Diplomarbeit, 2009
96 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Die GmbH & Co. KG vor der Unternehmensteuerreform 2008
2.1 Der Begriff der GmbH & Co. KG
2.2 Die Organisationsformen der GmbH & Co. KG
2.3 Besteuerung der GmbH & Co. KG und ihrer Gesellschafter
2.3.1 Gewerbebetriebseigenschaft der GmbH & Co. KG
2.3.2 GmbH & Co. KG als Mitunternehmerschaft
2.3.3 Einkommensteuer bei der GmbH & Co. KG
2.3.3.1 Gewinnermittlung
2.3.3.1.1 Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG
2.3.3.1.2 Sonderbetriebsvermögen der GmbH & Co. KG
2.3.3.2 Gewinnverteilung
2.3.3.3 Vergütung für die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG
2.3.3.3.1 Geschäftsführung durch Gesellschafter der GmbH & Co. KG
2.3.3.3.2 Geschäftsführung durch Nicht-Gesellschafter der GmbH & Co.KG
2.3.4 Gewerbesteuer
3. Die GmbH & Co. KG nach der Unternehmensteuerreform 2008
3.1 Einführung der Thesaurierungsbegünstigung
3.1.1 Grundprinzip der Thesaurierungsbegünstigung
3.1.2 Besteuerung des begünstigten Gewinns
3.1.2.1 Anwendungsbereich der Thesaurierungsbegünstigung
3.1.2.2 Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns
3.1.2.3 Besonderheiten bei der Ermittlung des Begünstigungsbetrages
3.1.3 Nachversteuerung des begünstigt besteuerten Gewinns
3.1.3.1 Der nachversteuerungspflichtige Betrag
3.1.3.2 Nachversteuerungsbetrag und Besteuerung
3.1.3.3 Übertragung und Überführung von Wirtschaftsgütern (§ 34a Abs. 5 EStG)
3.1.3.4 Sondertatbestände des § 34a Abs. 6 EStG
3.1.4 Thesaurierungsbegünstigung bei Verlusten
3.1.5 Gestaltungsüberlegungen für GmbH & Co. KG
3.1.6 Beurteilung der Thesaurierungsbegünstigung
3.2 Das System der Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Anteilseigner
3.2.1 Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft
3.2.2 Besteuerung der Dividenden auf Ebene der Anteilseigner
3.2.2.1 Kapitalbeteiligung im Privatvermögen
3.2.2.2 Kapitalbeteiligung im Betriebsvermögen
3.2.3 Steuerbelastungsvergleich derzeit und künftig
3.3 Einführung einer Zinsschranke
3.3.1 Anwendungsbereich der Zinsschranke
3.3.1.1 Betrieb
3.3.1.2 Zinsaufwendungen und Zinserträge
3.3.3 Wirkungsweise der Zinsschranke
3.3.3.1 Ermittlung der nicht abziehbaren Zinsen
3.3.3.2 Maßgeblicher Gewinn
3.3.3.3 Zinsvortrag
3.3.4 Ausnahmen von der Zinsschranke
3.3.4.1 Freigrenze
3.3.4.2 Konzernzugehörigkeit im Allgemeinen und im Bezug auf GmbH & Co. KG
3.3.4.3 Escape-Klausel
3.3.4.4 Anwendung der Zinsschranke bei schädlicher Gesellschafterfremdfinanzierung
3.3.5 Auswirkungen der Zinsschranke
3.4 Gewerbesteuerrechtliche Änderungen
3.4.1 Änderungen bei der Berechnung der Gewerbesteuer
3.4.2 Änderungen bei den Hinzurechnungstatbeständen
3.4.3 Änderungen bei den Kürzungstatbeständen
4. Fazit
Diese Arbeit untersucht die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die GmbH & Co. KG, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsformwahl und unternehmerische Entscheidungen.
2.1 Der Begriff der GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist dadurch gekennzeichnet, dass eine GmbH die Funktion des Komplementärs übernimmt, da sie alleiniger Vollhafter ist. Die beteiligten natürlichen Personen treten in die Gesellschaft als Kommanditisten ein, die typischerweise gleichzeitig die Gesellschafter der GmbH sind. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich dabei um eine Kommanditgesellschaft. Handelsrechtlich erfolgt eine analoge Behandlung zu den Kapitalgesellschaften. Steuerrechtlich stellt eine GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft dar. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen treten bei einer GmbH & Co. KG nach außen hin zwei juristisch selbständige Gesellschaften, nämlich die Kommanditgesellschaft und eine GmbH. Somit bedarf es des Abschlusses zweier Gesellschaftsverträge. Die unmittelbare Vertretung und Geschäftsführung der KG übernimmt die Komplementär-GmbH, wobei der Geschäftsführer der GmbH in der Regel mittelbar auch der Geschäftsführer der Personengesellschaft ist. Es ist jedoch möglich, dass ein Kommanditist oder ein fremder Dritter im Rahmen eines schuldrechtlichen Dienstverhältnisses als Geschäftsführer angestellt ist. Als Personengesellschaft stellt die GmbH & Co. KG einkommensteuerrechtlich kein selbständiges Steuersubjekt dar.
Die Komplementär-GmbH und GmbH & Co. KG sind getrennt im Handelsregister einzutragen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass beide Gesellschaften ihren Sitz am gleichen Ort haben. Ein wesentlicher Vorteil einer GmbH & Co. KG liegt in der Haftungsbeschränkung für die natürlichen Personen. Die persönliche Haftung wird auf Seite der Kommanditisten durch Eintragung im Handelsregister auf ihre Hafteinlage (Kapitalanteil) beschränkt. Die Komplementär-GmbH haftet gegenüber den Gläubigern der GmbH & Co. KG allerdings mit ihrem gesamten Vermögen.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Unternehmensteuerreform 2008 ein und skizziert das Ziel der Untersuchung, den Einfluss der Gesetzesänderungen auf die GmbH & Co. KG zu analysieren.
2. Die GmbH & Co. KG vor der Unternehmensteuerreform 2008: Dieses Kapitel erläutert die zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG sowie die wesentlichen Merkmale ihrer steuerlichen Behandlung vor der Reform.
3. Die GmbH & Co. KG nach der Unternehmensteuerreform 2008: Hier werden die zentralen Neuregelungen durch die Reform, wie die Thesaurierungsbegünstigung, die Zinsschranke und gewerbesteuerliche Änderungen, im Kontext der GmbH & Co. KG detailliert analysiert.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Auswirkungen der Reform zusammen und bewertet die steuerliche Attraktivität der GmbH & Co. KG im Kontext der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
GmbH & Co. KG, Unternehmensteuerreform 2008, Thesaurierungsbegünstigung, Zinsschranke, Gewerbesteuer, Mitunternehmerschaft, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Sonderbetriebsvermögen, Gesellschafterfremdfinanzierung, Steuerbelastung, Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren.
Die Diplomarbeit untersucht die steuerlichen Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Rechtsform der GmbH & Co. KG im Vergleich zur GmbH.
Zentrale Themen sind die Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne, die Einführung der Zinsschranke zur Beschränkung des Zinsabzugs sowie tiefgreifende Änderungen im Gewerbesteuerrecht.
Das Ziel ist es, zu analysieren, wie sich die steuerliche Belastung durch die Reformbemühungen verändert hat und welche Handlungsempfehlungen sich daraus für unternehmerische Entscheidungen ergeben.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten steuerrechtlichen Analyse der aktuellen Gesetzgebung sowie der betriebswirtschaftlichen Auswirkungen auf die GmbH & Co. KG unter Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung.
Im Hauptteil werden zunächst der Status quo vor der Reform, dann die detaillierten Auswirkungen der Neuregelungen (Thesaurierung, Zinsschranke, Gewerbesteuer) und schließlich Gestaltungsüberlegungen zur Optimierung der Steuerlast erörtert.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie GmbH & Co. KG, Thesaurierungsbegünstigung, Zinsschranke, Mitunternehmerschaft und gewerbesteuerliche Belastung charakterisiert.
Da das Sonderbetriebsvermögen zur steuerlichen Ergebnisermittlung einer Mitunternehmerschaft gehört, müssen Zinsaufwendungen und -erträge aus diesem Bereich einbezogen werden, was die Anwendung der Zinsschranke erheblich beeinflussen kann.
Die Escape-Klausel ermöglicht es Konzernen, die Anwendung der Zinsschranke zu vermeiden, sofern die Eigenkapitalquote des einzelnen Betriebs gleich hoch oder höher ist als die des gesamten Konzerns.
Sie dient dazu, Personengesellschaften steuerlich in die Lage zu versetzen, Eigenkapital in ähnlicher Weise zu bilden, wie es bei Kapitalgesellschaften durch deren niedrigere Besteuerung möglich ist.
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