Examensarbeit, 2008
80 Seiten, Note: 1,6
Einleitung
1. Hintergrund
1.1 Begrifflichkeiten und rechtliche Aspekte
1.1.1 Rechtfertigungsgründe
1.1.2 Ärztliche Anordnung
1.1.3 Richterliche Genehmigungen
1.1.4 Unterbringungen
1.1.5 Psychischkrankengesetz
2. Fragestellung und Hypothese
2.1 Forschungsfrage
2.2 Hypothese
3. Methode
3.1 Forschungsstand
3.1.1 Prävalenz
3.1.2 Gründe und Einstellungen der Pflegenden für den Einsatz von FeM
3.1.3 Ethisches Dilemma
3.1.4 Maßnahmen zur Vermeidung von FeM
3.2 Interviewstudie
3.2.1 Entwicklung eines Interviewleitfadens
3.2.2 Durchführung der Pretests
3.2.3 Stichprobe und Rekrutierung für die Interviews
3.2.4 Durchführung der Interviews
3.2.5 Datenauswertung
3.3 Fragebogenstudie
3.3.1 Entwicklung und Kontrolle des Fragebogens
3.3.2 Stichprobe und Rekrutierung
3.3.3 Durchführung der Erhebung
3.3.4 Erfahrungen während der Erhebung
4. Ergebnisse der Datenerhebung
4.1 Demographische Daten
4.2 Auswertung der Fragen
4.3 Diskussion und Zusammenfassung
5. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen richterliche Genehmigungen für freiheitseinschränkende Maßnahmen (FeM) interpretieren und welche Auswirkungen diese Interpretation auf das pflegerische Handeln sowie die ethische Verantwortung der Pflegenden hat.
1.1 Begrifflichkeiten und rechtliche Aspekte
Unter freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FeM) werden zum einen die manuelle Fixierung des Betroffenen an Bett oder Stuhl mittels Bauchgurten, Bettgittern und ähnlichem verstanden, wie auch die räumliche Fixierung des Bewohners durch Einsperren im Zimmer, Wegnahme eines Hilfsmittels zur Fortbewegung, wie zum Beispiel Kleidung, Rollstuhl oder Gehwagen [1]. Eine mechanische freiheitseinschränkende Maßnahme wird in Anlehnung an die international gebräuchliche Definition als ein Mittel, Material oder eine Applikation aufgefasst, welche am Körper oder in der Nähe des Körpers einer Person angebracht ist und von der entsprechenden Person nicht selbstständig entfernt oder kontrolliert werden kann und die die Person absichtlich davon abhält, freie Körperbewegungen in eine Position der Wahl vorzunehmen [11].
Zum anderen zählt der Gebrauch von ruhig stellenden Medikamenten, wie zum Beispiel Schlafmitteln und andere Psychopharmaka, die mit der Absicht verabreicht werden, den Bewohner an der Fortbewegung in der Einrichtung zu hindern und damit die individuelle Freiheit der Bewohner einzuschränken, dazu. Gleichwohl fällt die Einschätzung, ob es sich bei der Gabe von Psychopharmaka um eine freiheitseinschränkende oder gar -entziehende Wirkung handelt, schwer [27]. Sie bedarf der genauen Analyse der Medikation vor dem Hintergrund der Diagnose und der körperlichen und psychischen Situation des Patienten einerseits und der Beobachtung des Patientenverhaltens auf der anderen Seite [27].
Einleitung: Einführung in die Problematik freiheitseinschränkender Maßnahmen im Pflegealltag und Darstellung des Spannungsfeldes zwischen Selbstbestimmungsrecht und rechtlicher Absicherung.
1. Hintergrund: Detaillierte Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich Grundgesetz, BGB, StGB sowie spezifischer Genehmigungsverfahren.
2. Fragestellung und Hypothese: Präzisierung der Forschungsfrage hinsichtlich der Interpretation richterlicher Genehmigungen durch Pflegende und Aufstellung der Arbeitshypothese.
3. Methode: Beschreibung der methodischen Vorgehensweise, inklusive Literaturrecherche, Interviewstudie und Fragebogenentwicklung zur Datenerhebung.
4. Ergebnisse der Datenerhebung: Darstellung und Analyse der gewonnenen Daten mittels deskriptiver Statistik zur Auswertung von Wissens-, Einstellungs- und Verhaltensfragen.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse, welche die Unsicherheit im Umgang mit richterlichen Genehmigungen belegen und Empfehlungen für die Pflegepraxis geben.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen, FeM, richterliche Genehmigung, Altenpflege, Pflegeethik, Betreuungsrecht, Selbstbestimmungsrecht, Haftungsrecht, Fixierung, Sturzprophylaxe, Pflegemanagement, Patientenrechte, Pflegequalität, Unterbringung, Rechtssicherheit.
Die Arbeit analysiert, wie Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen richterliche Genehmigungen für freiheitseinschränkende Maßnahmen verstehen und in ihrer täglichen Arbeit praktisch umsetzen.
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Grundlagen (BGB, PsychKG), dem Spannungsfeld zwischen Ethik und Gesetz sowie der empirischen Untersuchung des Wissensstandes von Pflegepersonal.
Das Ziel ist es zu ergründen, ob Pflegekräfte richterliche Genehmigungen eher als verpflichtende Anweisungen sehen oder als Option, die im Einzelfall individuell abgewogen werden muss.
Es wurde eine Kombination aus einer explorativen Interviewstudie zur Hypothesengenerierung und einer quantitativen Fragebogenstudie (Convenience Sample) bei Hamburger Pflegekräften durchgeführt.
Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der rechtlichen Definitionen von FeM sowie der statistischen Auswertung der Fragebogenstudie, die Wissensdefizite und Einstellungsunterschiede aufdeckt.
Wichtige Begriffe sind Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FeM), richterliche Genehmigung, Selbstbestimmungsrecht, Haftungsfragen und Pflegeethik.
Es wird als Freiheitsberaubung eingestuft und stellt in der Befragung einen häufigen Fehler im Wissen der Pflegenden dar, da hierfür keine richterlichen Genehmigungen erteilt werden.
Die Mehrheit der befragten Pflegekräfte empfindet eine richterliche Genehmigung als Entlastung und schreibt ihr einen verpflichtenden Charakter zu, was zu einer Abgabe der individuellen professionellen Entscheidung Verantwortung führt.
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