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Bachelorarbeit, 2022
67 Seiten, Note: 1,3
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Vorgehensweise und Ziel der Arbeit
2 Entstehung und Grundlagen
2.1 Vom Warentausch zur Kryptowährung
2.1.1 Die Geschichte des Geldes
2.1.2 Digitale Währungssysteme
2.1.3 Beginn der Kryptowährung
2.2 Grundlagen
2.2.1 Definition
2.2.2 Technischer Hintergrund
2.2.3 Coins und Token
2.2.4 Die zehn größten Kryptowährungen nach Marktwert
3 Möglichkeiten der Einkünfteerzielung
3.1 Trading
3.2 Mining und Forging
3.2.1 Proof of Work
3.2.2 Proof of Stake
3.2.3 Pool- und Cloud-Mining
3.3 Staking
3.4 Lending
3.5 Initial-Coin-Offering und Initial-Token-Offering
3.6 Fork
3.7 Airdrops, Candys oder Bountys
4 Ertragsteuerliche Behandlung
4.1 Kategorisierung von Kryptowährungen
4.2 Einkünfte durch Trading (An- und Verkauf)
4.2.1 Abgrenzung private Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb
4.2.2 Reihenfolge der Verwendung
4.2.3 Privates Trading
4.2.3.1 Veräußerungsgewinn
4.2.3.2 Tausch einer Kryptowährung (Swap)
4.2.3.3 Verlustverrechnung
4.2.4 Gewerbliches Trading
4.3 Einkünfte durch Mining und Forging
4.3.1 Privates Mining
4.3.2 Gewerbliches Mining oder Forging
4.4 Einkünfte durch Staking
4.4.1 Privates Staking
4.4.2 Gewerbliches Staking
4.5 Einkünfte durch Lending
4.5.1 Privates Lending
4.5.2 Gewerbliches Lending
4.6 Einkünfte durch Initial-Coin-Offering und Initial-Token-Offering
4.7 Einkünfte aufgrund eines Hard Forks
4.7.1 Hard Fork im Privatvermögen
4.7.2 Hard Fork im Betriebsvermögen
4.8 Einkünfte aus Airdrops, Candys oder Bountys
4.8.1 Airdrops, Candys oder Bountys im Privatvermögen
4.8.2 Airdrops, Candys oder Bountys im Betriebsvermögen
4.9 Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
4.10 Einkünfte aus Kapitalvermögen
5 Umsatzsteuerliche Aspekte
5.1 Aktueller Stand der umsatzsteuerlichen Behandlung
5.2 Trading
5.3 Mining
6 Fazit
6.1 Zielerreichung
6.2 Ausblick
Literaturverzeichnis
Zeitschriften
Rechtsprechungsverzeichnis
Verwaltungsanweisung
Internetquellen
Sonstige Quellen
Abbildung 1: Marktkapitalisierung von Kryptowährungen (in Milliarden US-Dollar).
Abbildung 2: Symbolische Darstellung von Kryptowährungen
Abbildung 3: Vereinfachte Darstellung einer Transaktion in der Blockchain
Abbildung 4: Darstellung eines Hard Forks
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kryptowährungen haben sich in den letzten Jahren zunehmend in der Gesellschaft etabliert. Während sich die Anzahl der offiziellen Währungen der Länder weltweit nach Auflistung der Vereinten Nationen auf ca. 1801 beläuft, existieren mittlerweile weltweit über 16.000 verschiedene Kryptowährungen und es werden täglich mehr.2 Letztere sind digitale Zahlungsmittel, die meist auf der sogenannten Blockchain-Technologie, das heißt einem kryptografisch abgesicherten Zahlungssystem, beruhen.3 Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde definiert die Kryptowährung als eine digitale Abbildung eines Werts, der weder von einer Zentralbank geschaffen wurde noch einen Bezug zu einer konventionellen Währung haben muss.4 Trotz der Tatsache, dass es sich hierbei um kein staatlich anerkanntes Zahlungsmittel handelt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie die Verbraucherzentrale vor risikoreichen Investments und unseriösen Geschäften warnen, wird zwischen natürlichen und juristischen Personen mit Kryptowäh- rungen als Tauschmittel gehandelt.5 Bis Ende Juni 2022 wurden mit der ersten und bekanntesten Kryptowährung Bitcoin über 745 Millionen Transaktionen durchgeführt.6 Dazu existieren inzwischen diverse Möglichkeiten, um Einkünfte mit Kryptowährungen zu erzielen.
Am 9. November 2021 erreichten die weltweit verfügbaren Kryptowährungen erstmals eine Marktkapitalisierung im Wert von insgesamt drei Billionen US-Dollar.7
Abbildung 1: Marktkapitalisierung von Kryptowährungen (in Mrd. US-Dollar)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Entnommen aus: Bocksch, R., Drei Billionen Dollar in Kryptowährung, 2021.
Kryptowährungen machen es möglich, weltweit sichere Zahlungen ohne dritte Instanz und mit geringen Gebühren zu tätigen.8 Deren hohe Marktkapitalisierung sowie wachsende Bedeutung in der digitalen Welt sind Gründe dafür, dass das Interesse an ihnen, die Anzahl der Besitzer sowie Transaktionen und somit auch die Einkünfte daraus in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Fraglich ist daher, wie die dadurch erzielten Einkünfte ertragsteuerlich zu behandeln sind. In Deutschland gibt es dazu bisher keine gesetzliche oder richterliche Regelung.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. Aufgrund der fehlenden Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu soll die Ausarbeitung diesbezüglich einen Lösungsvorschlag bieten. Dabei geht es um die ertragsteuerliche Handhabung der Gewinne und Verluste aus dem Trading und Mining von Kryptowährungen sowie der weiteren Einkunftsmöglichkeiten Staking, Lending, Initial-Coin-Offering, Fork, Airdrop und Candy bzw. Bounty.
Zu Beginn der Arbeit wird an das Thema herangeführt, indem die historische Entwicklung des Geldes bis hin zur ersten Kryptowährung sowie die allgemeinen und technischen Grundlagen der digitalen Währungen aufgezeigt werden. Im dritten Kapitel wird anschließend erläutert, welche Optionen in der Kryptowelt zur Generierung von Einkünften bestehen. Das vierte Kapitel befasst sich daraufhin mit der ertragsteuerlichen Behandlung. Hierbei wird vorerst erläutert, wie Kryptowährungen im Ertragsteuerrecht zu kategorisieren sind. Weiter wird bei der Erläuterung der ertragsteuerlichen Handhabung jeweils auf die Einkunftsmöglichkeiten eingegangen sowie zwischen Privat- und Betriebsvermögen differenziert. Das fünfte Kapitel widmet sich schließlich der umsatzsteuerlichen Aspekte.
Zur Umsetzung der steuerlichen Behandlung sind die technischen Grundlagen der Kryp- towährungen Voraussetzung. Im folgenden Abschnitt wird daher zunächst an das Thema herangeführt, indem die historische Entwicklung sowie der Beginn der virtuellen Währungen erörtert wird. Zudem werden die Grundlagen aufgezeigt und die derzeit etabliertesten Kryptowährungen vorgestellt.
Die erste Kryptowährung Bitcoin gibt es seit dem Jahr 2008, die Geschichte von dem Warentausch bis zur Entstehung dieser wird nachfolgend erläutert.
Vor mehr als tausend Jahren begannen die Menschen mit Tieren, Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen, indem sie diese untereinander tauschten. Allerdings wurde die Suche nach dem geeigneten Handelspartner mit der Zeit immer aufwendiger.9 Es brauchte somit ein Zahlungsmittel, das jeder annehmen würde. So wurde bereits im 7. Jahrhundert vor Christus mit dem ersten Münzgeld gehandelt, aus dem sich daraufhin über Umwege das heutige Papiergeld entwickelte. Das Geld in Papier, wie es heute bekannt ist, wurde erstmals im Jahr 1833 in Großbritannien als gesetzliche Währung eingeführt und hat sich später in weiteren Ländern einschließlich Deutschland etabliert.10 Schließlich war auch das Papiergeld allein nicht die ideale Lösung, denn bei hohen Investitionen wie einem Hauskauf mussten die Menschen eine erhebliche Menge Geld bei sich haben, was umständlich und unsicher war.11 Aus diesem Grund wurde das sogenannte Giralgeld eingeführt, auch Buchgeld genannt, und mit der Digitalisierung im 20. Jahrhundert setzte sich letztendlich das elektronische Geld durch.12
Schon Anfang der 90er-Jahre veröffentlichten die selbst ernannten Cypherpunks - eine Gruppe aus Kryptografen, die sich für den Datenschutz im digitalen Bereich einsetzt - ein Manifest, das die Privatsphäre der Menschen in einem digitalen Zeitalter mit elektronischem Zahlungsverkehr als Notwendigkeit erklärte.13 Einige Jahre später wurden bereits die ersten Konzepte für digitale Währungen wie DigiCash, Hashcash, BitGold und B-Geld vorgestellt.14 Zwar baut die Kryptowährung Bitcoin auf der Technik des Hashcashs auf, jedoch hat es keines der Konzepte zu einem endgültig entwickelten Produkt geschafft.15
Als sich die Welt am 31. Oktober 2008 inmitten der Finanzkrise befand und das Vertrauen in die Banken hinterfragt wurde, wurde ein Whitepaper in Form einer Rundmail an einige Kryptografie-Experten über die erste und heute noch bekannteste Kryptowährung Bitcoin veröffentlicht.16 Zuvor wurde bereits im August 2008 ein Patent zur Verschlüsselungstechnologie angemeldet, auf der der Bitcoin beruht, kurz danach wurde die anonyme Domain namens Bitcoin.org registriert.17,,Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash Sys- tem‘‘18 lautete die Überschrift des Whitepapers, das unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto veröffentlicht wurde.19 Bis heute ist unbekannt, ob es sich hierbei um eine Einzelperson, eine Gruppe oder eine Institution handelt.20 Nakamoto stellte eine elektronische Zahlungsmethode vor, die von einer Person zur anderen gesendet werden kann, ohne dass der Umweg über ein Finanzinstitut notwendig ist.21 Die Finanzinstitute sind beim sogenannten Fiatgeld die vertrauenswürdige dritte Person, die Mehrfachausgaben (Double Spending) verhindert.22 Nakamoto löste das Double-Spending-Problem mit seiner Technologie und eine dritte Institution wie eine Bank sollte somit nicht mehr nötig sein.
Nachfolgend wird die Kryptowährung definiert, anschließend folgen die technischen Grundlagen sowie der Unterschied zwischen Coins und Token. Zudem werden die im Juni 2022 größten Kryptowährungen vorgestellt.
Kryptowährungen sind virtuelle Währungen oder digitale Güter, die einen Wert abbilden, welcher nicht von einer staatlichen Institution oder Bank geschaffen wurde und wegen der sicheren Verschlüsselung als Zahlungsmittel verwendet werden kann.23 Sie werden in den Medien oft als Münze mit dem Anfangsbuchstaben des Namens der Währung abgebildet, allerdings ist dies nur symbolisch, da sie physisch nicht existieren.
Abbildung 2: Symbolische Darstellung von Kryptowährungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Entnommen aus: Wasser, K., Neue Kryptowährungen 2022 mit Potenzial, 2022.
Aufgrund der fehlenden staatlichen Anerkennung ist im Gegensatz zum sogenannten Fiatgeld niemand verpflichtet, Kryptowährungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Dennoch werden sie mittlerweile von diversen natürlichen und juristischen Personen zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen angenommen.24 Ein namhaftes Unternehmen, das den Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptiert, ist beispielsweise die yd. yourdelivery GmbH, auch unter Lieferando bekannt.25
Kryptowährungen basieren auf einer kryptografischen Verschlüsselungstechnologie. Das Wort Kryptografie kommt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie ,Geheimschrift‘.26 Die meistgenutzte Verschlüsselungstechnologie ist die sogenannte Blockchain, im Deutschen ,Blockkette‘. Hierbei handelt es sich um eine dezentrale, das heißt auf verschiedenen Rechnern verteilte Datenbank, die auf der Distributed-Ledger- Technologie beruht.27 In dieser Datenbank sind alle Nutzer gleichgestellt, weshalb oft auch von einem Peer-to-Peer-Netzwerk gesprochen wird.28 Um Kryptowährungen zu erwerben, zu empfangen oder damit zu bezahlen, ist in der Regel eine virtuelle Geldbörse notwendig, ein sogenanntes Wallet. Letzteres kann meist kostenlos als App auf ein mobiles Endgerät heruntergeladen werden.29 Des Weiteren ist in der Blockchain jeder Nutzer anonym, da Transaktionen nicht über Kontonummern mit -inhabern erfolgen, sondern Adressen, die aus Buchstaben sowie Zahlen bestehen und keine personenbezogenen Daten beinhalten (sogenannte Puplic Keys).30 Signiert wird eine Transaktion in der Blockchain mit dem Private Key. Dieser ist öffentlich nicht einsehbar und nur dem jeweiligen Nutzer bekannt - er lässt sich demnach mit der TAN beim Onlinebanking vergleichen.31 In der Blockchain werden alle getätigten Transaktionen zwischen den Konten erst validiert und anschließend im nächsten Block der Kette dauerhaft festgehalten, der auf den vorherigen Block verweist.32 Es ist somit zu jeder Zeit nachvollziehbar, wie viele Coins jedem Puplic Key zugeordnet sind.33 Um Transaktionen zu validieren - das heißt zu prüfen, ob der nächste Block tatsächlich auf den vorherigen Block aufbaut und der Kette hinzugefügt werden darf - wird in der Blockchain auf das sogenannte Hashing zurückgegriffen.34 Bei einem Hash handelt es sich um eine bestimmte Reihenfolge von Nummern und Buchstaben und jede Transaktion hat ihre individuelle und stets von anderen Transaktionen unterscheidbare Reihenfolge.35 Errichtet wird ein Hash beim Schürfen (Mining) neuer Coins durch die sogenannten Miner, indem von ihnen bzw. ihren professionellen Rechnern hoch komplizierte mathematische Aufgaben berechnet werden, bis das Ergebnis an den vorherigen Block passt bzw. die Regel der vorherigen Blocks erfüllt.36 Der Miner, der die Aufgabe als Erster löst und somit die Transaktion bestätigt und den Block erweitert, erhält daraufhin Belohnungen in Form neuer Coins, das heißt einen sogenannten Block-Reward.37 Da die Datenbank dezentral ist, ist deren Ausfall ausgeschlossen und es werden alle in ihr enthaltenen Daten innerhalb von Sekunden verschlüsselt an alle beteiligten Nutzer (Nodes) verteilt, was das Manipulieren dieser fast unmöglich macht.38
Mittlerweile gibt es auch Kryptowährungen, die auf anderen Technologien basieren. Ein Beispiel ist die Kryptowährung IOTA, die auf dem Tangle basiert.39 Da diese jedoch vordergründig als Kommunikation zwischen Maschinen eingesetzt werden soll und die bekanntesten wie zum Beispiel Bitcoin auf der Blockchain beruhen, wird in dieser Arbeit lediglich der technische Hintergrund der Blockchain erläutert.40
Abbildung 3: Vereinfachte Darstellung einer Transaktion in der Blockchain
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Entnommen aus: o. V., Blockchain: Revolutionäre Datentechnologie, 2020.
Kryptowährungen können nicht ausschließlich als Zahlungsmittel genutzt werden. Zwar war die Erste dahingehend ausgelegt, allerdings haben sich die Kryptowährungen in den letzten Jahren durchaus weiterentwickelt. Heute gibt es neben Coins und Token, mit denen Transaktionen ausgeführt werden, auch solche, die beispielsweise Inhaberrechte darstellen können. Auch in der herrschenden Literatur wird bei den Kryptowährungen oftmals zwischen Coins, Altcoins, Stablecoins und Token differenziert, daher wird hier zum Verständnis kurz der Unterschied erläutert. Bei Coins handelt es sich um digitale Währungen, die auf ihrer eigenen Blockchain basieren.41 Allerdings gilt der Name Coin streng genommen lediglich für die erste Kryptowährung Bitcoin.42 Coins die nicht auf der Bitcoin Blockchain beruhen, jedoch eine eigene Blockchain nutzen, werden als Altcoins bezeichnet.43 Token dagegen basieren auf bereits vorhanden Blockchains, sind aber ebenfalls digitale Währungen, mit denen jedoch nicht nur Transaktionen ausgeführt werden können.44 Diese haben weitere Funktionen und können beispielsweise Mitsprache-, Eigentums- oder Nutzungsrechte darstellen.45 Token die als Zahlungsmittel gelten und somit für Transaktionen oder auch zu der Aufbewahrung von Werteinheiten genutzt werden, sind unter Currency oder auch Payment Token bekannt.46 Bei Investment Token handelt es sich um Werteinheiten, die Ansprüche wie zum Beispiel eine Gewinnbeteiligung darstellen.47 Investment Token sind auch unter Security, Equity und aufgrund der Vergleichbarkeit auch unter Wertpapier Token bekannt.48 Weiter gibt es Utility Token, diese gelten als Nutzungs- oder Funktionsrechte, beispielsweise das Recht, eine bestimmte Funktion in einer Datenbank zu nutzen oder den Zugang zu dieser zu haben.49 Des Weiteren existieren auch Token, die mehrere Funktionen gleichzeitig erfüllen (sogenannte Hybrid-Token).50 Bei Stablecoins handelt es sich um Einheiten von Kryp- towährungen, die an eine staatliche Währung gebunden sind und somit vorrangig verwendet werden, um Fiat Währungen in Kryptowährung zu wechseln, um diese anschließend in eine andere Kryptowährung zu tauschen (so zum Beispiel Tether [USDT]).51
Die mit Abstand bekannteste und größte Kryptowährung mit einem Marktanteil von ca. 70 % ist Bitcoin (BTC).52 Diese digitale Währung dient als Zahlungsfunktion und umfasst derzeit ca. 19,1 Millionen Bitcoins, insgesamt sind die Einheiten auf 21 Millionen limitiert.53 Auf Platz zwei befand sich im Juni 2022 Ethereum (ETH).54 Wobei es sich hierbei nicht lediglich um eine Währung mit Zahlungsfunktion handelt, sondern eine Plattform mit der ohne dritte Instanz intelligente digitale Verträge (sogenannte Smart Contracts) erstellt und geschlossen werden können.55 Im Juni 2022 auf Platz drei befand sich der größte und bekannteste Stablecoin Tether (USDT).56 Hierbei handelt es sich um ein Coin, der an den Wert des US-Dollars gebunden ist, wobei ein Tether immer dem Wert eines US-Dollars entsprechen soll.57 Tether ist bei den meisten Börsen erhältlich und wird vorrangig verwendet, um Fiat- in Kryptowährung zu tauschen, damit Erstere anschließend in eine andere Kryptowährung getauscht werden kann.58 Den vierten Platz belegte im Juni 2022 der USD Coin (USDC).59 Wie Tether ist dieser ein Stablecoin, der an den Wert des US-Dollars gebunden ist.60 Im selben Monat belegte den fünften Platz der Coin Binance (BNB), der zügige Transaktionen mit hälftiger Gebühr ermöglicht.61 Auf dem sechsten Platz befand sich der Stablecoin Binance USD (BUSD), gefolgt von Cardano (ADA), Ripple (XRP), Solana (SOL) und dem Dogecoin (DOGE) auf dem zehnten Platz.62
Um Einkünfte mit Kryptowährungen zu erzielen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Da die steuerliche Behandlung der Einkünfte von der Art der Erzielung abhängig ist, werden jene Optionen nachfolgend erläutert.
Der Begriff Trading stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt ,Handel‘. Er bezeichnet somit den klassischen An- und Verkauf verschiedener Kryptowährungen. Auch das Wechseln einer gesetzlichen Währung in eine Kryptowährung sowie der Tausch einer Kryptowährung in eine andere ist darunter bekannt.63 Kryptowährungen lassen sich bei diversen Börsen im Internet erwerben.64 In manchen Ländern ist der Erwerb auch über dort aufgestellte Bitcoin-Automaten oder in darauf spezialisierten Ladengeschäften mög- lich.65 Weiter ist der Kauf für Privatleute möglich, indem Kryptowährungen an das eigene Wallet überwiesen werden und umgekehrt dafür ein Gegenwert beispielsweise in Euro übergeben wird.66
Beim Mining und Forging handelt es sich um das Schürfen von Coins einer Kryptowäh- rung.67 Allerdings geht es hierbei nicht hauptsächlich darum, neu ausgegebene Coins zu erhalten, sondern die Rechtmäßigkeit von Transaktionen zu bestimmen. Es gibt Blockchains, bei denen zur Transaktionsvalidierung das Proof-of-Work-Verfahren (Mining) und solche, bei denen das Proof-of-Stake-Verfahren (Forging) angewendet wird. Die Coins werden erzeugt, indem ein Miner bzw. Validator eine beliebige Transaktion durch Berechnung des korrekten Hashwerts validiert bzw. prüft. Wäre die Transaktion nicht berechtigt, könnte kein richtiger Hashwert berechnet und die Transaktion würde abgelehnt werden. Bei der Validierung der Transaktion wird der Blockchain ein weiterer Block beigefügt, wofür der Miner bzw. Validator Coins als Belohnung erhält, die erstmals ausgegeben werden. Somit steigt die Anzahl aller existierender bzw. ausgegebener Coins.68 Jene Belohnung wird auch als Block- oder Stake-Reward bezeichnet.69
Beim Proof-of-Work-Verfahren arbeiten gleichzeitig mehrere Rechner der Miner an einer Transaktionsvalidierung. Dabei wird lediglich jener belohnt, der die Prüfsumme als Erster berechnet hat, während die eingebrachte Rechenleistung der nicht erfolgreichen Miner vergeblich aufgewendet wurde. Dieses Verfahren wird zum Beispiel beim Bitcoin angewendet. In der Regel vergehen etwa 10 Minuten, bis einer der Rechner den korrekten Wert zur Validierung einer Transaktion findet.70 Derzeit erhält beispielsweise ein Bitcoin-Miner pro erfolgreicher Validierung 6,2571 BTC zzgl. Transaktionsgebühren, wobei Letztere abhängig vom Transaktionsvolumen sind.72 Allerdings liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Solo-Miner eine Transaktion erfolgreich validiert, derzeit bei ca. 1:1,4 Millionen.73 Des Weiteren werden hierfür eine Menge an Strom sowie professionelle Hardware benötigt.74
Im Rahmen des Proof-of-Stake-Verfahrens werden die Teilnehmer nicht als Miner, sondern als Validatoren bezeichnet.75 Hierbei arbeiten nicht wie beim Proof-of-Work- Verfahren mehrere Rechner der Validatoren gleichzeitig. Stattdessen wird jener nach gewichtetem Zufall ausgewählt, der die Transaktion validiert.76 Die Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden, hängt vom Stake ab, das heißt dem Einsatz der zugewiesenen Kryptowährung.77 Wird ein Validator ausgewählt und validiert eine Transaktion (Staking-Reward), erhält dieser dafür ebenfalls Belohnungen in Form zusätzlicher Einheiten.
Wie bereits erwähnt, sind als Solo-Miner professionelle Hardware sowie eine Menge an Strom notwendig, um eine höhere Wahrscheinlichkeit auf Erfolg zu haben. Wer dies jedoch nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, in Zusammenschlüssen zu schürfen (Pool-Mining). Hierbei wird die Rechenleistung aller Teilnehmer des Pools zusammen- gebracht.78 Bei einem Block-Reward erhalten in diesem Fall alle Teilnehmer des MiningPools Belohnungen, meist entsprechend der eingebrachten Rechenleistung.79 Bei der weiteren Möglichkeit des Cloud-Minings wird die für das Mining benötigte Rechenleistung bei einem Cloud-Mining-Anbieter gemietet und keine eigene eingesetzt.80
Eine weitere Option, Einkünfte mit Kryptowährungen zu erzielen, ist das Staking. Dieses ist jedoch lediglich bei solchen Kryptowährungen möglich, deren Blockchain das Proof- of-Stake-Verfahren anwendet.81 Hierbei wird ein Coin-Besitzer für das Blocken und Halten seiner Coins für einen bestimmten Zeitraum belohnt.82 Da beim Proof-of-Stake- Verfahren die Validatoren zufällig, jedoch gewichtet nach Höhe ihres Einsatzes ausgewählt werden und vereinzelte Kryptowährungen eine Mindestanzahl von Coins voraussetzen, gibt es Staking-Pools, die zur Erhöhung ihres Stakes Transaktionen validieren und hierbei fremde Coins einsetzen - denn die Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden, steigt mit der Anzahl eingesetzter Coins.83 Mit den geblockten Coins werden daraufhin Transaktionen validiert und der Staker erhält Belohnungen abhängig von den Stake-Rewards des Staking-Pools.84 Je höher die geblockten und zur Verfügung gestellten Coins sind, umso höher sind die Belohnungen.
Das Wort Lending stammt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt ,Ausleihe‘. Wie der Name sagt, handelt es sich dabei um das Verleihen von Kryptowährungen gegen Entgelt.85 Hierfür können direkte Vereinbarungen zwischen Verleiher und Entleiher geregelt oder es können unterschiedliche Online-Plattformen dafür in Anspruch genommen werden.86 Vor dem Verleih werden die Dauer der Verleihung und eine Vergütung festgelegt, Letztere meist in der gleichen Kryptowährung wie die Verliehene.87 Während des Verleihs ist der Coin für den Verleiher nicht nutzbar, allerdings ist der Entleiher nach Ablauf der festgelegten Dauer zur Rückgabe des Coins verpflichtet.
Eine weitere Möglichkeit, Einkünfte mit Kryptowährungen zu erzielen, ist das InitialCoin-Offering (ICO), auch Initial-Token-Offering (ITO) oder Token-Sales genannt.88 Dies wurde vom Begriff Initial-Puplic-Offering (IPO) abgeleitet und lässt sich mit dem IPO am Aktienmarkt vergleichen.89 Bei einem IPO wird von einem Unternehmen erstmals eine bestimmte Anzahl von Aktien an der Börse zum Verkauf bereitgestellt, um Kapital einzubringen und sich in der Öffentlichkeit zu präsentieren.90 Bei einem ICO bzw. ITO handelt es sich ebenfalls um die Einbringung oder Einsammlung von Kapital für das Unternehmensziel von Start-ups, die auf der Blockchain-Technologie basieren.91 Hier werden vor dem Offering erzeugte Token, Coins oder Optionen darauf an interessierte Bieter veräußert.92
Auch der Begriff Fork stammt aus dem Englischen und bedeutet ins Deutsche übersetzt ,Gabel‘,93 wobei in diesem Fall eine Gabelung gemeint ist.94 Wie erwähnt, beruhen die meisten Kryptowährungen auf der Blockchain-Technologie. Hierbei handelt es sich um das Protokoll der Blöcke, in dem alle Transaktionen festgehalten werden. Bei einer Blockchain werden aufgrund einer möglichen Verbesserung vereinzelt Änderungen oder Updates durchgeführt.95 Wird die Änderung des Blockchain-Protokolls hierbei früher oder später von jedem Teilnehmer anerkannt und übernommen, setzt sich der Ablauf wie gewohnt fort und es ist von einem Soft Fork die Rede.96 Ergibt sich jedoch der Fall, dass sich wesentliche Änderungen an der Blockchain ergeben und einige Teilnehmer der Community damit nicht einverstanden sind und jene Neuerungen auch nicht übernehmen, kommt es zu einem sogenannten Hard Fork.97 Hierbei handelt es sich um jenen Fork, mit dem neue Coins erzielt werden - denn hierbei ergeben sich aus einer Blockchain zwei, die anschließend nebeneinander verlaufen.98 Es entsteht somit eine neue Kryptowährung und ohne Zutun des Teilnehmers verdoppeln sich die Coins, da sie jene der ersten Kryp- towährung nun in gleicher Anzahl von der neuen zweiten Kryptowährung erhalten.99
[...]
1 Vgl. Böhl, L., Wie viele Kryptowährungen gibt es weltweit?, 2022; o. V., UN Operational Rates of Exchange, 2022.
2 Vgl. Imöhl, S., Ivanov, A., Buske, N., Die zehn größten Kryptowährungen 2022 nach Marktkapitalisie rung, 2022.
3 Vgl. Bendel, O., Definition: Was ist Kryptowährung?, 2021.
4 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Virtuelle Währungen/Virtual Currency (VC), 2020; European Banking Authority, EBA Opinion on ‘virtual currencies', 2014, Seite 11.
5 Vgl. Verbraucherzentrale NRW, So erkennen Sie unseriöse Online-Tradingplattformen, 2022; Bundes anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Hype um Kryptowerte - BaFin warnt Verbraucher vor Risiken bei Investments, 2021.
6 Vgl. Rabe, Le, Gesamtzahl aller Bitcoin-Transaktionen weltweit von Februar 2017 bis Juni 2022, 2022; Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 61.
7 Vgl. Boksch, R., Drei Billionen Dollar in Kryptowährung, 2021.
8 Vgl. Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 7.
9 Vgl. Rosenberger, P., Bitcoin und Blockchain, 2018, Seite 18.
10 Vgl. Sepp, C., Von der Muschel zur Kreditkarte, 2015.
11 Vgl. Rosenberger, P., Bitcoin und Blockchain, 2018, Seite 22.
12 Vgl. Rosenberger, P., Bitcoin und Blockchain, 2018, Seite 22-23.
13 Vgl. O'Kuinghttons, U., Cypherpunks: Von Anarchisten und Utopisten hinter den Kryptowährungen, 2021; o. V., Die Ursprünge und die Geschichte von Bitcoin, ohne Jahr.
14 Vgl. o. V., Die Ursprünge und die Geschichte von Bitcoin, ohne Jahr.
15 Vgl. o. V., Die Ursprünge und die Geschichte von Bitcoin, ohne Jahr.
16 Vgl. Nießner, M., Bitcoin, 2018, Seite 15; Fischer, R., Kryptowährungen, 2021, Seite 9; o.V., Die Ur sprünge und die Geschichte von Bitcoin, ohne Jahr.
17 Vgl. Fischer, R., Kryptowährungen, 2021, Seite 9.
18 Nakamoto, S., Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, ohne Jahr.
19 Vgl. Giever, R., Kryptowährungen, 2021, Seite 6.
20 Vgl. Nießner, M., Bitcoin, 2018, Seite 15; Niemczyk, N., Bitcoins, 2014, Seite 1.
21 Vgl. Harvey, J, Kryptowährungen und Blockchain, 2022, Seite 35; Nakamoto, S., Bitcoin: A Peer-to- Peer Electronic Cash System, ohne Jahr.
22 Vgl. Hosp, J., Kryptowährungen, 2021, Seite 38.
23 Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Virtuelle Währungen/Virtual Currency (VC), 2020; Soeteman, K., Kryptowährungen für Dummies, 2019, Seite 36.
24 Vgl. Schmidt, M., Kryptowährung, Bitcoin und Co., 2018, Seite 5.
25 Vgl. yd. yourdelivery GmbH, Welche Zahlungsmethoden kann ich nutzen?, ohne Jahr.
26 Vgl. Soeteman, K., Kryptowährungen für Dummies, 2019, Seite 64; Pielke, W., Besteuerung von Kryp- towährungen, 2018, Seite 2; Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 5.
27 Vgl. Kälberer, D., Blockchain Technologie, 2021, Seite 417-423; Soeteman, K., Kryptowährungen für Dummies, 2019, Seite 63; BMF, Schreiben v. 10.05.2022, IV C 1 S 2256/19/10003, DStR 2022, 993.
28 Vgl. Nießner, M., Bitcoin, 2018, Seite 15.
29 Vgl. Schmidt, M., Kryptowährung, Bitcoin und Co., 2018, Seite 7.
30 Vgl. Maume, P., Haffke, L., Zimmermann, P., Bitcoin versus Bargeld, 2019, Seite 149-156; Nießner, M., Bitcoin, 2018, Seite 15; Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 9.
31 Vgl. Maume, P., Haffke, L., Zimmermann, P., Bitcoin versus Bargeld, 2019, Seite 149-156.
32 Vgl. Varmaz, A., Varmaz, N., Günther, S., Poddig, T., Omlor, S., Link, M., Kryptowährungen und To ken, 2021, Seite 13; Huber, S., Krypto Trading, 2021, Seite 31.
33 Vgl. Becher, V., So funktioniert die Blockchain, 2018.
34 Vgl. Geese, J., Kryptowährungen, 2019, Seite 12.
35 Vgl. Becher, V., So funktioniert die Blockchain, 2018.
36 Vgl. Schmidt, M., Pruß, M., Auer-Reinsdorff, A. Conrad, I., Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 2019, zu § 2 Rn. 549-551; Varmaz, A., Varmaz, N., Günther, S., Poddig, T., Omlor, S., Link, M., Kryp- towährungen und Token, 2021, Seite 14.
37 Vgl. Miller, P., Der Krypto Führerschein, 2021, Seite 18.
38 Vgl. Safar, M., Wofür kann die Blockchain-Technologie eingesetzt werden?, ohne Jahr; BMF, Schrei ben v. 10.05.2022, IV C 1 S 2256/19/10003, DStR 2022, 993.
39 Vgl. Bogner, M., Kryptowährungen, 2018, Seite 3; Graf von Staufen, A., Der internationale Investor, 2022, Seite 200.
40 Vgl. Horch, P., Was steckt hinter IOTA?, 2019; Geißler, O., Schmitz, P., Blockchain oder IOTA?, 2019.
41 Vgl. o. V., Coin oder Token, 2021.
42 Vgl. o. V., Was sind Token?, ohne Jahr.
43 Vgl. Maute, L., Maume, P., Fromberger, M., Kryptowerte, 2020, Seite 194; Harvey, J, Kryptowährun- gen und Blockchain, 2022, Seite 114; o. V., Was sind Token?, ohne Jahr.
44 Vgl. o. V., Coin oder Token, 2021; Kumpan, C., Schwark, E., Zimmer, D., Kapitalmarktrecht, 2020, zu § 2 WpHG, Rn. 81-86; Harvey, J, Kryptowährungen und Blockchain, 2022, Seite 115.
45 Vgl. Maute, L., Maume, P., Fromberger, M., Kryptowerte, 2020, Seite 194.
46 Vgl. Kumpan, C., Schwark, E., Zimmer, D., Kapitalmarktrecht, 2020, zu § 2 WpHG, Rn. 81-86 ; Braun, A., Häusle, N, Eckstein, A., Liebetrau, A., Nolte, L., Insurance & Innovation, 2021, Seite 20; Schwen- nicke, A., Omlor, S., Link. M., Kryptowährung und Token, 2021, Seite 360.
47 Vgl. Kumpan, C., Schwark, E., Zimmer, D., Kapitalmarktrecht, 2020, zu § 2 WpHG, Rn. 81-86.
48 Vgl. Kumpan, C., Schwark, E., Zimmer, D., Kapitalmarktrecht, 2020, zu § 2 WpHG, Rn. 81-86.
49 Vgl. Kumpan, C., Schwark, E., Zimmer, D., Kapitalmarktrecht, 2020, zu § 2 WpHG, Rn. 81-86.
50 Vgl. Schwennicke, A., Omlor, S., Link. M., Kryptowährung und Token, 2021, Seite 362.
51 Vgl. Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 62-63; Huber, S., Krypto Trading, 2022, Seite 57; Ong, B., Kho, K., Win Win, K., Loo, C., Shu Wei, L., Paul Lee, S., Sze Jin, T., So geht Bitcoin, 2021, Seite 189; Huber, S., Krypto Trading, 2022, Seite 57.
52 Vgl. Imöhl, S., Ivanov, A., Buske, N., Die zehn größten Kryptowährungen 2022 nach Marktkapitalisie rung, 2022; Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 61.
53 Vgl. Ong, B., Kho, K., Win, K., Loo, C., Shu Wei, L., Paul Lee, S., Sze Jin, T., So geht Bitcoin, 2021, Seite 47; o. V., Cryptocurrency statistics, ohne Jahr.
54 Vgl. Rabe, L., Ranking der größten virtuellen Währungen nach Marktkapitalisierung im Juni 2022, 2022; o. V., Todays Cryptocurrency Prices by Market Cap, 2022.
55 Vgl. Alexander, R., Das Ethereum Handbuch, 2018, Seite 10-11; Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 62; Harvey, J, Kryptowährungen und Blockchain, 2022, Seite 54.
56 Vgl. Rabe, L., Ranking der größten virtuellen Währungen nach Marktkapitalisierung im Juni 2022, 2022; o. V., Todays Cryptocurrency Prices by Market Cap, 2022; Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 62.
57 Vgl. Ong, B., Kho, K., Win, K., Loo, C., Shu Wei, L., Paul Lee, S., Sze Jin, T., So geht Bitcoin, 2021, Seite 189 ; Huber, S., Krypto Trading, 2022, Seite 57.
58 Vgl. Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 62-63; Huber, S., Krypto Trading, 2022, Seite 57.
59 Vgl. Rabe, L., Ranking der größten virtuellen Währungen nach Marktkapitalisierung im Juni 2022, 2022; o. V., Todays Cryptocurrency Prices by Market Cap, 2022.
60 Vgl. Rabe, L., Ranking der größten virtuellen Währungen nach Marktkapitalisierung im Juni 2022, 2022; o. V., Todays Cryptocurrency Prices by Market Cap, 2022.
61 Vgl. Covington, H., Kryptowährungen der Zukunft, 2021, Seite 66; Rabe, L., Ranking der größten vir tuellen Währungen nach Marktkapitalisierung im Juni 2022, 2022; o. V., Todays Cryptocurrency Prices by Market Cap, 2022.
62 Vgl. Rabe, L., Ranking der größten virtuellen Währungen nach Marktkapitalisierung im Juni 2022, 2022; o. V., Todays Cryptocurrency Prices by Market Cap, 2022.
63 Vgl. Steger, M., Bitcoin und andere Kryptowährungen, 2020, Seite 27; o. V., Wie funktioniert Krypto- Trading, ohne Jahr.
64 Vgl. Roller, K., Trading für Dummies, 2018, Seite 332.
65 Vgl. Hunter, J., Bitcoin-ATMs in Deutschland, 2021; Roller, K., Trading für Dummies, 2018, Seite 333.
66 Vgl. Roller, K., Trading für Dummies, 2018, Seite 333.
67 Vgl. Heun, V., Bitcoin & Co, 2018, Seite 117.
68 Vgl. Antonopulos, A., Bitcoin und Blockchain, 2018, Seite 216.
69 Vgl. Platzer, J., Bitcoin, 2014, Seite 120.
70 Vgl. Picot, A., Dietl, H., Franck, E., Fiedler, M., Royer, S., Organisation, 2020, Seite 398.
71 Vgl. Lange, G., Mining von Bitcoin, Ethereum und Co, 2022; Wright, K., Zweiter Miner löst alleine Block, 2022.
72 Vgl. Gruber, G., Mining: So funktioniert das Schürfen nach Bitcoin, 2018.
73 Vgl. Wright, K., Zweiter Miner löst alleine Block, 2022.
74 Vgl. Roller, K., Trading für Dummies, 2018, Seite 327; o. V., Bilanzierung von Kryptowährungen, 2021, Seite 3.
75 Vgl. von Wieding, F., Baetge, J., Kirsch, H., Thiele, S., Krypto-Token in der IFRS-Rechnungslegung, 2020, Seite 42.
76 Vgl. Roller, K., Trading für Dummies, 2018, Seite 328.
77 Vgl. Hinckeldeyn, J., Blockchain-Technologie in der Supply Chain, 2019, Seite 15; Roller, K., Trading für Dummies, 2018, Seite 328; o. V., Proof of Stake, ohne Jahr.
78 Vgl. Foerster, M., Maume, P., Maute, L., Fromberger, M., Kryptowerte, 2020, Seite 225.
79 Vgl. Roller, J., Kryptowährungen und Initial Coin Offerings, 2020, Seite 36; Nessel, S., Kraemer, K., Geld und Krise, 2015, Seite 270.
80 Vgl. Foerster, M., Maume, P., Maute, L., Fromberger, M., Kryptowerte, 2020, Seite 259; Steger, M., Bitcoin und andere Kryptowährungen, 2020, Seite 151.
81 Vgl. o. V., Was ist Coin-Staking?, ohne Jahr.
82 Vgl. Brinkmann, M., Omlor, S., Link, M., Kryptowährungen und Token, 2021, Seite 636; Erlmeier, M., Bitcoin - das neue Goldgeld, 2021, Seite 87.
83 Vgl. Hinckeldeyn, J., Blockchain-Technologie in der Supply Chain, 2019, Seite 15; Roller, K., Trading für Dummies, 2018, Seite 328; o. V., Proof of Stake, ohne Jahr; Steger, M., Bitcoin und andere Kryp- towährungen, 2020, Seite 27; Brinkmann, M., Omlor, S., Link, M., Kryptowährungen und Token, 2021, Seite 636.
84 Vgl. Erlmeier, M., Bitcoin - das neue Goldgeld, 2021, Seite 87
85 Vgl. Erlmeier, M., Bitcoin - das neue Goldgeld, 2021, Seite 85; Miller, P., Der Krypto Führerschein, 2021, Seite 109.
86 Vgl. Miller, P., Der Krypto Führerschein, 2021, Seite 109; Brinkmann, M., Omlor, S., Link, M., Kryp- towährungen und Token, 2021, Seite 637.
87 Vgl. Brinkmann, M., Omlor, S., Link, M., Kryptowährungen und Token, 2021, Seite 637.
88 Vgl. Huber, S., Krypto Trading, 2021, Seite 128.
89 Vgl. Elias, R., Bitcoin & Co., 2020, Seite 107.
90 Vgl. IG Group, IPO, ohne Jahr.
91 Vgl. Maume, P., Maute, L., Fromberger, M., Kryptowerte, 2020, Seite 231, Elias, R., Bitcoin & Co., 2020, Seite 107.
92 Vgl. Weitnauer, W., Initial Coin Offerings, 2018, Seite 231-236.
93 Vgl. Otter, N., Willmeroth, S., Kryptowährungen und der Dezentrale Finanzmarkt, 2022, Seite 18.
94 Vgl. von Wieding, F., Baetge, J., Kirsch, H., Thiele, S., Krypto-Token in der IFRS-Rechnungslegung, 2020, Seite 30; Bela, A., Coin—Kredite im Zivilrecht, 2021, Seite 34.
95 Vgl. Meinel, C., Gayvoronskaya, T., Schnjakin, M., Blockchain, 2018, Seite 58.
96 Vgl. Helbig, J., Mit Blockchain zum Krypto-Investor, 2019, Seite 74.
97 Vgl. Helbig, J., Mit Blockchain zum Krypto-Investor, 2019, Seite 74.
98 Vgl. Roller, J., Kryptowährungen und Initial Coin Offerings, 2020, Seite 29; Hosp, J., Kryptowährun- gen, 2021, Seite 107.
99 Vgl. Helbig, J., Mit Blockchain zum Krypto-Investor, 2019, Seite 74; Steger, M., Bitcoin und andere Kryptowährungen, 2020, Seite 111.