Masterarbeit, 2022
108 Seiten, Note: 2,0
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den neuen Mindestregelungen des G-BA und analysiert diese für Mecklenburg-Vorpommern.
Ziel dieser Arbeit ist, die Folgen der Mindestmengenerhöhung für die Versorgungsstruktur der zwei Leistungsbereiche, für die die Mindestmengen durch den G-BA erhöht wurden, in Mecklenburg-Vorpommern darzustellen. Außerdem soll aufgezeigt werden, welche Implikationen sich für die Akteure aus dem Gesundheitswesen aus dieser Maßnahme ergeben.
Hochkomplexe Krankenhausleistungen, die ein großes Risiko für schwere Komplikationen aufweisen, sollten nur von Krankenhäusern erbracht werden, die über eine ausreichende Routine verfügen. Die Korrelation zwischen der Anzahl durchgeführter Behandlungen und der Ergebnisqualität wurde 1979 erstmalig aufgezeigt. Dieser positive Zusammenhang konnte seitdem in vielen Folgestudien bestätigt werden und ist inzwischen für einige Leistungsbereiche wissenschaftlich belegt.
Die Mindestmengenregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) basieren auf dieser Erkenntnis und stellen die Risikominimierung in den Vordergrund. Sie dienen dem Zweck, zumindest eine Gelegenheitsversorgung bei schwerwiegenden Eingriffen auszuschließen und so die Patientensicherheit zu erhöhen.
Bisher hat der G-BA für sieben Leistungsbereiche konkrete Mindestmengen pro Krankenhausstandort festgesetzt. Für die zwei Leistungsbereiche „Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g“ und „Komplexe Eingriffe am Ösophagus“ hat der G-BA 2020 die Mindestmengen erhöht, die nach Übergangsjahren ab 2024 (Frühchen) bzw. 2023 (Ösophaguschirurgie) greifen.
Wird die festgelegte Fallzahl von Krankenhäusern nicht erbracht, dürfen die Leistungen nicht mehr durchgeführt werden. Damit fördert das Instrument Mindestmengenregelung die allgemeine Entwicklung, zu immer mehr Spezialisierung und Zentralisierung von Krankenhausleistungen.
Gemessen an deutschen Verhältnissen gibt es im dünnbesiedelten Flächenland Mecklenburg-Vorpommern kaum noch Potenzial zur weiteren Zentralisierung der stationären Versorgungsstruktur. Die Maßnahme des G-BA wird daher in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere hinsichtlich des Kriteriums der flächendeckenden Versorgung, kontrovers diskutiert.
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