Diplomarbeit, 2008
109 Seiten, Note: 1,7
1. Die Begriffe Kindeswohl und Elternrecht in ihrem historischen Kontext
1.1. Kindeswohl und Elternrecht in der Antike (3000 v.Chr. bis 600 n.Chr.)
1.2. Kindeswohl und Elternrecht im Mittelalter (600 n.Chr. bis 1500 n.Chr.)
1.3. Kindeswohl und Elternrecht in der vorindustriellen Zeit (ab 1500 n.Chr.)
1.4. Kindeswohl und Elternrecht im 19.Jahrhundert
1.5. Kindeswohl und Elternrecht in der Weimarer Republik
1.6. Kindeswohl und Elternrecht im Nationalsozialismus
1.7. Kindeswohl und Elternrecht nach 1945 (West)
1.8. Kindeswohl und Elternrecht nach 1945 (Ost)
1.9. Fazit aus der Geschichte
2. Kindeswohl und Elternrecht heute
2.1. Theoretische Grundannahmen für die Definition und Ausgestaltung von Kindeswohl und Elternrecht
2.1.1. Universalien der Kindheit nach Bronfenbrenner
2.1.2. Entwicklungsaufgaben nach Havighurst
2.1.3. Bindungstheorie nach Bowlby und Ainsworth
2.2. Definition Kindeswohl
2.3. Definition Elternrecht
2.4. Bedingungen für Familien
2.4.1. Wandel der Familienstruktur
2.4.2. Die „Verinselung“ von Kindheit
2.4.3. Familie und Arbeitslosigkeit
3. Perspektiven für Familie
3.1. Die Praxis Berliner Jugendämter
3.2. Was gibt es schon?
3.3. Was Familien brauchen
3.3.1. Familienentlastende Angebote
3.3.2. Flexibel gestaltbare Lebenszeit
3.3.3. Familienfreundliche Umwelt
3.3.4. Wirtschaftliche Absicherung
3.4. Kinderschutz
4. Perspektive familienfreundliches Deutschland zugunsten von Kindern und Eltern
Die Diplomarbeit untersucht die Rolle von Jugendämtern und anderen Institutionen bei Kindeswohlgefährdung. Ziel ist es, durch eine historische Aufarbeitung der Begriffe Kindeswohl und Elternrecht sowie durch Experteninterviews mit Berliner Jugendamtsmitarbeitern ein besseres Verständnis für die heutige Rechtslage zu gewinnen und innovative Empfehlungen für einen verbesserten Kinderschutz abzuleiten.
1.1. Kindeswohl und Elternrecht in der Antike (3000 v. Chr. bis 600 n. Chr.)
Bei Lloyd de Mause heißt es in „Hört ihr die Kinder weinen“: „Die Geschichte der Kindheit ist ein Alptraum, aus dem wir gerade erst erwachen. Je weiter wir in der Geschichte zurückgehen, desto unzureichender wird die Pflege der Kinder, die Fürsorge für sie, und desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder getötet, ausgesetzt, geschlagen, gequält und sexuell missbraucht wurden. (...) Bei antiken Autoren (gibt es) hunderte von eindeutigen Hinweisen darauf, dass das Umbringen von Kindern eine allgemein akzeptierte alltägliche Erscheinung war. Kinder wurden in Flüsse geworfen, in Misthaufen und Jauchegräben geschleudert, in Gefäßen eingemacht, um sie darin verhungern zu lassen, auf Bergen und an Wegrändern ausgesetzt als Beute für Vögel, Futter für wilde Tiere, die sie zerreißen würden.“ (Maywald; 2002) Natürlich waren auch in der Antike Eltern zu Mitgefühl ihren Kindern gegenüber fähig und begegneten ihnen nicht ausschließlich mit Gleichgültigkeit. Dass das griechische und lateinische Wort für Kind („pais“ bzw. „puer“) zugleich auch „Sklave“ und „Diener“ bedeutet, belegt jedoch, dass schon in der Antike Kinder nicht als vollwertige Menschen betrachtet wurden. Aus dem antiken Rom wird überliefert, dass Kinder nicht mit Namen, sondern mit Zahlen benannt wurden. (vgl. Kreß; 2006) Kindermord galt bis zum 4. Jahrhundert n.Chr. weder vor dem Gesetz noch in der öffentlichen Meinung als Unrecht. So lag es im patriarchalischen römischen Recht in der Hand des Vaters, ein neugeborenes Kind anzunehmen oder dem Tode auszusetzen.(vgl. Maywald; 2002)
1. Die Begriffe Kindeswohl und Elternrecht in ihrem historischen Kontext: Historische Darstellung der rechtlichen und sozialen Stellung von Kindern und Eltern von der Antike bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
2. Kindeswohl und Elternrecht heute: Erläuterung der aktuellen rechtlichen Definitionen von Kindeswohl und elterlicher Sorge unter Berücksichtigung entwicklungspsychologischer Theorien und des UN-Rechts.
3. Perspektiven für Familie: Analyse der Arbeitspraxis Berliner Jugendämter und Diskussion konkreter Bedarfe sowie bestehender Hilfsangebote für Familien.
4. Perspektive familienfreundliches Deutschland zugunsten von Kindern und Eltern: Zusammenführende Betrachtung und Plädoyer für ein ganzheitliches, familienfreundliches Gesellschaftskonzept zur präventiven Kindeswohlförderung.
Kindeswohl, Elternrecht, Jugendhilfe, Kinderschutz, Familienpolitik, Kindeswohlgefährdung, Erziehungsverantwortung, Sozialarbeit, Familienstruktur, Jugendamt, Familienrecht, Kinderrechte, Prävention, SGB VIII, Bindungstheorie.
Die Arbeit untersucht den historischen und aktuellen Wandel der Begriffe Kindeswohl und Elternrecht und beleuchtet die Rolle der Jugendhilfe bei der praktischen Umsetzung von Kinderschutz.
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung der Kinderrechte, der Bedeutung familiärer Bedingungen für das Aufwachsen sowie der konkreten Arbeitsweise und Belastungssituation in Jugendämtern.
Das Ziel ist es, gesellschaftliche Zusammenhänge aufzuzeigen und Ansätze für ein verbessertes Kinderschutzkonzept zu liefern, bei dem Kindeswohl und Elternrechte als untrennbar verbunden betrachtet werden.
Neben einer umfassenden Literaturanalyse zur historischen und rechtlichen Aufarbeitung des Themas basiert die Arbeit auf Experteninterviews mit Mitarbeiterinnen aus Berliner Jugendämtern.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse, die Darstellung heutiger rechtlicher Rahmenbedingungen unter Einbeziehung psychologischer Theorien sowie die Auswertung der Befragungsergebnisse zur Praxis der Jugendämter.
Kindeswohl, Elternrecht, Jugendhilfe, Kinderschutz, Prävention, SGB VIII und Familienpolitik sind die prägenden Begriffe.
Die Interviews bieten einen praktischen Einblick in den Arbeitsalltag, die Belastungen und die konkreten Vorgehensweisen Berliner Jugendämter, insbesondere in Kinderschutzfällen.
Sie betont die Notwendigkeit einer besseren Vernetzung, warnt jedoch gleichzeitig vor einer zu starken Kriminalisierung der Eltern, da dies die Hilfebereitschaft und das Vertrauen in die Jugendhilfe untergraben könnte.
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