Masterarbeit, 2022
84 Seiten, Note: 1,7
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Atrato-Entscheidung des Kolumbianischen Verfassungsgerichtes als Vorreiter für eine Anerkennung von Rechten der Natur im internationalen Recht betrachtet werden kann. Die Arbeit analysiert die Argumentation des Gerichts und untersucht, ob und inwiefern die in der Atrato-Entscheidung verankerten „Biokulturellen Rechte“ im Völkerrecht Anwendung finden können.
Die Einleitung führt in die Thematik ein und beleuchtet den Forschungsstand sowie die Relevanz des Themas. Sie stellt die zunehmende Zerstörung der Umwelt in Südamerika dar und erläutert die Bedeutung des Ansatzes der „Rechte der Natur“ im Kontext der aktuellen Umweltproblematik.
Kapitel 2 analysiert die Atrato-Entscheidung des Kolumbianischen Verfassungsgerichts, indem es die relevanten Grundlagen des Kolumbianischen Rechts sowie die Hintergründe und Folgen der Entscheidung beleuchtet. Die Kapitel 3 befasst sich mit der Übertragbarkeit der Argumentation des Gerichts auf das Völkerrecht. Es werden die im Urteil verankerten „Biokulturellen Rechte“ definiert und ihre Verankerung in internationalen Rechtsinstrumenten untersucht.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Schlüsselbegriffe „Biokulturelle Rechte“, „Natur als Rechtssubjekt“, „Atrato-Entscheidung“, „Völkerrecht“, „Umweltrecht“, „indigene Völker“, „Rechtssubjektivierung“ und „Recht der Natur“. Die Arbeit beleuchtet den aktuellen Stand der Diskussion und die Bedeutung der Atrato-Entscheidung für die Entwicklung des internationalen Umweltrechts.
Das kolumbianische Verfassungsgericht erklärte den Fluss Atrato zum Rechtssubjekt mit eigenen einklagbaren Rechten, um ihn vor illegalem Bergbau zu schützen.
Dies sind Rechte, die die untrennbare Verbindung zwischen biologischer Vielfalt und der Kultur lokaler bzw. indigener Gemeinschaften schützen.
Die Arbeit untersucht, ob nationale Urteile wie die zum Atrato auf das Völkerrecht übertragbar sind und als Vorbild für eine globale Anerkennung dienen können.
Das Gericht entschied zugunsten klagender indigener Gemeinden, da deren Grundrechte und Lebensgrundlagen durch die Umweltzerstörung verletzt wurden.
Genannt werden unter anderem das ILO-Abkommen 169 und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, die den Schutz indigener Territorien und Ökosysteme thematisieren.
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