Wissenschaftliche Studie, 2009
81 Seiten
1. Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Zum Gang der Untersuchung
2. Grundlagen und Grundprobleme
2.1 Zentrale Problembereiche des Strafrechts beim Umweltschutz
2.1.1 „Konventionelles“ Modell: Täter als beherrschende „Zentralfigur“ „nonkonformer“ Handlungen – Prinzip der Eigenverantwortung
2.1.2 Prinzip der Eigenverantwortung als HEINEs „Leitmotiv“
2.1.3 Vorab: zur Unterscheidung von Individualtäter-Systemtäter
2.2 Frage nach dem Begriff „Organisation“
2.2.1 HEIMERL/MEYER in BADELT zur „Organisation“
2.2.2 Arbeitsteilung als Grundproblem zufolge HEINE
2.2.3 Einschränkung von unmittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft ?
2.2.4 „Schwierigkeiten“ bei Sonderdelikten zufolge HEINE
2.2.5 Klare Betriebsstrukturen und Kettenanstiftung
2.2.6 Verantwortungsvervielfachung oder -einschränkung?
2.2.7 Umweltschutz und atypische Zurechnungs- und Zielstrukturen
2.2.8 Rechtliche Steuerungsprobleme bei Handeln in Organisationen
3. Haftung von Individualpersonen
3.1 Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Kriminalität in Verbänden: Haftung von Leitungsorganen und Vertretern im Kernbereich des Strafrechts
3.2 Täterschaft und aktives Handeln
3.2.1 HEINEs Blick für Deutschland
3.2.2 Österreichisches Täterschafts-Verständnis
3.3 Haftung des „Geschäftsherrn“ durch Unterlassen
3.3.1 HEINEs Fragestellung
3.4 „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken ?
3.4.1 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen
3.4.2 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL
3.4.3 Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu
3.5 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in der Strafrechtspraxis
3.5.1 „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“: „New Age“ ante portas?
3.5.2 Implikationen für die (Prozess-)Praxis
3.6 Rechtsfortbildung im Kernstrafrecht? – Entwicklung in „repressiven“ Nebensystemen
3.6.1 Generelle Bedenken zum „Kern“-Strafrecht betreffend HEINE
3.6.2 Der „Begriff des „Nebenstrafrechts“ nach HEINE; ferner KERT
3.7 Zum Begriff der Rechtsfortbildung
4. Zum Begriff der so genannten „Schuld“
4.1 Zur „Schuld“ im Sinne von Strafbegründungsschuld
4.1.1 HEINEs Blick aus Deutschland
4.1.2 HEINEs „Lebensführungsschuld“ – Analogon für Verbände ?
4.2 Österreichische Denklogik
4.2.1 Der so genannte „Schuldgrundsatz“- FUCHS, TIPOLD, EBRV 1971
4.2.2 Der „Schuldgrundsatz“ in Relation zur Verbandsverantwortlichkeit
4.3 Zum Begriff des „Schuldstrafrechts“ in Deutschland
4.3.1 MARLIES‘ Worte und jene von OSTENDORF
4.3.2 Nexus vom „Schuldstrafrecht“ zum „Kernstrafrecht“ ?
5. Verbandshaftung
5.1 Einführung
5.2 Zur Ausgangslage in Deutschland
6. Positionsbestimmung de lege lata
6.1 Die (Kriminalisierungs-)Lage in Österreich
6.1.1 Internationale Vorgaben für Österreich – „Normzweck“
6.1.2 Gegenwärtige Rechtslage in Österreich nach dem öVbVG
6.1.3 Zu den Verbandssanktionen, auch aus rechtspolitischer Sicht
6.2 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick
Die Arbeit verfolgt das Ziel, eine rechtsdogmatische Evaluierung der Verbandsverantwortlichkeit in Deutschland und Österreich vorzunehmen. Dabei wird kritisch hinterfragt, ob die Einführung eines eigenen „Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes“ für Deutschland rechtsethisch und rechtsdogmatisch fundiert ist, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller strafrechtlicher Debatten.
2.2.6 Verantwortungsvervielfachung oder -einschränkung?
Spannend ist die von HEINE thematisierte Kontroverse, ob Arbeitsteilung in einem Unternehmen zu „Verantwortungsvervielfachung“ führt oder aber – in letzter Konsequenz - zu einer „organisierten Nichtverantwortlichkeit“ aller. Festzuhalten ist, dass etwa HOPFENBECK/JASCH/JASCH unter Verweis auf SCHÜNEMANN von einer „organisierten Unverantwortlichkeit“ sprechen. Fraglich könnte hier allerdings die Frage sein, inwieweit es hier – strictu sensu – eine „Entweder-Oder“-Dichotomie gibt.
In jeder Weise ist zumindest auf die Skepsis zB von LEWISCH/PARKER hinzuweisen, die ausführen, dass Arbeitsteilung – ihrer Ansicht zufolge – „nicht Ausdruck diffuser Verantwortlichkeitsstrukturen, sondern“ – so die Autoren – „des wechselseitig ergänzenden Zusammenspiels spezialisierter Einheiten, die ihre Leistungen auf Grundlage extern-vertraglicher oder innerbetrieblicher Verpflichtung erbringen“ sei.
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert das Forschungsvorhaben und den methodischen Ansatz unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte.
2. Grundlagen und Grundprobleme: Dieses Kapitel erörtert die zentralen strafrechtlichen Herausforderungen beim Umweltschutz, insbesondere die Schwierigkeiten bei der Täterschaft in Organisationen.
3. Haftung von Individualpersonen: Hier werden die Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Kriminalisierung von Leitungsorganen sowie die Problematik der Zurechnung bei Großrisiken analysiert.
4. Zum Begriff der so genannten „Schuld“: Das Kapitel untersucht den zentralen Begriff der „Schuld“ im Strafrecht und dessen Herausforderungen im Kontext verbandlicher Strukturen.
5. Verbandshaftung: Eine Einführung in die theoretische und rechtliche Ausgangslage der Verbandshaftung mit Fokus auf Deutschland.
6. Positionsbestimmung de lege lata: Abschließende Betrachtung der aktuellen Rechtslage in Österreich und ein Ausblick auf künftige rechtspolitische Entwicklungen.
Verbandsverantwortlichkeit, Schuldstrafrecht, Umweltschutz, Rechtsdogmatik, Unternehmenskriminalität, Risikomanagement, Kausalität, Strafbegründungsschuld, Organisationsdelikte, Rechtspolitik, Compliance, Individualtäter, Systemtäter, Schuldgrundsatz.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtsdogmatischen Evaluierung der Verbandsverantwortlichkeit, insbesondere mit der Frage, ob das geltende Schuldstrafrecht auf Verbände anwendbar ist oder ob ein spezifisches Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erforderlich ist.
Zu den zentralen Themen gehören die strafrechtliche Behandlung von Umweltdelikten, die Zurechnung von Verantwortung in komplexen Organisationsstrukturen und der „Schuldgrundsatz“.
Das primäre Ziel ist es, kritisch zu bewerten, inwiefern die Dogmatik des Individualstrafrechts zur Erfassung von Fehlverhalten in Verbänden geeignet ist und ob diesbezüglich eine rechtspolitische Neuausrichtung in Deutschland notwendig ist.
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, ergänzt durch rechtsvergleichende Perspektiven (Österreich und Deutschland) sowie interdisziplinäre Einblicke aus der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.
Der Hauptteil widmet sich den Problemen der Täterschaft, der Haftung von Leitungsorganen, der „Quasi-Kausalität“ sowie dem Vergleich zwischen dem „Kernstrafrecht“ und „Nebenstrafrechts“-Systemen.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Verbandsverantwortlichkeit, Schuldstrafrecht, Compliance, Risikomanagement und Organisationsdelikte geprägt.
Der Autor kritisiert die Verwendung der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ als wissenschaftlich inkorrekt und inhaltlich falsch, da sie einen qualitativen Begriff mit einem quantitativen Anspruch vermengt.
Der Autor kommt zu einer skeptisch-ambivalenten Einschätzung und betont, dass die Dogmatik des öVbVG ein „Rechts-Kunstwerk“ darstellt, dessen präventive Wirkung kritisch zu betrachten ist.
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