Diplomarbeit, 2009
91 Seiten, Note: 1,8
Diese Diplomarbeit untersucht die komplexen Wechselwirkungen zwischen Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die arbeitsrechtlichen Herausforderungen im Kontext von Insolvenzverfahren zu geben und die rechtliche Stellung der beteiligten Parteien – Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter und Betriebsrat – zu beleuchten.
Kapitel 1 dient als Einleitung. Kapitel 2 bietet einen Überblick über deutsches und europäisches Arbeitsrecht. Kapitel 3 befasst sich ausführlich mit dem Arbeitsverhältnis, seinen Parteien und inhaltlichen Schwerpunkten wie Arbeitsvertrag, Direktionsrecht und wichtigen rechtlichen Regelungen. Dabei wird auch das Thema Kündigung und die Rolle des Betriebsrates behandelt. Kapitel 4 gibt eine Einführung in deutsches und europäisches Insolvenzrecht. Kapitel 5 analysiert die Schnittstelle zwischen Insolvenzverfahren und Arbeitsrecht, beleuchtet das arbeitsrechtliche Ziel im Insolvenzverfahren und die rechtliche Stellung der verschiedenen Akteure. Die Kündigung im Insolvenzverfahren, der Betriebsübergang und die Thematik der Lohnnebenforderungen werden ebenfalls behandelt.
Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Insolvenzverfahren, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter, Betriebsrat, Kündigung, Kündigungsschutz, Lohnforderungen, Betriebsstilllegung, Betriebsübergang, § 113 InsO, Sozialauswahl.
Ein bestehendes Arbeitsverhältnis erlischt nicht automatisch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern besteht zunächst fort, unterliegt jedoch spezifischen insolvenzrechtlichen Regelungen.
Gemäß § 113 InsO kann ein Arbeitsverhältnis in der Insolvenz mit einer verkürzten Frist gekündigt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt und die allgemeinen Kündigungsschutzregeln beachtet werden.
Arbeitnehmer haben bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Anspruch auf Insolvenzgeld, das ausstehende Lohnforderungen für einen bestimmten Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung absichert.
Der Insolvenzverwalter übernimmt die Arbeitgeberfunktion. Er entscheidet über die Fortführung von Arbeitsverhältnissen, spricht Kündigungen aus und haftet unter Umständen gegenüber den Massegläubigern.
Bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz gibt es Haftungsbeschränkungen für den Erwerber, um die Sanierungschancen des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu erhöhen.
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