Bachelorarbeit, 2009
62 Seiten, Note: sehr gut
1. EINLEITUNG
1.1. PROBLEMSTELLUNG UND ZIELSETZUNG
1.1.1. Hypothesenmodell
1.2. AUFBAU DER ARBEIT
2. DAS GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
2.1. DEFINITION DES GLBG
2.1.1. Begriff der unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligung
2.2. HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES GLBG IN ÖSTERREICH
2.2.1. Gleichbehandlung der Geschlechter
2.2.2. Die europäische Ebene
2.2.3. Gleichbehandlungsgesetz 2004
2.3. BESTIMMUNGEN IM ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSRECHT
2.3.1. Gleichbehandlung im Recruiting
2.4. DISKRIMINIERUNGSMERKMAL BEHINDERUNG
2.4.1. Das BeinstG
2.4.2. Definition von Behinderung
2.4.3. Formen der Behinderung
2.4.4. begünstigte Behinderte
2.4.5. Grad der Behinderung (GdB)
2.4.6. Beschäftigungspflicht
2.4.7. Arbeitsmarktdaten
2.4.8. rechtliche Lage
3. PERSONALARBEIT – RECRUITING
3.1. STELLENAUSSCHREIBUNG
3.2. ANFORDERUNGSPROFIL
3.3. PERSONALFRAGEBOGEN
3.3. EINSTELLUNGSGESPRÄCH
3.3.1. Aufbau des Gespräches
3.4. DAS FRAGERECHT DES AG
3.4.1. Auskunftspflicht
3.4.2. Aufklärungs- bzw. Mitteilungspflicht
3.4.3. zulässige Fragen
3.4.4. unzulässige Fragen
4. EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG
4.1. FORSCHUNGSDESIGN
4.1.1. Vorgehensweise der Expertengespräche
4.1.2. Experten
4.2. AUSWERTUNG DER EXPERTENGESPRÄCHE
4.2.1. Aufgabengebiet
4.2.2. Ausbildung
4.2.3. Auswahlverfahren
4.2.4. Anforderungsprofil
4.2.5. Personalfragebogen
4.2.6. Struktur des Interviews
4.2.7. Erscheinungsbild
4.2.8. Gleichbehandlungsrichtlinien
4.2.9. Fakten
4.2.10. Einschränkungen Seitens der Auftraggeber/Führungskräfte?
4.2.11. Barriere des besonderen Schutz
4.2.12. Verweigerung einer Antwort
4.2.13. Aufforderung zur Einhaltung der GlB-RL
5. HYPOTHESENPRÜFUNG
5.1. HYPOTHESE 1
5.2. HYPOTHESE 2
5.3. HYPOTHESE 3
6. SCHLUSSBETRACHTUNG
Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit ist die Untersuchung der Herausforderungen bei der Personalauswahl von begünstigt behinderten Menschen im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgesetz. Es wird analysiert, wie Personalisten den Spagat zwischen gesetzlichen Vorgaben, der Vermeidung unzulässiger Fragen und den Anforderungen der betrieblichen Praxis bewältigen.
3.4.2. Aufklärungs- bzw. Mitteilungspflicht
Der Bewerber muss den Arbeitgeber unaufgefordert informieren, wenn bestimmte Umstände wie z.B. ein bevorstehender Haftantritt das zukünftige Arbeitsverhältnis beeinflussen. Andererseits betreffen die Aufklärungspflichten auch den Arbeitgeber, wenn der vom Bewerber angestrebte Arbeitsplatz beispielsweise gesundheitsgefährdend ist, oder eine Verlegung bzw. Auflösung des Unternehmens bevorsteht.
3.4.3. zulässige Fragen
Der Arbeitgeber darf nur Fragen stellen, die unmittelbar mit dem künftigen Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen.
• Bisheriger beruflicher Werdegang
• Gesundheitszustand, wenn die Krankheit für das beabsichtigte Arbeitsverhältnis von Bedeutung ist (z.B. Allergien bei Masseuren, Mehlallergie bei Bäckern)
• Ansteckende Krankheiten, mit denen man Kollegen oder Kunden gefährden könnte
• Bisheriges Gehalt
• Wettbewerbsverbote
• Zeugnisse, Referenzen, Prüfungsbestätigungen
1. EINLEITUNG: Darstellung der Problemstellung hinsichtlich Diskriminierung im Auswahlverfahren und Definition der Forschungsfragen sowie des Hypothesenmodells.
2. DAS GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ: Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der historischen Entwicklung des GlBG in Österreich und der spezifischen Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen.
3. PERSONALARBEIT – RECRUITING: Analyse der Standardprozesse in der Personalauswahl, von der Stellenausschreibung bis hin zur rechtlichen Gestaltung des Fragerechts im Einstellungsgespräch.
4. EMPIRISCHE UNTERSUCHUNG: Präsentation der qualitativen Analyse basierend auf Experteninterviews, die das Verhältnis zwischen theoretischen Vorgaben und der praktischen Handhabung beleuchtet.
5. HYPOTHESENPRÜFUNG: Überprüfung und Verifizierung der zuvor aufgestellten Hypothesen anhand der Ergebnisse der Expertenbefragungen.
6. SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Einschätzung der gewonnenen Erkenntnisse und Fazit zum Umgang mit Behinderung im betrieblichen Alltag.
Gleichbehandlungsgesetz, Behinderung, Recruiting, Personalauswahl, Einstellungsgespräch, Diskriminierung, Behinderteneinstellungsgesetz, Arbeitsrecht, Bewerber, Personalist, Expertengespräche, Kündigungsschutz, Antidiskriminierung, Chancengleichheit, Fachkräfte
Die Arbeit analysiert die Problematik rund um die Personalauswahl behinderter Menschen unter besonderer Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgesetzes und der Praxis im Einstellungsgespräch.
Die zentralen Themen umfassen das österreichische Gleichbehandlungsgesetz, die rechtlichen Aspekte der Behinderung im Arbeitsleben sowie die konkreten Herausforderungen für HR-Abteilungen beim Recruiting.
Das Hauptziel ist die Untersuchung der Diskrepanz zwischen den theoretisch-gesetzlichen Anforderungen der Gleichbehandlung und der tatsächlichen Umsetzung in den Auswahlprozessen von Unternehmen.
Es wurde ein qualitatives Forschungsdesign gewählt, das auf persönlichen Experteninterviews mit Führungskräften aus dem Bereich Human Resources basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung der Rechtslage und der Personalarbeit sowie in die Auswertung der empirischen Expertenbefragungen.
Gleichbehandlungsgesetz, Behinderteneinstellungsgesetz, Recruiting, Diskriminierung, Einstellungsgespräch und Personalauswahl sind die prägenden Begriffe.
Die Experten bestätigen, dass bei auffälligen Behinderungen häufiger Vorbehalte bestehen, insbesondere wenn die Stelle direkten Kundenkontakt erfordert oder Sicherheitsrisiken auf der Baustelle beinhaltet.
Der besondere Kündigungsschutz wird von vielen befragten Unternehmen als eine bedeutende Einstellungsbarriere wahrgenommen, da er in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit als finanzielles Risiko angesehen wird.
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