Bachelorarbeit, 2020
82 Seiten, Note: 1,3
Diese Arbeit befasst sich mit der Vereinsbesteuerung im deutschen Steuerrecht und untersucht die relevanten zivil- und steuerrechtlichen Aspekte. Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereine zu entwickeln und die steuerlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu beleuchten. Die Arbeit betrachtet dabei sowohl die Gründung und Organisation von Vereinen als auch deren gemeinnützige Tätigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Privilegien.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, in der die Problemstellung und die Zielsetzung der Arbeit erläutert werden. Im Anschluss werden die zivilrechtlichen Grundlagen des Vereinsrechts behandelt, wobei die verschiedenen Arten von Vereinen und deren rechtliche Voraussetzungen im Fokus stehen. Der dritte Teil widmet sich dem Gemeinnützigkeitsrecht, wobei die steuerbegünstigten Zwecke, die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit und die verschiedenen Sektoren des Gemeinnützigkeitsrechts untersucht werden. Schließlich werden die ertrag- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Vereinstätigkeit in einem eigenen Kapitel behandelt.
Vereinsbesteuerung, Zivilrecht, Steuerrecht, Gemeinnützigkeit, Steuerbegünstigte Zwecke, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Vereinsgründung, Vereinsrecht, Satzung, Vereinsregister, Haftung, Vereinsbeendigung, Gemeinnützigkeitsrecht, Sektoren des Gemeinnützigkeitsrechts, Steuerliche Privilegien, Steuerliche Auswirkungen
Ein Idealverein verfolgt primär nicht-wirtschaftliche Zwecke (z.B. Sport, Kultur), während ein wirtschaftlicher Verein auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist.
Der Verein muss Zwecke verfolgen, die die Allgemeinheit fördern. Zudem gelten die Prinzipien der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit nach der Abgabenordnung (AO).
Man unterscheidet den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieb und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Je nach Tätigkeit können Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen. Gemeinnützige Vereine genießen jedoch weitreichende Befreiungen, solange sie sich im Rahmen ihrer steuerbegünstigten Zwecke bewegen.
Die Satzung muss den Namen, Sitz und Zweck des Vereins enthalten sowie Regelungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern, Vorstandsbestellungen und die Verwendung des Vermögens bei Auflösung.
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