Fachbuch, 2009
81 Seiten
1. Einleitung
2. Allgemeines Verwaltungsrecht
3. Völkerrecht und Internationale Organisationen
4. Öffentliches Recht und Europarecht
5. Staats- und Regierungsformen
6. Völkerstrafrecht und Menschenrechte
Dieses Werk dient als kompaktes Glossar und Erläuterungshilfe für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, um ein grundlegendes Verständnis für juristische Fachbegriffe aus dem Öffentlichen Recht, dem Völkerrecht und dem Europarecht zu entwickeln und sicher in Klausuren anzuwenden.
Ermessensausweisung
Hinter der „Ermessensausweisung“ verbirgt sich eine Kann-Regelung der Behörden, wonach ein Ausländer ausgewiesen werden kann, wenn:
1. sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, (§ 55 Abs. 1 AufenthG)
2. er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines Schengen-Visums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung gemacht hat, (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AufenthG)
3. er trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes oder des Schengener Durchführungsübereinkommens zuständigen Behörden mitgewirkt hat, (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 lit. b AufenthG)
1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Entstehung des Glossars im Kontext eines BWL-Studiums und gibt Hinweise zur effizienten Nutzung der Definitionen.
2. Allgemeines Verwaltungsrecht: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe der Verwaltungstätigkeit, wie Verwaltungsakt, Behörde, Anhörung und Ermessensspielräume.
3. Völkerrecht und Internationale Organisationen: Hier werden die Struktur, Organe und Aufgaben der Vereinten Nationen sowie verschiedener Sonderorganisationen detailliert aufgeführt.
4. Öffentliches Recht und Europarecht: Dieses Kapitel behandelt die verfassungsrechtlichen und supranationalen Rahmenbedingungen, inklusive der Grundrechtsfähigkeit und EU-Organe.
5. Staats- und Regierungsformen: Hier werden verschiedene Staatsmodelle wie Monarchien, Republiken und Diktaturen in ihrer Ausprägung und Machtstruktur definiert.
6. Völkerstrafrecht und Menschenrechte: Dieses Kapitel widmet sich der Definition schwerster Straftaten wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Einbeziehung des Völkerstrafgesetzbuches.
Verwaltungsakt, Völkerrecht, Vereinte Nationen, Staatsform, Grundrechte, Ermessen, Souveränität, Europäische Union, Sonderorganisationen, Menschenrechte, Gesetzmäßigkeit, Ausweisung, Rechtsnormen, Völkermord, Öffentliches Recht.
Das Buch soll BWL-Studierenden helfen, die für ihr Studium relevanten juristischen Fachbegriffe aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts und des Europarechts besser zu verstehen und in Klausuren korrekt anzuwenden.
Die Arbeit deckt schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht, das Völkerrecht, internationale Organisationen (insbesondere der UN), Staatsformen sowie das Völkerstrafrecht ab.
Die Herangehensweise ist die einer systematischen und prägnanten Glossar-Definition, die komplexe rechtliche Zusammenhänge für Nicht-Juristen verständlich aufbereitet.
Die Arbeit nutzt die Methode der juristischen Definition und erläuternden Zusammenfassung, ergänzt durch Quellenverweise auf relevante Gesetzestexte wie das AufenthG oder das VStGB.
Der Hauptteil besteht aus einer alphabetisch geordneten Auflistung juristischer Fachbegriffe, die jeweils durch Definitionen, Hinweise und praxisnahe Beispiele (B) erläutert werden.
Zu den zentralen Begriffen gehören Verwaltungstätigkeit, Internationale Organisationen, Staatsgewalt, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz.
Ein Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn eine zwar zulässige Rechtsfolge gewählt wurde, diese aber nicht vom Zweck der Ermächtigung gedeckt ist; beim Ermessensmangel stellt die Behörde hingegen gar keine Ermessenserwägungen an.
Blauhelme sind die Friedenssoldaten der Vereinten Nationen, die ausschließlich zur Friedenserhaltung eingesetzt werden, nicht jedoch zur aktiven Friedensherstellung.
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