Bachelorarbeit, 2022
40 Seiten, Note: 14
A. Einleitung
I. Funktionsweise von Cum/Ex-Geschäften
II. Motivation der Cum/Ex-Geschäfte
III. Steuerrechtlicher Hintergrund der Kapitalertragsteuer
B. Steuerrechtliche Betrachtung von Cum/Ex-Geschäften aus der Perspektive des Leerkäufers
I. Voraussetzungen der Anrechnung bzw. Erstattung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F.
1. Einkünfte, die außer Ansatz bleiben
a) Rechtslage bis 2006
b) Anteilseigner im Sinne des § 39 AO
aa) Eigentümer iSd § 39 Abs. 1 AO a.F.
bb) Zuordnung nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO a.F.
(1) Chancen und Risiken der Wertveränderung
(2) Geschützte Rechtsposition
(3) Übergang der Stimm- und Bezugsrechte
(4) Voraussetzung für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums bei Aktiengeschäften
(a) Konkretisierte Voraussetzungen
(b) Erkennbarkeit eines Leerkaufs
(5) Gesetzesbegründung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG
(6) Zwischenfazit
c) Rechtslage ab 2007
2. Durch Abzug erhobene Einkommensteuer
a) Erhebung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F.
b) Erhebung kraft Fiktion
c) Erhebung kraft Beweiswirkung
d) Zwischenfazit
3. Bescheinigung im Sinne des § 45a Abs. 1 oder Abs. 3 EStG a. F.
a) Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung
b) Reaktionen der Finanzverwaltung
II. OGAW-IV- Umsetzungsgesetz
C. Fazit
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die steuerrechtliche Zulässigkeit von Cum/Ex-Geschäften und analysiert, ob die mehrfache Erstattung von Kapitalertragsteuer im Kontext von Leerkäufen rechtlich begründet war oder eine unzulässige Inanspruchnahme staatlicher Leistungen darstellte.
I. Funktionsweise von Cum/Ex-Geschäften
Cum/Ex-Geschäfte können in verschiedener Art und Weise gestaltet sein. Diese Arbeit konzentriert sich auf Geschäfte, die unter Einschaltung eines Leerkäufers getätigt wurden.
Unter den hier betrachteten Cum/Ex-Geschäften sind grundsätzlich solche Transaktionen zu verstehen, bei denen eine Aktie mit Dividendenanspruch („cum“) von einem Leerkäufer gekauft wird, aber ohne einen solchen Anspruch („ex“) „geliefert“ wird. Diese Konstellation ist nur so möglich, da das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft dem dinglichen Verfügungsgeschäft vorgeschaltet wird. Der Verkäufer der Aktie, der Leerkäufer, ist zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses gar nicht Eigentümer der entsprechenden Aktie. Er verpflichtet sich aber, dem Leerkäufer innerhalb einer festgelegten Frist, beispielsweise in zwei Tagen („t+2“) Eigentum an den Aktien zu beschaffen. Solche Geschäfte können entweder börslich mit einer maximalen „Anlieferungsfrist“ von t+2 oder sogenannte over-the-counter-Geschäfte (OTC) auch außerbörslich mit einer Lieferzeit von t+x vereinbart werden.
Der bei Cum/Ex-Geschäften vereinbarte „Liefertermin“ liegt regelmäßig kurz nach dem Dividendenstichtag. Dies führt dazu, dass sich der Leerkäufer nicht mehr mit Aktien, denen noch ein Anspruch auf Dividende innewohnt, eindecken kann. Der Leerkäufer kann so seiner schuldrechtlichen Verpflichtung nicht nachkommen und ist deshalb verpflichtet, eine Ausgleichszahlung in der Höhe der ursprünglichen Netto-Dividende zu leisten.
Die Depotbank des Leerkäufers ist hier zunächst nicht in der Lage, festzustellen, ob es sich bei dem Zahlungseingang um eine originäre Netto-Dividende oder lediglich um eine Kompensationszahlung in gleicher Höhe handelt.
A. Einleitung: Einführung in die Problematik der Cum/Ex-Geschäfte und die damit verbundenen milliardenschweren Steuerschäden.
B. Steuerrechtliche Betrachtung von Cum/Ex-Geschäften aus der Perspektive des Leerkäufers: Detaillierte Analyse der gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Steuererstattung sowie der Begriffe des wirtschaftlichen Eigentums und der Bescheinigungspflichten.
I. Voraussetzungen der Anrechnung bzw. Erstattung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F.: Untersuchung der spezifischen Paragrafen und deren Auslegung hinsichtlich der Erstattungsmöglichkeiten.
II. OGAW-IV- Umsetzungsgesetz: Erläuterung der gesetzlichen Anpassungen zur Unterbindung der Missbrauchsmodelle.
C. Fazit: Zusammenfassende rechtliche Bewertung der Cum/Ex-Geschäfte und Feststellung ihrer Unzulässigkeit.
Cum/Ex-Geschäfte, Kapitalertragsteuer, Leerkauf, wirtschaftliches Eigentum, Dividendenstriping, Steuererstattung, Finanzverwaltung, Aktiengeschäfte, Steuerrecht, Bescheinigungsverfahren, Dividendenstichtag, Kapitalgesellschaft, Depotbank, Abgabengesetz, Steuerumgehung.
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit und Konstruktion von sogenannten Cum/Ex-Geschäften im deutschen Steuerrecht.
Zu den Schwerpunkten gehören das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die Anrechnung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer und die Rolle der Finanzverwaltung sowie der Banken.
Ziel ist es zu klären, ob die mehrfache Erstattung von Kapitalertragsteuer durch Leerkäufe rechtlich gedeckt war oder auf Gesetzeslücken bzw. Fehlinterpretationen beruhte.
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auslegung von Steuergesetzen, einschlägiger Rechtsprechung und Literatur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen der Steueranrechnung nach EStG und AO sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Gesetzesbegründung und der Bescheinigungspraxis.
Essentielle Begriffe sind Cum/Ex-Geschäfte, Kapitalertragsteuer, wirtschaftliches Eigentum, Leerkauf und Dividendenstichtag.
Nein, der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Leerkäufer weder nach der Abgabenordnung noch nach allgemeiner Auslegung zum Zeitpunkt des Dividendenstichtags als wirtschaftlicher Eigentümer zu qualifizieren war.
Sie diente in der Praxis oft als notwendiges Dokument für die Steuererstattung, obwohl der Finanzverwaltung bei der Erstellung des fehlerhaften Bescheinigungsprozesses eine Mitschuld an den Steuerschäden zugeschrieben wird.
Das JStG 2007 führte neue Tatbestände ein, um die Abführung der Kapitalertragsteuer rechtlich neu zu regeln und versuchte, die Missbrauchsanfälligkeit der bisherigen Prozesse zu mindern.
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