Forschungsarbeit, 2009
34 Seiten
1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Gang der Untersuchung
1.3 Haftung des „Geschäftsherrn“ durch Unterlassen
1.3.1 HEINEs Fragestellung
1.4 „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken ?
1.4.1 Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen
1.4.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften
1.4.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache
1.4.4 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften
1.4.5 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache
1.4.6 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft
1.4.7 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen
1.4.8 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL
1.4.9 Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu
1.5 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in der Prozesspraxis
1.5.1 „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“: „New Age“ ante portas?
1.5.2 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der öRSpr
1.5.3 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der dRSpr
1.5.4 Das „beyond a reasonable doubt“ in der „Common Law“-RSpr
1.5.5 Implikationen für die (Prozess-)Praxis
1.6 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick
Die Arbeit untersucht kritisch die wissenschaftliche Fundierung und den praktischen Gebrauch der Wortfolge „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ im Straf- und Zivilprozessrecht, insbesondere im Kontext von Unterlassungsdelikten und der sogenannten Quasi-Kausalität. Ziel ist es, Inkonsistenzen aufzuzeigen und den Gestaltungsspielraum für die Rechtspraxis zu beleuchten.
1.4.1 Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen
Im Folgenden ist der Punkt der sog „Quasi-Kausalität“ auf seinen „tatsächlichen“ Aussagegehalt zu prüfen. Generell ist zu vermerken, dass die sog „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, welche in diesem Kontext zT herangezogen wird, sachlich iSv wissenschaftlich falsch ist, es müsste „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ heißen.
1 Einleitung: Diese Einführung erläutert die Entstehungsgeschichte der Arbeit und legt dar, warum die Untersuchung der Unterlassungshaftung und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeitsurteile notwendig ist.
1.1 Einführung: Dieser Abschnitt beschreibt die persönliche Motivation des Autors und den fachlichen Rahmen der rechtsphilosophischen sowie rechtsethischen Auseinandersetzung.
1.2 Gang der Untersuchung: Hier wird der methodische Aufbau der Untersuchung skizziert, angefangen bei der Analyse des Begriffs „Wahrscheinlichkeit“ bis hin zur Betrachtung der Prozesspraxis.
1.3 Haftung des „Geschäftsherrn“ durch Unterlassen: Dieser Teil widmet sich der zentralen Frage, inwieweit Unterlassungen von Leitungspersonen im Betrieb strafrechtlich relevant sind.
1.3.1 HEINEs Fragestellung: Fokus auf die von HEINE aufgeworfene Problematik der Garantenhaftung und die Möglichkeiten der Haftungsfreizeichnung durch Delegation.
1.4 „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken ?: Analyse des Begriffs der Quasi-Kausalität in der juristischen Theorie und Praxis.
1.4.1 Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen: Kritische Abgrenzung der Wahrscheinlichkeitsbegriffe und Korrektur der juristischen Verwendung.
1.4.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften: Untersuchung, wie die Entscheidungstheorie und Statistik den Wahrscheinlichkeitsbegriff definieren.
1.4.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache: Analyse der vagen Verwendung des Begriffs im Alltag und in der Kommunikation.
1.4.4 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften: Kritik an der unsauberen Verwendung des Begriffs in juristischen Diskursen.
1.4.5 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache: Erläuterung der subjektiven und oft unwissenschaftlichen Verwendung des Begriffs „sicher“.
1.4.6 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft: Definition von Sicherheit als theoretischem, absolutem Begriff im Gegensatz zu Wahrscheinlichkeit.
1.4.7 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen: Auseinandersetzung mit theoretischen Konstrukten zur Erfolgsabwendung bei Unterlassungen.
1.4.8 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL: Fachliche Kritik an spezifischen Lehrmeinungen zum Beweismaß.
1.4.9 Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu: Untersuchung der Argumentation von FUCHS und der Unschärfe seiner Konzepte.
1.5 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in der Prozesspraxis: Anwendung der Erkenntnisse auf die reale juristische Arbeit bei Gericht.
1.5.1 „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“: „New Age“ ante portas?: Kritik am oft inkorrekten Rückgriff auf naturwissenschaftliche Konzepte durch Gutachter.
1.5.2 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der öRSpr: Analyse der österreichischen Rechtsprechung und deren Beweismaßstäben.
1.5.3 Die „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ in der dRSpr: Vergleich mit der deutschen Rechtsprechung unter kritischer Würdigung.
1.5.4 Das „beyond a reasonable doubt“ in der „Common Law“-RSpr: Rechtsvergleich mit dem anglo-amerikanischen Standard.
1.5.5 Implikationen für die (Prozess-)Praxis: Schlussfolgerungen für Gutachter und die gerichtliche Beweiswürdigung.
1.6 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick: Abschließendes Fazit zur Notwendigkeit einer präziseren Sprachverwendung in der Jurisprudenz.
Wahrscheinlichkeit, Sicherheit, Quasi-Kausalität, Unterlassungshaftung, Strafrecht, Zivilprozessrecht, Beweismaß, Gutachten, Rechtsphilosophie, Entscheidungstheorie, Statistik, Beweiswürdigung, Fehlerhafte Wortfolge, Rechtsdogmatik, Quasi-Kausalitätsformel.
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse des juristischen Sprachgebrauchs, insbesondere der Phrase „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, und deren wissenschaftlicher Haltbarkeit im strafrechtlichen und prozessualen Kontext.
Im Zentrum stehen die juristische Beweiswürdigung, die Dogmatik der Unterlassungshaftung, die Unterscheidung zwischen theoretischen und praktischen Begriffen sowie die Fehlverwendung statistischer Konzepte im Gerichtssaal.
Das Ziel ist es, die inkorrekte Vermischung von qualitativen und quantitativen Begriffen in der Rechtswissenschaft aufzuzeigen und für eine präzisere, wissenschaftlich fundierte Ausdrucksweise zu plädieren.
Der Autor wendet eine analytische, rechtsvergleichende und kritisch-theoretische Methode an, unter Einbeziehung wirtschaftswissenschaftlicher Literatur und praktischer Beobachtungen aus dem Prozessalltag.
Der Hauptteil analysiert detailliert den Begriff der Wahrscheinlichkeit, kritisiert bestehende Lehrmeinungen und untersucht, wie Gutachter und Gerichte fehlerhaft mit dem Beweismaß umgehen.
Die Arbeit wird vor allem durch Begriffe wie Quasi-Kausalität, Beweismaß, Unterlassungshaftung und die erkenntnistheoretische Trennung von Sicherheit und Wahrscheinlichkeit charakterisiert.
Die Quasi-Kausalität dient als Fallbeispiel für ein juristisches Konstrukt, das oft auf einer wissenschaftlich fragwürdigen Verwendung von Wahrscheinlichkeitsurteilen basiert.
Der Autor lehnt die Verwendung von Konzepten wie der Heisenberg’schen Unschärferelation im juristischen Kontext als inkorrekt und in der Sache verfehlt ab, da sie lediglich eine scheinbare statistische Genauigkeit suggerieren.
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