Diplomarbeit, 2003
148 Seiten, Note: 1,3
1 Grundlagen
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit
1.3 Begriffsklärungen
1.3.1 US-GAAP
1.3.2 Goodwill
2 Behandlung des derivativen Goodwills in den US-GAAP
2.1 Maßgebliche Vorschriften zu Business Combinations und zum Goodwill sowie der bilanzielle Charakter und der Bilanzansatz des Goodwills
2.1.1 Historischer Überblick
2.1.2 Regelungsbereich, Geltungsbereich und In-Kraft-Treten von SFAS 141 „Business Combinations“ und SFAS 142 „Goodwill and Other Intangible Assets“
2.1.3 Bilanzieller Charakter und Ansatzpflicht des Goodwills in den US-GAAP
2.2 Ermittlung des Goodwills im Rahmen einer Business Combination gemäß SFAS 141
2.2.1 Identifikation des Erwerbers bei einem Unternehmenszusammenschluss
2.2.1.1 Kriterien zur Identifikation des Erwerbers
2.2.1.2 Anreize und Möglichkeiten zur Bilanzpolitik bei der Identifikation des Erwerbers
2.2.2 Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
2.2.3 Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs
2.2.3.1 Ermittlung direkter Anschaffungskosten und bedingter Anschaffungskosten
2.2.3.2 Schwierigkeiten beim Aktientausch
2.2.4 Ansatz von Bilanzposten
2.2.4.1 Ansatz von Vermögenswerten und Schulden
2.2.4.2 Anreize und Möglichkeiten zur Bilanzpolitik bei der Erfassung immaterieller Vermögenswerte
2.2.5 Bewertung angesetzter Bilanzposten
2.2.5.1 Grundsätze zur Bewertung angesetzter Bilanzposten
2.2.5.2 Anreize und Möglichkeiten zur Bilanzpolitik bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte
2.2.6 Ermittlung des Goodwills bzw. eines negativen Goodwills
2.3 Folgebewertung des derivativen Goodwills gemäß SFAS 142
2.3.1 Zuordnung des Goodwills und von Vermögenswerten und Schulden auf Reporting Units
2.3.1.1 Aufteilung des Unternehmens in Reporting Units
2.3.1.1.1 Abgrenzung der Reporting Units als operative Einheiten
2.3.1.1.2 Anreize und Möglichkeiten zur Bilanzpolitik bei der Ausgestaltung der Reporting Units
2.3.1.2 Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden auf Reporting Units
2.3.1.2.1 Zuordnung abhängig vom betrieblichen Einsatz
2.3.1.2.2 Anreize und Möglichkeiten zur Bilanzpolitik bei der Zuordnung von Vermögenswerten und Schulden auf Reporting Units
2.3.1.3 Zuordnung des gesamten Goodwills auf Reporting Units
2.3.1.3.1 Zuordnung abhängig von erwarteten Synergien
2.3.1.3.2 Anreize und Möglichkeiten zur Bilanzpolitik bei der Zuordnung des Goodwills
2.3.2 Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills
2.3.2.1 Zeitpunkt des Impairment Tests
2.3.2.1.1 Jährlicher, indikatorgesteuerter und Übergangs-Impairment Test
2.3.2.1.2 Anreize und Möglichkeiten zur Bilanzpolitik im Zusammenhang mit dem indikatorgesteuerten Test und dem Übergangs-Impairment Test
2.3.2.2 Fair Value der Reporting Unit
2.3.2.2.1 Erlaubte Verfahren zur Ermittlung des Fair Values einer Reporting Unit
2.3.2.2.2 Schwierigkeiten der Unternehmensbewertung und bilanzpolitische Spielräume bei der Ermittlung des Fair Values einer Reporting Unit
2.3.2.3 Impairment Test in zwei Schritten
2.3.2.3.1 Erster Schritt: Impairment dem Grunde nach
2.3.2.3.2 Zweiter Schritt: Impairment der Höhe nach
2.3.2.3.3 Vermischung derivativer und originärer Goodwills
2.3.2.3.4 Schwierigkeiten und bilanzpolitische Spielräume des Impairment Tests
2.4 Behandlung des Goodwills beim Ausscheiden einer Reporting Unit aus dem Wertschöpfungsprozess und bei Änderung der Struktur der Reporting Units
2.4.1 Ausscheiden einer Reporting Unit aus dem Wertschöpfungsprozess
2.4.2 Änderung der Struktur der Reporting Units
2.5 Offenlegungspflichten von SFAS 141 und SFAS 142
2.5.1 Ausweise in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
2.5.2 Angaben in den „Notes“ bzw. im Konzernanhang
2.5.3 Praxisbeispiele zur Offenlegung
3 Ausgewählte Wirkungen der neuen Regeln zur Behandlung des derivativen Goodwills in den US-GAAP
3.1 Finanzwirtschaftliche Wirkungen
3.2 Wirkungen auf den M&A-Markt
3.3 Wirkung auf das IASB
4 Überprüfung der Anwendbarkeit des Impairment-Only Approaches der Goodwillbilanzierung für deutsche Unternehmen
5 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bilanzierung und Behandlung des derivativen Goodwills nach den US-GAAP-Standards SFAS 141 und SFAS 142, analysiert die Konsequenzen der durch diese Standards eingeführten Neuerungen und diskutiert mögliche bilanzpolitische Handlungsspielräume sowie die Anwendbarkeit für deutsche Unternehmen.
Bilanzieller Charakter und Ansatzpflicht des Goodwills in den US-GAAP
Im Gegensatz zu den Auffassungen bezüglich des HGB ist der bilanzielle Charakter des derivativen Goodwills in den US-GAAP vom FASB eindeutig geklärt worden: Er ist ein Non-Wasting Asset (dt.: nichtabnutzbarer Vermögenswert). Diese Einschätzung beruht auf der bereits in Kapitel 1.3.2 erläuterten und in Abbildung 3 dargestellten Aufteilung des Goodwills in sechs Komponenten. Komponente 1, stille Reserven im bilanzierten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens, und Komponente 2, Zeitwerte nicht bilanzierten Vermögens im erworbenen Unternehmen, stellen dabei zweifellos Assets (aber nicht Core Goodwill) dar. Komponente 5, eine Überbewertung der vom Erwerber hingegebenen Güter, und Komponente 6, Über- oder Unterzahlungen durch den Erwerber, repräsentieren Messfehler, Verluste oder Gewinne. Fraglich ist, ob Komponente 3, Synergien innerhalb des erworbenen Unternehmens (Going-Concern Goodwill), und Komponente 4, Synergien zwischen erwerbendem und erworbenem Unternehmen (Combination Goodwill), also der Core Goodwill, ein Asset darstellen.
Gemäß SFAC 6.26 besitzt ein Asset drei Eigenschaften: (1) Ein Asset muss einen wahrscheinlichen künftigen Nutzen verkörpern, der für sich allein oder mit anderen Assets zusammen geeignet ist, direkt oder indirekt zu zukünftigen Netto-Cash-Flows beizutragen. Es wird angenommen, dass der Goodwill diese Eigenschaft innehat, denn er führt insbesondere zusammen mit anderen Assets indirekt zu künftigen Netto-Cash-Flows. (2) Das Unternehmen muss diesen Nutzen erwerben und über ihn verfügen können. Auch dies wird bejaht, denn das erwerbende Unternehmen bekommt die Kontrolle über das erworbene Unternehmen. (3) Die Transaktion bzw. das sonstige Ereignis, welche das Recht bzw. die Verfügungsgewalt über das Asset begründen, muss bereits stattgefunden haben. Dieses Kriterium wird durch den erfolgten Unternehmenszusammenschluss erfüllt. Demzufolge stellt der Goodwill also auch gemäß SFAC 6.26 ein Asset dar, und zwar insbesondere deshalb, weil er zu künftigen Netto-Cash-Flows beiträgt, was die essenzielle Eigenschaft eines Assets ist. So wird auch die Charakterisierung des Goodwills als Non-Wasting Asset verständlich: Immer dann, wenn der Barwert der künftigen Netto-Cash-Flows sinkt, sinkt der Wert des Goodwills.
Grundlagen: Einführung in die Problemstellung des Goodwills bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie Klärung der Grundbegriffe US-GAAP und Goodwill.
Behandlung des derivativen Goodwills in den US-GAAP: Detaillierte Darstellung der Ermittlung, Bewertung und Folgebewertung des Goodwills unter Berücksichtigung von SFAS 141 und SFAS 142 sowie der damit verbundenen bilanzpolitischen Spielräume.
Ausgewählte Wirkungen der neuen Regeln zur Behandlung des derivativen Goodwills in den US-GAAP: Untersuchung der finanziellen Auswirkungen und der Reaktionen des M&A-Marktes auf die neuen Regelungen.
Überprüfung der Anwendbarkeit des Impairment-Only Approaches der Goodwillbilanzierung für deutsche Unternehmen: Erörterung der Frage, ob deutsche Unternehmen den SFAS 142 unter Beachtung des § 292a HGB und der EG-Richtlinien anwenden dürfen.
Schlussbetrachtung: Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und abschließende kritische Bewertung der neuen Goodwill-Bilanzierung.
Goodwill, US-GAAP, SFAS 141, SFAS 142, Unternehmenszusammenschluss, Purchase-Methode, Impairment-Only Approach, Reporting Units, Fair Value, Bilanzpolitik, Unternehmensbewertung, Wertminderung, Goodwillabschreibung, Asset, Immaterielle Vermögenswerte.
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung und Behandlung des derivativen Goodwills im Rahmen der US-GAAP, insbesondere nach den Standards SFAS 141 und SFAS 142.
Zentrale Themen sind die Ermittlung des Goodwills, die Folgebewertung mittels Impairment-Test, die Identifikation von Reporting Units, die Abgrenzung immaterieller Vermögenswerte und die Auswirkungen der neuen Standards auf Unternehmen und den M&A-Markt.
Das Ziel ist es, die neuen US-GAAP-Vorschriften vorzustellen, zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, sowie mögliche Wirkungen und Vor- bzw. Nachteile für die Beteiligten zu diskutieren.
Es handelt sich um eine deskriptive und analysierende Arbeit, die auf Literaturrecherche und der Auswertung von Standards basiert und durch Praxisbeispiele von DAX-Unternehmen illustriert wird.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Vorschriften (SFAS 141/142), die Ermittlung und Folgebewertung des Goodwills, die Analyse finanzieller Auswirkungen sowie die Überprüfung der Anwendbarkeit auf deutsche Unternehmen unter Berücksichtigung des § 292a HGB.
Typische Begriffe sind Goodwill, Reporting Units, Impairment Test, Fair Value, Purchase-Methode, bilanzpolitische Spielräume und Compliance mit EG-Richtlinien.
Während die US-GAAP den Goodwill nicht mehr planmäßig abschreiben, sondern nur noch auf Werthaltigkeit testen (Impairment-Only Approach), sehen IAS bisher (zum Zeitpunkt der Arbeit) noch eine planmäßige Abschreibung vor, wobei eine Annäherung an die US-GAAP angestrebt wird.
Es besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da der Impairment-Only Approach nicht mit dem Wortlaut der einschlägigen EG-Richtlinien übereinstimmt, obwohl das DRSC eine Anwendung unter DRS 1a als zulässig erachtet.
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