Bachelorarbeit, 2020
42 Seiten, Note: 14
Diese Arbeit untersucht ausgewählte Bezüge des Mangelrechts im Pauschalreisevertrag. Ziel ist es, die Rechtslage im deutschen und europäischen Verbraucherprivatrecht zu analysieren und zu systematisieren. Dabei werden die Entwicklung des Rechts, die relevanten Vertragsbestimmungen und die Rechte des Reisenden im Falle von Reisemängeln beleuchtet.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Arbeit ein und skizziert den Aufbau und die Zielsetzung der Untersuchung des Mangelrechts im Pauschalreisevertrag. Sie liefert einen Überblick über die folgenden Kapitel und die Forschungsfrage, der die Arbeit nachgeht.
B. Mängelrechte im Pauschalreisevertrag: Dieses Kapitel bildet den Kern der Arbeit. Es analysiert umfassend die Mängelrechte des Reisenden im Kontext des Pauschalreisevertrags. Die Entstehung der relevanten Paragraphen (§§ 651a ff. BGB) wird detailliert nachgezeichnet, der Pauschalreisevertrag selbst strukturell eingeordnet und definiert. Der Begriff des Reisemangels wird präzise erläutert, inklusive der verschiedenen Aspekte der Beschaffenheitsvereinbarung und der Nutzungseignung. Die Obliegenheiten des Reisenden, wie die Anzeige- und Abhilfeobliegenheit, werden ebenso umfassend behandelt wie die Rechtsfolgen eines Reisemangels, darunter Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz. Ein detaillierter Vergleich mit der alten Rechtslage rundet das Kapitel ab, wobei die Unterschiede im Mangelbegriff, den Vertragsparteien und den Gewährleistungsrechten herausgestellt werden.
C. Fazit: [Dieses Kapitel wird gemäß den Anweisungen nicht zusammengefasst.]
Pauschalreisevertrag, Reisemangel, Mängelrechte, §§ 651a ff. BGB, Verbraucherprivatrecht, Gewährleistungsrechte, Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz, Anzeigeobliegenheit, Rechtsvergleich, Rechtsentwicklung.
Diese Arbeit analysiert die Mängelrechte im Pauschalreisevertrag, untersucht die Rechtslage im deutschen und europäischen Verbraucherprivatrecht und systematisiert die relevanten Bestimmungen. Schwerpunkte sind die Entstehungsgeschichte des Rechts, die Vertragsbestimmungen und die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln.
Die Arbeit umfasst die Entstehungsgeschichte und Entwicklung der §§ 651a ff. BGB, die Definition und Einordnung des Pauschalreisevertrags, die Mängelrechte des Reisenden und deren Rechtsfolgen (Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz), einen Vergleich des aktuellen Rechts mit der alten Rechtslage sowie die Analyse der Obliegenheiten des Reisenden (Anzeige- und Abhilfeobliegenheit).
Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptteile: Eine Einleitung, ein zentrales Kapitel zu den Mängelrechten im Pauschalreisevertrag und ein Fazit. Das Hauptkapitel behandelt detailliert den Pauschalreisevertrag, den Reisemangelbegriff (einschließlich Beschaffenheitsvereinbarung und Nutzungseignung), die Obliegenheiten des Reisenden und die Rechtsfolgen von Reisemängeln. Es enthält außerdem einen ausführlichen Rechtsvergleich zur alten Rechtslage.
Bei einem Reisemangel hat der Reisende verschiedene Rechtsfolgen zur Verfügung, darunter: Abhilfe durch den Reiseveranstalter oder Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrags und Schadensersatzansprüche (für Schäden und Aufwendungen).
Der Reisende hat eine Anzeigeobliegenheit (dem Reiseveranstalter den Mangel anzuzeigen) und eine Abhilfeverlangenspflicht (dem Reiseveranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe zu geben), bevor er weitere Rechtsmittel in Anspruch nimmt.
Der Vergleich mit der alten Rechtslage umfasst Unterschiede im Mangelbegriff, den Vertragsparteien und den Gewährleistungsrechten (Minderung, Schadensersatz, Kündigung, Beherbergungskosten, Ausschlussfristen und Verjährung).
Wichtige Schlüsselwörter sind: Pauschalreisevertrag, Reisemangel, Mängelrechte, §§ 651a ff. BGB, Verbraucherprivatrecht, Gewährleistungsrechte, Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz, Anzeigeobliegenheit, Rechtsvergleich, Rechtsentwicklung.
Der detaillierte Inhalt der Arbeit, inklusive der genauen Ausarbeitung der einzelnen Punkte, ist im vollständigen Text enthalten (nicht in diesem FAQ-Zusammenfassungen).
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