Magisterarbeit, 2008
56 Seiten, Note: gut - oberer Bereich
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einleitung
B. Der europäische Verfassungsraum
I. Historische Entwicklung
II. Das Gebot der Optimierung und die europäische Strukturprinzipientrias
III. Die 3-Säulen-Architektur der Europäischen Union
1. Die I. Säule: die Europäischen Gemeinschaften
2. Die II. und III. Säule: GASP und PJZS
C. Das Prinzip der Subsidiarität
I. Die Geschichte des Prinzips der Subsidiarität
II. Die Intention des Prinzips der Subsidiarität
1. Der Begriff der Kompetenz
2. Das Prinzip der Subsidiarität im Kompetenzgefüge der Europäischen Union
III. Die primärrechtliche Verankerung des Prinzips der Subsidiarität
1. Unionsrechtliche Verankerung
2. Gemeinschaftsrechtliche Verankerung
3. Das Prinzip der Subsidiarität in der Kompetenztrias des EGV
IV. Der Anwendungsbereich des Prinzips der Subsidiarität
1. Geltung des Subsidiaritätsprinzips im Gemeinschaftsrecht der I. Säule
a) Anwendungsbereich
b) Begünstigte
c) Adressaten
d) Stellung des EuGH
2. Geltung des Subsidiaritätsprinzips im Unionsrecht der II. und III. Säule
a) Anwendbarkeit
b) Inhalt
c) Das Subsidiaritätsprinzip in der II. und III. Säule und die Stellung des EuGH
V. Materielle Vorgaben des Prinzips der Subsidiarität nach Art. 5 II EG
1. Eingreifen des Prinzips der Subsidiarität
2. Die materiellen Tatbestandsmerkmale des Prinzips der Subsidiarität
3. Konkretisierung des Prinzips der Subsidiarität
4. Das Prinzip der Erforderlichkeit – die Komplettierung der Kompetenztrias
VI. Wirksamkeit des Subsidiaritätsprinzips auf prozessualer Ebene
VII. Die tatsächliche Steuerkraft des Subsidiaritätsprinzips
D. Die Geltung des Prinzips der Subsidiarität in der III. Säule – Grenze der Vergemeinschaftungstendenzen des EuGH
I. Methoden der Vergemeinschaftung intergouvernementaler Materien
II. Die Vorab-Betätigung des Prinzips der Subsidiarität in der III. Säule
III. Das Prinzip der Subsidiarität als Auslegungsmaxime für den EuGH – entwickelt an der Rs. C-105/03 (Maria Pupino)
1. Der Rahmenbeschluss
2. Das Urteil in der Rs. 105/03 (Maria Pupino)
3. Bewertung des Urteilsspruchs des EuGH
a) Rahmenbeschlusskonforme Auslegung
b) Unionale Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit
4. Mögliche Folgerungen und deren Grenzen
IV. Das Prinzip der Subsidiarität als Auslegungsmaxime
E. Das Prinzip der Subsidiarität nach dem Vertrag von Lissabon
F. Resümee
Die Arbeit untersucht die Bindung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an das übergeordnete Rechtsprinzip der Subsidiarität innerhalb der komplexen Säulenstruktur der Europäischen Union, insbesondere im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
Die Intention des Prinzips der Subsidiarität
Lässt sich die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips allein seiner zunehmenden rechtlichen Fixierung und Ausgestaltung entnehmen, als so maßgeblich muss auch sein materieller Inhalt im Hinblick auf das Verhältnis der Europäischen Union zu ihren Mitgliedstaaten gelten, da ihm im Kompetenzgefüge der EU die Funktion eines tragenden Bauprinzips zukommt, das die Sphären von Mitgliedstaaten und EU konturiert und abgrenzt.
In einem weiten Verständnis sind Kompetenzen als Hoheitsrechte zu begreifen, die Rechtsträgern zugeordnet und beschränkt sind. Sie umfassen damit jede Rechtsmacht zur Herbeiführung rechtlich erheblicher Entscheidungen und fußen auf der grundsätzlichen Annahme einer Begrenztheit der Rechtsmacht.
Der Kompetenzbegriff selbst fächert sich nochmals in dreifacher Weise auf, indem erstens positive Kompetenznormen die Rechtsfolge bestehender Kompetenz an die Erfüllung bestimmter Tatbestandsmerkmale knüpfen, zweitens negative Kompetenzbestimmungen die Rechtsfolge fehlender Kompetenz an die Erfüllung bestimmter anderer Tatbestandsmerkmale knüpfen und dadurch ebenso eine Begrenzung von Rechtsmacht beschreiben sowie drittens Kompetenzausübungsregeln die Frage betreffen, wie eine bestehende Kompetenz zu realisieren und wie sie einzuschränken ist.
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Spannung zwischen dem Wunsch nach europäischer Integration und der Bewahrung staatlicher Souveränität, wobei das Subsidiaritätsprinzip als zentrales Bindeglied und Orientierungshilfe dient.
B. Der europäische Verfassungsraum: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung und die drei Säulen der EU als Grundlage des europäischen Verfassungsraums, geprägt durch das Spannungsfeld zwischen Supranationalität und Intergouvernementalität.
C. Das Prinzip der Subsidiarität: Es erfolgt eine detaillierte Untersuchung der Genese, Intention und primärrechtlichen Verankerung des Subsidiaritätsprinzips sowie seine spezifische Anwendung in den verschiedenen Säulen der Union.
D. Die Geltung des Prinzips der Subsidiarität in der III. Säule – Grenze der Vergemeinschaftungstendenzen des EuGH: Das Kapitel analysiert die intergouvernementale Ausgestaltung der III. Säule und die Rolle des EuGH, insbesondere anhand der Rechtsprechung zur "rahmenbeschlusskonformen Auslegung" im Fall Maria Pupino.
E. Das Prinzip der Subsidiarität nach dem Vertrag von Lissabon: Es wird erörtert, wie der Vertrag von Lissabon die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips durch eine Stärkung der Rolle nationaler Parlamente und die „Versupranationalisierung“ der PJZS weiterentwickelt.
F. Resümee: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass das Subsidiaritätsprinzip als fundamentales Bauprinzip der EU unerlässlich bleibt, solange diese nicht zu einem Einheitsstaat transformiert wird.
Subsidiarität, Europäische Union, Säulenstruktur, Kompetenzabgrenzung, EuGH, Mitgliedstaaten, Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Rechtsangleichung, Intergouvernementalität, Supranationalität, Rahmenbeschluss, Integrationsprozess, Rechtssicherheit, Kompetenztrias.
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle und Funktion des Subsidiaritätsprinzips als zentrales Struktur- und Auslegungsprinzip innerhalb der Europäischen Union, insbesondere in dessen vertikaler und horizontaler Wirkungsweise zur Wahrung von Mitgliedstaaten-Kompetenzen.
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten, der Architektur der EU-Säulen, der Rechtsprechung des EuGH zur Interpretation von Rechtsakten sowie der Weiterentwicklung des Unionsrechts durch Verträge wie Amsterdam und Lissabon.
Das Ziel besteht darin aufzuzeigen, wie das Subsidiaritätsprinzip trotz der Integrationsbestrebungen der Union als „Schutzschild“ für die Souveränität der Mitgliedstaaten fungiert und den EuGH bei seiner Auslegungstätigkeit in den verschiedenen Politikbereichen bindet.
Die Arbeit folgt einem rechtswissenschaftlichen Ansatz, der die dogmatische Analyse von Primärverträgen, einschlägigen EU-Verordnungen und -Richtlinien sowie die systematische Auswertung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kombiniert.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Begründung des Subsidiaritätsprinzips (Entstehungsgeschichte, Kompetenzbegriff) und eine detaillierte Untersuchung seiner praktischen Anwendung in den drei Säulen der EU, wobei ein besonderer Fokus auf der Rechtsprechung zur III. Säule liegt.
Zu den Kernbegriffen zählen die Subsidiarität, die Kompetenztrias, das Einstimmigkeitsprinzip in der intergouvernementalen Zusammenarbeit, die rahmenbeschlusskonforme Auslegung und die Wahrung nationaler Identität.
Das Urteil wird als wegweisend analysiert, da es zeigt, wie der EuGH über das Prinzip der rahmenbeschlusskonformen Auslegung versucht, die intergouvernementale III. Säule strukturell an die Gemeinschaftsmethode anzunähern, während er gleichzeitig die Grenzen des Subsidiaritätsprinzips austestet.
Durch den Vertrag von Lissabon wird das Prinzip durch verbesserte Kontrollmechanismen, insbesondere durch ein direktes Klagerecht der nationalen Parlamente beim EuGH, sowie durch die weitgehende Überführung der strafrechtlichen Zusammenarbeit in den supranationalen Bereich erheblich gestärkt.
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