Bachelorarbeit, 2021
50 Seiten, Note: 1,3
1.) Einleitung
2.) Internationales Steuerrecht und Steuerwettbewerb
2.1.) Volkswirtschaftliche Ebene
2.2.) Betriebswirtschaftliche Ebene
3.) International anerkannte Prinzipien der Besteuerung
3.1.) Prinzip der Steuerneutralität
3.2.) Prinzip der Steuergerechtigkeit
3.2.1.) Äquivalenzprinzip
3.2.2.) Leistungsfähigkeitsprinzip
3.2.3.) Nutzenprinzip
3.3.) Prinzip der Rechtssicherheit
4.) Anknüpfungspunkte internationaler Besteuerung
4.1.) Beschränkte und Unbeschränkte Steuerpflicht
4.2.) Der Betriebsstättenbegriff
4.2.1.) Betriebsstättenbegriff nach deutschem Recht
4.2.2.) Betriebsstättenbegriff im DBA-Recht
4.2.3.) Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten – Authorized OECD Approach
4.2.4.) Besonderheiten des Betriebsstättenbegriffs
5.) Digital Economy
5.1.) Wesensmerkmale digitaler Geschäftsmodelle
5.1.1.) Mobilität
5.1.2.) Datenabhängigkeit
5.1.3.) Kunden als Faktoren der Wertschöpfung
5.1.4.) Mehrseitige Geschäftsmodelle
5.2.) Problematik des traditionellen Betriebsstättenbegriffs
6.) Lösungsansätze zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle
6.1.) Der Value Creation Ansatz
6.2.) Einführung eines Economic Nexus
6.3.) Destination-Based Cashflow Tax
7.) Multilaterale Initiativen zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle
7.1.) Das BEPS-Projekt der OECD
7.1.2.) Entwicklung des Unified Approach
7.2.) Initiative der Europäischen Kommission
7.2.1.) Richtlinie für die Einführung einer Digital Service Tax
7.2.2.) Richtlinie für eine Besteuerung anhand einer signifikanten digitalen Präsenz
7.3.) Problematik unilateraler Maßnahmen
8.) Lösungsskizze für eine sachgemäße Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle
9.) Konklusion
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die Herausforderungen des aktuellen internationalen Steuerrechts im Hinblick auf hochdigitalisierte Geschäftsmodelle. Das Ziel ist es, die Eignung bestehender Anknüpfungspunkte wie der physischen Betriebsstätte kritisch zu evaluieren und einen angepassten Nexus-Begriff zu konstruieren, der eine gerechte Besteuerung der digitalen Wirtschaft ermöglicht.
4.2.4.1.) Serverbetriebsstätte
Eine vollautomatisierte Betriebsstätte, welche ihre Aufgaben ohne den Einsatz von Personal erfüllt, kann mit Bezug auf digitale Geschäftsmodelle insbesondere über den Tatbestand eines Internet-Servers verwirklicht sein. Bei der Entscheidung über das Vorliegen einer Betriebsstätte ist stets zwischen der physischen Anlage des Servers (Hardware) und den nicht physischen gesammelten oder verarbeiteten Daten (Softwareprozesse) zu differenzieren. Letztere sind mangels Körperlichkeit als Anknüpfungspunkt ungeeignet. Entsprechend des Abstellens auf die Hardwarekomponenten bleibt hinsichtlich der Zurechnung der Betriebsstätte zu prüfen, ob das Unternehmen eine externe Dienstleistung eines Internet Service Providers in Anspruch nimmt, oder das Rechenzentrum selbst betreibt. Entscheidend ist das Kriterium der Verfügungsmacht über die Server-Anlage. Im Grundsatz begründet ein Unternehmen, welches eine Webapplikation betreibt, eine Betriebsstätte am Standort des Servers, wenn dieser zum jeweiligen Unternehmenseigentum zurechenbar ist oder von der Unternehmung selbst betrieben wird. Das Vorliegen einer Betriebsstätte ist außerdem von der tatsächlich ausgeführten Funktion des Servers und deren Bedeutung für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens abhängig. Nach Art. 5 Abs. 4 OECD-MA schließt eine Beschränkung auf vorbereitende Funktionen oder Hilfsfunktionen den Status als Betriebsstätte aus.
1.) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderung, dass die aktuelle internationale Steuerrechtsordnung bei hochdigitalisierten Geschäftsmodellen an Grenzen stößt und stellt die Forschungsfrage nach einem angepassten Nexus-Begriff.
2.) Internationales Steuerrecht und Steuerwettbewerb: Dieses Kapitel erörtert die volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Steuerwettbewerbs und die Notwendigkeit, steuerliche Arbitrage zu begrenzen.
3.) International anerkannte Prinzipien der Besteuerung: Hier werden die zentralen Prinzipien wie Steuerneutralität, Steuergerechtigkeit und Rechtssicherheit als Maßstäbe für eine moderne Besteuerung definiert.
4.) Anknüpfungspunkte internationaler Besteuerung: Das Kapitel analysiert den Betriebsstättenbegriff nach deutschem und internationalem Recht sowie die Besonderheiten bei digitalen Sonderformen.
5.) Digital Economy: Es werden die wesentlichen Merkmale digitaler Modelle wie Mobilität, Datenabhängigkeit und Netzwerkeffekte beschrieben und warum diese traditionelle Konzepte entwerten.
6.) Lösungsansätze zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle: Hier werden Ansätze wie der "Value Creation" Ansatz, der "Economic Nexus" und die "Destination-Based Cashflow Tax" hinsichtlich ihrer theoretischen Eignung geprüft.
7.) Multilaterale Initiativen zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle: Dieses Kapitel stellt aktuelle multilaterale Bemühungen wie das OECD BEPS-Projekt sowie EU-Richtlinienentwürfe dar.
8.) Lösungsskizze für eine sachgemäße Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle: Zusammenfassend wird eine Lösungsskizze entwickelt, die eine Abkehr vom physischen Nexus hin zu einer formelbasierten Gewinnzuordnung vorschlägt.
9.) Konklusion: Das Fazit resümiert die Notwendigkeit internationaler Kooperation zur Sicherung von Steuereinnahmen im digitalen Zeitalter.
Internationales Steuerrecht, Digital Economy, Betriebsstätte, Nexus-Begriff, Gewinnverlagerung, Besteuerungsprinzipien, Wertschöpfung, OECD, BEPS-Projekt, Digital Service Tax, Economic Nexus, Destination-Based Cashflow Tax, Doppelbesteuerung, Unternehmensbesteuerung, Steuerwettbewerb.
Die Arbeit untersucht, wie das internationale Steuerrecht an eine zunehmend digitalisierte Wirtschaft angepasst werden kann, insbesondere vor dem Hintergrund, dass klassische Betriebsstättenbegriffe bei digitalen Geschäftsmodellen oft nicht mehr greifen.
Zu den zentralen Themen gehören die Steuerneutralität, das Betriebsstättenprinzip im internationalen Kontext, die Besonderheiten der Digital Economy sowie die verschiedenen Lösungsansätze für eine faire internationale Besteuerung.
Ziel der Arbeit ist die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Lösungsskizze für einen angepassten Nexus-Begriff, der Steueransprüche besser an die tatsächliche Wertschöpfung von digitalen Wirtschaftsakteuren koppelt.
Die Arbeit nutzt die Literaturanalyse und die qualitative Auswertung bestehender steuerrechtlicher Rahmenbedingungen, multilateraler Richtlinienentwürfe und betriebswirtschaftlicher Konzepte.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung durch Besteuerungsprinzipien, die Problematisierung des Betriebsstättenbegriffs, die Darstellung aktueller multilateraler Initiativen und die Erarbeitung einer eigenen Lösungsansatzstruktur.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Betriebsstätte, Economic Nexus, immaterielle Wirtschaftsgüter, Gewinnverlagerung, Steuergerechtigkeit und Destination-Based Cashflow Tax gekennzeichnet.
Da digitale Unternehmen ihre Dienstleistungen ohne festen physischen Standort oder nennenswerten Personaleinsatz im Marktstaat erbringen können, entgehen dem Marktstaat nach aktueller Rechtslage häufig die Besteuerungsrechte, obwohl dort wirtschaftliche Wertschöpfung in Form von Daten oder Nutzerinteraktionen stattfindet.
Nutzer werden in der Arbeit als essenzielle Faktoren der Wertschöpfung definiert, da sie durch die Bereitstellung von Daten und die Erzeugung von Netzwerkeffekten wesentlich zur Optimierung der Algorithmen und des wirtschaftlichen Erfolgs digitaler Unternehmen beitragen.
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