Bachelorarbeit, 2009
34 Seiten, Note: 1,3
Diese Arbeit untersucht die staatliche Reglementierung des DDR-Fernsehens und seiner Akteure. Ziel ist es, die Methoden der SED zur Gestaltung des Fernsehens im Sinne der Partei aufzuzeigen und die Reichweite der staatlichen Kontrolle transparent zu machen. Die Forschungsfrage lautet: Inwieweit wurde das DDR-Fernsehen tatsächlich und alltäglich staatlich reglementiert?
1. Einführung: Die Einleitung stellt den Gegenstand der Untersuchung dar: die umfassende staatliche Reglementierung des DDR-Fernsehens. Sie beleuchtet die Ambivalenz zwischen verfassungsrechtlich garantierter Meinungsfreiheit und der strafrechtlichen Verfolgung „staatsfeindlicher Hetze“. Die Arbeit beschreibt den Begriff „Reglementierung“ und gibt einen Forschungsüberblick, der die vorhandenen Studien zu den Medien der DDR bewertet und einordnet, vor allem die Werke von Bösenberg, Ludes und Holzweißig. Sie unterstreicht die Herausforderungen durch eingeschränkten Quellenzugang vor der Wiedervereinigung und legt die Forschungsfrage und -hypothese dar.
2. Fernsehen als Sprachrohr der Partei: Dieses Kapitel analysiert die Funktion des Fernsehens als Herrschaftsinstrument der SED und den rechtlichen Rahmen dieser Funktion. Es beschreibt detailliert den strukturellen Aufbau der Einflussnahme, indem es die verschiedenen Institutionen und deren Rolle bei der Kontrolle und Steuerung des Fernsehens darstellt – vom ZK der SED über die Abteilung Agitation und Propaganda bis hin zum MfS. Der Fokus liegt auf den hierarchischen Strukturen und den verschiedenen Ebenen der Einflussnahme auf Inhalte und Personal.
3. Zensur, Sanktion und Disziplin – Die Reglementierung des Fernsehens in der Praxis: Dieses Kapitel beschreibt die konkreten Methoden der staatlichen Reglementierung. Es differenziert zwischen direkter und indirekter Zensur, wobei die Zensur von Inhalten und formalen Kriterien erläutert wird. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Disziplinierung der Akteure durch Parteistrafen und Personalmaßnahmen wie Versetzungen, Kündigungen und Berufsverbote. Schließlich werden die Grenzen der Reglementierung und der Einfluss auf die journalistische Qualität beleuchtet.
DDR-Fernsehen, SED, staatliche Reglementierung, Zensur, Propaganda, Medienkontrolle, Disziplinierung, Fernsehschaffende, Herrschaftsinstrument, Parteilichkeit, journalistische Qualität.
Die Studie untersucht die staatliche Reglementierung des DDR-Fernsehens und seiner Mitarbeiter. Sie analysiert die Methoden der SED, das Fernsehen im Sinne der Partei zu gestalten, und die Reichweite der staatlichen Kontrolle. Die zentrale Forschungsfrage lautet: Inwieweit wurde das DDR-Fernsehen tatsächlich und alltäglich staatlich reglementiert?
Die Studie besteht aus drei Kapiteln: Kapitel 1 (Einführung) stellt den Forschungsgegenstand vor, beleuchtet die Ambivalenz zwischen Meinungsfreiheit und „staatsfeindlicher Hetze“ und gibt einen Überblick über den Forschungsstand. Kapitel 2 („Fernsehen als Sprachrohr der Partei“) analysiert die Funktion des Fernsehens als Herrschaftsinstrument der SED und den strukturellen Aufbau der Einflussnahme durch verschiedene Institutionen (ZK der SED, Abteilung Agitation und Propaganda, MfS etc.). Kapitel 3 („Zensur, Sanktion und Disziplin“) beschreibt die konkreten Methoden der Reglementierung, darunter direkte und indirekte Zensur, Parteistrafen und Personalmaßnahmen, sowie deren Grenzen und Auswirkungen auf die journalistische Qualität.
Die Studie identifiziert zahlreiche Institutionen, die Einfluss auf das DDR-Fernsehen ausübten, darunter das ZK der SED (Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands), die Abteilung Agitation und Propaganda des ZK, die Agitationskommission, das Staatliche Komitee für Fernsehen, die SED-Kreisleitung Fernsehen, das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats und das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Die Studie betont die hierarchischen Strukturen und die verschiedenen Ebenen der Einflussnahme.
Die Studie unterscheidet zwischen direkter und indirekter Zensur. Direkte Zensur betraf Inhalte und formale Kriterien. Indirekte Zensur erfolgte durch subtilere Methoden. Zusätzlich wurden Fernsehschaffende durch Parteistrafen (Verwarnung bis Parteiausschluss), Personalmaßnahmen (Versetzung, Kündigung, Berufsverbot) und Anforderungen an Parteitreue diszipliniert.
Die Studie untersucht auch die Grenzen der staatlichen Kontrolle und beleuchtet Bereiche, in denen die Reglementierung weniger effektiv war oder unerwartete Folgen hatte. Diese Aspekte werden im Kapitel über Zensur, Sanktion und Disziplin behandelt.
Die Studie analysiert den Zusammenhang zwischen staatlicher Reglementierung und journalistischer Qualität im DDR-Fernsehen. Es wird untersucht, inwieweit die Kontrolle die Unabhängigkeit, Objektivität und den professionellen Standard der Berichterstattung beeinträchtigte.
Schlüsselwörter, die die Studie beschreiben, sind: DDR-Fernsehen, SED, staatliche Reglementierung, Zensur, Propaganda, Medienkontrolle, Disziplinierung, Fernsehschaffende, Herrschaftsinstrument, Parteilichkeit, journalistische Qualität.
Die Studie bezieht sich auf und bewertet vorhandene Studien zu den Medien der DDR, insbesondere die Werke von Bösenberg, Ludes und Holzweißig. Sie berücksichtigt auch die Herausforderungen durch eingeschränkten Quellenzugang vor der Wiedervereinigung.
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