Diplomarbeit, 2008
105 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Grundlagen der Funktionsverlagerung
2.1 Steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Verlagerungen
2.2 Begriffliche Grundlagen und Arten der Funktionsverlagerung
2.2.1 Der Funktionsbegriff
2.2.2 Die Definition der Funktionsverlagerung
2.2.3 Erscheinungsformen der Funktionsverlagerungen
3. Die Bewertungsmethodik von Funktionsverlagerungen
3.1 Grundlagen zur Bestimmung des Fremdvergleichspreises
3.1.1 Das Stufenverhältnis zur Ermittlung von Fremdvergleichspreisen
3.1.2 Die Charakterisierung des hypothetischen Fremdvergleichs
3.2 Bewertung der Funktionsverlagerung im Rahmen des hypothetische Fremdvergleichs
3.2.1 Überblick über die Bewertungssystematik
3.2.2 Kritische Würdigung der Gesamtbewertungspflicht
3.2.3 Bestandteile des Transferpakets
3.2.4 Bestimmung des Funktionsgesamtwerts
3.2.4.1 Zum Begriff des Gewinnpotentials
3.2.4.2 Die Bestimmung der relevanten Überschüsse
3.2.4.3 Die Ermittlung des Kapitalisierungszeitraumes
3.2.4.4 Wahl des Kapitalisierungszinssatzes
3.2.5 Einigungsbereich und Mittelwertansatz
3.3 Die Escape-Klausel als Ausnahme der Gesamtbewertung
3.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen der Ausnahmeregelung
3.3.2 Kritische Würdigung der Tatbestandsvoraussetzungen
3.4 Die Preisanpassungsklausel
3.4.1 Anwendungsvoraussetzungen für die Regelung
3.4.2 Folgen bei fehlender Vereinbarung einer Anpassungsklausel
3.4.3 Kritische Würdigung und Handlungsempfehlungen
4. Mögliche Auswege aus der Funktionsbewertung als Ganzes
4.1 Umgehung durch Unternehmensumwandlungen
4.1.1 Überblick über ausgewählte Gestaltungsmöglichkeiten
4.1.2 Das Verhältnis von § 1 AStG zu den Umwandlungsvorgängen
4.2 Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Ausnahmetatbestände in der Funktionsverlagerungsverordnung
4.2.1 Vermeidung einer Sofortbesteuerung durch Lizenzierung
4.2.2 Verlagerung von Routinefunktionen
4.2.3 Die Funktionsverdopplung
4.2.4 Gestaltungen im Rahmen von Personalentsendungen
4.2.4.1 Begriff und Motive der Personalentsendung
4.2.4.2 Die Behandlung der Personalentsendungen in der Funktionsverlagerungsverordnung
4.2.4.3 Kritische Würdigung
4.3 Weitere Reaktionsmöglichkeiten für den Steuerpflichtigen
4.3.1 Funktionsverlagerung auf eine ausländische Betriebsstätte
4.3.2 Verlegung von Sitz und Ort der Geschäftsleitung des inländischen Unternehmens
4.3.3 Gründung eines Joint Ventures
4.3.4 Umstrukturierung der Unternehmensorganisation
5. Die Funktionsverlagerung im internationalen Kontext
5.1 Vereinbarkeit mit der OECD-Auffassung
5.2 Mögliche Kollision mit dem Europarecht
6. Schlussbemerkungen
Die Arbeit analysiert systematisch die ertragsteuerliche Behandlung von Funktionsverlagerungen gemäß dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und der Funktionsverlagerungsverordnung, wobei insbesondere die Herausforderungen bei der Bestimmung eines angemessenen Entgelts sowie mögliche Gestaltungswege zur Vermeidung einer Gesamtbewertung kritisch diskutiert werden.
3.2.2 Kritische Würdigung der Gesamtbewertungspflicht
Der Fremdvergleichsgrundsatz verlangt einen Wertansatz, den auch ein fremder Dritter zu zahlen bereit wäre. Demnach wird ein unabhängiger Erwerber einer Funktion grundsätzlich die Funktion als Ganzes bewerten, um somit die zukünftigen Zahlungen, die seine Kaufentscheidung leiten, schätzen zu können. Vor diesem Hintergrund kann das Abstellen auf eine Gesamtbewertung begründet sein.
Mit Einführung einer Gesamtbewertung missachtet der Gesetzgeber allerdings die im deutschen Ertragssteuerrecht verankerten Bewertungsgrundsätze. Denn sowohl im deutschen Handels- als auch im Steuerrecht gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Selbst für den Fall, dass eine Sachgesamtheit (z.B. Betrieb oder Teilbetrieb) in Form eines Gesamtentgelts erworben wird, ist jedes Wirtschaftsgut für sich gesondert zu bewerten.
Nach Schreiber ist der Einzelbewertungsgrundsatz lediglich anzuwenden, wenn es um die Bilanzierung der übertragenen Wirtschaftsgüter beim übernehmenden Unternehmen geht. Keine Relevanz besitzt er aber beim Fremdvergleichsgrundsatz im Rahmen der Angemessenheitsprüfung von Entgelten. Denn einem fremden Dritten kommt es weniger auf den Erwerb einzelner Wirtschaftgüter an, sondern vielmehr auf die Übernahme einer Organisationseinheit, welche bereits eine sprudelnde Einkunftsquelle darstellt. Somit ist das Abstellen des Gesetzgebers auf die verlagerte Ertragskraft auch zwischen fremden Dritten üblich. So hat auch der BFH hervorgehoben, die Ertragskraft, welche auf Grundlage der nachhaltig erzielbaren Reingewinne ermittelt wird, bestimme den Wert eines Unternehmens. Allerdings ist hier zu beachten, dass im Falle einer Funktionsverlagerung kein Going Concern übergeht, da der Vorgang eine Verlagerung mit Schließung und Neuaufbau darstellt und keine Übernahme eines laufenden Betriebes.
1. Einleitung: Diese Einführung erläutert die steuerliche Erfassung von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen und die Intention des Gesetzgebers, den Abfluss von deutschem Besteuerungssubstrat zu verhindern.
2. Grundlagen der Funktionsverlagerung: Hier werden der Begriff der Funktion sowie die Definitionen und Erscheinungsformen der Funktionsverlagerung rechtlich eingeordnet.
3. Die Bewertungsmethodik von Funktionsverlagerungen: Dieses Kapitel behandelt die komplexen Bewertungsregeln, den hypothetischen Fremdvergleich sowie die Ausnahmeregelungen wie die Escape- und Preisanpassungsklausel.
4. Mögliche Auswege aus der Funktionsbewertung als Ganzes: Es werden Gestaltungsmöglichkeiten diskutiert, um die harte Transferpaketbesteuerung zu vermeiden, etwa durch Umwandlungen oder die Verlagerung von Routinefunktionen.
5. Die Funktionsverlagerung im internationalen Kontext: Dieser Abschnitt beleuchtet die Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit der OECD-Auffassung und untersucht mögliche Konflikte mit dem Europarecht.
6. Schlussbemerkungen: Zusammenfassende Betrachtung über die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen und das Spannungsfeld zwischen Steuerplanung und Besteuerungsanspruch.
Funktionsverlagerung, Transferpaket, Gewinnpotential, Fremdvergleichsgrundsatz, AStG, Funktionsverlagerungsverordnung, Ertragswertverfahren, Gesamtbewertung, Einzelbewertung, Preisanpassungsklausel, Escape-Klausel, Umwandlungssteuergesetz, Doppelbesteuerung, Betriebsstätte, Unternehmensbewertung
Die Diplomarbeit untersucht die steuerliche Erfassung von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen von Unternehmen innerhalb eines Konzerns unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008.
Die zentralen Themen umfassen die rechtlichen Grundlagen der Funktionsverlagerung, die methodische Bewertung von Transferpaketen, die Anwendung von Ausnahmeregelungen (Escape-Klausel) sowie Strategien zur steuerlichen Gestaltung.
Das Ziel ist es, die steuerliche Vorgehensweise bei Funktionsverlagerungen systematisch darzustellen und kritisch zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von ungewollter Doppelbesteuerung und die Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen.
Es wird eine rechts- und steuerwissenschaftliche Analyse unter Heranziehung von Gesetzestexten, Rechtsprechung (insbesondere BFH) und der relevanten Fachliteratur sowie betriebswirtschaftlicher Bewertungsgrundsätze angewendet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung des Fremdvergleichspreises, die Systematik der Gesamtbewertung von Transferpaketen, die Analyse von Ausnahmetatbeständen sowie die Erörterung praktischer Umgehungs- und Gestaltungskonstruktionen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Funktionsverlagerung, Transferpaket, Gewinnpotential, Fremdvergleichsgrundsatz und Ertragswertverfahren geprägt.
Es dient dazu, den hypothetischen Preisbildungsprozess zu objektivieren, indem fingiert wird, wie zwei rational handelnde, unabhängige Dritte unter den gegebenen Bedingungen eine Transaktion bepreisen würden.
Der Autor äußert sich kritisch zu dieser Regelung, da sie den Steuerpflichtigen mit hohem Dokumentationsaufwand belastet, praxisfern ist und die unternehmerische Dispositionsfreiheit einschränkt.
Die Kritik basiert darauf, dass sie den im deutschen Recht verankerten Grundsatz der Einzelbewertung missachtet und die Beweislast faktisch zu Lasten des Steuerpflichtigen umkehrt.
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