Masterarbeit, 2022
60 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Masterarbeit befasst sich mit der Haftung des GmbH-Geschäftsführers im Kontext der vorinsolvenzlichen Restrukturierung sowie der Eigenverwaltung. Ziel ist es, die rechtliche Situation des Geschäftsführers in diesen Krisensituationen zu analysieren und die Haftungsrisiken aufzuzeigen. Dabei werden sowohl die strafrechtlichen Aspekte als auch die zivilrechtlichen Haftungsnormen betrachtet.
Die Einleitung führt in die Thematik der Haftung des GmbH-Geschäftsführers im Rahmen der Restrukturierung ein und skizziert den Gang der Untersuchung. Kapitel B beleuchtet die allgemeine Haftung des Geschäftsführers, sowohl die Innenhaftung als auch die Außenhaftung. Kapitel C befasst sich mit der vorinsolvenzrechtlichen Unternehmenskrise und den damit verbundenen Straftaten, sowohl im engeren als auch im weiteren Sinne. Der Schwerpunkt liegt hier auf den Haftungsrisiken des Geschäftsführers in diesen Krisensituationen. Kapitel D analysiert die Eigenverwaltung als Instrument der Unternehmenssanierung und beleuchtet die Aufgaben des Geschäftsführers in diesem Kontext. Hier werden auch das BGH-Urteil vom 26.04.2018 – IX ZR 238/17 und die daraus resultierenden Folgefragen behandelt. Kapitel E widmet sich den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die insolvenzrechtliche Situation und die neuen Möglichkeiten der Sanierung. Das SanInsFoG und das StaRUG werden vorgestellt und ihre Bedeutung für die Restrukturierung von Unternehmen beleuchtet.
GmbH-Geschäftsführer, Haftung, Restrukturierung, Eigenverwaltung, Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung, SanInsFoG, StaRUG, COVID-19, Krisenmanagement, Unternehmenssanierung, Geschäftsleiterpflichten, Haftungsrisiken
Er haftet sowohl zivilrechtlich (Innen- und Außenhaftung) als auch strafrechtlich, insbesondere bei Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Gläubigerbegünstigung.
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, das seit 2021 außergerichtliche Sanierungen ermöglicht, bevor eine Insolvenz eintritt.
In der Eigenverwaltung behält der Geschäftsführer die Leitung, unterliegt aber erhöhten Sorgfaltspflichten und der Aufsicht eines Sachwalters, was spezifische Haftungsrisiken birgt.
Durch das COVINSAG wurde die Insolvenzantragspflicht zeitweise ausgesetzt, um Unternehmen, die pandemiebedingt in Not gerieten, zu schützen.
Das schuldhafte Unterlassen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig (spätestens nach 3 Wochen) einen Insolvenzantrag zu stellen.
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