- und Filterpflichten, sobald sie über eine konkrete Rechtsverletzung informiert wurden.
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