Masterarbeit, 2008
63 Seiten, Note: 12,00 Punkte (ECTS-Grade A)
A) Einführung
I) Gegenstand der Arbeit
II) Gang der Untersuchung
B) Die Rechtsprechung
I) Das Urteil des OLG München - U (K) 333/01
1) Der Sachverhalt
2) Die Argumentation des Gerichts
3) Die Kritik an der Entscheidung in der Literatur
4) Stellungnahme
II) Das Urteil des LG Mainz - 12 HK.O 9/02 Kart.
III) Das Urteil des OLG Koblenz – U 642/02 Kart.
1) Die Argumentation des Gerichts
2) Stellungnahme
IV) Das Urteil des BGH – KZR 2/02 (Depotkosmetik im Internet)
1) Der Sachverhalt
2) Die Argumentation des Gerichts
3) Die Kritik an der Entscheidung in der Literatur
4) Stellungnahme
V) Das Urteil des LG Mainz – 12 HK.O 160/04
VI) Das Urteil des LG Berlin – 16 O 412/07
1) Der Sachverhalt
2) Die Argumentation des Gerichts
3) Stellungnahme
VII) Das Urteil des LG Mannheim – 7 O 263/07
1) Der Sachverhalt
2) Die Argumentation des Gerichts
3) Stellungnahme
C) Die Rechtslage
I) Der Anwendungsvorrang des Europarechts
1) Das Walt Wilhelm-Urteil des EuGH
2) Die VO 1/2003
3) Die 7. GWB-Novelle
4) § 20 GWB
5) Art. 81 Abs. 1 EGV
a) Selektive Vertriebssysteme
b) Wettbewerbsbeschränkung
c) Vergleichbarkeit von Internet- und Versandhandel
6) Art. 81 Abs. 3 EGV
7) Verordnung (EG) Nr. 2790/1999
a) Art. 4 VO 2790/1999
aa) aktiver und passiver Verkauf
bb) Stellungnahme
b) Zulässige Beschränkungen des Internet-Vertriebs
aa) Völliges Verbot des Internet-Vertriebs
bb) Ladenlokal als Voraussetzung für Internet-Vertrieb
cc) Mindestumsatz in einem Ladenlokal
dd) Qualitätsvorgaben für Internet-Shops
ee) Verbot des Verkaufs über eBay
II) Belieferungsanspruch
1) Kontrahierungszwang
2) § 33 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 GWB i.V.m. § 249 BGB
a) Marktdefinition
aa) Sachlich relevanter Markt
bb) Geographisch relevanter Markt
b) Sortimentsbedingte Abhängigkeit
3) Prozessuales
D) Schlussfolgerungen für die Praxis
E) Fazit
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von Beschränkungen des Internet-Vertriebs durch Markenhersteller. Ziel ist es, die unklare Rechtslage – insbesondere im Hinblick auf selektive Vertriebssysteme und den Ausschluss von Online-Shops oder eBay-Verkäufen – zu analysieren und Leitlinien für die juristische und unternehmerische Praxis zu entwickeln, wobei der Fokus auf dem Spannungsfeld zwischen Markenimage und freiem Wettbewerb liegt.
3) Die Kritik an der Entscheidung in der Literatur
Die Entscheidung ist in der Literatur auf Kritik gestoßen. Sie sei aus zwei Gründen unzutreffend. Sie verkenne die maßgeblichen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen dem reinen Internethandel einerseits und dem stationären Einzelhandel mit zusätzlichem Internetvertrieb andererseits. Außerdem bestehe ein Anwendungsvorrang des europäischen Rechts. Das Gericht übersehe jedoch in seiner Entscheidung die europarechtliche Ebene. Der Internethandel stelle grundsätzlich nichts anderes als eine Form des Versandhandels dar. Der klassische Versandhandel unterscheide sich vom Internetvertrieb nur hinsichtlich der Form der Darstellung des Produkts (Website anstelle eines Kataloges) und des Bestellvorgangs (Maus-Klick statt Postkarte oder Telefon/Fax). Sämtliche wirtschaftlich prägenden Tätigkeiten (Warenbeschaffung, Lagerung und Auslieferung) seien jedoch identisch. Die für den Versandhandel entwickelten Grundsätze würden daher auch für den Internethandel gelten. Demnach sei nach der Auffassung Bauers ein generelles Verbot des Internethandels zulässig. Auch eine Nichtbelieferung reiner Internethändler sei zulässig, da dies lediglich ein Minus zu dem generellen Verbot des Internethandels darstelle.
Es gelte die Rechtsprechung des BGH, die den Herstellern von Luxuskosmetika ein berechtigtes Interesse an der Beschränkung des Versandhandels zubilligt, um Image und Qualitätsniveau der Produkte nicht zu gefährden. Das OLG München verkenne demgegenüber, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen reinen Internethändlern einerseits und stationären Einzelhandel mit Internetzusatzhandel bestehe, der eine Nichtbelieferung reiner Internethändler rechtfertige. Der Internetvertrieb könne im Gegensatz zu einem Ladenlokal keine „Aura von Luxus“ vermitteln. Eine solche Aura hat die Kommission im Rahmen des Luxusgütervertriebs als schützenswert angesehen. Nach der Auffassung Bauers sei es offensichtlich, dass ein Einkaufserlebnis mit einer „Aura von Luxus“ nicht gewährt werden könne, wenn das Produkt - wie beim Internetkauf – auf einem Bildschirm betrachtet, ohne jede physische Erfahrung per Mausklick bestellt später ausgeliefert werde.
A) Einführung: Das Kapitel führt in die Problematik der Belieferung von Online-Shops durch Markenhersteller ein und erläutert den Gang der Untersuchung.
B) Die Rechtsprechung: Hier werden zentrale Urteile deutscher Gerichte analysiert, die sich mit der Zulässigkeit von Vertriebsbeschränkungen im Internet und über Auktionsplattformen wie eBay befassen.
C) Die Rechtslage: Dieser Abschnitt behandelt die europarechtlichen Rahmenbedingungen, die Anwendung der Vertikal-GVO sowie die kartellrechtlichen Anforderungen an die Marktdefinition und den Belieferungsanspruch.
D) Schlussfolgerungen für die Praxis: Das Kapitel bietet konkrete Empfehlungen für Hersteller bei der Vertragsgestaltung, um rechtssichere Selektionskriterien für den Internetvertrieb zu etablieren.
E) Fazit: Das Kapitel resümiert, dass Hersteller den digitalen Wandel nicht durch diskriminierende Kriterien aufhalten sollten, sondern vielmehr innovative und ausgewogene Vertriebsmodelle entwickeln müssen.
Kartellrecht, Internetvertrieb, Selektives Vertriebssystem, Markenhersteller, Belieferungsanspruch, Vertikal-GVO, § 20 GWB, eBay-Verbot, Versandhandel, Luxusgüter, Wettbewerbsbeschränkung, E-Commerce, Markenimage, Vertragsgestaltung, Diskriminierungsverbot.
Die Arbeit analysiert die kartellrechtliche Zulässigkeit von Beschränkungen des Online-Vertriebs durch Markenhersteller, insbesondere wenn diese versuchen, reine Internet-Händler oder eBay-Verkäufe aus ihren selektiven Vertriebssystemen auszuschließen.
Zu den Schwerpunkten gehören das europäische und deutsche Kartellrecht, die Bedeutung von Selektionskriterien für Internet-Shops, die Abgrenzung zwischen aktivem und passivem Verkauf sowie die Zulässigkeit von Auktionsplattform-Verboten.
Ziel der Arbeit ist es zu klären, ob und inwieweit Markenhersteller Internet-Vertriebskanäle beschränken dürfen, ohne gegen kartellrechtliche Diskriminierungsverbote zu verstoßen, und welche Leitlinien sich daraus für die Praxis ableiten lassen.
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der aktuellen Rechtsprechung sowie eine rechtsvergleichende Untersuchung der einschlägigen EU-Verordnungen und Leitlinien.
Im Hauptteil werden relevante Urteile von OLG- und LG-Entscheidungen bis hin zum BGH kritisch beleuchtet und die Anwendbarkeit des europäischen Rechts (Anwendungsvorrang) sowie spezifische Vertriebsbeschränkungen wie Qualitätsvorgaben oder Mindestumsatzkriterien diskutiert.
Die zentralen Begriffe sind Kartellrecht, selektive Vertriebssysteme, E-Commerce, Internet-Vertrieb, Markenartikel und Wettbewerbsbeschränkungen.
Das Verbot wird kontrovers diskutiert, da es einerseits die unternehmerische Freiheit des Herstellers zur Imagepflege berührt, andererseits aber den Wettbewerb einschränken und Internet-Händler diskriminieren kann, wobei die bisherigen Urteile hierzu widersprüchlich sind.
Der Autor argumentiert, dass Internet-Vertrieb und stationärer Handel nicht einfach gleichgesetzt werden können, betont aber, dass Internet-spezifische Selektionskriterien entwickelt werden müssen, statt den Online-Handel durch unzumutbare Anforderungen faktisch auszuschließen.
Der Autor rät Unternehmen, auf ein generelles Verbot des Internet-Vertriebs zu verzichten und stattdessen detaillierte, technisch nachvollziehbare Vorgaben für die Website-Präsentation zu definieren, um das Markenimage zu wahren, ohne den Wettbewerb unzulässig zu behindern.
Sie gilt als einer der Ausgangspunkte für den Streit über die Belieferung von reinen Internet-Händlern und wird im Werk detailliert analysiert, da sie die Interessen der Hersteller und die Anforderungen an ein diskriminierungsfreies Vertriebssystem einander gegenüberstellt.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

