Examensarbeit, 2009
95 Seiten, Note: 18 von 18 Punkten (sehr gut)
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
I. Das Studium der Jurisprudenz in Leipzig
1. Die Leipziger Juristenfakultät
a) Der Lehrkörper
b) Die Studierenden
2. Juristische Lehre im 18./19. Jahrhundert
a) Öffentlichkeit und Entgeltlichkeit
b) Form und Inhalt
c) Lehralltag
d) Ausbildungsgang
II. Zivilprozessuale Vorlesungen in Leipzig
1. Ausgangspunkt: der Prozess
a) Verfahrensrechte
b) Verfahrensarten
2. Der Zivilprozess in der Leipziger Lehre
a) Entwicklung bis 1830
b) Zivilprozessrecht im 19. Jahrhundert
3. Die Lehre im Zivilprozess: Zahlen und Fakten
a) Quellenlage
b) Entwicklung der zivilprozessualen Lehrveranstaltungen
4. Inhalte
a) Überblick
b) Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
c) Anfang des 19. Jahrhunderts
d) Nach 1850
III. Leipziger Lehrer des Zivilprozessrechts
1. Im 18. Jahrhundert
2. Im 19. Jahrhundert
IV. Fazit
V. Anhang
1. Vorlesungen im Zivilprozessrecht
a) Catalogus Lectionum (Latein, bis Sommersemester 1849)
b) Vorlesungsverzeichnis (Deutsch, ab Wintersemester 1849/50)
2. Personenregister
Diese Arbeit untersucht die Entwicklung der zivilprozessualen Lehre an der Juristenfakultät der Universität Leipzig über einen Zeitraum von 200 Jahren. Ziel ist es, den wissenschaftlichen Wandel von der praktischen Jurisprudenz des 18. Jahrhunderts hin zur modernen Wissenschaft des 19. Jahrhunderts nachzuvollziehen und die Impulse sowie Akteure dieses Prozesses aufzuzeigen.
Die Leipziger Juristenfakultät
1409 gegründet, war und ist die alma mater lipsiensis eine der ältesten und ehrwürdigsten Universitäten Deutschlands; nichts anderes gilt für die 1411 gegründete Juristenfakultät. Im Dissens hierzu stand jedoch stets ihre Ausstattung mit finanziellen Mitteln, welche lediglich für die Stiftungsprofessuren regel- und standesmäßige Einnahmen sicherstellte. So war denn die Tätigkeit der Fakultätsmitglieder im Spruchkollegium nicht nur für die Reputation der Fakultät, sondern wegen der Spruchgelder für deren wirtschaftliches Überleben wichtig.
Innerhalb der Universität war die Fakultät in deren System der Selbstverwaltung durch die sog. Nationen einbezogen, welches erst im Zuge der heftig bekämpften Universitätsreformen der Jahre 1830-1836 zugunsten einer staatlich verfassten, allerdings auch mit deutlich verbesserter finanzieller Basis ausgestatteten Universität aufgegeben wurde.
I. Das Studium der Jurisprudenz in Leipzig: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die historischen Rahmenbedingungen, die Organisation der Fakultät und die Lehrmethoden im 18. und 19. Jahrhundert.
II. Zivilprozessuale Vorlesungen in Leipzig: Hier wird der inhaltliche und methodische Wandel des Prozessrechtsunterrichts analysiert, von den praktischen Anfängen bis zur modernen Wissenschaft.
III. Leipziger Lehrer des Zivilprozessrechts: Dieser Abschnitt widmet sich den prägenden Rechtslehrern, die das Zivilprozessrecht im 18. und 19. Jahrhundert in Leipzig maßgeblich beeinflusst haben.
IV. Fazit: Die Zusammenfassung resümiert die wesentlichen Erkenntnisse über den Prozess der Modernisierung der Lehre und die Einflüsse gesellschaftlicher sowie politischer Reformen.
V. Anhang: Dieser Teil enthält die detaillierten Verzeichnisse der Vorlesungen und das Personenregister der Dozenten.
Zivilprozessrecht, Universität Leipzig, Juristenfakultät, Rechtsgeschichte, Vorlesungsgeschichte, Jurisprudenz, Lehrmethodik, 18. Jahrhundert, 19. Jahrhundert, Prozessrechtswissenschaft, Rechtslehrer, Universitätsreform, Spruchkollegium, Naturrecht, Kodifikation.
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und dem wissenschaftlichen Wandel der Lehre über den Zivilprozess an der Leipziger Juristenfakultät zwischen 1700 und 1900.
Zentrale Themen sind die universitäre Lehrpraxis, die Entwicklung der Prozessrechtswissenschaft, der Einfluss des Naturrechts sowie die Bedeutung wichtiger Lehrbuchautoren und Professoren.
Das primäre Ziel ist es, den Übergang von einer praxisorientierten „Rechtsgelahrtheit“ des 18. Jahrhunderts zur modernen, wissenschaftlich fundierten Zivilprozessrechtslehre des 19. Jahrhunderts aufzuzeigen.
Die Untersuchung basiert auf einer quantitativen und themenbezogenen Auswertung historischer Quellen, insbesondere von Vorlesungsverzeichnissen (Catalogus Lectionum) und Fachliteratur.
Der Hauptteil analysiert die historischen Wandlungen des Prozessrechtsunterrichts, die Entwicklung der Lehrveranstaltungen und das Wirken bedeutender Leipziger Rechtslehrer.
Wichtige Begriffe sind Zivilprozessrecht, Universität Leipzig, Rechtsgeschichte, Jurisprudenz, Lehrmethodik sowie die Namen bedeutender Wissenschaftler wie Biener, Osterloh und Wach.
Da die finanzielle Ausstattung durch Stiftungsprofessuren oft nicht ausreichte, waren die Spruchgelder aus der Tätigkeit im Spruchkollegium essenziell für das wirtschaftliche Überleben der Fakultätsmitglieder.
Die Nationen waren ein System der studentischen Selbstverwaltung, das erst durch die Universitätsreformen in den 1830er Jahren zugunsten einer staatlich organisierten Fakultätsstruktur aufgelöst wurde.
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