Masterarbeit, 2022
60 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
I. Einführung in die Thematik
II. Gang der Untersuchung
B. Allgemeine Haftung des Geschäftsführers
I. Innenhaftung
II. Außenhaftung
C. Die vorinsolvenzrechtliche Unternehmenskrise/Restrukturierung
I. Straftaten im engeren Sinne
1. Bankrott gem. § 283 StGB
2. Verletzung der Buchhaltungspflicht gem. § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB
3. Gläubigerbegünstigung gem. § 283c StGB
4. Schuldnerbegünstigung
II. Straftaten im weiteren Sinne
1. Unterlassene Anzeige bei Stammkapitalverlust
2. Insolvenzverschleppung
3. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB
4. Sonstige Delikte
III. Subjektiver Tatbestand – Beweislast
IV. Strafrechtliche Konsequenzen
D. Die Eigenverwaltung
I. Aufgaben des GmbH-Geschäftsführers
II. BGH-Urteil vom 26.04.2018 – IX ZR 238/17
1. Der Sachverhalt
2. Aus den Gründen des BGH
3. Folgefragen
III. Innenhaftung
IV. Außenhaftung
E. COVID-19 und neue Möglichkeiten der Sanierung
I. Insolvenzrechtliche Situation im Zuge der Pandemie
1. Reaktionen des Gesetzgebers
2. Auswirkungen auf Insolvenzantragspflicht, Eigenverwaltung und Restschuldbefreiung
a) Der Schuldnerantrag nach § 1 COVInsAG
b) Der Gläubigerantrag nach § 3 COVInsAG
c) Erhöhte Anforderungen an die Eigenverwaltung
II. Überblick über das SanInsFoG und das StaRUG
III. Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen als Kernelement des SanInsFoG
1. Der Restrukturierungsplan
a) Darstellender Teil des Restrukturierungsplans nach § 6 StaRUG
b) Gestaltender Teil des Restrukturierungsplans nach § 7 StaRUG
2. Instrumente des StaRUG nach § 29 StaRUG
a) Gerichtliches Planabstimmungsverfahren
b) Gerichtliche Vorprüfung
c) Stabilisierungsanordnung
d) Planbestätigung
e) Wegfall der Vertragsbeendigung
3. Restrukturierungsbeauftragter
4. Neuregelung der Geschäftsleiterpflichten und -haftung
5. Stellungnahmen zum StaRUG-Entwurf
a) Deutscher Steuerberaterverband e.V.
b) Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V.
c) Bundesverband ESUG e.V.
F. Zusammenfassung der Ergebnisse
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Haftung von Geschäftsführern einer GmbH in Krisensituationen, insbesondere unter Berücksichtigung der vorinsolvenzlichen Restrukturierung sowie der Eigenverwaltung. Ziel ist es, die strafrechtlichen Risiken bei Pflichtverletzungen aufzuzeigen und die Auswirkungen des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) sowie aktueller BGH-Rechtsprechung kritisch zu evaluieren.
1. Bankrott gem. § 283 StGB
Ein Teil der Insolvenzstraftaten i. e. S. sind im Strafgesetzbuch rechts-systematisch verankert. Der Straftatbestand des Bankrotts dient der Sicherung der Insolvenzmasse im Sinne der gesamten Gläubigergemeinschaft. Bankrottdelikte werden in § 283 Abs. 1 StGB aufgeführt und umfassen ganz unterschiedliche Tathandlungen. Dieser regelt, dass derjenige, der in der Krise der Gesellschaft eine der in den Nr. 1–8 aufgeführten Bankrotthandlungen vornimmt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu bestrafen ist. Absatz 2 stellt darauf ab, dass die Bankrotthandlungen an sich erst den Eintritt der Krise verursacht haben und sanktioniert dieses schädigende Verhalten gegenüber der Gesellschaft mit der Strafandrohung aus Abs. 1. Bei Fahrlässigkeit des Täters in Bezug auf einzelne Bankrotthandlungen gem. § 283 Abs. 4 und 5 StGB kommen geringere Strafen in Betracht.
Diese Norm wird als Kernvorschrift für die Insolvenzstraftaten nach StGB angesehen und dient dem Schutz sämtlicher zur Insolvenzmasse des Unternehmens zählenden Vermögensgegenstände. Dabei reichen die Tatbestände des Abs. 1 Nr. 1 bis 7 von Beiseiteschaffen, Verheimlichen und Zerstören von Vermögensbestandteilen, Spekulationsgeschäften und unwirtschaftlichen Ausgaben über Scheingeschäfte, unterlassene bzw. mangelhafte Buchführung, Beiseiteschaffen und Vernichten von Handelsbüchern bis zu Bilanzierungsmängeln. Mit der Generalklausel § 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB sollen die in den Bankrotthandlungen der Nr. 1–7 nicht genannten sonstigen schädlichen Verhaltensweisen erfasst werden. Die einzelnen Tatbestände sind abschließend aufgeführt.
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz der GmbH als Unternehmensform in Deutschland ein und beschreibt, wie die COVID-19-Pandemie notwendige Anpassungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht auslöste, insbesondere durch das SanInsFoG.
B. Allgemeine Haftung des Geschäftsführers: Das Kapitel erläutert die zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen des GmbH-Geschäftsführers basierend auf dem Dienstverhältnis und dem GmbH-Gesetz, unterteilt in Innen- und Außenhaftung.
C. Die vorinsolvenzrechtliche Unternehmenskrise/Restrukturierung: Hier werden die strafrechtlichen Risiken bei Unternehmenskrisen detailliert analysiert, wobei der Fokus auf speziellen Insolvenzdelikten wie Bankrott, Gläubigerbegünstigung und der Verletzung von Buchhaltungspflichten liegt.
D. Die Eigenverwaltung: Dieses Kapitel widmet sich der Eigenverwaltung und der analogen Anwendung der Insolvenzverwalterhaftung auf den Sanierungsgeschäftsführer, gestützt durch das grundlegende BGH-Urteil von 2018.
E. COVID-19 und neue Möglichkeiten der Sanierung: Der Abschlussteil untersucht die Auswirkungen der Pandemie auf das Insolvenzrecht und analysiert das StaRUG sowie das SanInsFoG als neue Sanierungsinstrumente inklusive der Stellungnahmen wirtschaftlicher Verbände.
F. Zusammenfassung der Ergebnisse: Die Ergebnisse fassen die kritische Haftungssituation des Geschäftsführers zusammen und diskutieren die Vor- und Nachteile der neuen Restrukturierungsinstrumente im Spannungsfeld zwischen Gläubigerschutz und unternehmerischer Freiheit.
GmbH-Geschäftsführer, Eigenverwaltung, Restrukturierung, StaRUG, Insolvenzrecht, Haftung, Innenhaftung, Außenhaftung, Insolvenzstraftaten, Bankrott, SanInsFoG, Gläubigerschutz, Krisenfrüherkennung, Insolvenzantragspflicht, COVID-19
Die Arbeit analysiert die Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers im Kontext von Unternehmenskrisen, insbesondere unter Berücksichtigung der Eigenverwaltung und der neuen Anforderungen durch das Restrukturierungsrecht.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Innen- und Außenhaftung, strafrechtliche Risiken in der Krise (z.B. Bankrott, Insolvenzverschleppung) sowie die neuen Sanierungsinstrumente des StaRUG und des SanInsFoG.
Die Untersuchung fragt nach dem Umfang der Haftung des Geschäftsführers in Krisenzeiten, insbesondere wie sich das BGH-Urteil von 2018 zur analogen Haftung in der Eigenverwaltung auf die heutige Restrukturierungspraxis auswirkt.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen, literatur- und rechtsbasierten Analyse, die geltende Gesetze, einschlägige BGH-Rechtsprechung und aktuelle Stellungnahmen von Fachverbänden kritisch beleuchtet.
Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Untersuchung der allgemeinen Haftung, der strafrechtlichen Konsequenzen in der Krise, der spezifischen Haftungsanalogien in der Eigenverwaltung sowie eine Analyse der modernen Sanierungsoptionen im Zuge der Pandemie.
Besonders wichtig sind Begriffe wie Eigenverwaltung, StaRUG, Insolvenzstraftaten, Geschäftsführerhaftung, Business Judgement Rule und Krisenfrüherkennung.
Der Autor stellt fest, dass die Stellungnahme der TMA Deutschland e.V. hinterfragt, ob eine obligatorische Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten in einer Vielzahl von Fällen zwingend erforderlich ist bzw. ob dies nicht als zu belastend empfunden wird.
Der Bundesverband ESUG e.V. übt deutliche Kritik und vertritt die Ansicht, dass das neue Haftungssystem in den vorinsolvenzlichen Phasen über das Ziel hinausschießt und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit unangemessen einschränkt.
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