Bachelorarbeit, 2022
32 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der kritischen Würdigung des BFH-Urteils IX R 27/19 vom 01.03.2021 zur Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns. Dabei wird der Fokus auf die juristische Auslegung und die Anwendung des Nichtsteuerbarkeits-Rückausnahmekriteriums „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ aus § 23 EStG gelegt. Die Arbeit untersucht die Frage, ob und inwieweit die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers die Gesamtbewertung der Wohnung beeinflussen kann.
Das erste Kapitel beleuchtet die Problemstellung und führt in die Thematik ein. Es wird auf die historische Entwicklung des Abzugsverbot für das häusliche Arbeitszimmer eingegangen, um den aktuellen Kontext zu verdeutlichen. Das zweite Kapitel behandelt den Verfahrensgang und die Urteilsbegründung des BFH-Urteils IX R 27/19. Dabei wird die Sachverhaltsdarstellung, die Entscheidungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg und des Bundesfinanzhofs sowie die relevanten Rechtsgrundlagen analysiert. Im dritten Kapitel wird die rechtliche Einordnung des häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erläutert. Das vierte Kapitel widmet sich der komplexen Thematik der Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung, wobei der Schwerpunkt auf die Anwendung des Nichtsteuerbarkeits-Rückausnahmekriteriums „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ liegt. Dieses Kapitel untersucht insbesondere die Auslegung dieses Kriteriums in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie die potenzielle Abfärbung der beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers auf die Gesamtwohnung. Das Kapitel schließt mit der Betrachtung des Arbeitszimmers als eigenständiges Wirtschaftsgut, unabhängig von der Gesamtwohnung.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Themenfeldern des häuslichen Arbeitszimmers im Einkommensteuerrecht, der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien, der Anwendung des Nichtsteuerbarkeits-Rückausnahmekriteriums „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“, der rechtlichen Interpretation von Steuergesetzen und dem BFH-Urteil IX R 27/19.
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