Bachelorarbeit, 2022
77 Seiten, Note: 2,0
A. Einführung
I. Problemstellung
II. Gang der Untersuchung
B. Anpassungen durch die Umsetzung der ATAD I und ATAD II in nationales Recht
I. Hinzurechnungsbesteuerung Art. 7 und 8 ATAD I
1. Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung
a. Beherrschungskonzept des § 7 AStG
b. Aktivkatalog nach § 8 Abs. 1 AStG
c. Niedrigbesteuerung gem. § 8 Abs. 5 AStG
d. Motivtest in § 8 Abs. 2 bis 4 AStG
2. Exkurs: Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter § 13 AStG
3. Rechtsfolgen gem. §§ 10 ff. AStG
4. Zwischenfazit
II. Hybride Gestaltungen Art. 9 und 9b ATAD II
1. Anwendungsvoraussetzungen
a. Körperschaftsteuersubjekt
b. Hybride Gestaltungen
c. Entstehung einer Besteuerungsinkongruenz
d. Berührung von mindestens zwei Steuerhoheitsgebieten
e. Beteiligung von verbundenen Rechtsträgern
f. Regelungen des § 4k Abs. 6 und 7 EStG
2. D/NI-Inkongruenzen § 4k Abs. 1 bis 3 EStG
a. Hybride Finanzinstrumente § 4k Abs. 1 EStG
aa. Finanzinstrument
bb. Hybride Übertragung
cc. Rechtsfolgen
dd. Keine Anwendung von § 4k Abs. 1 S. 1 EStG
b. Hybride Unternehmen § 4k Abs. 2 EStG
aa. Hybride Rechtsträger
bb. Hybrid Dealings
cc. Doppelt erfasste Erträge nach § 4k Abs. 2 S. 3 EStG
dd. Rechtsfolgen
c. Umgekehrt hybride Unternehmen § 4k Abs. 3 EStG
3. Exkurs: Umgekehrt hybride Gestaltungen nach Art. 9a ATAD II
4. DD-Inkongruenzen § 4k Abs. 4 EStG
a. Hybride Gesellschaften
b. Ausnahmen nach § 4k Abs. 4 S. 3 und 4 EStG
5. Importierte Besteuerungsinkongruenzen § 4k Abs. 5 EStG
6. Verhältnis zu anderen Vorschriften
7. Zwischenfazit
C. Das Steueroasen-Abwehrgesetz
I. Anwendungsbereich und Tatbestand
II. Nicht kooperative Staaten und Gebiete gem. § 2 Abs. 1 StAbwG
1. Intransparenz in Steuersachen nach § 4 StAbwG
2. Unfairer Steuerwettbewerb nach § 5 StAbwG
3. Nichterfüllung des BEPS-Mindeststandards nach § 6 StAbwG
III. Betroffene Geschäftsvorgänge nach § 7 StAbwG
IV. Abwehrmaßnahmen nach §§ 8 bis 11 StAbwG
1. Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs gem. § 8 StAbwG
2. Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG
3. Quellensteuermaßnahmen § 10 StAbwG
4. Maßnahmen bei Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen § 11 StAbwG
5. Zwischenfazit
D. Schlussbemerkung
Konklusion
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht die Auswirkungen des ATAD-Umsetzungsgesetzes (ATAD-UmsG) sowie des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) auf die Besteuerung multinationaler Konzerne. Dabei steht die Forschungsfrage im Vordergrund, inwieweit die Neuregelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung und zu hybriden Gestaltungen geeignet sind, Steuervermeidungsstrategien multinationaler Unternehmen effektiv zu unterbinden und welche Defizite in der praktischen Umsetzung bestehen.
a. Beherrschungskonzept des § 7 AStG
Für eine Hinzurechnungsbesteuerung müsste zunächst gem. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. Körperschaftsteuergesetzes beherrschen. Dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG zu Folge, wird in der neuen Fassung konkret auf den jeweils unbeschränkten Steuerpflichtigen abgestellt, sodass sich frühere Diskussionen über die Erfüllung des Tatbestandes hinsichtlich der Anzahl der Beteiligten aus der alten Fassung erübrigen. Die unbeschränkte Steuerpflicht richtet sich hierbei allgemein nach § 1 EStG für natürliche Personen und nach § 1 KStG für Körperschaftsteuersubjekte.
Ferner müsste die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft bestehen. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 AStG, handelt es sich um eine ausländische Zwischengesellschaft, wenn Sie keine Geschäftsleitung und auch keinen Sitz im Inland hat. In Bezug auf Kapitalgesellschaften muss die ausländische Gesellschaft dann dem sog. Rechtstypenvergleich standhalten. Demnach muss eine ausländische Gesellschaft nach Aufbau und Bedeutung einem Körperschaftsteuersubjekt entsprechen, unabhängig von der Rechtsfähigkeit des ausländischen Rechtsträgers.
Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt durch die Einführung des ATAD-UmsG gem. § 7 Abs. 1 S. 1 und 2 AStG auf ein allgemeines Beherrschungskonzept und geht somit weg von dem bisher vorhandenen Prinzip der Inländerbeherrschung. Eine Beherrschung nach § 7 Abs. 1 S. 1 AStG ist gem. § 7 Abs. 2 AStG gegeben, soweit dem Steuerpflichtigen am Ende des Wirtschaftsjahres mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital zuzurechnen sind oder ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses zusteht. Das Abstellen auf die unterschiedlichen Kriterien, die jeweils für sich eine Beherrschung auslösen können, soll Gestaltungsmöglichkeiten verhindern.
Fraglich ist, wann eine Person dem Steuerpflichtigen als nahestehend gilt. Gem. § 7 Abs. 3 AStG wird in Bezug auf die Hinzurechnungsbesteuerung auf den § 1 Abs. 2 AStG verwiesen.
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Problematik der Steuervermeidung durch multinationale Konzerne und stellt den geplanten Untersuchungsumfang der Arbeit dar.
B. Anpassungen durch die Umsetzung der ATAD I und ATAD II in nationales Recht: Dieses Kapitel detailliert die Reformen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Gesellschaften sowie die neue gesetzliche Behandlung von hybriden Gestaltungen und Inkongruenzen.
C. Das Steueroasen-Abwehrgesetz: Das Kapitel analysiert die gesetzlichen Maßnahmen, die gezielt gegen Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Staaten und Gebieten gerichtet sind, einschließlich spezifischer Abwehrmaßnahmen wie Quellensteuer und Versagung des Betriebsausgabenabzugs.
D. Schlussbemerkung: Die Schlussbemerkung resümiert die Notwendigkeit der untersuchten Maßnahmen und kritisiert die verbleibende Komplexität sowie die weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheiten für Steuerpflichtige.
Konklusion: Die Konklusion fasst die zentralen Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel zusammen und betont die zukünftige Bedeutung der neuen Regelungen für die internationale Unternehmensbesteuerung.
Hinzurechnungsbesteuerung, ATAD-Umsetzungsgesetz, Steueroasen-Abwehrgesetz, multinationale Unternehmen, hybride Gestaltungen, Besteuerungsinkongruenzen, AStG, Betriebsausgabenabzug, Gewinnverlagerung, BEPS-Mindeststandards, Körperschaftsteuer, Quellensteuer, Doppelbesteuerung, Substanztest, Rechtstypenvergleich.
Die Arbeit analysiert die steuerrechtlichen Reformen in Deutschland, insbesondere die Umsetzung der EU-Richtlinien ATAD I und II, und deren Auswirkungen auf die Besteuerung multinationaler Unternehmen, um Steuervermeidungspraktiken zu begrenzen.
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG), die steuerliche Behandlung von hybriden Gestaltungen gemäß § 4k EStG sowie die flankierenden Abwehrmaßnahmen des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG).
Ziel ist es, die Neuregelungen im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Besteuerung multinationaler Konzerne kritisch zu untersuchen und dabei aufzuzeigen, wie diese Gesetze aggressive Steuergestaltungen neutralisieren sollen und wo potenzielle Anwendungsdefizite bestehen.
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Analyse, bei der Gesetzestexte, aktuelle Rechtsprechung und einschlägige Fachliteratur herangezogen werden. Durch Fallbeispiele werden die komplexen Sachverhalte der steuerlichen Auswirkungen veranschaulicht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Hinzurechnungsbesteuerung, die detaillierte Behandlung hybrider Gestaltungen (D/NI, DD, importierte Inkongruenzen) sowie die kritische Prüfung des Steueroasen-Abwehrgesetzes hinsichtlich seiner Anwendungsbereiche und Rechtsfolgen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Hinzurechnungsbesteuerung, ATAD-UmsG, hybride Gestaltungen, Besteuerungsinkongruenzen, Gewinnverlagerung und StAbwG geprägt.
Die neuen Regelungen führen dazu, dass mehr Strukturen einer Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, da das Beherrschungskonzept erweitert wurde und Zwergbeteiligungen nicht mehr ohne weiteres ausreichen, um die Steuerpflicht zu umgehen.
Die Arbeit weist darauf hin, dass eine Anrechnung der ausländischen Steuern nur auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer möglich ist. Die fehlende Anrechnungsmöglichkeit auf die Gewerbesteuer führt zu einem Anrechnungsüberhang, der von der Literatur als "Strafbesteuerung" kritisiert wird.
Die Regelungen zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei hybriden Gestaltungen sind äußerst komplex, was in der Praxis zu erheblichen Anwendungsschwierigkeiten und potenziell zu langwierigen Gerichtsverfahren führen wird.
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