Bachelorarbeit, 2021
73 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Die Grundrechte im Grundgesetz der BRD
2.1 Die Begriffe der Menschenrechte, der Grundrechte und der Bürgerrechte
2.2 Arten von Grundrechten
2.3 Funktionen der Grundrechte
2.3.1 Die subjektiv-rechtliche Dimension
2.3.2 Die objektiv-rechtliche Dimension
2.4 Beschränkbarkeit von Grundrechten
2.4.1 Schutzbereich der Grundrechte
2.4.2 Eingriff
2.4.3 Schranken
3. Das Grundrecht der Berufsfreiheit in Art. 12 GG
3.1 Geschichte der Berufsfreiheit
3.2 Die Berufsfreiheit im deutschen Grundgesetz
4. Systematik der Grundrechtsprüfung der Berufsfreiheit
4.1 Schutzbereich der Berufsfreiheit
4.1.1 Persönlicher Schutzbereich der Berufsfreiheit
4.1.2 Sachlicher Schutzbereich der Berufsfreiheit
4.2 Eingriff
4.3 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
4.3.1 Schranken
4.3.2 Schranken-Schranken
4.3.2.1 Formelle Verfassungsmäßigkeit
4.3.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit
5. Die Corona-Pandemie
5.1 Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2
5.1.1 Ausbruch der Pandemie weltweit und in Deutschland
5.1.2 Virologische Charakteristika von SARS-CoV-2
5.1.3 Eindämmungsmöglichkeiten aus epidemiologischer Sicht
5.2 Krisenmanagement des Staates zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der BRD
5.2.1 Erste Maßnahmen im Frühjahr 2020 und deren legislative Grundlagen
5.2.2 Anpassungen im Verlauf des Jahres und Lockdown Light
5.2.3 Bundeseinheitliche Maßnahmen ab März 2021
5.3 Rechtmäßigkeit der staatlichen Coronamaßnahmen
6. Praxisbeispiel: Schließung des Theaters
6.1 Beschreibung Praxisbeispiel
6.2 Fallprüfung
7. Fazit
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit staatlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, insbesondere die Einschränkung der Berufsfreiheit durch den "Lockdown Light". Anhand eines Fallbeispiels wird analysiert, ob derartige Betriebsuntersagungen unter Berücksichtigung der staatlichen Schutzpflichten und des Verhältnismäßigkeitsprinzips mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sind.
6.1 Beschreibung Praxisbeispiel
Im Jahr 2014 gründete die Schauspielerin und Theaterregisseurin Julia Peters im Stadtteil Schwanthalerhöhe in München das Theater „Mathilde Westend“, welches sich alsbald einen Namen als die wohl kleinste Bühne der Stadt machte. Ehemals ein Ladenlokal, befindet sich das Theater im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Der Raum ist mitsamt Bühne nur 15 Quadratmeter groß und bietet in drei Stuhlreihen Platz für insgesamt 17 Zuschauer. Zusätzlich wurde eine Hochebene eingebaut, die neben der kleinen Bühne als zweiter Spielort von den Schauspielern genutzt wird. Zudem gibt es eine kleine Bar und einen Toilettenraum.
Im Zuge des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 musste Peters das Theater am 17. März schließen. Die bayerische Staatsregierung hatte am Tag zuvor den Katastrophenfall ausgerufen. Auf Grundlage des IfSG wurden mit sofortiger Wirkung Corona-Verfügungen und -Verordnungen erlassen, unter anderem die Schließung sämtlicher Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Peters bereits mitten in den Proben für ein neues Stück, wofür sie vom Kulturreferat der Stadt München eine Förderung bekommen hatte. Trotz des Lockdowns setzte sie die Proben mit ihren Schauspielkollegen über Zoom fort. „Ich hatte ja bereits Geld in die Proben und Requisiten investiert. Auch meinen Schauspielkollegen hatte ich schon einen Teil ihrer Gage bezahlt. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass ich mein Theater so lange schließen muss“, erzählt Peters.
Im Frühsommer kam es zu den ersten Lockerungen der Verbote in den Bundesländern. Am 17. Juni hob Bayern den Katastrophenfall auf. Unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen, wie dem Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, durften ab dem 22. Juni Kulturveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Gästen mit zugewiesenen Sitzplätzen wieder stattfinden. In der folgenden Woche erklärte Ministerpräsident Söder in einer Pressekonferenz, dass ab dem 1. Juli bei Besuchen von Kunst- und Kulturveranstaltungen die Maskenpflicht nur mehr gelte, wenn man sich nicht an seinem Platz befände. Ab dem 15. Juli wurde die Anzahl der zugelassenen Gäste bei kulturellen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf 200 Personen erhöht.
1. Einleitung: Die Einleitung steckt den thematischen Rahmen ab, indem sie die Herausforderungen der Corona-Pandemie für die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit, erläutert und die Zielsetzung der Arbeit definiert.
2. Die Grundrechte im Grundgesetz der BRD: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen der Grundrechte, ihre verschiedenen Dimensionen (subjektiv/objektiv) sowie ihre Schutzbereiche und Schranken.
3. Das Grundrecht der Berufsfreiheit in Art. 12 GG: Hier wird das Grundrecht der Berufsfreiheit historisch hergeleitet und seine verfassungsrechtliche Funktion sowie sein besonderer Schutzstatus analysiert.
4. Systematik der Grundrechtsprüfung der Berufsfreiheit: Dieses Kapitel stellt das juristische Prüfungsschema für Eingriffe in die Berufsfreiheit vor, inklusive der für dieses Grundrecht spezifischen Drei-Stufen-Theorie.
5. Die Corona-Pandemie: Hier werden der gesellschaftshistorische Kontext der Pandemie, ihre virologischen Charakteristika sowie das staatliche Krisenmanagement nach dem IfSG detailliert dargestellt.
6. Praxisbeispiel: Schließung des Theaters: In diesem Kapitel wird anhand des Theaters "Mathilde Westend" konkret analysiert, ob die staatlichen Maßnahmen im Lockdown Light verfassungsgemäß in die Berufsfreiheit der Betreiberin eingriffen.
7. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Grundrechtsprüfung zusammen und diskutiert gesellschaftspolitische sowie rechtliche Lehren aus der Bewältigung der Pandemie.
Corona-Pandemie, Grundrechte, Berufsfreiheit, Infektionsschutzgesetz, Lockdown Light, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Drei-Stufen-Theorie, staatliche Schutzpflichten, Parlamentsvorbehalt, Bestimmtheitsgrundsatz, Eingriff, Grundrechtsprüfung, Judikatur, Krisenmanagement, Demokratie.
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Prüfung staatlicher Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, insbesondere mit der Rechtmäßigkeit der Einschränkung der Berufsfreiheit während des sogenannten "Lockdown Light".
Zentrale Themen sind die dogmatischen Grundlagen der Grundrechte, das spezifische Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, die legislative Reaktion des Staates mittels Infektionsschutzgesetz und das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Das Ziel ist es, anhand eines konkreten Praxisbeispiels (Theater "Mathilde Westend") zu prüfen, ob die staatlichen Betriebsuntersagungen während der Pandemie verfassungsgemäß waren oder einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellten.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse und eine strukturierte Fallprüfung basierend auf der grundrechtlichen Dogmatik und der Rechtsprechung, insbesondere unter Anwendung der Drei-Stufen-Theorie des Bundesverfassungsgerichts.
Der Hauptteil erörtert zunächst die theoretischen Grundlagen der Grundrechte und die Systematik der Prüfung. Danach folgt die Darstellung des pandemischen Kontextes und Geschehens sowie der Gesetzesgrundlagen (IfSG), gefolgt von der konkreten Fallprüfung.
Schlüsselbegriffe sind Berufsfreiheit, Lockdown Light, Grundrechtsprüfung, Verhältnismäßigkeit, Infektionsschutzgesetz (IfSG) und staatliche Schutzpflichten.
Das Theater dient als Praxisbeispiel, um die Kollision zwischen staatlichem Infektionsschutz und individueller wirtschaftlicher Freiheit im kleinen, hochspezialisierten Kulturbetrieb unter Anwendung von Hygienekonzepten praxisnah zu illustrieren.
Der Autor reflektiert kritisch die Verlagerung von Befugnissen auf die Exekutive und betont, dass mit zunehmender Dauer der Pandemie eine stärkere Einbindung des Parlaments und eine präzisere gesetzliche Grundlage (Bestimmtheitsgebot) verfassungsrechtlich geboten ist.
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