Diplomarbeit, 2009
85 Seiten, Note: 1,0
A. Einleitung
I. Hochgesteckte Ziele
II. Gang der Untersuchung
B. Überblick
I. Allgemeine Wirkung der Zinsschranke
II. Grund und rechtliche Bedeutung der Zinsschrankenregelung
1. Rechtsgeschichtliche Entwicklung
2. Zinsschranke im Kontext der Unternehmensteuerreform 2008
a) Verhinderung Missbräuchlicher Gestaltungen
b) Zinsabzugsbeschränkungen im Ausland
3. Rechtliche Bedeutung
a) Verfassungsrechtliche Bedenken
b) Europarechtliche Bedenken
C. Anwendungsbereich der Zinsschranke
I. Persönlicher, zeitlicher, sachlicher Anwendungsbereich
1. Persönlicher Anwendungsbereich
2. Zeitlicher Anwendungsbereich
3. Sachlicher Anwendungsbereich
II. Betriebsbezogenheit
1. Körperschaften
a) Organschaften
b) Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften ohne Gewinn-Einkünfte
2. Einzelunternehmer
3. Personengesellschaften
a) Gewerblich tätige Personengesellschaft
b) Vermögensverwaltende Personengesellschaft
c) Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter
d) Doppelstöckige Personengesellschaft
e) GmbH &Co KG
4. Betriebstätten
a) Inländisches Stammhaus
b) Ausländisches Stammhaus
D. Zinsaufwendungen
I. Bauzeitzinsen
II. Erbbauzinsen
III. Sonstige Kostenelemente bei Finanzierungen mittels Fremdkapital
IV. Vergleichsgröße EBITDA
E. Freigrenze 1 Mio. Euro
I. Wirkung
II. Zeitlicher Anwendungsbereich
III. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Körperschaften
2. Mitunternehmerschaften, Vermögensverwaltende Personengesellschaften
IV. Freigrenze und Zinsvortrag
F. Fehlende Konzernzugehörigkeit/Stand-Alone-Klausel
I. Maßgeblicher Zeitpunkt Konzernzugehörigkeit
II. Konsolidierte Betriebe
1. IFRS
a) Generelle Verfahrensweise
b) Asset-Backed-Securities-Gestaltungen
2. Handelsrecht EU-Staat
3. US-GAAP
III. Konsolidierungsfähige Betriebe
IV. Einheitliche Bestimmung von Finanz- und Geschäftspolitik
1. Unterordnungskonzern
2. Gleichordnungskonzern
V. Keine Konzerne
VI. Fazit: Befreiung wegen fehlender Konzernzugehörigkeit
G. Eigenkapitalquotenvergleich/Escape-Klausel
I. Ermittlung der Eigenkapitalquote
1. Umfang der zu konsolidierenden Einheiten
2. Verfahrensweise
3. Maßgeblicher Bilanzstichtag
a) Unterschiedliche Abschlussstichtage Betrieb/Konzern
b) Neugründung Betrieb
c) Veräußerung eines Betriebs
d) Fazit abzustellender Bilanzstichtag
H. Besonderheiten für Körperschaften nach § 8a KStG
I. Anwendungsbereich des § 8a Abs. 2 KStG
1. Relevanter Personenkreis
a) Wesentlich beteiligte Anteilseigner
b) Dem Anteilseigner nahe stehende Personen
c) Dritter mit Rückgriffsmöglichkeit
2. Vergütungen für Fremdkapital
II. Anwendungsbereich des § 8a Abs. 3 KStG
1. Fremdkapitalgeber
a) Wesentlich Beteiligter
b) Nahe stehende Person
c) Dritter mit Rückgriffsmöglichkeit
2. Fremdkapitalempfänger
3. Maßgeblicher Zinssaldo
4. Beweislast
I. Zinsvortrag
I. Verfahrensrechtliche Bestimmungen
1. Verweis auf § 10d Abs. 4 EStG
2. Aufhebung oder Änderungen des Feststellungsbescheids
II. Untergang des Zinsvortrags
1. Umwandlungen
2. Aufgabe/Übertragung eines Betriebs
3. Aufgabe/Übertragung steuerlicher Teilbetriebe
4. Ausscheiden aus einer Organschaft
5. Änderungen der Gesellschafterstruktur bei Mitunternehmerschaften
a) Austritt eines Gesellschafters
b) Eintritt eines neuen Gesellschafters
6. Mantelkauf nach § 8c KStG
III. Wirkung vorgetragener Zinsaufwendungen
J. Schlussbetrachtung
Diese Diplomarbeit befasst sich mit den komplexen Auslegungsfragen der Zinsschrankenregelung, die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt wurde. Das zentrale Ziel ist es, die Wirkungsweise der Zinsschranke unter Einbeziehung des BMF-Anwendungsschreibens vom 4.7.2008 zu analysieren und ein Verständnis für die damit einhergehende Vielzahl an steuerrechtlichen Fragestellungen zu entwickeln.
I. Allgemeine Wirkung der Zinsschranke
Die Zinsschranke ist in verschiedenen Gesetzen reglementiert. Der neu eingefügte § 4h EStG sowie der neu gefasste § 8a des KStG sind die konstitutiven Normen für die Zinsschranke. Sie regeln die Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen. Grundsätzlich werden mit der Zinsschranke die Steuertatbestände für die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer berührt.
Gemäß § 4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebes nur noch in Höhe des Zinsertrages abziehbar. Höhere Zinsaufwendungen sind nur bis zu 30 Prozent des um die Zinsaufwendungen und Abschreibungen erhöhten und um die Zinserträge geminderten maßgeblichen Gewinns, des so genannten EBITDAs gestattet. Zinsaufwendungen die nicht abgezogen werden dürfen sind gemäß § 4h Abs. 1 S. 2 EStG in die folgenden Wirtschaftsjahre vorzutragen.
Allerdings gibt es gemäß § 4h Abs. 2 EStG eine Freigrenze, die fehlende Konzernzugehörigkeit und die Escape-Klausel, die die Anwendbarkeit der Zinsschranke ausschließen. Für Kapitalgesellschaften und nachgeordnete Mitunternehmerschaften sind überdies die Sonderbestimmungen des § 8a KStG zu schädlicher Gesellschafterfremdfinanzierung zu beachten, die als Rückausnahme zu der fehlenden Konzernzugehörigkeit und der Escape-Klausel fungieren.
Ist der Nettozinsaufwand geringer als 1 Million Euro so kommt die Zinsschrankenregelung gemäß § 4h Abs. 2 S. 1 lit. a EStG nicht zur Anwendung und die Zinsen sind voll abzugsfähig. Ist der Nettozinsaufwand dagegen größer oder gleich einer Million Euro, so ist nur noch ein Betrag der maximal 30 Prozent des EBITDA entsprechen darf abzugsfähig, es sei denn, es tritt einer der anderen beiden Ausnahmegründe ein.
A. Einleitung: Einführung in die Zielsetzung der Arbeit, die Zinsschranke als neues steuerrechtliches Konstrukt zu durchleuchten und die Auslegungsproblematik darzustellen.
B. Überblick: Erläuterung der grundlegenden Wirkungsweise der Zinsschranke sowie ihrer historischen und rechtlichen Entwicklung.
C. Anwendungsbereich der Zinsschranke: Analyse der persönlichen, zeitlichen und sachlichen Anwendungsbereiche sowie der Definition des betriebsbezogenen Begriffs für verschiedene Unternehmenseinheiten.
D. Zinsaufwendungen: Detailbetrachtung dessen, was steuerrechtlich unter Zinsaufwendungen im Sinne der Zinsschranke fällt, inklusive spezifischer Sonderfälle wie Bauzeitzinsen.
E. Freigrenze 1 Mio. Euro: Darstellung der Freigrenze als wichtige Ausnahme von der Zinsschrankenregelung und deren zeitliche sowie sachliche Reichweite.
F. Fehlende Konzernzugehörigkeit/Stand-Alone-Klausel: Erörterung der Stand-Alone-Klausel als Befreiungsmöglichkeit, inklusive der Definition von Konzernen und konsolidierten Betrieben.
G. Eigenkapitalquotenvergleich/Escape-Klausel: Beschreibung der Escape-Klausel, die bei Konzernträgern den Zinsabzug unter bestimmten Bedingungen ermöglicht.
H. Besonderheiten für Körperschaften nach § 8a KStG: Analyse der zusätzlichen Anforderungen an Körperschaften, insbesondere hinsichtlich schädlicher Gesellschafterfremdfinanzierung.
I. Zinsvortrag: Untersuchung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum Zinsvortrag und der Bedingungen, unter denen dieser bei Änderungen in der Unternehmensstruktur untergehen kann.
J. Schlussbetrachtung: Fazit zur Komplexität der Zinsschranke und dem damit verbundenen erheblichen Auslegungsbedarf in der steuerlichen Praxis.
Zinsschranke, Unternehmensteuerreform 2008, § 4h EStG, § 8a KStG, Zinsaufwand, EBITDA, Konzernzugehörigkeit, Escape-Klausel, Eigenkapitalquotenvergleich, Zinsvortrag, Gesellschafterfremdfinanzierung, Betriebsausgabenabzug, Steuervereinfachung, Steuersubstrat, BMF-Anwendungsschreiben
Die Arbeit behandelt die Zinsschrankenregelung, die mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in das deutsche Steuerrecht eingeführt wurde, um den Betriebsausgabenabzug von Zinsaufwendungen zu beschränken.
Die zentralen Felder umfassen die Definition des Betriebsbegriffs, die Bestimmung von Zinsaufwendungen, die Freigrenzenregelung, den Konzernbegriff sowie die Escape-Klausel und den Zinsvortrag.
Das primäre Ziel ist es, die komplexen Auslegungsfragen der Zinsschranke unter Berücksichtigung des BMF-Anwendungsschreibens vom 4.7.2008 zu analysieren und ein fundiertes Verständnis über deren Anwendungs- und Wirkungsweise zu schaffen.
Die Arbeit nutzt eine systematische und lineare Analyse der relevanten Rechtsnormen (§ 4h EStG, § 8a KStG) und des BMF-Anwendungsschreibens, ergänzt durch die Auswertung der aktuellen Fachliteratur und Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der gesetzlichen Konstruktion der Zinsschranke, die Prüfung der Ausnahmetatbestände (Freigrenze, Konzernzugehörigkeit, Escape-Klausel) und die Untersuchung spezifischer Anwendungsfragen bei verschiedenen Gesellschaftsformen wie Kapital- und Personengesellschaften.
Zu den prägenden Begriffen gehören die Zinsschranke selbst, das EBITDA, die Gesellschafterfremdfinanzierung, das BMF-Anwendungsschreiben und der Zinsvortrag.
Die Freigrenze von 1 Million Euro dient dem Schutz kleinerer und mittlerer Betriebe; überschreitet der Nettozinsaufwand diesen Betrag jedoch auch nur geringfügig, kommt die Zinsschranke voll zur Anwendung, sofern keine anderen Ausnahmegründe vorliegen.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Komplexität und Unübersichtlichkeit der Regelungen sowie gegen potenzielle Verstöße gegen das Europarecht und das im Grundgesetz verankerte Leistungsfähigkeitsprinzip.
Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können als Zinsvortrag in die folgenden Wirtschaftsjahre übertragen werden, was jedoch wiederum die Gefahr birgt, die Freigrenze in künftigen Jahren zu unterschreiten.
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