Bachelorarbeit, 2022
67 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen und zielt darauf ab, einen umfassenden Überblick über die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen zu bieten. Dabei werden die verschiedenen Möglichkeiten der Einkünfteerzielung mit Kryptowährungen beleuchtet und die steuerlichen Konsequenzen im Detail analysiert. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung und die sich entwickelnde Gesetzgebung im Bereich des Steuerrechts in Bezug auf Kryptowährungen berücksichtigt.
Kapitel 1 führt in die Thematik der Kryptowährungen im Steuerrecht ein, erläutert die Problemstellung und legt den Fokus der Arbeit dar. Kapitel 2 befasst sich mit der Entstehung und den Grundlagen von Kryptowährungen, inklusive ihrer Geschichte, technischen Funktionsweise und relevanten Begriffen wie Coins und Token.
Kapitel 3 beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten der Einkünfteerzielung mit Kryptowährungen, wie z.B. Trading, Mining, Staking, Lending und Initial Coin Offerings (ICOs). Kapitel 4 analysiert die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen in unterschiedlichen Szenarien, darunter Einkünfte aus Trading, Mining, Staking, Lending, Hard Forks und Airdrops.
Kapitel 5 beschäftigt sich mit umsatzsteuerlichen Aspekten der Kryptowährungen, insbesondere im Bereich des Tradings und Minings.
Kryptowährungen, Steuerrecht, Einkommensteuer, Ertragsteuer, Trading, Mining, Staking, Lending, Initial Coin Offering (ICO), Hard Fork, Airdrop, Umsatzsteuer, Rechtsprechung, Gesetzgebung, Blockchain, Bitcoin, Ethereum, Decentralized Finance (DeFi), Finanzinnovation.
Im Privatvermögen gelten Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte, die nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei sind (Stand der Arbeit).
Mining wird oft als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, während Trading häufig der privaten Vermögensverwaltung zugerechnet wird, sofern kein professioneller gewerblicher Umfang vorliegt.
Einkünfte aus Staking und Lending führen im Privatvermögen zu sonstigen Einkünften, die dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.
Bei einem Hard Fork entstehen neue Coins. Die Arbeit analysiert, wie diese Zuteilung als Einkunft zu werten ist und ob Anschaffungskosten auf die neuen Coins übertragen werden.
Nach aktueller Rechtsprechung (EuGH) ist der Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt von der Umsatzsteuer befreit.
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