Examensarbeit, 2009
161 Seiten, Note: 16 Punke
A. Transformation des EG-Rechts in nationales Recht
I. (Sekundär-)Rechtsquellen des EG-Rechts nach Art. 249 EG
II. Europarechtliche Vorgaben für den Verbraucherschutz in den Beschleunigungsrichtlinien Elektrizität und Gas
1. Die Zuständigkeit der EG zur Regelung des Energiebinnenmarktes
2. Ziel der Elt- und Gas-RL
3. Die verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben der Elt- und Gas-RL
a) Der Verbraucher(-begriff)
b) Verbraucherschutz als allgemeine Zielsetzung
c) Art. 3 Elt-RL und Anhang A Elt-RL
aa) Betroffene der Regelung des Art. 3 Elt-RL und des Anhangs A Elt-RL
(1) Kunden, Endkunden und Haushalts-Kunden
(2) „Versorger letzter Instanz“ (Grundversorger)
(3) Elektrizitätsunternehmen und Verteilerunternehmen
bb) Die Vorgaben im Überblick
cc) Vertragsgestaltung
(1) Verbindliche Vorgaben für die Mitgliedstaaten
(2) Optionale Vorgaben für die Mitgliedstaaten
dd) Erstattungs- und Entschädigungssystem (Haftung)
ee) Die Einrichtung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens
(1) Verbindliche Vorgaben für die Mitgliedstaaten
(2) Optionale Vorgaben an die Mitgliedstaaten
(3) Exkurs: Die Empfehlung 98/257/EG
d) Art. 3 Gas-RL und Anhang A Gas-RL
4. Exkurs: Die „Charta der Rechte der Energieverbraucher“
III. Transformation(-sdefizit) im nationalen Recht
1. Die Betrachtung der Umsetzung der Beschleunigungsrichtlinien
a) Die Betroffenen und ihre Begriffsbestimmung im EnWG
aa) Haushaltskunden
bb) Letztverbraucher und Kunden
cc) Sonderkunden
dd) Grundversorger
ee) Netzbetreiber
ff) Energieversorgungsunternehmen
gg) Zwischenergebnis: Umsetzungsdefizite bei der Begriffsbestimmung
b) Die Vertragsgestaltung
aa) Vertragstypen mit Verbraucherbeteiligung im deutschen Energierecht
(1) Netznutzungsvertrag, § 20 Abs. 1a, Abs. 1b EnWG
(a) Netznutzungsvertrag zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber, § 24 StromNZV
(b) Regelfall: Lieferantenrahmenvertrag zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant, § 25 StromNZV
(c) Netznutzungsvertrag gem. § 20 Abs. 1b EnWG
(2) Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsverhältnis
(a) Netzanschlussvertrag gem. §§ 18 EnWG, 2 Abs. 2 NAV / NDAV
(b) Anschlussnutzungsverhältnis, § 3 NAV / NDAV
(3) Energielieferverträge
(a) Die Rechtsnatur
(b) Grundversorgungsverträge, § 36 EnWG
(c) Sonderkundenverträge, § 41 EnWG
(d) Ersatzversorgung, § 38 EnWG
bb) Die Transformation der Vorgaben zur Vertragsgestaltung in den unterschiedlichen Vertragstypen
(1) Die Transparenz der Vertragsbedingungen (i.w.S.) im deutschen Energierecht
(2) Der Netznutzungsvertrag zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber
(3) Der Netzanschlussvertrag und das Anschlussnutzungsverhältnis
(a) Der Netzanschlussvertrag
(b) Das Anschlussnutzungsverhältnis
(4) Die Energielieferverträge
(a) Grundversorgungskundenverträge
(aa) Die Transparenz der Allgemeinen Bedingungen und der Allgemeinen Preise in Energielieferverträgen
(bb) Der Vertragsinhalt gemessen an den Mindestvorgaben des Anhangs A lit. a Elt-RL
(cc) Die Regelung der Zahlungsmodalitäten
(dd) Die Umsetzung der Vorgaben zur Vertragsänderung
(b) Sonderkundenverträge
(aa) Die Umsetzung der Vorgaben der Elt-RL in § 41 EnWG
(bb) Einbeziehung der jeweiligen GVV als AGB
(c) Ersatzversorgung, §§ 38 EnWG, 3 StromGVV / GasGVV
cc) Zwischenergebnis: Transformationsdefizite bei der Vertragsgestaltung im deutschen Energierecht
c) Das Haftungssystem im deutschen Energierecht
aa) Die Haftung des Netzbetreibers
(1) Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
(2) Haftung bei Störungen der Netznutzung
bb) Die Haftung des Energielieferanten bei Unterbrechung der Stromversorgung
(1) Die Regelungen für Grundversorgungskunden
(a) Grundsatz: § 6 III StromGVV
(b) Die Haftung nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften
(2) Die Regelungen für Sonderkunden
cc) Exkurs: Die Regelung der Haftung in den Niederlanden
dd) Zwischenergebnis: Umsetzungsdefizite im Hinblick auf die Haftung
d) Die Einrichtung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens
aa) Die Regelungen zum Beschwerdeverfahren im EnWG
bb) Die Regelung des § 15a EGZPO
cc) Exkurs: Das Streitbeilegungsverfahren in den Niederlanden
dd) Zwischenergebnis: Transformationsdefizite in Bezug auf die Einrichtung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens
2. Zusammenfassendes Ergebnis in Thesen
B. Die Ungleichbehandlung von Grundversorgungs- und Sonderkunden im Hinblick auf die vom Grundversorger angebotenen Preise
I. Praxisbeispiel: Grundversorger BS|ENERGY
1. Grundversorgungskunden(-verträge)
a) Die Vertragsparteien
b) Die Allgemeinen Preise in der Grundversorgung
c) Die geltenden Allgemeinen Bedingungen in der Grundversorgung
aa) Haftung
bb) Vertrags- bzw. Preisanpassungen
cc) Beendigung des Vertragsverhältnisses
d) Die „Ergänzenden Bedingungen“
2. Sonderkunden(-verträge)
a) Die Vertragsparteien
b) Der Sondertarif „BS|Sparstrom“
c) Die AGB von BS|ENERGY als Vertragsbestandteil des Sonderkundenvertrages
aa) Haftung
bb) Vertrags- bzw. Preisanpassungen
cc) Beendigung des Vertragsverhältnisses
3. Darstellung der Unterschiede in der Behandlung durch BS|ENERGY
a) Hinsichtlich des Preises
b) Hinsichtlich der Frage der Haftung, von Vertrags- bzw. Preisänderungen sowie der Beendigung des Vertragsverhältnisses
II. Der theoretische Fall des „Normsondervertrages“
III. Die Ansätze zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
1. Förderung des Wettbewerbes als Rechtfertigungsgrund im Spannungsfeld von Kontrahierungszwang und Vertragsfreiheit
2. Die Überprüfbarkeit der Vertragsbedingungen als Rechtfertigung
a) Grundversorgungskundenverträge
b) „Normsonderverträge“
c) Sonderkundenverträge
aa) Einbeziehung der AGB, § 305 BGB
bb) Eingeschränkte Kontrollmöglichkeit, § 310 Abs. 2 BGB
cc) Inhaltskontrolle nach § 307 BGB
d) Anwendung dieser Grundsätze auf die AGB für Sonderkunden von BS|ENERGY
e) Die daraus resultierenden Konsequenzen für die Rechtfertigung der unterschiedlichen Preise
3. Zwischenergebnis
IV. § 41 Abs. 2 EnWG: Ein Lösungsansatz zur Rechtfertigung der unterschiedlichen Preise für Grundversorgungs- und Sonderkunden
V. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
C. Der Entwurf einer Schiedsordnung als Anhang einer zu erlassenden „Verordnung Streitbeilegung Strom / Gas“
I. Entwurf der SchoEltGas (unter Berücksichtigung der Empfehlung 98/257/EG)
II. Begründung zum Entwurf der SchoEltGas
Die vorliegende Arbeit befasst sich kritisch mit der Transformation der EG-Beschleunigungsrichtlinien für den Elektrizitäts- und Gasmarkt in das deutsche Energierecht. Das primäre Ziel ist es, Transformationsdefizite zu identifizieren, die insbesondere den Verbraucherschutz betreffen. Die Arbeit untersucht, ob die Umsetzung der europäischen Vorgaben im Hinblick auf Vertragsgestaltung, Haftung und außergerichtliche Streitbeilegung den hohen Standard des europäischen Verbraucherschutzes erreicht und ob die praktizierte Ungleichbehandlung von Grundversorgungs- und Sonderkunden rechtlich gerechtfertigt werden kann.
A. Transformation des EG-Rechts in nationales Recht
Die Betrachtung der Defizite im Hinblick auf die Transformation der Beschleunigungsrichtlinien Elektrizität und Gas in das deutsche Energierecht setzt zunächst eine Darstellung der diesen Richtlinien inhärenten Verbraucherschutzvorgaben voraus (II.), um sodann den Blick auf die Umsetzung dieser Vorgaben in das deutsche Energierecht (Gesetze und Verordnungen) wenden zu können (III.).
Zunächst werden jedoch kurz die Rechtsquellen des EG-Rechts gem. Art. 249 EG betrachtet, um im weiteren Verlauf der Arbeit den Umsetzungsspielraum der Mitgliedstaaten abstecken zu können, den die Handlungsform RL ihnen belässt (I.).
I. (Sekundär-)Rechtsquellen des EG-Rechts nach Art. 249 EG
Die Rechtsquellen der EG lassen sich in primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht einordnen. Für die Zwecke dieser Arbeit wird hier nur das in Art. 249 EG aufgezählte sekundäre Gemeinschaftsrecht kurz beleuchtet. Art. 249 Abs. 2 – Abs. 5 EG enthält als mögliche Regelungsinstrumente Verordnungen (Abs. 2), Richtlinien (Abs. 3) und Entscheidungen (Abs. 4) sowie Empfehlungen und Stellungnahmen (Abs. 5).
Verordnungen gem. Art. 249 Abs. 2 EG sind für jedermann verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Richtlinien hingegen wenden sich nur an die Mitgliedstaaten. Diesen obliegt die Umsetzung der Richtlinien, deren inhaltliche Ziele für die Mitgliedstaaten verbindlich sind und in Ausnahmefällen – sofern vorteilhaft für den Bürger sind – sogar unmittelbar für den Bürger wirken können. Das Regelungsinstrument der Entscheidungen stellt Regelungen von Einzelfällen durch den Rat oder die Kommission dar, deren Wirkung für den jeweiligen Adressaten verbindlich ist. Im Gegensatz hierzu sind Empfehlungen und Stellungnahmen der EG-Organe nicht rechtlich verbindlich.
A. Transformation des EG-Rechts in nationales Recht: Erläutert die theoretischen Grundlagen der Rechtsquellen des EG-Rechts und stellt die europäischen Vorgaben für den Verbraucherschutz im Energiesektor dar, um darauf aufbauend Defizite in der nationalen Umsetzung aufzuzeigen.
B. Die Ungleichbehandlung von Grundversorgungs- und Sonderkunden im Hinblick auf die vom Grundversorger angebotenen Preise: Analysiert praxisnah anhand des Beispiels BS|ENERGY die rechtliche Zulässigkeit der Preisdifferenzierung zwischen verschiedenen Kundengruppen und prüft mögliche Rechtfertigungsgründe.
C. Der Entwurf einer Schiedsordnung als Anhang einer zu erlassenden „Verordnung Streitbeilegung Strom / Gas“: Bietet einen konkreten Lösungsvorschlag in Form eines Entwurfs für ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das den europäischen Vorgaben an Effizienz und Transparenz gerecht werden soll.
Energierecht, Verbraucherschutz, Beschleunigungsrichtlinien, Grundversorgung, Sonderkunden, Haftung, Netznutzungsvertrag, StromGVV, Schiedsordnung, außergerichtliche Streitbeilegung, Vertragsgestaltung, Energiemarkt, Rechtfertigung, Transparenz, Umsetzungsdefizite
Die Arbeit untersucht die Umsetzung der europäischen Energie-Beschleunigungsrichtlinien in das deutsche Recht und beleuchtet dabei insbesondere Mängel im Verbraucherschutz.
Die Schwerpunkte liegen auf der Vertragsgestaltung, den Haftungsregelungen für Energieversorger und der Etablierung eines außergerichtlichen Streitbeilegungssystems.
Ziel ist es, Transformationsdefizite aufzudecken, die rechtliche Situation von Verbrauchern gegenüber Energieanbietern zu bewerten und konkrete Lösungswege, insbesondere für Streitbeilegungsverfahren, aufzuzeigen.
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre durch Analyse europarechtlicher Vorgaben, deren Abgleich mit dem nationalen Energierecht (EnWG, StromGVV etc.) und der Prüfung von Praxisbeispielen sowie der Erarbeitung von Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfen.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Begriffsbestimmung von Kundengruppen, der Transparenz von Verträgen, Haftungssystemen des Netzbetreibers und Energielieferanten sowie der Rechtfertigung von Preisunterschieden bei verschiedenen Vertragsarten.
Wichtige Begriffe sind Energiebinnenmarkt, Grundversorger, Sonderkunden, Haftungsbeschränkungen, AGB-Kontrolle und außergerichtliche Schlichtung.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Ungleichbehandlung bei den Preisen durch die derzeitigen AGB-Gestaltungen und das Fehlen einer speziellen Verordnung nach § 41 Abs. 2 EnWG rechtlich nicht ausreichend zu rechtfertigen ist.
Der Autor schlägt einen konkreten Entwurf für eine Schiedsordnung („SchoEltGas“) vor, um ein kostengünstiges, transparentes und effizientes außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren für Energieverbraucher zu schaffen.
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